Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1934 Nr. 10

Spalte:

184-185

Autor/Hrsg.:

Brunner, Emil

Titel/Untertitel:

Das Gebot und die Ordnungen 1934

Rezensent:

Wobbermin, Georg

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

183

Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 10.

184

Bewegung handelt, sondern um ein nach Territorium
und Stadt oft charakteristisch verschiedenes Ineinander
von beidem, stellt dem Reformationshistoriker die eigentliche
und höchst reizvolle Aufgabe, die sich dann freilich
nicht durch summarische und z. T. apologetische
Behauptungen bewältigen läßt. Reformation ist allerdings
dem Vf. der vorliegenden Untersuchung einfach
„Glaubensspaltung", rein negative Opposition gegen „die
Kirche", und die sozialen Mißstände, die ihr voraufgehen
und sie begleiten, wären, wie Vf. „unter nationaler
Rücksicht" urteilt, „abzuschaffen gewesen ohne Spaltung
des Glaubens" (153). Wenn man das Wesen der
Reformation so oberflächlich nimmt, wie es hier allenthalben
geschieht, dann kann man sich auch leichthin
Sätze erlauben wie z. B.: „Rein .evangelische' Gedanken
enthält das Büchlein nur in der Verwerfung der
guten Werke und der starken Betonung der Rechtfertigung
durch den Glauben ... Ein zweiter evangelischer
Gedanke ist bei ihm die einseitige Betonung der Hl.
Schrift als Glaubensquelle... so gewinnt man den Eindruck
, als denke Westermann an eine Reformation innerhalb
der Kirche..., aber nicht an eine Trennung von
der Kirche" (43); dann läßt man Gebhard Truchseß von
Waldburg „vom reformierten zum kalvinistischen Glauben
" übertreten (110); dann nennt man „das Formalprinzip
des Protestantismus, die sola-fides-Lehre" (138);
dann wundert man sich, daß auch reformatorische Theologen
den Väterbeweis schätzen; dann kann man schließlich
die Reformation verzeichnen (129—151) als Kampf
um nationale (gegen das päpstliche Kirchenregiment
für das der Fürsten), um religiöse (gegen päpstliche und
konziliare Lehrgewalt für die Schrift; gegen Messe und
Heiligendienst) und um persönliche Freiheit (gegen Gelübde
, Zölibat und „die übrigen kirchlichen Gebote").
Es ist schade, daß Vf. sich nicht durch andere Bemühungen
um sachgemäße Auswertung der reformationszeitlichen
Flugschriftenliteratur hat beraten lassen,
wie sie etwa G. Blochwitz in seiner Rostocker Dissertation
über die antirömischen Flugschriften bis 1522
in ihrer religiös sittlichen Eigenart (1930) mit größerem
Geschick versucht hat. Daß und wie Hamelmann Justins
Apologie zur Verteidigung der reformatorischen Sakramentslehre
übersetzt und erläutert, hätte z. B. zu einer
eingehenderen Beschäftigung mit der Frage nach der
ganzen geistigen Lage der Auseinandersetzung geradezu
einladen müssen.

Auch der Teil II ist keine sonderliche Forscherleistung
, sondern eine — wieder manchen wichtigen Beitrag
außer Acht lassende — fleißige Zusammenstellung
von Daten und Inhaltsskizzen. Das fällt besonders
im letzten Abschnitt auf, der dem Kölner Krieg gilt;
hier ist manches schief, zumindest mißverständlich gesagt
, manches — aus Ungeschick oder mit Absicht?
— unklar gelassen; übrigens ist Gebhard 1601, nicht
1611 gestorben. Vor die gleiche Frage — Ungeschick
oder Absicht? — stellen auch die Ausführungen des
dritten Teils über den sittlichen Stand des Klerus:
Vf. will ununtersucht lassen, wie weit die in den Flugschriften
üblicherweise gern und breit behandelte Sitten-
losigkeit des Klerus schon für die Zeit vor der Reformation
zutreffe. Selbstverständlich habe der freiheitliche
Zug der Reformation (s. o.!) dazu geführt, daß
auch die Kleriker „notwendig von diesem Zeitgeist infiziert
waren". Dann aber ist doch wieder der sittliche
Tiefstand des Klerus „eine zweite Ursache der
Reformation in Westfalen" (124). Auch das Schema
der bibliographischen Angaben im Teil I ist nicht frei
von Ungeschicklichkeit, wenn bei jeder Schrift für deren
„Inhalt" auf die entspr. Seite des zweiten Teiles verwiesen
, dort aber nicht immer vom Inhalt gehandelt
wird.

Sieht man von diesen mehr oder minder großen
Mängeln ab, dann kann man, auch mit Hilfe des ausführlichen
Registers (227—235), den Band als wichtige
Quellensammlung und Materialdarreichung benutzen;

und da hat er mit den Texten und mit den Ausführungen,
des Vf.s doch recht viel zu sagen, sodaß man sich.

; diesen Beitrag zur Reformationsgeschichte des deutschen
Westens nicht entgehen lassen wird.

Die zwölf Tafeln bringen — recht willkürlich —
Titelblätter und Vignetten aus den Flugschriften; Abb. 5
ist übrigens oft reproduziert worden, so z. B. in Kaulfuß-
Diesch, Das Buch der Reformation. 1917, S. 201. Der
Druck ist sauber; S. XVI, Z. 24 lies mit S. 2 u. 44
säuerlyke statt süuerlyke und Z. 25 procession statt

i Prozession. Die Vorbemerkung (XI—XVI) bringt dankenswerte
Notizen zur Druckgeschichte Westfalens.
Bonn. E. Wolf.

Brunn er, Prof. D. Emil: Das Gebot und die Ordnungen.

Entwurf einer protestantisch-theologischen Ethik. Tübingen: J. C. B.
Mohr 1932. (XII, 666 S.) 8°. RM 20—; geb. 22.50.

Zweimal habe ich in dieser Zeitschrift das Schleiermacher
-Buch Emil Brunners besprechen und dabei

. schärfsten Widerspruch gegen seine Gesamtbeurteilung

' Schleiermachers erheben müssen (Vgl. Th. L. Z. 1924,
Sp. 241 und 1930, Sp. 185). Und wenn auch dieser
Widerspruch im Hinblick auf die eigenartige, Brunner
teils unter — teils überbietende Schleiermacher-Krt-
tik Bartelheimers eine gewisse Milderung erfahren hat
(vgl. Th. L. Z. 1932, Sp. 210), grundsätzlich ist er doch
bestehen geblieben.

Um so mehr ist es mir eine aufrichtige Freude,
mich mit dem von Br. in seinem neuen Buch vorgelegten
Ethik-Entwurf — zwar auch nicht ohne starken
Vorbehalt — aber doch in wichtigen Abschnitten in
voller Übereinstimmung zu finden. Allerdings beeinträchtigt
auch hier B.'s einseitige Stellungnahme zu
Schi, vielfach die ganze Gedankenführung. Es ist nicht
nur höchst ungerecht, sondern auch sehr irreführend,

' die Theologische Ethik Schleiermachers kurzer Hand
als „Vermittlungstheologie" abtun zu wollen. Da ich
auf diese Frage hier nicht näher eingehen kann, verweise
ich für sie auf meine kürzlich erschienene kleine
Schrift „Methodenfragen der heutigen Schleiermacher-
Forschung", (Berlin, Weidmann). Die in dem genannten
Urteil B.'s liegende Ungerechtigkeit ist um so größer
und bedauerlicher, als er seinerseits an Punkten von
größter Bedeutsamkeit für seine eigene Grundbetrachtung
gerade auf dem von Schleiermacher gelegten Fundament
weiter baut. Dahin gehört z. B., was er über
die Verkehrtheit eines individualistischen Lebensverständnisses
sagt. Daß die ganze menschliche Existenz auf
der Tatsache aufgebaut ist, daß der Mensch nicht als
Einzelner leben kann, ist ja eine Einsicht, die Schleiermacher
schon in seiner Jugendschrift aufs nachdrück-

I lichste eingeschärft hat und die dann gerade in seiner

i Theologischen Ethik einen der den ganzen Aufbau tragenden
Hauptpfeiler darstellt. So berühren sich denn
auch B.'s eigene Ausführungen hierüber mit denjenigen
Schi.'s bis in die Einzelheiten der Argumentation.

Aber es ist in der gleichen Hinsicht noch weit
mehr zu sagen. Br. nimmt sehr erfreulicherweise ge-

: rade das für Schi.'s Gesamthaltung entscheidende Bestreben
auf, die Grundintentionen der Reformation
gegenüber den Irrwegen dogmatistischer Orthodoxie auf
der einen Seite, rationalistischer Aufklärerei auf der
anderen wieder zur Geltung zu bringen. Und gerade in
dieser Richtung liegen die verdienstvollen Bemühungen
Brunners, die um so anerkennenswerter sind, als er
sich angelegen sein läßt, die hinter den inner-

1 evangelischen Konfessionsverschiedenheiten
liegenden gemeinsamen Motive der
Reformation für die ethische Aufgabe fruchtbar
zu machen.

Zu diesem Zweck gliedert er seinen Stoff in drei
Teile oder „Bücher". Das erste Buch behandelt „Die
Frage", — nämlich die Frage nach dem Guten. Das
i zweite Buch hat als Thema „Das Gebot", — nämlich
: das Gebot als Gabe Gottes und Forderung an den Men-