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Ausgabe:

1934 Nr. 1

Spalte:

15-18

Titel/Untertitel:

Württembergische Visitationsakten 1934

Rezensent:

Goez, Wilhelm

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Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 1.

16

ep. 73,7 (783,14) mit un. 6 (212,8 ): Mt. 16,18f. u.Joh. 20,21ff.

„ 73,11 (786,15) „ , 6 (214,17)

„ 74,6 (804,84) „ „11 (219,23)

„ 74,7 (804,24) „ „ 6 (214,23)

„ 74,8 (806,8fr) „ „ 16 (224,15 ff)

„ 74,9 (806,18) „ „ 26 (232,19): Luc. 18,8

„ 74,10 (808,2 ) „ „3 (212,3 )

„ 74,10 (808,6 ) „ „5 (214,5 )

„ 74,11 (808,18) „ „ 4 (213,11): Eph. 4,4 ff.
Es hat also Ep. 69 nicht weniger als neun, ep. 73
u. 74 je zwei Schriftstellen mit de unitate gemein. Diese
Tatsache wendet sich nun mit aller Wucht gegen E.s
Aufstellung und beweist genau das Gegenteil: C. hat wie
die andern Schriftstellen, so auch neben Mt. 16,18 f.
die Stellen Job. 20, 21 ff., Cant. 6, 8 und Eph. 4, 4 ff.
aus der Fassung A von de un. 4 herübergenommen.
Ep. 73,7, wo die beiden Stellen Mt. 16,18 f. und Joh.
20, 2ff. nacheinander angeführt werden, ist ja geradezu
wie ein Auszug aus un. 4 A. Diese Fassung ist also die
ursprüngliche, und C. hat noch zur Zeit des Ketzertaufstreits
eben diese vor sich gehabt, die Fassung B stammt
also nicht von ihm. Das stimmt wieder damit zusammen,
was ich in Cathedra Petri S. 139 f. dargelegt habe.

Unsere Beobachtungen scheinen mir, was ich zum Schluß noch
anfügen möchte, auch für die Zeitfolge der cyprianischen Briefe von
Bedeutung zu sein. Es ist nämlich strittig, ob ep. 69 der erste oder
der letzte der sechs Ketzertaufbriefe C. s sei. Ich habe mich in der
Internat, kirchl. Ztschr. 1923, S. 97 ff. mit Nelke und v. Soden gegen
Ernst für letzteres entschieden und glaube dafür schwerwiegende Gründe
vorgebracht zu haben. Nun überschaue man nochmals unsere obige
Liste: während in ep. 70 — 72 Berührungen mit de unitate fehlen,
kommen in ep. 73 deren zwei, in ep. 74 deren sieben und in ep. 69
vollends deren neun. Cyprian hat eben, durch Anfragen und Widerstände
veranlaßt, sich immer eingehender mit der Ketzertauffrage beschäftigt
und zur Begründung seines Standpunktes immer weitere Gedanken
und Schriftstellen aus de unitate herübergenommen, die meisten
in seinem letzten Briefe, ep. 69.

München. Hugo Koch.

Hilka, Prof. Dr. Alfons: Die Wundergeschichten des Cäsarius
von Heisterbach. 1. Bd: Einleitung, Exempla. Auszüge a. d.
Predigten d. Cäsarius von Heisterbach. Bonn: P. Hanstein 1933.
(29* u. 224 S.) Lex. 8° = Publikationen d. Ges. f. Rhein. Geschichtskunde
XLIII. RM 5—; geb. 6—.
Die zeitgeschichtlich und kulturgeschichtlich interessanten
Geschichten des Cäsarius sollen in einem dreibändigen
Werk aus dem umfangreichen Schrifttum, das
Cäsarius hinterlassen hat, gesammelt und in erschöpfender
Vollständigkeit und philologischer Zuverlässigkeit
herausgegeben werden. In dem zunächst vorliegenden
ersten Band wird die schriftstellerische Tätigkeit des
Cäsarius, soweit sie aus seinem Schriftenverzeichnis und
außerhalb desselben uns bekannt ist, dargelegt, sodann
werden Exempla und Auszüge aus den Predigten des
Cäsarius mit einem sorgfältigen Kommentar herausgegeben
. Mit einem dreifachen Verzeichnis der Eigennamen
, der Sachen und besonders der Erzählungsmotive
schließt der Band. Der 2. Band soll den dialogus mira-
culorum, der 3. die libri miraculorum bringen. Die Arbeit
, besonders der Kommentar der Exempla zeugt von
völliger Beherrschung des Stoffs und großer philologischer
Sorgfalt. Eine kirchengeschichtliche Verwertung
des Inhalts ist natürlich erst möglich, wenn alle drei
Bände vorliegen.

Stuttgart. Ed. Lempp.

Rauscher, D. Dr. Julius: Württembergische Visitationsakten.
Bd. I (1534) 1536—1540. Enth. die Ämter Stuttgart, Nürtingen,
Tübingen, Herrenberg, Wildberg, Urach, Blaubeuren, Göppingen,
Schorndorf, Kirchheim, Heidenheim. Stuttgart: W. Kohlhammer 1932.
(XLI, 601 S.) gr. 8°. = Württ. Geschichtsquellen. Hrsg. v. d. Württ.
Komm. f. Landesgesch. 22. Bd. RM 10—.

Den Auftrag zur Bearbeitung der hier vorliegenden
württembergischen Visitationsakten erhielt der Herausgeber
schon im Jahre 1911. Das Manuskript war 1920
abgeschlossen. Dann verhinderte die Ungunst der Zeit
die Drucklegung, die erst 12 Jahre später zustande
kam. Diese Verzögerung war jedoch insofern von

Nutzen, als in der Zwischenzeit neue Akten entdeckt
wurden, deren Aufnahme so noch möglich war. Gerade
wegen dieser Neufunde, die die ursprünglich vorgesehene
Zeitgrenze (1536 und 1537) überschritten, wurde
diese bis zum Jahre 1540 vorgerückt.

In der Einleitung wird kurz der Gang der Reformation
in Württemberg geschildert und vor allem der
Begriff der Visitation, mit dem wir es bei den vorliegenden
Akten zu tun haben, klargestellt. Unter Visitation
sind hier nicht die ersten reformatorischen Maßnahmen
Blarers und Schnepfs, die teils persönlich durch
„Umritte", teils durch schriftliche Verfügungen erfolgten
, zu verstehen. Auch ist damit nicht die Überwachung
und Beaufsichtigung der Geistlichen, wie sie noch heute
von der vorgesetzten Behörde vorgenommen wird, gemeint
. Es handelt sich vielmehr bei der Visitation unserer
Akten um die Tätigkeit der herzoglichen Beamten,
die als weltliche Visitatoren im Zusammenarbeiten mit
Blarer und Schnepf für die finanzielle Sicherstellung
der neuen Kirche und ihrer Diener sorgten. Dann wird
die Vornahme des Visitationsgeschäfts geschildert, mit
dein neben Blarer und Schnepf zunächst Hans Konrad
von Thumb, später dann Georg von Ow und Martin
Nüttel beauftragt waren. Die Instruktion für die Visitation
war vornehmlich die im Frühjahr 1536 erschienene
„Kastenordnung". Den Plan zu ihr hat Herzog
Ulrich, wie Rauscher zeigt (S. XXIX), wohl schon aus
Hessen mitgebracht. Hier hatte der hessische Edelmann
Heinz Lüder entscheidend am Zustandekommen der großen
hessischen' Kastenordnung vom Jahre 1533 mitgewirkt
. Lüder zog auch 1534 mit Herzog Ulrich nach
Württemberg, weilte dann wahrscheinlich nochmals im
Winter 1534/35 in Württemberg und dürfte als Ratgeber
des Herzogs nicht ohne Einfluß auf die Reformation
in Württemberg und vor allem auf die Kastenordnung
gewesen sein. Dies ergibt die Übereinstimmung
der beiden Kastenordniungen in nicht wenigen
Punkten. Doch weichen die beiden Ordnungen insofern
nicht unwesentlich von einander ab, als die hessische
Ordnung mehr kirchlich, die württembergische mehr sozial
orientiert ist. Auf die Unterstützung der Kranken
und Armen, deren Kreis ein weiterer ist, wird in der
württembergischen Kastenordnung größerer Nachdruck
gelegt als in der hessischen, wo Verwaltungs- und Besoldungsfragen
mehr in den Vordergrund treten. Zwar
wird in beiden Ordnungen die Forderung erhoben, daß
alle Einkünfte eines jeden Orts in den neu gebildeten
Kirchenkasten fallen und nicht zu weltlichen Zwecken
verwendet werden sollten. Doch ist die Praxis, wie
sie gerade bei der Visitation geübt wurde, für Württemberg
jedenfalls weit davon abgegangen. Denn der Herzog
zog eine große Anzahl von Pfründen ein und unter
diesen zum Teil sogar die Pfarreien, wobei er dann den
neuen Pfarrern und Diakonen eine feste Besoldung gewährte
. Im wesentlichen verblieben dem örtlichen, neu
gebildeten Armenkasten in Württemberg die Einkünfte
des Spitals und der Sondersiechen- (Leprosen- u. Pestkranken
) häuser, dann sämtliche Pflegschaften, Heilige,
Präsenzen und Bruderschaften, sowie einzelne Pfründen
(S. XLI). Daraus waren neben der Unterhaltung der
Armen und Kranken meist die Besoldung von Schulmeister
und Mesner, sowie Stipendien für Stipendiaten
des Amtes an der Universität Tübingen, deren Zahl von
Fall zu Fall wechselt, zu bestreiten, ferner etwa nötig
werdende Arbeiten an den kirchlichen Gebäuden.

Nun zu den Akten, die das Haupt- und Kernstück
des stattlichen Bandes ausmachen. Hier werden als
erster Teil (S. 1—21) zunächst Akten allgemeiner Art
geboten, wie die eben erwähnte Kastenordnung (Nr. 8,
S. 8—21), die von Rauscher unter instruktiven Hinweisen
auf die jeweiligen Artikel der hessischen Ordnung
zum Abdruck gebracht wird.

Eröffnet werden sie durch zwei Ausschreiben des eben zurückgekehrten
Herzogs vom 12. Juni bezw. 16. Juli 1534 an die Amtsleute,
die die Weiterreichung der Zehnten an die Geistlichen und die Auf-