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Ausgabe:

1933 Nr. 8

Spalte:

147-150

Autor/Hrsg.:

Hufnagel, Alfons

Titel/Untertitel:

Intuition und Erkenntnis nach Thomas von Aquin 1933

Rezensent:

Heger, Adolf

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Theologische Literaturzeitung 1933 Nr. 8.

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nur nach Überwindung proletarischen Denkens erstehen |
kann. Das Proletariat kann aber nur von einer großen
nationalen tiefgreifenden Volksbewegung überwunden
werden. Es darf auch den Verfassern dieses Buches
nicht verborgen geblieben sein, wo die Kräfte sind, die |
einer solchen Bewegung hindernd in der Auswirkung im
Wege stehen.

Leipzig. Otto Lerche.

H u f n a g e I, Dr. Alfons: Intuition und Erkenntnis nach Thomas
von Aquin. Münster i. W.: AschencR.rff 1932. (XXII, 301 S)
gr. 8°. = Veröffentlichungen d kathol. Institutes f. Philosophie
Albertus-Magnus-Akademie zu Köln, Bd II, H. 5/6. RM 14.35.

Die Studie gliedert sich in drei Teile, in einen systematisch
-philosophischen über den Intuitionsbegriff überhaupt
, in einen historisch-philosophischen bzw. theologischen
über den Begriff der Erkenntnis nach Thomas
und in einen dritten über den Begriff der Intuition bei
Thomas.

Der erste ist als Einleitung gedacht. Bevor die
Hauptfrage geprüft wird, ob Thomas eine intuitive Erkenntnis
annahm, soll erst der vielfache Sinn des Intuitionsbegriffes
entfaltet und dann die Frage geklärt
werden, welche Art oder Arten von Intuition Thomas
kannte. Systematisch werden die Intuitionstheorien geordnet
in eine intellektualistische, emotionale und vermittelnde
Gruppe, je nach dem Gesichtspunkt, ob in
ihnen die Intuition verstanden wird als ein Akt des
Verstandes oder Gemütes oder als ein dem Verstand und
Gemüt zusammen angehöriger Akt. Der ersten Gruppe
werden unter dem weiteren Einteilungsgesichtspunkt „natürlich
-philosophische Intuition" und „subjektiv-psychologische
Unmittelbarkeit" die Theorien des Aristoteles,
Descartes, Schelling, Geyser, Honecker zugerechnet. Als
Vertreter der Meinung, daß der Intuition auch logisch
objektive Unmittelbarkeit eignet, werden innerhalb der
ersten Gruppe neben Aristoteles und Descartes noch
Leibniz, Kynast, Willmann und vor allem Husserl genannt
, dessen Lehre der phänomenologischen Wesensschau
eingehend dargestellt wird. Eine auf das Übernatürliche
gerichtete religiöse Intuition, die im Rahmen
der intellektualistischen Intuition bleibt, lehren Plotin,
Nikolaus von Cusa, Pascal, Laros. Dieser ersten Hauptgruppe
, für die die Intuition in ihrem psychischen Subjekt
, ihrem Akt und ihrem Gegenstand nicht etwas
Alogisches ist, wird die zweite gegenübergestellt, nach
der das intuitive Erkennen einen konträren Gegensatz
zum rationalen darstellt und emotional bedingt ist (S.
35—44). Vertreter solcher Intuitionslehre sind philosophisch
Bergson, Müller-Freienfels, Keyserling, Sche-
ler, religionsphilosophisch Jakobi, Schleiermacher, Rudolf
Otto, Natorp, Windelband und Scheler. Die dritte
vermittelnde Gruppe, die den Gegensatz zu überbrücken
sucht, sieht der Verf. in Spengler, Switalski, Przywara,
Guardini, Larsson, Augustin, Karl Adam und in der
Mystik (S. 45—58).

Abschließend hebt der Verf. folgende Merkmale als
Wesensmerkmale der Intuition heraus, die von allen
Theorien trotz ihrer inneren Verschiedenartigkeit genannt
werden: 1. Intuition will eine Art von Erkenntnis
neben der diskursiven sein. 2. Sie will im Unterschied
vom diskursiven Erkennen ihren Gegenstand unmittelbar
erfassen. 3. Sie will Lücken der diskursiven Erkenntnis
ausfüllen. Solche Lücken läßt die diskursive Erkenntnis
vor allem hinsichtlich des Gegenstandes und
der Gewißheit der Erkenntnis (S. 58).

Es fragt sich, ob nach der Themastellung der Studie
diese lange Einleitung nötig ist (S. 1—58). Zur Herausstellung
des allgemeinen Wesens der Intuition ist sie
es nicht. Der Gedanke aber, der vielleicht verborgen
zu dieser ausführlichen Darstellung geführt hat, die
Aktualität der Fragestellung zu zeigen und den Beweis
der Modernität des thomistischen Denkens vorzubereiten,
rechtfertigt diese Ausführlichkeit einleitender systema- I
tiseh-philosophischer Untersuchungen in der historischen I

Studie nicht. Eine kürzere historisch-philosophische Einleitung
hätte vielleicht straffer und dienlicher zur Hauptuntersuchung
geführt. Einem Vergleich des thomistischen
Denkens mit modernen Fragestellungen und
Theorien hätte dann am Schluß Raum gegeben werden
können. Im einzelnen seien nur einige kritische Bemerkungen
zu der Einordnung Schleiermachers und
Ottos in die rein emotionale Gruppe der Intuitionstheorien
gemacht. Mit derselben Notwendigkeit, mit der
dem Wertfühlen und dem religiösen Akt bei Scheler
nach des Verf.s Meinung „logische Unmittelbarkeit"
zugesprochen werden muß, muß auch bei Schleiermacher
und Otto die enge Verbindung des emotionalen Aktes
mit den theoretischen erkannt werden, so daß nicht nur
nicht Otto, sondern auch Schleiermacher nicht als „Typ
einer rein emotionalen subjektiven religiösen Intuition"
gelten kann. Es handelt sich beim religiösen Gefühl
wirklich um ein „Seinserfassen" des Göttlichen. Von
einem „erkenntnismäßig blindem Gefühl" könnte man bei
Schleiermacher nicht reden. Das religiöse Gefühl steht
in engster Beziehung zum Denken und Handeln (Glaubenslehre
§ 3,4). Es ist ein Akt des ganzen geistigen
Menschen. Das Erkenntnismoment ist so eng und konstituierend
mit dem religiösen Gefühl verbunden, daß
Schleiermacher die Bestimmtheit des Gefühls mit einer
„ Bestimmtheit des unmittelbaren Selbstbewußtseins"
gleichsetzt. Hieraus folgt, daß Schleiermacher nicht in
die Reihe der rein emotionalen subjektiven Intuitionstheorien
gehört, sondern eher wie auch Scheler zur
dritten Gruppe hinüberweist.

Im ersten Hauptteil (S. 59—191) fragt der Verf.
vor der Untersuchung des thomistischen Intuftionsbe-
griffes nach dem Begriff der Erkenntnis bei Thomas, da
ja der allgemeine Begriff der Erkenntnis dem der Intuition
übergeordnet ist. In straffer Systematik und reicher
Quellenbenutzung stellt der Verf. die Lehren des Thomas
dar über den Gegenstand der Erkenntnis (S. 60 bis
69), Subjekt der Erkenntnis (S. 70—77), Akt der Erkenntnis
(77—113) und über das Ziel der Erkenntnis
oder die Wahrheit der Erkenntnis (S. 174—188). Erstes
apriorisches Gegenstandsgesetz ist nach Thomas: „Alles,
was erkannt wird, muß irgendwie da sein, mindestens
im Bewußtsein des Erkennenden (S. 61). Zweites apriorisches
Gegenstandsgesetz: Der Grad der Erkenntnis
eines Gegenstandes steigert sich parallel dem Grad des
Gegenstandes (S. 66). Erstes apriorisches Subjektsgesetz
: Jedes Erkenntnissubjekt muß immateriell, d. i.
geistig sein (S. 72). Zweites apriorisches Subjektsgesetz
: Je höher der Grad der Immaterialität, desto höher
die Erkenntnisfähigkeit des betreffenden Dinges (S. 72).
Aus allem folgt: der am meisten erkennbare Gegenstand
ist Gott, das am meisten erkenntnisfähige Subjekt ist
Gott, weil Gott das höchste Sein ist (S. 76). Die Ausführungen
des Verf. über den Akt der Erkenntnis nach
Thomas gehen den einzelnen Termini nach wie proportio,
lumen, species, operatio, actio usw., mit denen Thomas
den Akt des Erfassens eines Gegenstandes zu analysieren
und zu beschreiben sucht. Die Vielheit der Termini zur
Beschreibung des Wesens des Erkenntnisaktes zeigt, daß
kein einziger dieser Termini für sich das Wesen des Erkenntnisaktes
fassen kann. Die Termini sollen nur die
Richtung angeben, in der das Wesen des Erkenntnisaktes
in eigener Schau erkannt werden kann. Das Letzte, die
Schau des Wesens, kann nur umschrieben, nicht mehr
eigentlich erklärt werden. Deshalb gibt „Thomas keine
Schuldefinition vom Wesen des Erkenntnisaktes, weil
er in völlig richtiger Weise erkannt hat, daß es eine
solche Definition darüber nicht geben kann" (S. 166).
Im Wahrheitsbegriff, wie Thomas ihn in den verschiedenen
Schriften formuliert, um das Ziel der Erkenntnis
darzulegen, liegt ein gewisses Schwanken vor (S. 189).

Die Untersuchung über den Intuitionsbegriff bei
Thomas (S. 192—292) führt zunächst zu dem Ergebnis:
In dem Akt der Intuition ist ein einfaches, müheloses
Erfassen, plötzliches Erschauen der allgemeinen Prin-