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Ausgabe:

1934 Nr. 3

Spalte:

57-59

Autor/Hrsg.:

Ungern-Sternberg, Arthur von

Titel/Untertitel:

Schleiermachers völkische Botschaft 1934

Rezensent:

Wendland, Johannes

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Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 3.

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Jahrhunderts. Nur bricht das Werk, wenigstens seine
eigentliche genaue Darstellung, mit Ende des Mittelalters
ab; es umfaßt also etwa 27„ Jahrhunderte. Die
Quellen reichen bis zur Gegenwart; auch zieht Verf.
in einem Epilog in Kürze fortlaufende und vergleichende
Linien, wobei sie sachgemäß besonders ausführlich bei
der Reformationszeit verweilt. Aber im Verhältnis zum
Hauptteil, der das ausgehende Mittelalter zum Gegenstand
hat, ist diese Darlegung ganz knapp. Das eigentliche
Interesse der Verf. gilt der Zeit vom Erzbischof
John Pecham (13. Jahrh.) an bis zum Ausgang des
Mittelalters. Im Titel ist diese Begrenzung der Arbeit
nicht zum Ausdruck gekommen.

Verf. will die gesamte Administrative Machinery des
Erzbistums schildern. Sie vergißt dabei keine Seite
der Sache. Sie bildet zwei Hauptteile: I. The Archbishop
in bis Diocese and immediate Jurisdictions. II. The
Archbishop in his Province. In Teil I kommen die
Subordinates (Archdeacon, Commissary general, Seque-
strator and Gorrector general, Deans Rectors and Vicars
exempter Panochieen) zur Besprechung. Teil II beschäftigt
sich u. a. mit der Administration vakanter
Bischofsitze, Einsetzung usw. von Bischöfen, den Me-
"tropolitan-Visitationen, den Suffraganen, den Provin-
zialkonzilien, den Gerichtsbehörden, dem Gourt of Can-
terbury (Appellationshof), dem Court of Audience
gleichfalls Höherer Gerichtshof;, den Financial Arrangements
des Erzbischofs, der Verwaltung während
einer erzbischöflichen Vakanz. Aber diese Themata
geben für sich allein kein Bild von der Fülle und Einläßlichkeit
der Darstellung. Verf. begnügt sich niemals
damit, allgemeine Linien herauszuarbeiten; vielleicht
hätte sie "sogar in dieser Herausstellung etwas mehr
tun können; aber sie gibt in geordneter und genauer
Schilderung einen Einblick in die Dinge selbst. Dabei
kommen reichlich Einzelfälle zur Erörterung, die zugleich
Illustration und Beweis sind, die aber auch die
Verzweigung in die Praxis hinein klarmachen. Das
alles bietet Bd. I. Der II. Band gibt Materialien zum
I. Band in Gestalt von Urkunden und Listen von kirchlichen
Amtsträgern aller Arten, außerdem einen umfangreichen
Index. Der Abdruck von Urkunden allein
umfaßt 228 S.; da es sich meist um kürzere Stücke
bandelt, so ist die Menge der wiedergegebenen Dokumente
sehr groß. Der Wert dieses Teils ist außerordentlich
hoch anzusetzen. Allerdings befinden sich in
der Fülle von Urkunden auch solche, die wenig, auch
einmal sehr wenig Inhalt haben (z. B. II 164 u. a.);
viele haben wesentlich formale Bedeutung (z. B. II 39).
Es handelt sich eben in dem ganzen Werk um den
Verwaltungsapparat der Erzdiözese, also um Ämter,
Rechtsfunktionen, Bestallungen, Beauftragungen. Für die
Geschichte des inneren kirchlichen Lebens fällt wenig
ab; um so mehr für die Geschichte der kirchlichen
Ordnung und des Rechts. Nach dieser Richtung ist
das Werk, wenn es sich auch nur die Aufgabe gesetzt
bat, die großen Linien bis in die kleinen Verzweigungen
hinein zu führen, mit lebhaftem Dank zu begrüßen.
Breslau. M. Sch i an.

Ungern-Sternberg, Arthur von: Schleiermachers völkische
Botschaft aus der Zeit der deutschen Erneuerung. Gotha: L. Klotz
1933. (V, 251 S.) gr. 8°. RM 7- ; geb. 9—.

Der neue Band von U.-St. (über den 1. vgl. ThLZ.
1931 Nr. 25) stellt Schl.s „Politik" und „Pädagogik"
in das Zentrum der Betrachtung. Er beschreibt Schl.s
persönliches Wirken zur Erneuerung des preußischen
Staatswesens nach dem Zusammenbruch 1806 und zeigt,
daß er neben Fichte und Humboldt an hervorragender
Stelle an dem geistigen Aufschwung Preußens mitgearbeitet
hat. Die romantische Auffassung, nach der alle
Gemeinschaften wie Ehe, Staat, Kultur, Geselligkeit nur
als Mittel der Bereicherung des Ich gewertet werden,
ist grundsätzlich von Schi, überwunden. (Schi, wird leider
oft nur von der Romantik aus betrachtet und abge-

| wertet). Der tätige Dienst in der Hingebung an die

j Gemeinschaft, die Bereitwilligkeit, sich aufzuopfern, ist
an die Stelle getreten. „Die romantische Gefühligkeit
ist verflogen. Tiefes Gefühl, reiches Erleben ist seiner
Seele geblieben" (S. 10). Sein Anteil an der Einrichtung
der Universität Berlin, seine maßgebende Mitarbeit
an dem Reglement für die Reifeprüfungen der
höheren Schulen, an der Neuordnung des Lehrer-Seminarwesens
wird dargestellt. Auf Grund dieses tatkräf-

j tigen Wirkens bilden sich seine wissenschaftlichen Theo-

! rieen über Staat und Erziehung.

Das Buch soll zugleich eine aktuelle Bedeutung
für die gegenwärtige Neugestaltung des deutschen Staats^
wesens haben. Das Vorwort betont außerdem, daß Sehl.

i trotz alles Zusammenhangs mit dem deutschen Idealismus
doch von diesem in Abstand komme und sich auf
die reformatorische Linie stelle. Prüfen wir das Buch
nach diesen beiden Gesichtspunkten. Die Schicksalsfrage
des Staates liegt ihm im Problem des Führers, der seiner
Zeit voraus die Masse beflügelt und mit sich fortreißt.
Der wahre Mensch muß sich als Träger und Führer

l des völkisch-staatlichen Willens verantwortlich fühlen.
Aber das Volk muß auch reif sein, in Freiheit sich
der Führung anzuschließen. Der gemeinsame völkische
Wille gegenüber allem selbstsüchtigen Verfolgen egoistischer
Ziele durchdringt das Wirken Schl.s ebenso wie
seine ethisch-politische Theorie. In der völkischen Auffassung
des Staates ist er mit Fichte und E. M. Arndt
zu vergleichen. Einer eigentlichen politischen Parteibildung
war Schi, abhold, auch als er in den Zeiten
der Reaktion in der Opposition stand. — Über die Judenfrage
äußert sich Schi, nicht einhellig; in der Politik
S. 71 heißt es: „Daß es nun vorteilhaft wäre, bedeutende
und noch dazu gebildete Massen zu haben, die
vom legalen Mitwirken zum Staat ausgeschlossen sind,
wird niemand behaupten wollen . . . Auch bin ich überzeugt
, das Judentum wird nicht minder schnell aufhören
nach der Emancipation als vor der Emancipation".
Dagegen anders S. 208: „Das Judentum hat immer
eine theokratische Form gehabt. Man kann deshalb
sagen, es liege nicht in der Natur der Sache, die Juden
als mitwirkend zum Wohl des Staates anzusehen . . .
Etwas anderes wäre es, wenn sie erklärten, sie verzichteten
auf das theokratische Prinzip gänzlich und darauf,
ein selbständiges Volk zu bilden." Schi, will nicht den
absoluten Staat Hegels, der die Verwirklichung der
sittlichen Idee zu sein beansprucht, denn Wissenschaft,
Kirche, häusliches Leben sollen außerhalb dessen bleiben
, was der Staat zu bestimmen hat. Er will aber
auch nicht im Sinne der liberalen Staatsauffassung den
Staat zu Gunsten der egoistischen Persönlichkeit einschränken
, sondern er kennt nur eine Persönlichkeit,
die die Pflicht des Dienens hat. „Nicht die Staatsform'
sondern die Staatsgesinnung garantiert das rechte Gesetz
". (S. 175). So steht seine Theorie in der Mitte
zwischen der absolutistischen und der liberalen Idee
des Staates. Sie ist mit den Gedanken v. Savigny und
Dahlmann verwandt. Der Staat Friedrichs des Großen
wie die von Stein eingerichtete Selbstverwaltung der
Städte bildete den geschichtlichen Hintergrund seiner
Theorie. Ferner lebt Schi, in einer Zeit, als nach den
Erschütterungen der napoleonischen Kriege sich Europa
so weit konsolidiert hatte, daß er an einen immer stetiger
werdenden allgemeinen Völkerfrieden hoffen durfte. Er
hofft, daß „die europäischen Staaten schon in der Annäherung
zu einem großen Völkerbund begriffen sind,
in welchem kein Vertilgungskrieg mehr stattfinden
kann." (S. 186; vgl. S. 244).

Was die reformatorische Linie seiner Staatsauffassung
betrifft, so liegt sie sicherlich vor in der Verneinung
jeder Autonomie des Staates. Auch das staatliche
Wollen steht unter der Norm des göttlichen Auftrags.
Er sucht für alles staatliche Handeln die Weisung vom
Evangelium her (S. 244). Aber ich sehe doch stärker
als U.-St. einen Unterschied von der reformatorischen