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Ausgabe:

1934 Nr. 12

Spalte:

216-219

Autor/Hrsg.:

Acta Conciliorum Oecumenicorum. Tomus II, Vol. 1

Titel/Untertitel:

Pars 1 et 2 1934

Rezensent:

Koch, Hugo

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Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 12.

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Sachverhalten, die der Glaube erkennt, in einer ihnen
adaequaten Begrifflichkeit zu reden und die Glaubenserkenntnis
nicht in Begriffen zum Ausdruck zu bringen,
die ihren Ursprung anderswo haben als in der Selbsterfassung
der glaubenden Existenz.

Marburg. R. Bultmann.

Völker, Lic. Dr. Walther: Quellen zur Geschichte der christlichen
Gnosis. Tübingen: J. C. B. Mohr 1932 (V, 147 S.) gr. 8°.
= Sammig. ausgew. kirchen- u. dogmengeschichtlicher Quellenschriften
. Hrsg. v. G. Krüger. N. F. 5. RM 5.80.

Koch, Prof. Dr. Hugo: Quellen zur Geschichte der Askese
und des Mönchtums in der alten Kirche. Tübingen: J.C.B.
Mohr 1933. (XII, 196 S.) gr. 8°. = Sammig. ausgew. kirchen- u. dog-
mengeschichtl. Quellenschriften. Hrsg. v. G. Krüger. N. F. 6.

RM 7.80.

Die beiden neuen Nummern der Krügerschen Ausgabenreihe
zeigen, daß auch die Kirchengesehichte den
Übergang von den Persönlichkeiten* zu den Bewegungen
' vollzieht, das erste Heft in seiner scharfen Begrenzung
auf die christliche Gnosis zugleich die
Abkehr von der Religionsgeschichte.

Freilich wird diese Beschränkung von dem Herausgeber
selbst mit Recht nicht als Vorzug empfunden,
sondern mit der Begrenztheit seiner Bewegungsfreiheit
entschuldigt. Daß er es dann aber vorzieht, den verfügbaren
Raum nicht zu verzetteln, wird man ihm Dank
wissen. So sind es im wesentlichen die großen Systeme,
die er in ihren eigenen Zeugnissen und den Berichten
ihrer Bestreiter nach den besten Ausgaben vorführt.
Daß dabei die Alexandriner eine besondere Rolle spielen
, ist bei der Richtung von V.s Studien verständlich,
schade ist doch, daß die östlichen Quellen nicht berücksichtigt
sind und so z. B. die syrische Gnosis ebensowenig
Anteil an der Sammlung hat wie die apokryphen
Apostelakten. — Entspricht es dem wissenschaftlichen
Stand, daß das Schwergewicht auf das Lehrmäßige
gelegt ist, so bleibt doch für eine neue Auflage
zu wünschen, daß das liturgische Handeln der gnosti-
schen Kreise nicht nur mit den kurzen Beiträgen der
Markosier belegt wird, sondern hier auch die koptischen
Epigonenschriften besteuert werden. Ebenso wäre dann
ein Index der gnostischen Grundbegriffe zu erbitten.
Dogmengeschichtlichem Interesse kann doch auch schon
das beigegebene Verzeichnis der Bibelzitate dienen, an
dem z. B. eindrucksvoll deutlich wird, in welchem Umfang
die christlichen Gnostiker sich trotz der Ablehnung
des Alten Testaments auf alttestamentliche Stellen gestützt
haben!

Die zweite Sammlung stellt den Niederschlag sehr
ausgebreiteter und vielseitiger Studien dar, die von Stoa,
Josephus und dem Neuplatonismus an über die ganze
altkirchliche Literatur sich erstrecken. Aufschlußreichen
Angaben aus der Vorgeschichte des Mönchtums in dem
Gemeindeasketentum folgt eine Fülle von Ausschnitten
aus Konzilsakten, Lebensbeschreibungen, asketischen
Schriften, Mönchsregeln, unter denen die Pachomiusregel
den Ehrenplatz erhält. Die Regel Benedikts erscheint
so überragend, daß sie zwar den Richtpunkt j
dieser ganzen langen Wanderung durch das altchristliche
Mönchtum angibt, aber nicht mehr selbst erreicht wird.

Der Weg ist ohnehin zu lang, als daß man eines j
Führers entraten könnte, und dieser so vielseitig unter- |
richtet, daß auch sehr verschiedene Interessen befriedigt I
werden. Besonders beachtet ist der Körper, den sich der
asketische Gedanke in Gesetz und Verfassung gegeben
hat, ebenso die Gegenwirkungen, die er erfuhr, während
eine Entwicklung der mönchischen Ideen und Ideale
naturgemäß nur in den Umrissen sichtbar werden kann.
Vielleicht darf doch für eine zweite Auflage die stärkere
Berücksichtigung der das Werden der mönchischen
Gedankenwelt spiegelnden Quellen, besonders I
der Apophthegmata Patrum) erbeten, werden. Einen i
Vorzug der Sammler bildet mit der sehr sorg- 1
fältig zu jedem Abschnitt aufgeführten Literatur ein !

umfangreiches Wortregister, das den Reichtum des Inhalts
zu erschließen hilft.

Göttingen. H. Dörries.

Acta conciliorum oecumenicorum iussu atque mandato societatis
scientiarum argentoratensis edidit Eduardus Schwärtz. Tomus II :
Concilium universale Chalcedonense edidit Eduardus Schwartz. Vol. I.
Pars 1: Epistularum collectiones. Actio prima. Pars 2: Actio secunda.
Epistularum collectio Bactiones III —VII. Berlin: W. de Oruyter&Co.
1933.(XVII,196 u. XIII,163 S.) Lex.8°. Parsl: RM 48—; Pars2:44—.

Der vorliegende erste Teil des vol. I der Akten
des Konzils von Chalcedon bietet zwei griechische
Sammlungen von Briefen, die mit dem Konzil in gewissem
Zusammenhang stehen, und die Akten der Actio
prima des Konzils. Diese Akten beruhen auf zwei alten
Handschriften, dem cod. Venetus 555 (= M) aus dem
11. Jahrh., und dem cod. Vimdob. hist. gr. 27 ( = B)
aus dem 12. Jahrh., die die gesamten Akten nebst Briefsammlungen
enthalten. Dazu kommen zwei kirchen-
rechtlkhe Handschriften mit 14 Titeln, denen der kirchenrechtliche
Stoff der Briefsammlung M in besonderer
Form und mehr als die Hälfte der ersten Verhandlung
von Chalcedon angefügt ist. Die eine davon,
aus dem 13. Jahrh. stammend, kam im 15. Jahrh.
nach Italien und befindet sich jetzt in der Pariser Bibl.
als Nr. 415 (= P). Glücklicherweise erwarb Kd. Bes-
sarion von ihr eine Abschrift, jetzt in der Bibl. von S.
Marco Nr. 165 (= p), mit deren Hilfe man die vom
alten codex abgelösten und verlorengegangenen Teile ergänzen
und die von einem ungeschickten Buchbinder
verwirrte Reihenfolge der Blätter wiederherstellen kann.
Eine weitere Hdschr. ist der aus dem 13. Jahrh. stammende
, nahe an die Pariser Hdschr. herangehende cod.
Sinait. 1690 (= S). Außerdem dienen zur Prüfung der
Texte bei den Konzilsakten drei Rezensionen der lateinischen
Übersetzung, bei den Briefsammlungen deren
zwei. Nützlich und notwendig ist aber auch die Heranziehung
der im Anfang des 6. Jahrhs. entstandenen
versio antiqua der Verhandlungen von Chalcedon,
weil in der Stammhandschrift, aus der M u. B geflossen
sind, vieles aus Überdruß und Sparsamkeit ausgelassen
ist, was aus dieser alten Übersetzung ergänzt
werden kann. Von den Briefsammlungen geht eine
(= M) in den Hdschr. M lt. PS den Verhandlungen
der ersten Actio voran, während eine andere den ersten
Teil des Konzils, der aus der ersten Actio und der
zweiten den Dioskur betreffenden Actio besteht, abschließt
. Diese letztere Sammlung (= B) zerfällt in
zwei Teile, von denen der eine den oodd. M u. B gemeinsam
, der andere, fast lauter nachehalcedonische
Briefe umfassende Teil nur in cod. B zu finden ist.
Diese Sammlung B wird ihrem handschriftlichen Standort
entsprechend im zweiten Teil des vol. I veröffentlicht
werden. Im vorliegenden ersten Teil des Bandes
ist zuerst die Sammlung M gedruckt, dann eine von
Schw. mit H bezeichnete Sammlung, die in zwei Hdschr.
des Britischen Museums, nämlich cod. Arund. 529 =
Add. 10 445 und cod. Paris 1115 überliefert ist und
die Quelle der Sammlung B bildet. Der Zweck der
Sammlung M ging offenbar dahin zu zeigen, daß sofort
nach der verunglückten Synode von Ephesus 449 der
abendländische Kaiser Valentinian sowie seine Mutter
und seine Gemahlin auf eine neue, in Italien abzuhaltende
allgemeine Synode hinarbeiteten, Kaiser Theo-
dosius aber diesen Plan hartnäckig verwarf, sein Nachfolger
Marcian und Pulcheria ihn dann verwirklichten,
jedoch mit der Abänderung, daß das Konzil wieder
im Osten abgehalten und vom Papst Leo I durch
Legaten beschickt wurde. So läßt auch der can. 4
von Serdica, den Papst Leo ohne Zweifel seiner echten
ep. 18 als nieänisch angehängt hat, in der griechischen
Fassung, wie sie sich als Anhang zur Übersetzung der
interpolierten ep. 25 findet (p. 4,33—38), bei aller
Sinnlosigkeit doch den Sinn durchscheinen, daß von
dem einen römischen Bischof die synodale Verurteilung
eines morgenländischen Bischofs nicht aufgehoben wer-