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Ausgabe:

1934 Nr. 1

Spalte:

293-294

Autor/Hrsg.:

Rückert, Hanns

Titel/Untertitel:

Der völkische Beruf des Theologen 1934

Rezensent:

Usener, Wilhelm

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Seite 1

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293

Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 15/16.

294

ist das Leitmotiv der Satz „die Formulierung ist die j seinen Herrn und Gott anerkennt, aus diesem einen
Krönung der Wirklichkeit, finis coronat opus" (S. 90). Satz fließt alles Weitere, was wir als den Sinn von
Oedanke und Wirklichkeit sind bei Schönfeld eben i ,Volk' im A. T. herausstellen können." Widerspruch wird
eins in der Erkenntnis und so sagt er: „Erkennen heißt sicherlich die von R. bei Arnos vertretene Anschauung
Denken und Denken „formulieren" weshalb auch der finden, „daß Jahwe Israel endgültig aus seinem Heils-
„Poet" formuliert, weil er denkt" (S. 95). Der folgende , plan ausstreichen könnte, sei kein möglicher Gedanke
Abschnitt über die Gliederung der Rechtsgeschichte be- des A.T." Von der Umwelt des Judentums ausgehend beginnt
dann mit den Worten: „In diesem und nur in diesem handelt Georg Bertram Volk und Staat i m N.T.,
Sinne von Ganzheit und Absolutheit, die alle Gegen- zunächst Jesu Stellung und die des Urchristentums mit
sätze einschließt und als vorläufige nimmt, hat auch Einschluß der apostolischen Väter. „In Wirklichkeit verlas
Recht die Wirklichkeit, die wir ihm zuschreiben. kündet Jesus von Anfang eine geistige Abrahamskind-
Nicht weil es Friedensordnung, sondern weil es auch Schaft und knüpft mit solcher Botschaft unmittelbar
Friedensschluß ist, ist es wirklich" (S. 101). an die alttest. Offenbarung an" aber „die Verkündigung
Diese dialektische Harmonistik kann der Herrschaft Jesu wendet sich tatsächlich nur an sein Volk". Bei
über die Bewegung des Rechts die Wirklichkeit des [ Paulus bleibt das Verhalten zur Obrigkeit ein durchaus
Rechtes zuschreiben Denn diese ist der Gehalt der passives, dagegen spricht nicht das Gebet für die Obrig-
Rechtstreschichte keit> das sich aucn im Clemensbrief findet, hier ein
Wir werden dagegen sagen, daß diese objektiv-sub- Gel>et dif B.ek*hm"g dcr °b"gkeit. Einstellung ge-
iektive E?nbe5 der'Wirklichkeit in der Erkenntnis durch I 8™. eschatolog.sche Stimmungen die sich gegen die
Denken wede Hegel noch der Lehre von der Interessen- Obrigkeit wenden. Allgemeine Gleichheit der Menschen
ffrhTpmd^cnzvolf gerecht wird. Die innere Antithetik *** Des ,nur , v0 Qott' .so"sti Verschiedenheit darum
Ger Richtungen ist dazu zu groß, denn die Interessen- ™ar P*ul"s d£" /"de" ein Jude und den Griechen ein
i ^ isprudenz "st ei. e Denkrichtung im Recht, die grund- GrlcchFe- °" Schlußbetrachtung ist rückhaltlos zuzustim-
äätelKrfSmär das Recht in einer relationsbestimm- ">en E r nst H aen c h er, behandelt V ol k und Staat
Sn Richtung sich bewegend zeigt, während Hegels 1" der Le.+hr.e der .f'^ti u* B,ekenn,tnis'-
Grundlage die Rechtsidee, einen absoluten Wert darstellt Schriften mit ihrem zeitgeschichtlichen Charakter kann
und von einem solchen nicht losgelöst werden kann. man ersehen, wie ihre Glaubcnsentsche.dung in ihren
Beide Betrachtungsweisen zu vereinen, ist auch der Dia- Qe|!e1nwfr*.sf«gfn lautet, sie erheben keinen Anspruch

• - auf Vnllst.-indifrkeit. Von Staat im modernen Sinn vnn

Jektik Schönfelds nicht gelungen. Aber das Interesse
an der Schrift liegt einmal im Temperament des Verfassers
begründet, denn seine dialektischen Formulierungen
reizen zum Widerspruch, also zum Nachdenken an;
zum anderen darin, daß und wie er in einer Zeit, die nach
Verkörperung von absoluten Werten im Recht hinstrebt,
relationsbestimmte Interessenjurisprudenz und absolute
Oedanken miteinander zu verbinden sucht.

Göttingen. Hans Nieder in eye r.

auf Vollständigkeit. Von Staat im modernen Sinn, von
den Worten „Volk" und „Volkstum" kann bei ihnen
nicht die Rede sein, anders ist es natürlich bei der
Frage nach der Kirche. Eingehend wird "hier in die
Tiefe dringend bei dem Anspruch des völkischen Staates
die Frage nach dem Gesetz behandelt und dabei
Beruf, Staat, Volk, Volkstum, bedingt durch die Faktoren
Blut, Landschaft, Sprache, Geschichte, zu den
Sätzen gelangend: Volkstum ist Seele, und Volkstum
ist Aufgabe. Das Gesetz des Staates, auch von Gott
stammend, ist gut, dem Schöpferwillen Gottes entsprechend
, aber die Kirche hat noch ein anderes Gesetz zu
verkündigen, das macht den Menschen ohne Ausnahme
vor Gott schuldig, und es darf sie nicht anfechten,
wenn man sie wegen dieser Verkündigung schilt, aber
auch die Verkündigung dieses Gesetzes ist nicht das
Letzte, sondern die Botschaft des Evangeliums... Den
Wiedergeborenen wird der Fortschritt und der Glanz sei-

Rückert, Hanns: Der völkische Beruf des Theologen.

Ein theologisches Kolleg, geh. in Tübingen zu Beginn d. Sommersemesters
3. 5. 1933. Tübingen : Osiander 1933. (16 S.) S°. RM -50.
Volk, Staat, Kirche. Ein Lehrgang der theolog. Fakultät Gießen :
H. Bornkamm, Volk und Rasse bei Martin Luther. W. Rudolph,
Volk und Staat im A. T. G. B e r t r a m , Volk und Staat im N. T. E.
Haenchen, Volk und Staat in der Lehre der Kirche. L. C o r di er,
Volk und Staat in der Predigt der Kirche. Gießen : A. Töpelmann

1933 (92 S.) 8°. RM 2.80. j nes Volkes nicht eitel oder^ übermütig machen, weil

1 Aus der Begeisterung für die nationalsozialistische I er den ewigen Geber aller Gute kennt. Ihm wird der
Bewegung ist im Beginn des Sommerhalbjahrs 1933 | deutsche Mensch nicht ein Götzenbild werden, das ne-
dieses Kolleg entstanden; es geht dem Verf. um ernste i ben das Bild Gottes zu treten begehrt, sondern er wird
theologische Besinnung auf die völkischen Aufgaben ! lur diesen Menschen Dank sagen als für das Ziel, das seine

1 neue geschenkte Kraft und Liebe von Gott bekommt."
Leopold Cordier behandelt Volk und Staat
in der Predigt der Kirche. Von einer grundsätz-

der evangelischen Kirche gegenüber dem neuen Werden
in Volk "und Staat. Von Herzen wünscht man, daß
sein froher Satz Erfüllung finden möchte, „Sie können

mir erlauben- Die Führer der neuen deutschen evange- i hShen Besinnung auf das Wesen der Predigt ausgehend
lischen Kirche werden Theologen sein". wnd besonders von den deutschen Predigern geredet,

2. Dieser Lehrgang, zu dem sich im Juni vorigen

die sich mit dem volkhaften Werden unseres Volkes
auseinandersetzen und zwei besonders wichtigen Zeiten,

Jahres die Fakultät, die Landeskirche, Vertreter 1

Pfarrerschaft und die dortige Glaubensbewegung deut- dle mit der unsren vielfach verglichen werde' ™-
scher Christen zusammengefunden hatten (so etwas war h?r5n> Schleiermacher und Luther, im AnS.ß ,n Fh
damals noch möglich!) bietet in seiner Mannigfaltig- «£«* auch Calvin besprochen. Zwei ScU£mach?rnrpn
keit wertvolles theologisches Gut, das aus wirklich dl£tei> werden ausführlich behandelt, auch ihre Srh?nT
theologischer Besinnung erwachsen ist; es entfällt da- ke> aufgezeigt; ganz anders Luther mit der steter. rT
bei das so leicht verständliche Mißtrauen, daß man bei 2ugnahme auf die Kirche und das Reich Gottel ! f ?"
derartigen Darlegungen bewußt oder unbewußt kirchen- tol°g'scher Einschlag); ähnlich Calvin dS«„( Ä"
politische Gedanken im Hintergrund mitwirken sieht **** Eth™ allerdings noch mehr vom Kirch^L^*1'
Der einleitende kirchenpolitische Vortrag von Hein bestimmt ist, dabei kann er in Gen"zwei 7wf?anken
rieh Bornkamm Volk und Rasse bei Marin des Kampfes des Herzogs Hefarfch von
Luther bietet in knappster Form eine gründliche Be bütteI halten! nennen von Wolfenhandlung
des Gegenstandes aus weitblickender geschieht- mgen manche Schriften und Vorträge zu Hp u
licher und kirchengeschichtlicher Sicht, auch Luthers sPr°chencn Fragen in absehbarer Zeit ni.r u be"
Stellung zu den Juden erörternd. Wilhelm Rudol n h zeitgeschichtliche Beiträge Interesse finH^n ^"°ch als
weist nach, wie die Eigenart des israelitischen Volks- Sene üabe der Gießener Fakultät bS ?l&die-
tums in dem Begriff Gottesvolk ausgedrückt ist Wert- bleibenden

.Darin daß es zu allen Zeiten Jahwe und nur Jahwe als

Wert.

Halle/Saale. Wilhelm Usencr.