Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1934 Nr. 23

Spalte:

423-424

Autor/Hrsg.:

Scholz, Heinrich

Titel/Untertitel:

Goethes Stellung zur Unsterblichkeitsfrage 1934

Rezensent:

Merkel, Franz Rudolf

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

423

Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 23.

424

zelne Abschnitte unter die Mitarbeiter verteilt wurden,
was bei Farel insofern nicht allzu schwer wurde, als i
sein Leben ja sehr deutlich in Etappen zerfällt. Die
Gesamtredaktion hat es dabei in glücklichster Weise fertig
gebracht, ein einheitliches Ganzes zu erzielen. Für
die Farelforschung und für die Reformationsgeschichte
überhaupt bedeutet das Werk eine ungemeine Förderung;
gerade die Verteilung des Stoffes ermöglichte in den
Einzelabschnitten eine Vertiefung. Natürlich bildete Her-
minjard die Grundlage, aber die Verfasser haben sehr
gründliche Archivstudien gemacht und bieten infolgedessen
sehr viel Neues; reichliche Anmerkungen gestatten, |
auf Diskutables einzugehen oder auch unbekannte Do- i
kumente mitzuteilen. Es handelt sich um 20 Mitarbei-
ter, unter denen Namen wie Borgeaud in Genf, Choisy
ebenda, Strasser in Bern, Strohl in Straßburg und Weiss i
in Paris (der während der Drucklegung starb) sich '
befinden. Mit einer staunenswerten Gründlichkeit ist in
alle Winkel geleuchtet. Es ist unmöglich, an dieser Stelle
Einzelheiten zu bringen; nur auf einige Momente sei
aufmerksam gemacht.

Auf die Ikonographie ist — mit bestem Rechte —
großer Wert gelegt. Nicht nur, daß die vorhandenen !
Porträts und Medaillen von Farel selbst in Abbildung |
vorgeführt werden, seltene Bilder der Zeitgenossen, Ab- i
bildungen von Neuchätel, Genf u. a. werden geboten, 1
Faksimilia von Briefen, Wappen u. dgl.. Die Theologie !
des Reformators tritt etwas zurück, immerhin ist in
einem kurzen Sonderkapitel das Wichtigste über sie
gesagt. Sie stellt sich als komplizierter heraus, als man
gemeinhin meint; Faber Stapulensis, Zwingli, Konrad
Grebel, die Straßburger und natürlich Calvin wirken ein.
Unter seinen Schriften, die in sorgfältiger Bibliographie
verzeichnet sind, ist das „Sommaire" 1525 die wichtigste
. Eingehende Nachrichten werden über Bri^onnet und j
sein Wirken in Meaux geboten, nicht minder wird die ■
erste Wirksamkeit in Basel beleuchtet (von N. Weiss,
der im Bulletin de l'histoire du protestantisme francais j
darüber schon früher Studien veröffentlicht hatte). Wieder
besondere Kapitel gehören Montbeliard, Straßburg ;
und Metz; dann der Wirksamkeit in Aigle „comme '
agent de Berne", im bischöflichen Basel, bis wir dann
an den Kern, nach Neuchätel und Genf kommen. Es sei j
Farel nicht vergessen, daß „par lui le premier les Vau-
dois du Piemont se sont rattaches ä la Reforme et
aux Eglises de Suisse". Natürlich wird das Problem
Genf-Bern hell beleuchtet. Ganz besonderer Nachdruck
wird — mit Recht — auf Einrichtung und Entwicklung
der Kirchenzucht, insbesondere der Ehegerichte, gelegt,
aber Choisy irrt sich, wenn er S. 353 die Einführung
von Laienhelfern bei der Kirchenzucht „une imnovation"
nennt; hier war Zwingli der Bahnbrecher gewesen. Die
richtig (S. 424) herausgehobenen Unterschiede in der
Konsistorialverfassung von Neuchätel und Genf sind |
vielleicht auch von Zürich her zu erklären. Sehr interessant
ist auch, daß Melanchthon sich für eine legis-
lation matrimoniale (Konsistorien) in Neuchätel einsetzt
(S. 459). Damit auch das menschlich-Allzumenschliche
nicht fehle, sei das Kapitel: „Mariage du Farel" von L.
Aubert erwähnt; die Zeitgenossen fanden die Heirat
des 69. Jährigen mit dem jungen Mädchen „fort etrange
et hors de saison". „Sans doute, sagt Aubert, mais j
le coeur a des raisons que la raison n'a pas."

Ein gutes Register erleichtert die Benutzung dieses
für die Reformationsgeschichte der romanischen Länder j
unentbehrlichen Werkes.

Heidelberg. W.Köhler.

Scholz, Prof. D. Dr. Heinrich: Goethes Stellung zur Unsterblichkeitsfrage
. Tübingen: J. C. B. Mohr 1934. (48 S.) 8°. = Sammig.
gemeinverst. Vorträge u. Schriften a. d. Gebiet d. Theologie u. Reli-
gionsgesch. 171. RM 1.50; in Subskr. 1.20.

Eine feindurchdachte, tiefschürfende Studie bietet
uns in diesem schmalen Heft der Philosoph H. Scholz
und ruft damit das Bedauern wach, daß dieser historisch

glänzend geschulte Denker nicht bei der Theologie geblieben
ist. Aber man merkt's ihm an, wie gerne er zu
religionsphilosophischen Problemen sowie zu den ihm
seit Jugendtagen vertrauten Umgang mit Goethe immer
wieder zurückkehrt. „Es gibt Eindrücke, die sich nicht
auslöschen lassen. Goethes große, weltüberblickende Art
hat sich mir früh so eingedrückt, daß seine geistige Gestalt
mich dauernd festgehalten hat, auch dann, als ich
durch die Mathematik und die Logistik so weit von ihm
entfernt wurde, wie man überhaupt von ihm entfernt
werden kann. Ich habe mich immer wieder einmal an
ihm prüfen müssen, und mich dabei in ihn so hineingelesen
, daß die Voraussetzungen entstanden sind für
das hier entworfene Bild von seiner Stellung zur Unsterblichkeitsfrage
" (Vorrede).

Der Gang der Untersuchung ist folgender: In § 1: ,Zur Präzisierung
der Unsterblichkeitsfrage' unterscheidet Sch. zwischen einer Unsterblichkeitsfrage
erster Art: „Ist die geistige Substanz eines Menschen etwas, was
den Zerfall seiner physischen Substanz unbegrenzt überdauert, oder nicht?"
-und zweiter Art: „Gibt es Gründe, die einen positivistisch denkenden
Menschen zur Bejahung des Unsterblichkeitsglaubens bestimmen können?"
Von letzterer Art ist Goethes Stellung zur Unsterblichkeitsfrage getragen.
„Goethe hat diese Frage jedenfalls von dem Augenblick an bejaht, in
welchem sie für uns zum erstenmal als eine ihn ernstlich bewegende
Frage greifbar wird, also seit 1813; denn für einen früheren Zeitpunkt
kann dies nicht behauptet werden." Der Analyse ,des fundamendierten
Unsterblichkeitsglaubens Goethes' in § 3 schickt er in § 2 eine Interpretation
,des Kestnerschen Dokuments und was aus ihm zu lernen sei' voraus, um
dann ,das Falksche Dokument' („das durch Wielands Tod [20. Jan. 1813]
veranlaßte grundlegende Gespräch, das der Weimarer Schriftsteller und
Kinderfreund Johannes Falk am 25. Jan. 1813 mit Goethe über die Unsterblichkeitsfrage
geführt hat") ausführlich zu besprechen. So grundlegend
dieses Dokument ist, erschöpfend kann es nicht sein, wenn nun
die Hauptfrage dahin formuliert wird: „Welches ist denn nun eigentlich
im Goetheschen Sinne der letzte Grund des Unsterblichkeitsglaubens, zu
dem wir als Menschen, die seines Geistes sind, berechtigt sein sollen?"
Dieses letzte Fundament ist „das unmittelbare souveräne Gefühl eines
unbegrenzten Überschusses der geistigen Lebensenergien über die physischen
, woran sich für Goethe der feste Glaube an die Ewigkeit dieser
Entelechien anschließt." In dem Abschnitt: .Ergänzungen zu Goethes
Unsterblichkeitsglauben hebt Scholz noch zwei entscheidende Komplemente
zu Goethes Unsterblichkeitsglauben heraus: Hingebung an die Forderung
des Tages und der Gedanke an „das innerweltlich Hohe, Gute, dessen
Wirkung auf unser Gemüt alles Vorübergehende überdauert," sodass „das
Ewige uns jeden Augenblick gegenwärtig bleibt." Eine gedrängte Skizze
zur Begriffsgeschichte (.Goethe, Aristoteles, Leihniz'-Entelechie und Monadenbegriff
) ist als Anhang beigegeben.

Der kurze Absatz über das gleiche Thema in E.
Franz' Buch über ,Goethe als religiöser Denker' (1932)
S. 257 f. läßt deutlich erkennen, wie ungemein aufschlußreich
und für die Goetheforschung förderlich dieser
neuerliche Beitrag von H. Scholz anzusehen ist, zumal
er mit einfühlendem Verständnis die Höhe christlicher
Glaubensanschauung (z. B. bei Auguste Stolberg)
der Abgeklärtheit Goethescher Lebensanschauung gegenüberzustellen
weiß.

München. R.F.Merkel.

Siegfried, Prof. D. Dr. Theodor: Das Wort und die Existenz.

Eine Auseinandersetzung mit der dialektischen Theologie. II: Die
Theologie der Existenz bei Friedrich Gogarten und Rudolf Bultmann.
III: Autorität und Freiheit. Gotha: L. Klotz 1933. (XIX, 296 u. XII,
192 S.) 8°. II: RM 10—; III: RM 7—.

Den ersten Band, der 1930 über Barth erschien,
hat der Unterzeichnete ThLZ 1930, Sp. 595 ff., besprochen
. Der zweite Band, der Gogarten und Bultmann
behandelt, hat, besonders in den Partieen zu Bultmann,
nicht mehr so stark den Charakter des advokatorischeu
Gegenklägers, den der erste sehr offensichtlich trug.
Im dritten Band entwickelte S. seinen positiven Beitrag
, zu dem er durch die „Theologie zwischen den Zeiten
" angeregt worden ist. Hierbei bewahrheitet sich
das Endurteil der hiesigen ersten Besprechung, daß
S. als „defensor Iiberalismi" (natürlich im theol. Sinn)
der „Theologie zwischen den Zeiten" als der End- und
Auflösungserscheinung dieses theologischen Liberalismus
gegenübersteht. Auch grade von hier aus erklärt sich die
überaus schroffe Haltung gegen Gogarten, der ja in vielem
den schroffsten Umschlag darstellt, und die sehr