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Ausgabe:

1933 Nr. 1

Spalte:

11-13

Autor/Hrsg.:

Salloch, Siegfried

Titel/Untertitel:

Hermann von Metz. Ein Beitrag z. Gesch. d. deutsch. Episkopats i. Investiturstreit 1933

Rezensent:

Schütz, Alfred

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Theologische Literaturzeitung 1933 Nr. 1.

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gen Bischöfe nach Verlesung zweier Briefe Cyrills, an
Nestorius und an Johann von Antiochien, ihre Olaubens-
auffassung von der Menschwerdung dar, um der Verurteilung
des Eutyches einen festen Untergrund zu geben
. Dem Papste lag aber nicht daran, die Auffassung
der morgenländischen Bischöfe zu verteidigen, mit denen
er nicht in alleweg übereinstimmte, sondern seine eigene
zu verbreiten, zu welchem Zwecke er seinen Lehrbrief in
Buchform, mit Weglassung aller Briefbesonderheiten,
aufnehmen ließ. Nicht ganz so klar liegt die Sache allerdings
bei der Verstümmelung der dritten Verhandlung,
aber auch hierfür vermutet Schw. einen annehmbaren
Grund. Die Übersetzung, die zudem wegen der Eile
offenbar von mehreren besorgt wurde, war nicht
einfach, da es damals in Rom nur wenige des Griechischen
Kundige gab, oder streng genommen keinen, der
seiner Aufgabe voll gewachsen gewesen wäre, wie die
Übersetzungsfehler zeigen. Am schlimmsten machte seine
Sache der Übersetzer des 1. Briefes Flavians, der z. B.

das Griechische: xfj ,u£V Necrco(Hou öv0Cxe[5eüii rh'tfE0Tr)X<l>c,
xcd tov jtoög atiTÖv 7i6exav vxoxoQiü>nEVO<; (sc. Eutyches)
übersetzte mit: Nestorii impietatem confirmabat et
succingebatur pro Nestorio militare in pugna quae
contra Nestorium parabatur (p. 22, 7), womit der Sinn
genau ins Gegenteil verkehrt war.

Vergleicht man nun die zu Rom in den ersten Jahrzehnten
des 6. Jahrhunderts hergestellte älteste Übersetzung
der Akten von Chalcedon mit der letzten Verhandlung
der Synode von Konstantinopel in der Sammlung
von Novara nach den Handschriften, nicht nach
den Ausgaben, so zeigt sich, wie Schw. angibt, daß
jene aus dieser entnommen worden ist. Da dies aber
bei andern Teilen der Konstantinopler Akten nicht der
Fall ist, so muß die Übersetzung dieser letzten Verhandlung
von der übrigen Sammlung getrennt und1 für
sich verbreitet worden sein, weil sie wegen der Verdammung
des Eutyches und der Erwähnung im Briefe
Leos am meisten begehrt war. So haben auch andere
Sammlungen jenen Teil der Collectio Novariensis benutzt
, nämlich die Sammlung Quesnels, die des cod.
Vat., die vermehrte dionysische und die von Corvey.
Dabei unterscheiden sich die beiden ersten dadurch von
den beiden letzten, daß sie lediglich die Sonderausgabe
abschreiben, während diese sie nach einer Handschrift
der zu Konstantinopel verbesserten ältesten Übersetzung
der chalcedon ischen Akten verbessert haben.

Diese Dinge legt Schw. in der Praefatio dar. Die
Ausgabe selbst ist mit gewohnter Sorgfalt und Sauberkeit
gearbeitet. Reichhaltige Verzeichnisse (Schriftstellen u.
Väterstellen, Namen, Orte, Bezeichnungen der Kaiser und
ihrer Würdenträger, kirchliche Dinge, bemerkenswerte
lateinische Wörter mit den entsprechenden griechischen
und umgekehrt, grammatische Eigentümlichkeiten) fehlen
auch hier nicht.
München. Hugo Koch.

1. Lerner, Franz: Kardinal Hugo Candidus. München: R. Olden-
bourg 1931. (VII, 70S.) 8°. = Beih. 22 d. Histor. Zeitschrift RM 4-.

2. Sali och, Dr. phil. Siegfried: Hermann von Metz. Ein Beitrag
z. Gesch. d. deutsch. Episkopats i. Investiturstreit. Frankfurt a. M.:
Selbstverlag d. Elsass-Lothringen-Instituts 1031. (VI, 114 S.) gr. 8°.
= Schriften d. Wiss. Instituts d. Elsass-Lothringer im Reich a. d. Univ.
Frankfurt. N. Folge Nr. 2. RM 4.50.

3. Möhler, Ludwig: Die Einnahmen der apostolischen Kammer
unter Klemens VI. Paderborn: F. Schöningh 1931. (VIII.
740 S.) gr. 8°. = Vatikanische Quellen z. Gesch. d. Päpstl. Hof- u.
Finanzverwaltung 1316 1378 i. Vbdg. m. ihrem Histor. Institut in
Rom hrsg. v. d. Görres-Ges. V. Bd. RM 40 - .

1. Lerner hat sich in seiner von der philosophischen
Fakultät der Universität Freiburg preisgekrönten Untersuchung
zum Ziel gesetzt, den Kardinal Hugo Candidus,
eine der umstrittensten Persönlichkeiten der Epoche des
Investiturstreits, historisch verständlich- zu machen. Bei
der Dürftigkeit, vor allem aber der Einseitigkeit der zeit-
genössischen Quellen gewiß ein Wagnis. Verf. ist sich j
der Problematik voll bewußt, die seinem Versuch an- i

haftet, die Entwicklung der geistigen Persönlichkeit des
Kardinals aufzuhellen und dessen Verhalten, erst als
Anhänger, dann als Gegner Gregors VII. begreiflich erscheinen
zu lassen. Darum folgt man mit besonderem
Interesse seinein auf sorgfältige Einzelforschung gegründeten
Versuch, das Positive in der Leistung Hugos
herauszustellen und sich dabei einmal ganz frei von
dem sichtlich verzeichneten Bild zu machen, das der
gregorfreundliche Publizist Bonizo von dem Kardinal
Hugo gezeichnet hat und das, worauf Verf.
n it Recht hinweist, noch bis in unsere Tage das
Urteil der Forschung beeinflußt hat. Verf. sucht zu
erweisen, daß sich Hugo Candidus als ein Vertreter
feudaler Anschauungen verstehen lasse wie sie in der
Reformkurie Leos IX. noch lebendig waren. Das ist gewiß
sehr ansprechend und könnte in der Tat zum Verständnis
seines Verhaltens gegenüber Gregor einen wichtigen
Ausgangspunkt bilden. Was Verf. in diesem Zusammenhang
über die Politik Leos IX. feststellt, über
dessen papistisch-zentralistiche, aber zugleich durchaus
kaiserfreundliche Richtung, über die Rolle Hugos bei
der Erhebung Gregors und nachher in Brixen, ist außerordentlich
beachtenswert und zeigt mindestens, daß die
bisherigen absprechenden Urteile der Forschung über
den Charakter des Kardinals, ihre Deutung der Beweggründe
seines wechselnden Verhaltens eine sehr dürftige
quellenmäßige Unterlage haben, wenn man Bonizos
sichtlich gehässige Darstellung ausschaltet. In diesem
letzteren Punkt, der sauberen kritischen Methode scheint
n ir der Hauptwert der Untersuchung Lerners zu liegen,
ob man nun seine positive These von der konservativen
Stellung des Kardinals annimmt oder nicht. Darum wird
man diese Erstlingsschrift als einen erfreulichen Beitrag
zu der Erforschung der Epoche des Investiturstreits
bezeichnen dürfen.

2. „Einen Beitrag zur Geschichte des deutschen
Episkopats im Investiturstreit" nennt Dr. phil. Siegfried
Salloch seine in den Schriften des Wissenschaftlichen
Instituts der Elsaß-Lothringer im Reich an der Universität
Frankfurt (Neue Folge Nr. 2) erschienenen Untersuchung
über Hermann von Metz. Verf. bezeichnet als
Aufgabe seiner Arbeit, die besondere Stellung Hermanns
als Reichs- und Kirchenfürst im Rahmen der Zeitgeschichte
darzustellen und sie durch seine Staats- und
kirchenrechtiiche Anschauung zu begründen. Man wird
mit Überraschung diese Absicht des Verf.s zur Kenntnis
nehmen, da von Bischof Hermann selbst, wie bekannt,
kein literarisches Zeugnis erhalten ist. Verf. baut seine
Untersuchung auf den wenigen Antwortschreiben auf, die
Gregors VII. und Gebhardt von Salzburg an Hermann
von Metz richteten und die wohl für die Staats- und kirchenrechtliche
Auffassung der Briefschreiber sehr aufschlußreich
sind, für die des Adressaten jedoch nur in
sehr geringem Maße. Dies letztere nun als Thema
einer so umfangreichen Untersuchung zu wählen, zeigt
zum mindesten literarisches Ungeschick, aber man wird
dem Verf. zugestehen können, daß er hier das vorhandene
Material voll ausgeschöpft hat. In der Hauptsache
handelt es sich hierbei um die von Hermann an
Gregor gestellte Frage: „Darf der König exkommuniziert
werden" und die an Gebhardt von Salzburg: „Ist Gregors
Absetzung rechtsgültig". Die Unsicherheit Hermanns
in Staats- und kirchenrechtlichen Fragen ist nach
Verfassers Meinung durch diese Fragestellungen erwiesen
und in ihr sieht Verf. auch den eigentlichen Grund für das
schwankende Verhalten des Metzer Bischofs gegenüber
Kaiser und Papst. Dieses Ergebnis der Arbeit Sallochs
wird man als klärend durchaus anerkennen.

3. Nach langer Pause ist jetzt die Fortsetzung der
bisher von Prof. Göller Freiburg besorgten Edition der
päpstlichen Rechnungsbücher erschienen. Die Forschung
ist der Görresgesellschaft zu besonderem Dank verpflichtet
, daß sie trotz aller wirtschaftlichen Schwierigkeiten
die Weiterführung des großen Werks ermöglichte
. Gibt es doch kaum ein Denkmal, das so