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Ausgabe:

1933 Nr. 4

Spalte:

78-79

Autor/Hrsg.:

Quervain, Alfred de

Titel/Untertitel:

Das Gesetz des Staates 1933

Rezensent:

Scholz, Wilhelm

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Theologische Literaturzeitung 1933 Nr. 4.

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kirchen beherrscht. Es steht genau genommen sogar in
schärfstem Gegensatz gegen die Themastellung und die
ganze Anlage dieses Sammelwerkes. Die irreführende
Einseitigkeit dieses Urteils gründet sich — theologisch-
methodisch angesehen — m. E. darauf, daß der Verfasser
die Bedeutung klarer und scharfer dogmatischer
Aufstellungen verkennt. Auch der morgenländisch-orthodoxen
Kirche gegenüber tut er es; seine Polemik gegen
Dr. Alivisatos in der Sakramentslehre (S. 390 ff.) liefert
dafür ein sehr bezeichnendes Beispiel. Aber so berechtigt
und beachtenswert seine Forderung kirchlicher Freiheit
ist, — durch sie allein ist fortschreitende Verständigung
nicht sicherzustellen. Vorbedingung ist dafür vielmehr,
daß die betreffenden kirchlichen Positionen die denkbar
klarste und präziseste dogmatische Ausprägung erhalten
haben. Denn nur dann ist die in ihnen zum Ausdruck
kommende Glaubensüberzeugung scharf zu erfassen. Und
daher ist auch nur dann das Verhältnis der letzteren
zu dem betreffenden neutestamentlichen Glaubenszeugnis
und der dieses bedingenden Gottesoffenbarung sicher zu
bestimmen und zu beurteilen.

Die Lehre von der Rechtfertigung aus Gnaden allein
durch den Glauben ist aber der denkbar präziseste Ausdruck
der auf das Neue Testament zurückgehenden reformatorischen
Grundüberzeugung. Und zugleich bietet
diese Lehre die denkbar beste Sicherung gegen den Unfehlbarkeitsanspruch
, wie ihn die römische Kirche erhebt,
und wie er das größte Hindernis für ökumenische Verständigung
darstellt. Das gemeinsame Anliegen ökumenischer
Verständigung wird diesen Sachverhalt in seiner
Doppelseitigkeit auch bei den Vertretern des Anglikanis-
mus allmählich zur Anerkennung bringen.

Es sind im ganzen 17 Abhandlungen in 12 Kapiteln:

I. Die Gnade im N.T. (Prof. W. Manson, Edinburgh). —

II. Die Gnade bei den griechischen Vätern (Prof. Glou-
bokowsky, z. Zt. Sofia). III. Die Gnade bei den lateinischen
Vätern bis Augustin (Prof. Watson, Oxford). IV.
Die Gnade bei Augustin (Prof. Nörregaard, Kopenhagen
). — V. -Die Gnade in der Scholastik und in der
heutigen Theologie des römischen Katholizismus (Prof.
Gavin, New York). — VI. Die Gnade in der Theologie
der Reformatoren: a) Luther und Melanchthon (Prof.
Hermelink, Marburg); b) Zwingli (anonym); c) Calvin
(Prof. Choisy, Genf). — VII. Die Gnade in der Mystik
der orthodoxen Kirche (Prof. v. Arseniew, z. Zt. Königsberg
). — VIII. Die sakramentale Gnade in der
orthodoxen Kirche (Prof. Alivisatos, Athen). — IX. Die
Gnade im Methodismus (Prof. Soper, Ohio, Wesleyan
University). — X. Die Gnadenlehre in der deutschen
evangelischen Theologie seit Schleiermacher (Prof. Wob-
bermin, Göttingen). — XL Zur Dogmatik der Gnadenlehre
(a. Prof. Goudge, Oxford; — b. Prof. Jundt,
Paris; — c. Prof. William Adams Brown, New York;
d. Prof. Bartlet, Oxford). — XII. Die Problemlage der
Gnadenlehre (A. C. Headlam, Bischof in Gloucester,
früher Professor in Oxford).

Auf die einzelnen Abhandlungen näher einzugehen,
verbietet der zur Verfügung stehende Raum. Zur Orientierung
der Leser der Th.L.Z. bemerke ich bezüglich
meiner eigenen Abhandlung (X), die nach der Anlage
des Werkes die Überleitung von der historischen zu der
systematisch-dogmatischen Behandlung bildet, in aller
Kürze folgendes: Ich habe mich bemüht, auf der Basis
der voranstehenden historischen Forschungen und Überblicke
in kritischer Auseinandersetzung mit der Gnadenlehre
Schleiermachers d. h. in Herausstellung sowohl
ihrer bleibenden Wahrheitsmomente als ihrer irreführenden
Mängel und in kurzer Skizzierung der Hauptlinien
der nachfolgenden Entwicklung bis zur Gegenwart die
Methodik der Gnaden lehre für die sachlich
entscheidenden Punkte klarzustellen. Damit
wollte ich an diesem Beispiel zugleich die übergreifende
theologische Methodenfrage klären, die für die
gesamte ökumenische Arbeit im Sinne von „Glaube und
Verfassung der Kirchen" grundlegend ist.

Es genügt für den Zweck dieser Arbeit nicht, die
verschiedenen fertigen Lehrformen in ihren Übereinstimmungen
wie ihren Differenzen mit einander zu vergleichen
und den Ausgleich dadurch herbeizuführen, daß
man Umdeutungen vornimmt oder Abstriche macht. Es
muß vielmehr die Aufgabe dahin gestellt werden, durch
die vorliegenden Lehrformen hindurch tiefer zu dringen,
in eine tiefer liegende Schicht durchzustoßen, die Motive
und Tendenzen aufzudecken, die sich je in den einzelnen
Lehrformen Ausdruck verschaffen, um dann auf
dieser Basis vom neutestamentlichen Glaubensstandpunkt
aus ihre Grundintention und ihren letzten Sinn- bzw.
Offenbarungsgehalt zu erfassen.

Der Herausgeber Dr. Whitley ist der ehrenamtliche Sekretär der
Theologen-Kommission der Weltkonferenz für Glaube und Verfassung
der Kirchen. Der Erzbischof von York, Dr. William Temple, hat als Vorsitzender
des Fortsetzungsausschusses der Konferenz dem Sammelwerk
ein kurzes Vorwort voraufgeschickt.

Göttingen. G. Wobbermin.

Poschmann, Bernhard: Der Wissenschaftscharakter der
katholischen Theologie. Rede geh. bei der Einführung i. d.
Rektorat am 2. Nov. 1931. Breslau: F. Hirt 1932. (23 S.) gr. 8°.
= Breslauer Universitätsreden, H. 8. RM 1.20.

P.s Rede macht deutlich, wie die Besinnung auf die
problematische Stellung der Theologie im System der
Wissenschaften auch die katholische Theologie zum erneuten
Durchdenken ihrer Stellung geführt hat. Nach
dem Verf. beruht die Wissenschaftlichkeit der katholischen
Theologie auf der streng sachgemäßen Behandlung
, die der Theologe seinem Gegenstande, dem G 1 a u-
bensbewußtsein der Kirche, zuteil werden läßt. P.
besiegt also die Hybris, eine Wissenschaft von Gott
geben zu wollen. Spannungen zwischen dem autoritativen
Gegebensein des kirchlichen Glaubensbewußtseins
und der rationalen wissenschaftlichen Methode seien
unvermeidlich und nicht immer zu beheben. Sie lägen —
ein wertvolles Eingeständnis — nicht immer beim Theologen
, sondern könnten auch in einer irrtümlichen Auffassung
(wessen?) vom Glaubensbewußtsein begründet
sein (z. B. Ablehnung des kopernikanischen Weltbildes).
Der Vortrag läßt allenthalben die Auseinandersetzung mit
der modernen protestantischen Behandlung des Problems,
besonders mit Barth durchblicken, gibt aber trotz einer
gewissen Neigung zum Augustinismus nichts Wesentliches
von der thomistischen Auffassung preis. Der
Verf. ist überzeugt, daß die Theologie die Glaubwürdigkeit
des kirchlichen Glaubensbewußtseins aufweisen
könne. Wir werden uns demgegenüber damit begnügen
, daß die Theologie die innere Einheitlichkeit des
kirchlichen Glaubens erweist.
Münster/W. Otto Piper.

Quervain. Lic. Alfred de: Das Oesetz des Staates. Wesen und
Grenze der Staatlichkeit. Berlin : Furche-Verl. 1932. (72 S.) 8°. RM2—.
Mit der vorliegenden Skizze bringt der Verfasser
seine Arbeiten zur politischen Theologie, genauer gesagt
zum locus „Gesetz Gottes" zu einem vorläufigen
Abschluß. Es geht ihm bei der Untersuchung von Wesen
und Grenze der Staatlichkeit um die Verherrlichung des
auetor legis. Im Willen Gottes ist die Staatlichkeit begründet
und begrenzt. Gott hat den Staat als politische
Herrschaft eingesetzt, aber er hat dem Staat keine dem
Gericht des Wortes Gottes entzogene Eigengesetzlichkeit

i gegeben, als müßte Staatlichkeit immer mehr gesteigert

j und ausgebreitet werden. Gott hat neben den Staat andere
existenzielle Lebensgehalte ins Dasein gerufen. Ehestand
und Familie, Erziehung und Unterricht haben als

: göttliche Gedanken ihren eigenen Logos. Der Staat hat
ihr Sachwalter zu sein. So steht der Staat im Lichte der

| Kirche, denn erst auf dem Hintergrund der Kirche kann
sinnvoll nach den Geboten des Schöpfers und nach der

i Stellung des Geschöpfes gefragt werden. Und nur im
Lichte des Wortes der Wahrheit, das die Kirche verkündet
, erkennen wir Wesen und Grenze der Staatlichkeit
.