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Ausgabe:

1934 Nr. 17

Spalte:

308-309

Titel/Untertitel:

Regesten der Erzbischöfe von Mainz ; 1,2.1328 - 1353 1934

Rezensent:

Dersch, Wilhelm

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Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 17.

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besitzen, eine ähnliche Arbeit von M. Hein über das frühere
Mittelalter nur im Teildruck vorliegt (Berliner phil.
Diss. 1909), dürfen wir für die erste Zeit noch zusam- j
menfassende Beobachtungen erwarten, zumal schon Vorarbeiten
im Gange sind, wie z. B. H. Kletschke, Die
Sprache der Mainzer Kanzlei nach den Namen der Fuldaer
Urkunden (Hermaea, Ausgew. Arbeiten aus d. Deut- i
sehen Seminar zu Halle. 29. 1933).

Es ist zu wünschen, daß die folgenden Bände recht
bald herauskommen, damit das Quellen- und Literaturverzeichnis
mit den Abkürzungen erscheinen und etwaige
Berichtigungen und Nachträge vorgelegt werden können.
Die aus dem ersten Heft des Fuldaer Urkundenbuchs
(bis 779) in Frage kommenden Stücke sind nach den
Vorlagen meist nochmals abgedruckt; aber es fehlt nicht
an Varianten, die zu begründen wären. Dies gilt auch
von Abweichungen gegenüber Drucken in H. Reimers
Hanauer UB I, z. B. Nr. 74 von 1132 betr. Praunheim
(bei Stimming, Nr. 579 nicht genannt, aber mit anderen
Lesarten). Bei manchen Urkunden hätte ein Hinweis
auf einschlägige Druckschriften, wo die Vorgänge behandelt
sind, die Forschung erleichtert. So sind für den
Weinbergbesitz des Klosters Fulda im Rhein-Main-Gebiet
heranzuziehen die ungedruckte Marburger phil. Dissertation
von H. Warneck, Der Weinbau Hessens im
Mittelalter (Jb. d. phil. Fak. 1923—24, S. 94) und K.
Lübeck, Die Weinberge des Klosters Fulda, in d. Fuldaer
Geschbll. 22 (1929), 81 ff. lOlff. 113 ff. (der wiederum
Warneck nicht nennt). Die Urkunde des Abtes
Beatus von Hönau (Nr. 111 v. 810 Juni 21) ist jetzt
auch von H. G. Voigt in den „Theologischen Studien
und Kritiken" 103, 252—284 abgedruckt und erläutert;
vgl. auch Hier. Frank, Die Klosterbischöfe des Frankenreichs
(1932), S. 29 ff. 103 ff. Die vielumstrittene
Zehnt-Aufzeichnung (Nr. 141 v. 845) ist jetzt wieder gedruckt
von E. Hölk in seinen „Zehnten und Zehntkämpfe
der Reichsabtei Hersfeld im frühen MA" (Marburg
1933), 7 Anm. I.—Kl. Honselmann macht in der Westfälischen
Zsch. 89 (1932), 130 ff. wahrscheinlich, daß
die Urkunde Liudberts für Corvey-Herford von 888
(Stimming 167) nicht auf der Mainzer Synode im Juni,
sondern erst im August in Worms bei der Zusammenkunft
Arnulfs mit dem westfränkischen König Odo ausgestellt
worden ist. Zur Seligenstädter Synode von 1023
(Nr. 268) ist die nach dem Erscheinen des ersten Bandes
der „Constitutiones" erschienene Literatur heranzuziehen
, namentlich W. Dersch, Die Kirchenpolitik des
Erzbisch. Aribo v. Mainz (Marb. phil. Diss. 1899) und
Joh. Kippenberger, Beiträge zur Gesch. d. Eb. Aribo
v. Mainz (Leipziger phil. Diss. 1909, die aber an anderer
Stelle genannt ist). Weiter sei erwähnt zu Nr. 276 (1030):
Gr. Richter, Die Anfänge der Propstei Neuenberg i. d. Fuldaer
Geschbll. 7 (1908), 113 ff. 138 ff. Manche Nachrichten
chronikalischer Art gehen verloren, wie z. B.
Eb. Liutpolds Anwesenheit bei der Weihe der Kirche in
Lohrhaupten 1057 September 21 (A. Hofmeister, Die j
älteste Überlieferung v. Aschaffenburg in d. MIOeG 35.
1914. S. 269 f.). Die von F. Pf äff in d. Zsch. d. V. f.
hess. Gesch. 45, 57 f. abgedruckte Urkunde v. 1089
über die Bestätigung Adalberts I. zur Traditio von Fretterode
(Eichsfeld) durch die Edle Lucia an das Kloster
Helmarshausen wäre einzufügen. Die Urkunde Nr. 412
über die Dotation der Pfarrkirche Eisenhausen aus d.
J. 1103 ist auch abgedruckt bei W. Classen, Die kirchliche
Organisation Althessens i. MA (Marburg 1929),
331 f., jedoch mit abweichenden Lesarten, die noch richtig
zu stellen wären. Die letzte Nr. 616, das Verzeichnis
der Neuerwerbungen Adalberts I., ist nicht datiert;
während es Stimming früher zwischen 1124 u. 1130 datiert
hat, setzt es K. H. Schmitt, Eb. Adalbert I., S.lOf.
zwischen 1133 und 1137 an.

Sehr zu begrüßen und unbedingt notwendig ist die
Beigabe des Registers zu dem inhaltreichen Band. Vor
dessen Benutzung ist aber dringend die Vorbemerkung
über die Anlage und Technik zu beachten. Es sind

nämlich Buchstaben wie b und p nicht nur im Anlaut,
wie es üblich sein mag, sondern auch im Inlaut gleichgesetzt
. Auf diese Weise entstehen merkwürdige alphabetische
Folgen, wie: Wittstadt, Widekind, Widego (S.
605). St. . . folgt hinter Sch. . .! Wer sucht Sponheim
hinter Saxo? Jahreszahlen fehlen leider bei Orts- und
1 Personennamen. Die urkundlichen Formen sind nicht
immer in der Reihe eingegliedert, sodaß Dwern und
Tuuerun nur unter Zwehren stehen. Die Nachweise der
Klosternamen sind unter Sankt mit dem entsprechenden
Heiligennamen zusammengestellt.

Diese willkürlich herausgegriffenen Proben kritischer
Beurteilung sollen nur für die künftigen Bände etwaige
Änderungen anregen und der in jedem Urkundenbuch
unausbleiblichen Abteilung „Nachtrage und Berichtigungen
" zu statten kommen. Der Wert des von der Zabern-
Druckerei vornehm und solide ausgestatteten Werkes
wird dadurch in keiner Weise gemindert.
Breslau. Wilhelm Dersch.

Regesten der Erzbischöfe von Mainz von 1289—1396. 1. Abt.:
1289-1353. 2. Bd.: 1328—1353. Bearb. v. Heinrich Otto. 1.
Liefg. Bogn. 1—26: 1328—1337. Darmstadt: Verl. d. Hist. Vereins f.
Hessen 1932. (208 S.) 4°. = Arbeiten d. Hist. Kommission f. d. Volksstaat
Hessen. RM 20.50.
Kurz vor dem Weltkrieg (1913) lagen der von E.
Vogt bearbeitete I. Band (bis 1328) der ersten Abteilung
und der von F. Vigener bearbeitete erste Band der
zweiten Abteilung (bis 1371) des großen Mainzer Regestenwerkes
abgeschlossen vor. Von K. Höhlbaum
(f 1904) angeregt, durch G. Frh. v. d. Ropp (f 1919)
stark gefördert, schien das große Unternehmen, aus den
Mitteln der J. Fr. Böhmerschen Nachlaßadministration
gespeist, gesichert zu sein. Da beraubte es der Tod nicht
nur seiner Förderer, sondern auch seiner bewährten Bearbeiter
. Die Historische Kommission für den Volksstaat
Hessen darf daher des wärmsten Dankes weiter wissenschaftlicher
Kreise gewiß sein, daß sie nach fast zehnjähriger
Pause das Unternehmen in ihre Obhut genommen
hat und nunmehr das erste Heft der Fortsetzung
vorlegt. Der neue Bearbeiter hat sich den erprobten
Grundsätzen seiner Vorgänger angeschlossen. Das vorliegende
Heft enthält zunächst die Regesten Nrr. 2968
bis 3639 von 1328 September 28 bis 1337 Juni 18; dann
folgen „uneinreihbare Stücke" (Nrr. 3640—3688) aus
den Jahren 1328—1337; weiter die „nicht bestimmt
einreihbaren Stücke" (Nrr. 3689—3716) von 1329—1337.
Hieran schließen sich (S. 192 f.) Ausführungen über die
Siegel, die Urkundensprache und die Datierung (Trierer
Stil). Dann kommen nach einigen Vorbemerkungen (S.
194—196) die Regesten Heinrichs von Virneburg (3717
bis 3800), zunächst die „Vorgeschichte" aus den Jahren
1308—1328. Sehr zu begrüßen ist, daß die für die behandelte
Zeit reich fließenden chronikalischen Quellen
mitverarbeitet sind und die neuere Literatur in großem
j Umfang herangezogen ist — zwei Notwendigkeiten, die
z. B. bei den Pfälzer Regesten sehr vernachlässigt sind.
Da die Spalte mit den Zeitangaben auf das Notwendigste
zusammengedrängt und die Ortsspalte ganz weggelassen
worden ist, ohne daß die Uebersicht gelitten hätte, wird
der Raum auf den Quartseiten weitgehend ausgenutzt.
Ueber den Inhalt der Regesten sind wir durch die guten
Vorarbeiten von E. Vogt und H. Schrohe zur Genüge
unterrichtet. Einen außerordentlichen Stoffzuwachs lieferten
E. Stengels ,Nova Alamanniae". Aber auch bisher
unbekannte Urkunden, namentlich aus den Staatsarchiven
in Marburg und München konnten beigebracht werden.
Die Verflechtung der großen politischen Geschehnisse
mit Böhmen, namentlich dessen König Johann, dem Neffen
Erzbischof Baldewins, hätten auch diesen Quellenwerken
eine erhöhtere Beachtung zuwenden müssen. In.
erster Linie seien die von J. Emier hgg. „Regesta diplo-
matica nec non epistolaria Bohemiae et Moraviae"
(Pragae 1882—1892) genannt, die nicht immer herangezogen
sind. Auch über Johann von Böhmen, den Vater