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Ausgabe:

1933 Nr. 21

Spalte:

383-384

Autor/Hrsg.:

Doerne, Martin

Titel/Untertitel:

Bildungslehre der evangelischen Theologie 1933

Rezensent:

Feigel, Friedrich Karl

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383

Theologische Literaturzeitung 1933 Nr. 21.

384

213). Was die Konföderation zusammenhält, ist das
Collegium Anselmianum in Rom und der Abbas Primas
an dessen Spitze. Das Collegium Anselmi ist eine
Lehranstalt, die Leo XIII. aufs neue ins Leben gerufen
und mit einem prächtigen Neubau auf dem Aventin beschenkt
hat; sie steht als Zentrale allen Kongregationen
und Abteien offen und soll zur Ausbildung von Ordensmitgliedern
in Wissenschaft und Disziplin dienen, ohne
eine eigene Abtei zu sein. An ihrer Spitze steht der
Primas, der nicht nur den Vorrang vor allen Benediktineräbten
, sondern auch die Leitung und Vertretung in
allen gemeinsamen Angelegenheiten des Ordens hat,
ohne wie in andern Orden General zu sein.

M. schließt mit den Worten: „Leo XIII. hat den
alten Orden nicht zu etwas Neuem gemacht. Aber er
hat ihm als erster eine neue Einheit geschenkt und damit
in hervorragendem Maße dazu beigetragen, daß der
älteste Orden des Abendlandes nach Jahrzehnten schwerster
Heimsuchung im vierzehnten Jahrhundert seines
Bestandes eine glorwürdige und mehrfache Nova Nati-
vitas erlebte" (S. 214).

Biographische Notizen über die im 3. Band erwähnten
Führer bringen zu Anfang und ein Verzeichnis besonders
wichtiger Akten, sowie ein ausführliches Ortsund
Personenregister am Schluß eine willkommene Beigabe
.

Das ganze Werk ergänzt in vortrefflicher Weise
Hilpischs Geschichte des Benediktinischen Mönchtums,
indem es eine besondere und bisher wenig bekannte Seite
dieser Geschichte in gründlicher Darlegung und rechtsgeschichtlicher
Beleuchtung vorführt und damit Zeugnis
ablegt von dem wissenschaftlichen Geist, der den neuaufgeblühten
Orden der schwarzen Benediktiner erfüllt.
Stuttgart. Ed. Lempp.

Doerne, Lic. Dr. Martin: Bildungslehre der evangelischen
Theologie. München : R. Oldenbourg 1933. (90 S.) gr. 8°. = Handbuch
d. dschn. Lehrerbildung. 25. Liefg. Grundlegung. Hrsg. v. A.
Baeumler. Beitrag B., IV a. RM 2.85.

D.'s Beitrag bringt weniger eine Bildungslehre evangelischer
Theologie als eine Untersuchung der Frage,
ob und in welchem Sinne es eine solche Bildungslehre
gibt; er behandelt also nur eine Vorfrage seines Titelproblems
, die Arbeit ist durchaus akademisch und kommt
eigentlich kaum über das „Messerwetzen" hinaus. Aber
es ist anzuerkennen, daß D. charaktervoll und gründlich,
offen und frei und in rücksichtsloser Wahrhaftigkeit an
die Fragen herangeht; daß es vom vorgefaßten Stand>-
punkt der dialektischen Theologie aus geschieht, bedeutet
nicht Unwissenschaftlichkeit. Und wenn auch anzunehmen
ist, daß dem „Handbuch der deutschen Lehrerbildung
" weniger an dem „Ob" und „Daß" als an dem
„Was" einer Bildungslehre gelegen ist, so wird man
doch zugeben müssen, daß auch dem werdenden Volksschullehrer
die Problematik nicht verborgen bleiben darf,
die für die heute herrschende Theologie hier vorliegt.

D. geht begreiflicherweise nur „sehr zögernd" (S. 3)
an seine Aufgabe heran: die Bildung gehört toto genere
zur Kultur, das Evangelium aber weist in eine „ganz andere
" Sphäre, das Hören des „Wortes" hat mit Bildung
überhaupt nichts zu tun (S. 76)! Wenn D. das Bildungsproblem
lieber in dem weiteren Rahmen des Erziehungsproblems
behandelt (S. 3), — etwa darum, weil die
Tatsächlichkeit evangelischer Erziehung weniger bestritten
und weniger bestreitbar erscheint als die einer evang.
Bildung? Doch vgl. unten! — so kann er doch der
Schwierigkeiten nicht Herr werden, die auch das Verhältnis
von Erziehung und Evangelium für den Dialektiker
belasten. So sehr er sich auch bemüht, die Erziehung
gegen die Wortverkündigung abzugrenzen (S. 34.
62 ff.), — es handelt sich im Wesentlichen doch bei der
evang. Erziehung, wie D. sie versteht, um die nämlichen
Spannungen, die Barth veranlaßt haben, die Wortverkündigung
als „Unmöglichkeit" zu bezeichnen (S. 76,

Anm. 2). Das Ringen der gegenwärtigen Theologie
um „Pädagogik aus Glauben", „Erziehung unter dem
Evangelium", „Pädagogik auf reformatorischer Grundlage
" u. ä. zeigt auch dem Draußenstehenden die verzweifelte
Problemlage. Alle diese Bemühungen machen
den Eindruck des Verquälten, Verkrampften. Wenn D.
nach der „Vorbesinnung" auf die Frage, was denn
ev. Bildungslehre bedeute (S. 1—13), und nach einem
Abriß der Geschichte evangelischer Erziehung
(S. 14—33) unter der Überschrift des III. und
wichtigsten Teiles „Evangelium und Erziehung"
(S. 34—89) zunächst eine evang. Erziehungs k r i t i k
bringt, so ist er nicht einmal in der glücklichen Lage, in
der Kant seine Vernunftkritik schrieb; denn Kant durfte
wenigstens die Tatsächlichkeit allgemeingültiger und notwendiger
Erkenntnisse voraussetzen und hatte nur die
Frage zu beantworten, w i e solche Erkenntnis möglich
sei, — D. darf noch nicht einmal die Tatsache evangelischer
Erziehung als zugestanden annehmen, er wagt
es nur, von der „Tatsache eines evang. Erziehungs-
an Tiegens" zu sprechen (S. 34, Sperrung von mir!).
Wenn er aus diesem „Anliegen" flugs die Möglichkeit
evangelischer Erziehung folgert, so bedeutet dieser erste
„kritische" Schritt allerdings eine Kritiklosigkeit!

D.'s Frontstellung gegen die „humanistische", „wissenschaftliche
" Padägogik ergibt sich zwangsläufig aus
seinen dogmatischen Voraussetzungen: Pädagogik göttlicher
Autorität, die „senkrecht von oben" „einbricht",
auf uns „zukommt", ihren „Anspruch" stellt, uns in die
„Entscheidung" fordert usw., gegenüber der Pädagogik
menschlicher Autonomie. Die Gleichsetzung dieser „humanistischen
" — also doch wohl auch der idealistischen
— Pädagogik mit „Individualismus" (S. 3), „liberalisti-
schem Irrglauben" (S. 5), das überlegene Reden über
das Ringen um „Weltanschauung" als etwas „Harmloses"
(S. 7), über die „Instanz des Gewissens" als ein „bestechliches
Scheingericht" (das Gewissen soll nur durch
die Anrede Gottes immer wieder zu einem zuverlässigen
Organ werden, S. 7, — vgl. damit Rö. 2,15!) u. ä.
Dinge, die heute in der Theologie zum guten Ton gehören
, sollen dem Verf. nicht verargt werden, zumal er
offensichtlich nicht zu den Eiferern gehört (vgl. sein
freundliches Urteil über die Haltung der „Mehrzahl der
staatlichen Lehrer" S. 85 und seine Ablehnung einer
äußeren rechtlichen Bindung des Rel.-Lehrers an das
Bekenntnis S. 82). Aber sehr aktuell wird seine Aufrollung
des Problems „Evang. Erziehung und Kirche"
(S. 78—90) durch die augenblickliche politische Lage,
die ja eine baldige Entscheidung von „ganz anderen"
Voraussetzungen aus zu bringen verspricht oder — droht.
Für den Dialektiker gehört der evang. R.-U. „wesensmäßig
" nicht in die Schule (S. 77), es sei denn, daß es
sich um eine „totale" ev. Schule handelt, in der alle
seit Jahrhunderten erarbeiteten Bildungsaxiome eine ko-
pernikanische Wendung erleben müßten und alle Erziehung
zu einer Propädeutik der kirchlichen Predigt und
Disziplin umzuformen wäre (S. 4 f.). Gegen diese Forderung
weiß D. nur äußere Gründe geltend zu machen,
der Anspruch des ev. Glaubens verlangt ja überall Gehör
, man kann nicht „nebenbei evangelisch sein" (S. 5).
Warum wird diese Konsequenz nicht rückhaltloser bejaht
? Der „Anspruch" aus dem „Jenseits der Kultur"
würde in dieser ev. Schule allem Diesseits, auch der
„wissenschaftlichen" Pädagogik jeden Anspruch auf Autonomie
nehmen; das Recht, das sie noch hätten, trügen
sie zu Lehen. D. bezeichnet solche Konsequenzen als
„Schwärmerei", aber seine Berufung auf Gogartens
Schöpfungslehre und Ethik und auf v. Tilings Pädagogik
(S. 37) löst die Schwierigkeiten nicht, sondern
belastet D.'s Bildungslehre mit neuen Schwierigkeiten;
denn die Luthersche „Stände-Ethik" gibt uns mehr Fragen
als Antworten.
Duisburg. F.K. Feigel.