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1934 Nr. 26

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471

Titel/Untertitel:

Zeitschrift für bayrische Kirchengeschichte ; IX. Jhg. (1934) Heft 1 1934

Rezensent:

Bossert, Gustav

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471

Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 26.

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nissen und Ergebnissen. Wichtig vor allem ist die Erkenntnis
des Zusammenhangs von Abendmahlsliturgie
und Verwandlungsglaube (Seite 259, Anm. 1!); dann die
Klarstellung der Tatsache, daß auch im ganzen Abendland
bis in die 2. Hälfte des 8. Jahrh. gesäuertes Brot
als Materie des Sakraments gegolten hat und gebraucht
wurde, daß vor dem Ende des 8. Jahrh. ungesäuertes
Brot in der abendländischen Kirche sich nirgends nachweisen
läßt, daß Gesäuertes sogar bis 1080 vielfach gebraucht
und überall geduldet wurde; ferner die Bestätigung
des Gebrauchs einer Epiklese zur Messe in der
ganzen abendländischen Kirche. Der Verfasser achtet
andauernd auf die vorwärtstreibenden Kräfte der geistesr
geschichtlichen Entwicklung. Sein Buch ist deshalb wirklich
ein dogmenhistorisches Werk und in seinem Inhalt
eine sehr wertvolle, die Abendmahlsgeschichtsforschung
tatsächlich fördernde Arbeit. Sprachlich sollte sie jedoch
gewählter und gefeilter sein. Auch die Liste der
„Berichtigungen", die an der Spitze des Buchs steht,
muß um ein Vielfaches vermehrt werden. Die Druckerei
, aus der das Buch hervorgegangen ist, hat offenbar
gewisse Typen nur noch in beschädigtem Zustand, sodaß
gewisse Buchstaben fast nie vollständig erscheinen. Ein
drucktechnischer Mangel ist auch die Verschiebung von
Anmerkungen auf die nächstfolgende Druckseite, ja sogar
auf die übernächste Seite. Geiselmann stellt weitere
Arbeiten zur Geschichte der Sakramente in Aussicht.
Es ist sehr zu wünschen, daß er auf diesem Gebiet ungestört
bleiben kann.
Tettnang, Württ. Wilhelm Koch.

Zeitschrift für bayrische Kirchengeschichte. Im Auftrag des Vereins
für bayr. Kirchengeschichte hrsg. von D. Dr. Karl Schorn-
baum. IX. Jahrg. (1934) 1. Heft. München: Chr. Kaiser 1934.
(64 S.) 8°.

Wie sorgfältig die Reichsstadt Rothenburg nach den
Weisungen Luthers das Kirchengut verwaltete, zeigt
M. Schütz „Die Geschichte und die rechtlichen Verhältnisse
des ehemaligen Klosterguts und Klostervermögens
zu Rothenburg ob der Tauber". Es handelt sich
um das reiche Frauenkloster, das Franziskanerkloster
und ein Schwestern- und Bruderhaus, deren Verwaltung
der Rat nach dem Absterben der Insassen ganz in die
Hand nahm; er verwaltete das Kirchengut und vermehrte
es noch; der Ertrag kam kirchlichen, nicht staatlichen
Zwecken zu gut, bis der bayrische Staat es an sich zog.
W. Deinhardt bespricht im Anschluß an G. Hoffmanns
Buch „Württembergische Patrozinien" und gibt
willkommene Ergänzungen aus Würzburger und Nürnberger
Quellen. „Zur Geschichte von Solnhofen" schreibt
W. Kraft über den hl. Sola, die Kloster- und die Pfarrkirche
und drei Kapellen, von denen die in romanischem
Stil erbaute auf dem Veitsberg Beachtung verdient, die
durch die Altmühl vom Kloster getrennt ist. Es wäre
der Frage näher nachzugehen, wie S. Veit nach Solnhofen
kam. Sollte nicht hier schon Bischof Heribert,
der mit dem Kaiserhof in Beziehung stand, durch Vermittlung
der Kaiserin Gisela zu Veitsreliquien aus Corvey
gekommen sein? Auch wäre es erwünscht gewesen,
wo der hl. Sola außer in Kösingen Kirchenpatron geworden
ist infolge des Besitzes des Klosters. M. W e i-
g el schildert nach Visitationsakten „die kirchlichen Verhältnisse
der Pfarrei Burglengenfeld im J. 1593" und
weist die „Errichtung der Superintendentur Sulzbach"
im J. 1566 nach, statt 1555, wie die Geschichte des Herzogtums
Sulzbach von Gack S. 162 angibt. H. Claus
kann aus kleinen Bibliotheken noch „Unbekanntes zur
Literatur über die Salzburger" mitteilen. Es handelt um
Lieder, Kontroverspredigten, Gebete und Pamphlete, vermutlich
aus der Feder Jesuiten F. X. Pfeiffer in Augsburg
. H. Dannenbauer gibt eine Fortsetzung über
„die Nürnberger Landgeistlichen bis zur zweiten Nürnberger
Kirchenvisitation (1560/61)".
Horb. G. Bossert.

I Blätter für württ. Kirchengeschichte. Im Auftrag des Vereins für
württ. Kirchengesch. hrsg. von D. Dr. J. Rauscher. N. F. 38. Jahrg.
1934, Heft 1/2. Stuttgart: Chr. Scheufeie 1934. (266 S.) gr. 8°.
Die Aufsätze stehen im Zeichen des württ. Refor-
I mationsjubiläums. K. B a u e r - Münster hielt schon 1933
auf der Tagung des Vereins einen Vortrag über „die
( Stellung Württembergs in der Geschichte der Reforma-
j tion". Bauer zieht in Rechnung die Vielgestaltigkeit
des Landes; er nimmt wohl Rücksicht auf die Reichsstädte
, aber Hohenlohe wird kaum berücksichtigt. Der
Blick ist in der Hauptsache auf Herzog Ulrich und sein
j Land gerichtet. Um so deutlicher zeichnet Bauer den
! Einfluß der Schweiz und Straßburgs; er würdigt den
Aufenthalt Ulrichs in Hessen und seine Teilnahme am
! Marburger Gespräch. Der Kaadener Vertrag und die
wachsende Bedeutung des Haller Reformators Brenz
für die Ausgestaltung der Organisation und der Lehre
in der württ. Kirche gewinnen dem Luthertum immer
mehr Boden. Doch ist die Einwirkung des von Straß-
j bürg ausgehenden Unionsprotestantismus deutlich er-
I kennbar, wie auch die Auseinandersetzung mit den Täu-
| fern die württ. Kirche in lebendiger Bewegung erhielt,
wodurch sie ihr eigenes Gepräge bis in unsere Tage be-
1 hauptet. Auffallend ist, daß S. 12 Simprecht Schenk als
| geborner Züricher erscheint, während er aus Wertingen
j (Bayern) stammt, daß die Marburger Formel S. 34 Lu-
j ther zugeschrieben wird, ohne nähere Begründung, wäh-
rend noch W. Köhler sie am ehesten A. Osiander zu-
j schreibt (Schriften des Ver. f. Ref. Gesch. Nr. 148 S.137).

Auch S. 46 stünde besser statt Landessynode Synodus,
j obwohl schon Hartmann, Brenz 2, 575 Synode sagt. Aber
I Württemberg kennt eine aus Geistlichen und Laien be-
i stehende Landessynode erst seit 1867, während die durch
i angesehene Theologen verstärkte Kirchenbehörde als
I Synodus bezeichnet wurde. Es ist sehr zu begrüßen, daß
ein Nichtwürttemberger die württ. Reformation sine ira
et studio würdigt. Der Schwabe selbst bleibt leicht an
seinen Eigentümlichkeiten hängen und verliert die allgemeinen
Linien aus dem Auge. Fr. Fritz bringt seine
willkommene „Ulmische Kirchengeschichte vom Interim
, bis zum 30 j. Krieg" zum Abschluß. Er behandelt noch
das innere Leben: die Kirchenleitung, die Pfarrer, den
Gottesdienst, die Seelsorge, die christliche Sitte und
Zucht, das Schul-, Armen- und Krankenwesen und zuletzt
die ulmische Kirche als Glied des deutschen Luther-
; tums. Neben den Reichsstädten wirken Württemberg
i und auch Hessen auf die Entwicklung des Ulmer Kir-
j chenwesens durch die jeweiligen ersten Pfarrer ein, die
I aus Straßburg, Württemberg und Hessen nach Ulm berufen
wurden. Der Rat behält die oberste Leitung der
i Kirche, bedient sich aber des Rats des ersten Pfarrers,
j die eigentliche Leitung der kirchlichen Dinge liegt in
| der Hand des aus Laien bestehenden Pfarrkirchenbau-
| pflegeamts, das bei wichtigeren Fragen sich an die zur
Religion Verordneten (Ratsmitglieder) zu wenden hat,
! die ihrerseits wieder sich an den Rat wenden. Eine Or-
: gel bekam das Münster erst 1578 wieder. Dagegen bekam
Ulm schon 1531 ein Psalmengesangbuch mit 43
Liedern, wesentlich nach Straßburger Vorbild. Doch
enthält es fünf (nicht sechs) Lieder als Sondergut,
| deren Dichter nicht bekannt ist. Der 119. Psalm findet
I sich nach E. E. Koch, Gesch. des Kirchenlieds 2,21
■ schon im Straßburger Kirchenamt von 1525. Früher
i hat man vermutet, daß das Büchlein 1529 entstanden sei.
I Aber es enthielt ein erst 1530 als Sonderdruck in Straß-
i bürg veröffentlichtes Lied, so daß es Fritz mit gutem
Grund ins Jahr 1531 weist. Die vielen Einzelbilder aus
dem kirchlichen Leben, die Fritz aus den Akten mitteilt,
beleben das Bild des orthodoxen Zeitalters. Namentlich
| der Pfarrer Rabus tritt in ein deutliches Licht. G.Hoff-
m a n n schildert die „Reformation im Bezirk Besig-
i heim", G. Bossert „Die Reformation im heutigen De-
; kanatsbezirk Sulz". Beide Bezirke gehörten einst ver-
j schiedenen Herrschaften. Darum war die Reformation
nicht einheitlich. Zum Sulzer Bezirk gehören zudem