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Ausgabe:

1934 Nr. 3

Spalte:

61-62

Titel/Untertitel:

Reallexikon zur deutschen Kunstgeschichte 1934

Rezensent:

Campenhausen, Hans

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61

Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 3.

62

«r der theologischen Position von Karl Heim. Alkin,
an zwei Punkten muß ich Fragezeichen machen. Der
erste betrifft den Abschnitt: „Die .metaphysische' Überlegenheit
des Christusglaubens." Da habe ich grundsätzliche
Bedenken. Wir können auch hier, wie Wieter
sonst richtig tut, nur die völlige Andersartigkeit des
Christusglaubens feststellen. Daß aber in diesem Gegensatz
eine Überlegenheit liegt, können wir nicht beweisen
. Der Begriff der Überlegenheit sollte, darin
hat K. Barth im neusten, ersten Bande seiner Dogmatik
Recht, aus der Diskussion ausscheiden. Es geht um die
Wahrheitsfrage, nicht um höhere und niedere Werte.
Oer zweite Punkt betrifft den Abschnitt: „Der Wahrheitsgehalt
des Konfuzianismus und die Christusbotschaft
." Ich glaube, daß Wieter hier dem Konfuzianismus
viel zu viel zugesteht. Er hat an „Wahrheitsgehalt"
nicht mehr als alle menschliche Religion, nämlich ein
Ahnen des menschlichen Gesetztseins und der menschlichen
Verpflichtetheit (H. Frick). So hat es schon
Luther in genialer Schau von allen Religionen gesagt.
Da kommt man an die Frage der theologischen Grundlagen
solcher Religionsvergleichung vom Christusglauben
aus. Und da muß noch eine wissenschaftliche Klärung
erfolgen, ehe das letzte Wort gesprochen werden kann.
Die Arbeit von Wieter aber sei warm empfohlen, trotz
dieser Bedenken.

^Berlin.__ J- Witte.

Reallexikon zur deutschen Kunstgeschichte. Hrsg. von Otto
Schmitt. l.Lfg. Stuttgart: J. B. Metzler 1033. (128 Sp.) 4°.

RM 6.50 ; Subskr. 5.85.

Vor wenigen Wochen ist mit dem Erscheinen der
ersten Lieferung die Subskription auf ein Werk eröffnet
worden, das auch an dieser Stelle ein hinweisendes
Wort der Empfehlung verdient, das „Reallexikon zur
deutschen Kunstgeschichte". Es hat sich die Aufgabe
gestellt, „die Denkmäler der Architektur, der bildenden
Künste und des Kunstgewerbes, vornehmlich nach ihrer
sachlichen Bedeutung und Entwicklung zu charakterisieren
. Alle technischen und gegenständlichen Arten künstlerischer
Gestaltung finden ihre Behandlung, wobei stets
der geschichtliche Werdegang in den Mittelpunkt der
Darstellung rückt." Grundsätzlich fortgelassen sind dagegen
die einzelnen Kunstwerke, alles Biographische
über bestimmte Persönlichkeiten und die zusammenfassende
, kunstgeschichtliche Behandlung einzelner Epochen
, Landschaften und Schulen. Gerade theologisch
und kirchengeschichtlich wichtige Gegenstände sind in
weitestem Umfang mit berücksichtigt worden. Man vergleiche
in der vorliegenden Lieferung neben der langen
Reihe christlich-ikonographischer Begriffe (A-O, Aaron,
Abel und Kain, Abendmahl, Abraham, Abschied Christi
von Maria, Abyssus), die Spezialartikel über „Abendmahlsgeräte
", „Ablutionsgefäß" „Ablaß (-Bald, -Brief,
-Kanzel, -Tafel, -Urkunde)" und den hier gebotenen
kulturgeschichtlichen Stoff. Z.T. werden diese Artikel
vom Hrsg. selbst bearbeitet, der seit Jahren seine ganze
Kraft an die Vorbereitung des Werkes gesetzt, andererseits
aber auch einen großen Stab von z. T. hervorragenden
Mitarbeitern gewonnen hat. Die größeren christlich-
ikonographischen Artikel sind, wie es scheint, in erster
Unie Karl Möller anvertraut, und die kirchlich-kultischen
Dinge behandelt für gewöhnlich Georg Stüh 1-
fauth mit der bei ihm gewohnten Gründlichkeit; auch
von katholischer Seite ist ein Kenner wie Joseph
Braun mit beteiligt. — Höchste Anerkennung verdient
die geradezu prachtvolle Ausstattung mit tadellosen einfarbigen
Reproduktionen. Allein den erwähnten Artikeln
über das Abendmahlsgerät sind beispielsweise nicht weniger
als 29 erläuternde Abbildungen beigegeben. Dabei
sind bei der Auswahl durchweg gerade unveröffentlichte
oder schwer zugängliche Stücke bevorzugt.

Soweit der "Rezensent urteilen kann, ist überall mit
größter Akribie und Sorgfalt verfahren worden und
damit der vornehmste Zweck eines solchen Werkes,
eine schnelle und zuverlässige Orientierung zu ermöglichen
, erfüllt. Auf genaue Nachweise zu den Bildern
und den literarischen Quellen und auf die Anführung
von Literatur ist dankenswerter Weise besonderes Gewicht
gelegt. (Doch sollten Zitate aus Migne nicht
allein mit Band- und Seitenzahl bezeichnet werden).
Manche Artikel sind darüber hinaus durch den gebotenen
Stoff höchst interessant. Mau vergleiche etwa die historischen
Darlegungen unter „Abguß" (Sp. 70—78); oder —
wer wußte bisher etwas von den „Abendmahlsengeln",
die in den evang. Kirchen Ost- u. Westpreußens begegnen
(Sp. 45 f.)? Dagegen ist in einigen ikono-
graphischen Artikeln die bewußte Abgrenzung gegen
eine stil- und problemgeschichtliche Betrachtungsweise
vielleicht doch etwas zu rigoros durchgeführt worden.
Es wirkt etwas enttäuschend, wenn beispielsweise der im
übrigen ausgezeichnete, umfangreiche Artikel über
„Abendmahl" (Sp. 28—44, 16 Abb.) sich darauf beschränkt
, außer der kurzen Anführung des jeweiligen
symbolischen Sinnes eine ganz äußerliche Beschreibung
der verschiedenen Darstellungstypen zu bieten und auf
i jegliche Deutung der Entwicklung vom Sinngehalt des
Gegenstands her verzichtet. Doch ist dieser Verzicht
bis zu einem gewissen Grad durch den Plan und den
archäologischen Charakter eines solchen Lexikons gefordert
, und es ist, wenn man sich nicht ins Uferlose
verlieren will, im Einzelfall gewiß schwierig
, die richtige Grenze zu finden. Eine andere
Gefahr droht durch die gleichfalls notwendige Beschränkung
auf das deutsche Kulturgebiet, wodurch
das sachlich Zusammengehörige natürlich wiederholt zerrissen
und eine gewisse Einseitigkeit in der Behandlung
des isoliert gesehenen Stoffes oft schwer vermeidbar
sein wird. Aber eine kurze Anknüpfung an die kultur-
und kunsthistorischen Voraussetzungen der Antike wird
gleichwohl gegebenenfalls stets geboten, und man wird
im Allgemeinen auch hier dem Takt und der Umsicht
der Verf. Vertrauen entgegenbringen können.
Möchte das große und zeitgemäße Unternehmen überall
die Teilnahme und den Erfolg finden, den es verdient!
Sp. 105 Z. 2 v. u. lies „Herculius" für „Hercules".
Döttingen. H. v. Campenhausen.

Li er mann, Prof. Dr. Hans: Deutsches Evangelisches Kirchenrecht
. Stuttgart: F. Enke 1933. (VIII, 404 S.) 8°. = Bibliothek d.
öffentl. Rechts. Begr. v. H. Pohl t- Hrsg. v. A. Schoetensack. Bd. V.

RM 13—; geb. 14.80.
Das Manuskript der vorliegenden Darstellung des
Deutschen Evangelischen Kirchenrechts ist im Januar
1933 abgeschlossen worden. Die mit dem neuen Staat
erwachsenen kircheniechtüchen Probleine liegen noch
außerhalb des Gesichtskreises des Buches. Die Leidenschaft
mit der um sie gerungen wird, ist ihm noch
fremd. Wer es zur Hand nimmt, darf daher von ihm
nicht unmittelbare Wegweisung für die kirchenrechtliche
Arbeit der gegenwärtigen Stunde erwarten. Es ist ein
Werk, das am Schluß einer abgelaufenen Geschichtsperiode
steht, und ihren Ertrag noch einmal zusammenfaßt
. An der Wende zu einer neuen Umwälzung hat das
Rechtsleben der Deutschen Evangelischen Kirchen, wie
es sich in der durch die Umwälzung von 1918 be-
j stimmten Geschichtsperiode gestaltet hatte, in dem Werk
I des Erlanger Kirchenrechtslehrers noch eine zusammen-
j fassende, das Typische herausarbeitende, systematische
I Bearbeitung gefunden. Das gibt dem Buch seinen besonderen
Wert, nicht nur für den Rechtshistoriker, son-
j dem auch für den, der an dem gegenwärtigen Neubau
der kirchlichen Rechtsformen irgendwie beteiligt ist.
i Gerade auch dieser Arbeit in ihrem zeitweilig stürmischen
Vorwärtsschreiten darf ja die ruhige Besinnung
nicht fehlen. Für sie kann das Buch wertvolle
Dienste leisten, wenn es in zusammenfassender Weise
den Leser in die leitenden Gedanken der bisherigen Ord-
| nung einführt und ihn damit vor die Frage stellt, welche
in der Vergangenheit gewonnenen Erkenntnisse und Gestaltungen
zu dem Gut gehören, das auch im neuen
| evangelischen Kirchenrecht festgehalten werden muß.