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Ausgabe:

1934

Spalte:

27-29

Autor/Hrsg.:

Schmidtke, Friedrich

Titel/Untertitel:

Die Einwanderung Israels in Kanaan 1934

Rezensent:

Wendel, Adolf

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Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 2.

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delt er von den zwei neuen Handschriften der Psalmenerklärung, die
er dem Diodor zuschreibt, nämlich dem wertvollen cod. 38 der Universitätsbibliothek
von Messina und dem noch wertvolleren cod. 8 von Wien.
Hierauf beantwortet er im 2. Kapitel durch Vergleichung der fünf in
Betracht kommenden Handschriften die verschiedenen, die handschriftliche
Überlieferung und die Weitergabe des Textes betreffenden Fragen
u. zeichnet zum Schluß die Überlieferungsgeschichte in ihren verschiedenen
Stufen. —

Mittelalter. J. Duhr legt S. 541 -579 dar, daß das dem
Konzil von Ravenna v. J. 898, wo der auf der berüchtigten
Leichensynode verurteilte tote Papst Forinosus wieder in seine Rechte
eingesetzt wurde, vorangehende Konzil von Rom nicht unter Papst
Johann IX, sondern unter seinem Vorgänger Theodor gehalten wurde,
und daß die auf uns gekommenen Akten nicht, wie die Forscher seit
dem 17. Jahrhundert meist annehmen, auf beide Synoden verteilt werden
dürfen, sondern nur dem Konzil von Ravenna angehören, wie ältere
Forscher angenommen haben. — S. 151—177 und 280—303 bringt
J. Lee ler die Fortsetzung und den Schluß seines Aufsatzes über „Das
Argument der zwei Schwerter (Luk. 22, 38)", indem er zunächst
dessen Rolle im Streit Philipps des Schönen von Frankreich mit Bonifaz
VIII und Ludwigs des Bayern mit den Päpsten schildert: es ist die
Zeit, wo die Beweiskraft der Allegorese mit zwei Sätzen aus Augustin
und Dionysius dem Areopagiten bestritten wird und das Bild mehr und
mehr an Ansehen und Wirkung verliert, wenn es auch von Theologen
immer wieder vorgebracht wird und zum Teil sogar in Legistenkreise
Eingang gefunden hat. Die Protestanten, die nicht bloß die weltliche,
sondern auch die geistliche Gewalt des Papstes verwarfen, spotteten über
das Bild, wobei eine ältere Erzählung über eine Szene zwischen Bonifaz
VIII und den Gesandten des Königs Albrecht eine Rolle spielte. Wenn
übrigens L. (S. 282) meint, daß diese „Fabel" im 14. und 15. Jahrh.
kein Seitenstück habe, so kann er sich aus F i n k e, Acta Aragonensia
1908. I., S. 133 ff. eines andern belehren, wo eine ganz ähnliche Szene
berichtet wird, die sich aber mit der genannten nicht deckt. Die beiden
Schwerter spukten dann, obwohl auch die Gallikaner sie ablehnten, in
den Köpfen kurialistischer Kanonisten bis zum Ende des 17. Jahrhunderts
weiter. Dann wanderten sie, so können wir den Überblick schließen,
ins päpstliche Armeemuseum, ehe sie der „allgemeinen Abrüstung"
verfielen. —

Aus der Neuzeit findet sich nur eine kleine Mitteilung S. 479 f.,
worin P. d' H£rouviIle eine von Chateaubriand ohne Angabe
des Fundortes angeführte rühmende Äußerung des P. Maunoir, des
„Vincenz Ferrer des 17. Jahrhs.", über die beständige Rechtgläubigkeit
der Bretagne, in dessen Werk Le sacre' College de Jesus nachweist. —

In das Gebiet der Ethik schlägt die „Reponse ä une atta-
que" von G. de B rogl i e S. J. S. 128—150 ein: dieser antwortet
auf die Einwände, die J. Vialatoux in einer Schrift „Morale e Po-
litique" (erschienen in den „Questions disputees") gegen seine Abhandlung
„Science politique et doctrine chr£tienne" (in den R S R
1928/29) erhoben hat und die darin zwei offenkundige Widersprüche
über das Verhältnis von Moral und Politik finden. Br. unterscheidet
zwischen Autonomie und Unabhängigkeit und sucht an Beispielen darzutun
, daß sich Autonomie wohl mit einer Abhängigkeit vertrage. Er
zeigt dann, daß das politisch Zweckmäßige und Erforderliche nicht
immer mit den Geboten der Sittlichkeit in Einklang stehe, hütet sich
aber, klar zu entscheiden, was in einem solchen Falle ein guter Christ
zu tun habe. Er scheint aber durchblicken zu lassen, daß, wenn ich ein
bekanntes Wort abwandeln darf, Paris bezw. rrankreich schon eine Todsünde
wert sei und man froh sein könne, wenn sich ein guter Franzose
findet, der sie auf sich nimmt. S. 132 wird auch wegen einer „Convention
de desarmement" erwogen, ob sie in einem bestimmten Falle —
über den kein Zweifel sein kann — „opportun" sei. —

Nach diesem „politischen Lied" zum Schluß eine liturgische
Bemerkung von A. Malvy: im neuen Rituale Romanum ist beim Sakrament
der letzten Ölung auch die Handauflegung wieder
eingefühlt, die nach einem Zeugnis des Papstes Innocenz I einst in
Übung war, in der Mailänder Kirche in Übung blieb und auch in einem
Gebet des Rituale Romanum eine Spur hinterlassen hat, nachdem sie
selbst aus den Rubriken verschwunden war.

Einen breiten Raum nehmen auch in diesem Jahrgang „Bulletins"
über Neuerscheinungen aus verschiedenen Gebieten ein.

München. Hugo Koch.

Schmidt ke, Dr. theol. et phil., Friedrich: Die Einwanderung
Israels in Kanaan. Breslau: Frankes Verlag 1933. (XI, 189 S.)
gr. 8°. RM 8—.

Die Forschung der letzten Jahre über das Eindrin-

fen der Israeliten in Kanaan hat ja wohl auch außer-
iblische Quellen herangezogen, daneben die Ergebnisse
der Archäologie mit zu verwerten gesucht; im Wesentlichen
blieben aber die alttest. Nachrichten die Grundlage
der Untersuchung. Hier sind zu nennen: WeilL: L'in-
stallation des Israelites en Palestine, 1924; C. F. Burney
: Israel's Settlement in Canaan, 8. Ausg. 1921. An

Teiluntersuchungen liegen vor: Ernst Sellin: Qilgal,
1917; Arvid Bruno: Gibeon, 1923. Weiter dürfen noch
aufgeführt werden: Ernst Sellin: Wie wurde Sichern eine
israelitische Stadt?, 1922; partieenweise auch Martin
Noth: Das System der 12 Stämme Israels, 1930.

Eine grundsätzlich andere Einstellung brachte Albrecht
Alt: Die Landnahme der Israeliten in Palästina.
Territorialgeschichtliche Studien. Leipziger Reformationsprogramm
. 1925. Er sagt: „Israels eigene Erinnerung
. . . beinahe die einzigen und sicher die wichtigsten
Quellen . . . sind im A.T. offenbar zu unvollständig
und teilweise auch in zu jungen Formen erhalten,
als daß alle Stammes- und volksgeschichtlich bedeutsamen
Erscheinungen aus ihnen abzulesen wären" (S. 1).
So wählt er als neue Forschungsweise die territorialgeschichtliche
. An Hand von, genügend vorhandenen,
ägyptischen und keilschriftlichen Quellen, fragt er sich
nach dem Stand vor, anhand alttest. Nachrichten nach
dem Stand nach der Einwanderung, um so die Untersuchungsbasis
zu erweitern.

Obwohl er sich faktisch nicht auf die Nachrichten
des A.T. beschränkt, steht der Verf. der vorliegenden
neuen Schrift prinzipiell auf dem Standpunkt der
Forschung vor Alt. Ist er doch der Meinung, daß trotz
der Lückenhaftigkeit der Berichte in den Büchern Josua
und Richter genugsam historisches Material im A.T. vorhanden
ist; zudem fehlen nach seiner Auffassung ja
ausgiebige außerbiblische Quellen. Sein Ziel ist vielmehr
die eingehende Auseinandersetzung der biblischen Berichte
mit den Ergebnissen der Ausgrabungen in Palästina
. Nachdem in den letzten Jahren, anscheinend seit
Alt, der Ausdruck „Landnahme" weithin gang und gäbe
geworden war, sieht Schmidtkes Buchtitel wie eine absichtliche
Gegen-Formulierung aus. Er legt in seiner
Schrift die Frucht von Studien nieder, die er als Stipendiat
des orientalischen Institutes der Görres-Gesellschaft
bei einem einjährigen Aufenthalt in Palästina machen
konnte. Er hatte in dieser Zeit die in Frage kommenden
Stationen besucht und geglaubt, an Ort und Stelle die
Möglichkeit der Gleichsetzung moderner mit biblischen
Stätten besser haben prüfen zu können. Kennzeichnend
ist drittens für das Buch, daß Schm. die Vätersagen in
den Beneich der Einwanderungs-Quellen einbegreift.

Das Buch zeigt folgenden Aufriß: Einleitung.

1. Teil: Die Zeit der Väter. 1. Die Wanderung der Väter;

2. Die Heimat Abrahams; 3. Hebräer und Habiru; 4. Jakob
der Aramäer; IL Teil: Die Zeit Josuas. 1. Der
Jordanübergang; 2. Gilgal; 3. Jericho; 4. Ai; 5. Ebal
und Garizim; 6. Gibeon; 7. Der Sieg bei Gibeon; 8.
Der Sieg beim Wasser von Merom; 9. Die Einzelunter-

j nehmungen der Stämme. Ortsnamen(-Register).

An wichtigeren Einzelergebnissen sind zu nennen: Zunächst
über die Väterzeit: Die Quellenscheidung braucht nicht streng beachtet
zu werden. 22. In großen Zügen läßt sich aus dem Schicksal der Väter
das der Stämme ableiten, Abraham, Isaak, Jakob, sind Stämme, daneben
aber auch Einzelpersonen mit individuellem Schicksal. 7. Die Namen
der Patriarchen sind die historischer Scheichs. 9. Der Abraham-Isaak
Stamm wohnt bei Hebron und im Negeb, auch Jakobs Ziel war der
Süden Kanaans. 23. Abrahams Heimat ist nicht Babylonien, sondern
Mesopotamien. 29. ,,Ur" hat erst ein Schreiber aus abgekürztem 'äräs
gemacht. 30. Der Name Hebräer ist als Appellativum zu fassen und
bedeutet einfach „Beduine"; über Stammeszugehörigkeit sagt er an sich
nichts aus, blieb aber irgendwo an den Abrahamsleuten hängen und
wurde zum Volksnamen, 44 f. Abrahams Wanderung fällt in die zweite
Hälfte des 15. vorchr. Jhdts. 54. Die Einwanderer der Patriarchenzeit
stellten eine Mischung aus Hebräern und Aramäern dar. 65. Nach
Aegypten trat nur ein Volksteil, hauptsächlich der Stamm Joseph, über,
in den letzten Jahren des Amenophis IV. und unter den folgenden
schwachen Königen bis Haremheb. 66. — Sodann über die Josuazeit:
Der Jordan wurde bei Jericho überschritten, während sich das Wasser
I bei Adam staute. 78. Jericho fiel durch Erdbeben, vielleicht auch durch
i Verrat; Zeitpunkt ist nicht zu bestimmen. 97f. Die Beschneidung in
j diesem Zusammenhang ist unhistorisch. 104. Die Ebal-Garizim-Szene
muß bei Sichern spielen. 214. Wahrscheinlich handelt es sich um Gil-
| gal. 116. Abimelech ist in die 2. Hälfte des 12. Jhdts. zu setzen, ein
i festes Datum für das Israelitischwerden Sichems. 124. Der Bundes-
I Schluß mit Gibeon ist historisch, der genannte Weg nicht. 129. Von
i Josuas Sieg bei Gibeon ist der des Stammes Juda bei Azeka (und Mak-