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Ausgabe:

1934 Nr. 10

Spalte:

182-184

Autor/Hrsg.:

Legge, Theodor

Titel/Untertitel:

Flug- und Streitschriften der Reformationszeit in Westfalen 1934

Rezensent:

Wolf, Ernst

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181

Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 10.

182

(Todesdatum vermutlich 275/76, nicht 273). Kap. 7 (über die fünf
Väter) und Kap. 4 (über die 4 Tage und 4 Nächte) ergeben reiche Ausbeute
für die Kenntnis der Lehre Manis. Wir erhalten hier in der Bearbeitung
von Polotsky eine deutsche Übersetzung mit philologischen
Anmerkungen. Kompetente Beurteilung bedürfte der Kenntnis des Kopt.,
Syr., Pers., Nordiran., Türk., Sogd., Arab., Nabatäischen; ich vermag
daher nur darauf hinzuweisen. Die Bearbeitung dieser beiden Texte hat
zahlreiche Berührungen derselben mit der Literatur des turkestanischen
Manichäismus ergeben (S. 79), besonders mit nordiranischen Texten, die
dem westlichen Zweige der Maniüberlieferung angehören. Östliche und
■westliche Überlieferung sind „zwei voneinander unabhängige und in
gleicher Weise als primär anzusehende parallele Stilisierungen, was nicht
ausschließt, daß die westliche, gnostisch-christliche Stilisierung die dem
Wesen und den historischen Voraussetzungen des Systems gemäßere ist"
<S. 79). Die neuen koptischen Texte bestätigen die Ursprünglichkeit
der Begriffe yvjtü, voüc,, vfa] innerhalb des manichäischen Systems;
damit erhält Schäders These über die an der hellenischen Wissenschaft
orientierte begrifflich-theoretische Grundlage der Gedankenwelt
Manis eigentümliche Beleuchtung und Bestätigung (vgl. S. 62. 80 f.).
Ipna K. Heussi.

Li etzmann, Hans: Die Liturgie des Theodor von Mopsuestia.

Berlin: Akad. d.Wiss., in Komm. W. de Gruyter& Co. 1933. (24 S.)

gr. 8°. = Sonderausg. a. d. Sitzungsber. d. Preuß. Akad. d. Wiss.

Phil.-hist. Kl. 1933. XXIII. RM 2—.

Als Gegenstück zu den katechetischen Sermonen
Kyrills von Jerusalem (gegen 350) hatte A. M i n g a n a
in syrischer Überlieferung gleichartige Unterweisungen
des Bischofs Theodor von Mopsuestia (vor 428)) ausfindig
gemacht und mit englischer Übersetzung herausgegeben
; sie betreffen das Nicänische Glaubensbekenntnis
(Woodbrooke Studies V, 1932), das VU,
die Taufe und den Meßgottesdienst (W. St. VI,
1933). Lietzmann, dem vor allem daran gelegen ist,
die eucharistische Liturgie in den Zusammenhang
früherer und älterer Formen hineinzustellen, bietet für
sie den syrischen Text, soweit er die Hauptmomente
der Handlung betrifft, nebst deutscher Übersetzung (eine
vollständigere lateinische, zugleich mit dem Taufritus,
gab Adolf Rücker als zweites Heft von Opuscula et
Textus, series lirurgica von Stapper und Rücker, Münster
1933). Es ergibt sich, daß sich die neugefundene
Liturgie dem syrisch-antiochenischen Typus anreiht.

In der Epiklese findet sich scheinbar eine urchristliche Reminiscenz
(S. 21) und die Betonung der Einheit der Gemeinde (die übrigens schon
an der entsprechenden Stelle in Hippolyts Kirchenordnung anklingt).
Trinitarische Formulierungen in den Gebeten gehen über die älteren
Formulare (auch der Constit. apost.) hinaus, wiederholte Berührungen
mit der nestorianischen Liturgie erinnern daran, daß Th. v. M. Lehrer
des Nestorius war. Auffallend ist bei dem Antiochener die starke Betonung
der „furchtbaren" Seite dieses Mysteriums, dessen Eingangshandlung
in den Einzelzügen Tod und Begräbnis Jesu widerspiegeln soll.
Betheln (Hann.). E. Hennecke.

Knolle, D. Th.: Luther— eine Gefahr für uns? Hamburg: Agentur
d. Rauhen Hauses 1933. (48 S.) gr. 8°. = Beirr, u. Forschgn.
z. Kirchengesch. Hamburgs 2. RM —90.

Unter diesem eigenartigen Titel gibt der bekannte
Hamburger Mitarbeiter der Luther-Gesellschaft seine
Auseinandersetzung mit Friedrich Heitmüllers „ungerechtfertigten
Angriffen auf Luther" wieder. In seinem
Buche über „Die Krisis der Gemeinschaftsbewegung"
hat Friedr. Heitmüller den Abfall des älteren Luther
von den reformatorischen Zielen seiner Frühzeit behauptet
; er unterscheidet, wie es ja auch sonst noch oft geschieht
, zwischen dem Evangelisten, dem jugendl. Luther,
und dem landeskirchlich, seinem ursprünglichen Programm
untreu gewordenen alten Luther.

Die Beweisführung für die Richtigkeit dieser Behauptung
ist aber Fr. Heitmüller infolge mangelnder
Quellenkenntnis sowie seit Gottfried Arnold üblicher,
Unkritischer Hinnahme von Luther-, ja kirchenfeindlichen
Vorurteilen nicht gelungen. Das versteht D.
Knolle unter Berufung auf die einsichtigsten Lutherforscher
, Theologen sowie Profanhistoriker, deutlich zu
zeigen. An der Abendmahlslehre, an Luthers Kirchen-
Programm, an seinem Grundsatz von der Gewissensfreiheit
, nicht minder aber auch an der Lösung der

sozialen Frage und der Wertung der Ehe durch Luther
weist D. Knolle die Einheitlichkeit von Luthers
Den ken und Handeln des immer wieder verkehrt gezeichneten
„Lutherbildes" nach, um zu dem Schluß zu kommen
: Gegenüber allem Independentismus ... westlichdemokratischer
Gemeindebildung bleiben wir bei der
lutherisch-bestimmten deutschen Kirchenbildung.

Die gründliche Auseinandersetzung D. Knolles verdient
in dem gegenwärtigen Ringen um den wirklichen
Luther und das echte Luthertum weiteste Verbreitung,
vor allem auch in den Kreisen derer, die nur zu leicht
einer ähnlichen Auffassung, wie sie Friedr. Heitmüller
vertritt, kritiklos beizupflichten geneigt sind.
Ellensen i. Hannover. Martin Nöldeke.

Legge, Dr. Theodor: Flug- und Streitschriften der Reformationszeit
in Westfalen (1523—1583). Münster i. W.: Aschendorff
1933. (XVI, 235 S.u. 12 Taf.) gr. 8°. = Reformationsgeschichtl. Studien
u. Texte begr. v. t J- Greving, m. Unterstützg. d. Ges. d. Corpus Cha-
tholicorum hrsg. v. A. Ehrhard, H. 58/59. RM 12.50.

Dem Reformationshistoriker wird am vorliegenden
Band ein Doppeltes willkommen sein: die im ersten Teil
(S. 1—41) gebotene bibliographische Zusammenstellung
von 56 westfälischen Flug- und Streitschriften
(mit Ausnahme des schon bearbeiteten Gebietes von
Münster) aus der Zeit von 1523—1584 samt den nach
der Frage der örtlichen Herkunft geordneten entstehungsgeschichtlichen
Erläuterungen (Teil II, S. 42
bis 117), und die im Anhang (S. 154—226) abgedruckten
Texte, obschon deren Auswahl etwas willkürlich
ist und manchen Wunsch unerfüllt läßt. Es handelt
sich um folgende Stücke: 1. Widmung und Vorrede aus
Otto Beckmanns Precatio Dominica, 1525; 2. Jacob
Horst, Catholicae oommunionis defensio adversus epi-
stolam Hamelmanni, 1563; 3. Aus Hamelmanns Re-
sponsio prima, 1563; 4. Aus Martin Hoitbandts Apo-
logia (Vorrede, Abschn. über die Priesterweihe), 1580;
5.—11. Texte zum Kölner Krieg.

Der Hauptanteil, 19 Nummern, an den insgesamt
nicht zahlreichen Schriften entfällt seit 1552 auf den
zeitgenössischen Reformationshistoriker Westfalens und
Niedersachsens, auf Hermann Hamelmann, der 1595
als Generalsuperintendent von Oldenburg nach wechselvollem
und kampfreichem Eintreten für die Reformation
starb; als Historiker wohl zugleich Schüler des Chyträus
(H. Hamelmanns geschichtliche Werke II, Reformationsgeschichte
Westfalens, hrsg. v. Kl. Löffler mit einer
Untersuchung über H.s Leben und Werke, 1913). Die
letzten 17 Nummern der Bibliographie beziehen sich auf
die Wirren des Kölner Krieges (1582—1584). Als Nr. 3
erscheint — leider nicht näher untersucht — eine vielleicht
auf den Lippstadter Augustiner Dr. Joh. Westermann
zurückgehende niederdeutsche Übertragung von
Luthers Sermon von dem Gebet und Prozession in
der Kreuzwoche (1519); Vf. hätte hier dienlicherweise
auf WA 2, 175—179 verweisen können. Da von den
restlichen 19 Nummern auch noch einige religiöse oder
theologische Traktate abgerechnet werden müssen, bleibt
für die Hauptthese des Vf. nicht allzuviel Material
übrig; vor allem: die schon veröffentlichten 4 Streitschriften
des „Daniel von Soest" — dessen „Anonymität
" (S. 57) Vf. in Ruhe läßt — und der ebenso bereits
bekannte „Claws Bur" von 1523, hinter dem nach Hamelmann
der Erasmianer M. Bado Mindensis steht.

Jene Hauptthese sagt, daß die Reformation in Westfalen
„soweit die Flug- und Streitschriften mitreden,
zunächst keine religiöse, sondern eine rein soziale und
demokratische Bewegung" war (S. 118); aber Vf. vermag
im dritten und m. E. wenig glücklichen Teil seiner
Untersuchung (Die Flug- und Streitschriften als reformationsgeschichtliche
Quellen, S. 118—151; dazu das
Schlußwort, 152/153) weder selbst den Inhalt dieser
Behauptung als die Summe der Flugschriften herauszuarbeiten
, noch überhaupt den reformationsgeschichtlichen
Sinn seines Satzes zu klären; gerade daß es sich nicht
um eine Entweder- oder von sozialer und religiöser