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Ausgabe: | 1933 Nr. 21 |
Spalte: | 381-382 |
Titel/Untertitel: | Nederlandsch Archief voor Kerkgeschiedenis. N. S. Deel XXV 1933 |
Rezensent: | Köhler, Walther |
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Theologische Literaturzeitung 1933 Nr. 21. 382
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gar, wie bei Donatus, irreführend; vor allem: sie sind so willkürlich
, daß der ganze Sinn des gut aufgebauten Argumentes Witzeis
gegen Luther eher verkannt werden muß, denn erkannt werden kann.
Wiederum ein Erklären von außen her, darum willkürlich — „gelehrt",
aber kein innerliches Verständlichmachen der Meinung des dergestalt
„kommentierten" Satzes. Solche Beispiele ließen sich unschwer vermehren
. Und man komme da nicht mit dem Argument des Raummangels
! Es ist wirklich schade, daß solches Erklären dann und wann
unschöne Stellen bildet inmitten eines sauberen kritischen Apparates mit
seinen vielen mühsam beigebrachten Nachweisungen von Zitaten usw.
Uebrigens hätte zu S. 180, 8 f. — wenn auch nicht die Stelle bei Augustin
ermittelt ist: sie findet sich in De unitate eccl. XI, 27, 29; XIX 51;
XX1IV 70 = MSL 43, 410. 411. 431. 441 — doch gebucht werden
müssen, daß Act. 1,8 zitiert wird.
Von den drei Gegenschriften gegen die Schmalk.
Art., bei denen es kennzeichnend auffällt, daß die Auseinandersetzung
mit dem 2. und 3. Teil der Art. Smalc.
bei Cochläus umfänglich gleich groß ist, bei den beiden
anderen aber zum 3. Teil doppelt so umfangreich wie
zum 2., ist diejenige Hoffmeisters, die über Luther hinaus
weit in das reformatorische Lager hineingreift, die
gelehrteste und lehrreichste. Ihre Zugänglichmacbung
ist daher besonders zu begrüßen. Der ganze Band stellt
aber fraglos eine wesentliche Bereicherung der reformationsgeschichtlichen
Quellenpublikationen dar und verdient
seinem Herausgeber, der viel Arbeit und Sorgfalt
an ihn gewandt hat, allen Dank.
Bonn. E. Wolf.
Schwartz.Dr. Hubertus: Geschichte der Reformation in Soest.
Soest- Rocholsche Buchdr. W. Jahn 1932. (528 S. u. 32 Abb a. Taf.
u. 1 Kte.) 8°. RM 7—; geb. 9—.
Seitdem E. Schiller mit seinem Buche: Bürgerschaft
und Geistlichkeit in Goslar (1912) ein Thema angeschlagen
hatte, das die historische Forschung bis dahin
arg vernachlässigt hatte (vgl. Theol. Lit. Ztg. 1913 Sp.
559 f.), gewöhnte man sich daran auch, die lokal orientierte
Reformationsgeschichtsschreibung stärker sozialgeschichtlich
und verfassungsgeschichtlich zu unterbauen.
Schwartz allerdings gibt in diesem Buche von dem reichen
kirchengeschichtlichen Leben Soests im Mittelalter
nur einen recht kurzen Überblick, um dann fast unvermittelt
in die eigentliche Reformationsgeschichte der Stadt
vonl531ff- einzuführen. Ausführlich, mit Anführung reichen
Beiwerks, behandelt er die „Ordinanz", d. i. die Kirchenordnung
, den kurzen Briefwechsel des Rates mit Luther
, die Tätigkeit des Superintendenten Joh. de Brune, des
Coadjutors Joh. Pollius und seines Nachfolgers Brictius
ton Norde. In weiteren Kapiteln werden die literarischen
Kampfmittel, die wiedertäuferischen Bewegungen,
die politische und kulturelle Lage der Stadt, das Interim
und die episodische Erneuerung des Katholizismus dargestellt
. Mit einem Überblick über die Geschichte der
Klöster und Stifte nach dem Interim schließt die Darstellung
, der ein umfangreicher Urkunden- und Aktenanhang
folgt. Es schließen sich an ein Literaturverzeichnis
, eine Zeittafel und ein Personen- und Ortsregister
. Besonders wertvoll sind ein Bilderanhang von 32
Nummern — darunter mehrere interessante Stücke des
Soester Malers Aldegrever — und zwei Kartenbeilagen.
Das Buch wird in erster Linie dem Freunde der Heimatgeschichte
wertvoll sein. Die für die Kirchengeschichte
entscheidenden Tatsachen findet man bereits in dem
Buche von E. Dresbach: Pragmatische Kirchengeschichte
der preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen
(1931, vgl. Theol. Lit. Ztg. 1932 Sp.559f.) S. 449ff.
kritisch gesichtet zusammengestellt.
Berlin. 0^° Lerche.
Nederlandsch Archief voor Kerkgeschiedenis. N. S. XXV.
s'Gravenhage: M. Nijhoff 1932. (320 S.) gr. 8°.
Der neue Band wird eröffnet durch eine umfangreiche Abhandlung
von W. C. van Unnik: Hugo Grotius als uitlegger van het nieuwe
testament. Vf. untersucht an Hand der neuen Ausgabe des Briefwechsels
von Grotius die Entstehung seiner Annotationes in N. T., weist die
gebrauchten Hilfsmittel nach und arbeitet seine norma interpretandi heraus.
Der letzte Abschnitt ist der interessanteste, und in gewissem Sinne überraschend
: Grotius hält sich an den consensus der alten Kirche und
kommt zu dem Satze: traditio interpretatur scripturam, ut legem scriptam
consuetudo — W. J. K ü h 1 e r: De betrouwbaarheid der geschiedschrijving
van Thomas a Kempis deckt die verwickelten Quellenverhältnisse für den
„Dialogus Noviciorum", insbesondere für die darin enthaltene Gerhart
Grootbiographie auf. — A. H y m a: Erasmus and the Oxford Reformers-
1493-1503 veerficht drei Thesen: 1. Erasmus hat nie einen Bruch mit
der Scholastik vollzogen, da er nie an ihr interessiert war. 2. Erasmus
hat in dieser Erstlingsperiode keine inneren Konflikte mit dem Mönchtum
gehabt. 3. Für Ficino und Picdoella Mirandola hat er nie Bewunderung
empfunden. Wertvoll ist besonders die Untersuchung der Beziehungen
zu Colet, die gegenüber der üblichen Einschätzung bedeutend herabgestimmt
werden zugunsten der niederländischen devotio moderna. — J. Schmidt:
Een verloren gewaand werk van Jacobus Koelman beschreibt eine nur
in einem Exemplar erhaltene Gegenschrift Koelmans gegen Balth. Bekkers
„bezauberte Welt" 1692. — T. van Buul: Hoe heette de Componist
van „stille nacht, heilige nacht? stellt fest, daß er Conrad Xavier Gruber
laut Taufbuch hieß, sich aber Franz Xaver selbst nannte. — W. M o 11:
De jeugd van Willem Moll schreibt als Enkel über die Jugend des
Großvaters nach hinterlassenen Papieren, leider nur bis 1837 d. h. bis
zum Antritt des Pfarramtes in de Vuursche. (Vgl. R Es XIII S. 266 ff)-
B. M. de Jonge van Ellemeet: Uit de geschiedenis des Haarlemsche St.
Bavo-Kerk in de middeleeuwen bringt Nachrichten über die Geschichte,
die Pfarrer, Einkünfte, Bruderschaften, Armenpflege der St. Bavo Kirche
in Haarlem.— Die ersten Bogen eines großen Registers über die 1829-
1929 erschienenen Bände sind beigegeben. Zahlreiche Bücherbesprechungen
fehlen nicht.
Heidelberg. W.Köhler.
Molitor, Dr. Raphael O. S. B : Aus der Rechtsgeschichte Bene-
diktinischer Verbände. Untersuchungen u. Skizzen. Bd. 3 : Unionsversuche
im 19.Jahrh. Die Leonische Konförderation aller Kongregationen
der Benediktiner. Münster i. W.: Aschendorff 1933. (XIX, 286 S.) gr. 8°.
RM 12.60; geb. 14.40.
Mit diesem dritten Band ist das ausgezeichnete Werk
des Verfassers abgeschlossen. Hatte der vorangehende
Band mit der Schilderung des Niedergangs des Ordens
geendet, so darf der neue Band den neuen Aufschwung
und den endlichen Abschluß beschreiben, womit im
Jahr 1893 die langjährigen Bemühungen um einen Zusammenschluß
in der von Leo XIII. herbeigeführten
Konföderation aller schwarzen Benediktiner gekrönt
wurden. Merkwürdigerweise hatte der Verfasser
gerade bei diesem Band, der doch der neuen Geschichte
gewidmet ist, über Mangel an Quellen zu klagen
(p. IV), doch spürt man diesen Mangel der Schilderung
nicht an.
In dem ersten geschichtlichen Teil des Buches werden
zuerst die letzten vergeblichen Unionsversuche im Kirchenstaat
unter Pius VII. und Leo XII., in Ostreich unter
Kardinal Schwarzenberg und in Subiako beschrieben,
dann die Anbahnung der endgiltigen Lösung, deren dringendes
Bedürfnis besonders bei der Vorbereitung des
vatikanischen Konzils 1869 und auf dem Jubiläum des
Ordens 1880 empfunden wurde, und endlich wird eingehend
dargelegt, wie durch das zielbewußte, kluge und
geduldige Eingreifen Leos XIII. von den Vertretern der
benediktinischen Kongregationen und Abteien 1893 die
Konföderation beschlossen und durchgeführt werden
konnte.
Im zweiten Teil wird dann Art und Aufgabe der
Konföderation dargelegt. Wie schon in den vorhergehenden
beiden Bänden zu ersehen war, lag die Hauptschwierigkeit
einer Einigung der Benediktiner in der durch die
Regel festgelegten Selbständigkeit der einzelnen Abteien.
Während daher in der fast gleichzeitig durch Leo XIII.
angeordneten Vereinigung der Trappisten und ebenso der
Minoriten eine straffe Zentralisation, ja fast eine Neugründung
jener Orden herbeigeführt wurde, ist die Konföderation
der Benediktiner eine durchaus föderalistische
(S. 181f.), M. vergleicht diese Konföderation einem Staatenbund
, im Unterschied von Bundesstaat (S. 186). In
dieser föderalistischen Art, die den einzelnen Kongregationen
und Abteien ihre Eigenart und Selbständigkeit
läßt, sieht M. die Stärke des Bundes und die Gewähr
seiner Dauer und die Grundlage seiner segensreichen
Wirksamkeit, wenn auch Veränderungen im Wandel der
Zeiten natürlich nicht ausgeschlossen sein können (S.182.