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Ausgabe:

1933 Nr. 1

Spalte:

294-295

Autor/Hrsg.:

Strachan, M. A.

Titel/Untertitel:

The Authority of Christian Experience 1933

Rezensent:

Beth, Karl

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293

Theologische Literaturzeitung 1933 Nr. 15/16.

294

ren muß, die Ansätze zur Überwindung des Kapitalismus
bei protestantischen Theologen wie Tröltsch, W.
Mahrholz, Wünsch, Tillich werden besprochen. „Am
ehesten gelangt Wünsch zu einer Auffassung, die weiter
führen kann, und die zugleich der ... katholischen nahekommt
" (S. 74). Doch will St. an Stelle des historisch
vorbelasteten Ausdrucks „Sozialismus" von „Solidarismus
" reden. Die Enzyklika „Quadragesimo anno" von
Pius XI. weise in die rechte Richtung. Der deutsche
Katholizismus mit seinem starken metaphysischen Zuge
und seinem Organisationsvermögen sei besonders geeignet
, zur Lösung beizutragen, in der die Arbeit als Dienst
an der Gemeinschaft geführt und eine berufsständische
Ordnung der Gemeinschaft wiederhergestellt werden
muß.

St. bemüht sich, dem Protestantismus gerecht zu
werden. Wenn ihm dies nicht überall gelingt, so tritt
doch nicht das spezifisch Katholische sondern das allgemein
Christliche in den Vordergrund. Auf kurzem Raum
wird eine umfassende Orientierung geboten.
Basel. J- Wen dl and.

"Weis well er, Priv.-Doz. Josef: Busse. Bedeutungsgeschichtl. Beiträge
z. Kultur- u. Geistesgeschichte. Halle a. S.: M. Niemeyer 1930.
(VII, 296 S.) gr. 8°. RM. {16-.

Wenn dieses von Weitblick und Exaktheit zeugende
Werk, dessen Verf. es auch nicht an geschickten Zusammenfassungen
, Übersichtstabellen und orientierenden Leitwörtern
fehlen läßt, dennoch keine ganz unbeschwerliche
Lektüre bildet, so kann das nur in der Anlage des
Ganzen, in der Problemstellung begründet sein. W., der
schon durch seine Arbeit über die Bedeutungsgeschichte
der germanischen Wörter für sittliche Begriffe das
Grenzgebiet von Sprach- und Ideengeschichte betreten
hat, will hier im Interesse der praktischen wortgeschichtlichen
Forschung „eine straffe und klare, der laut- und
flexionsgeschichtlichen ebenbürtige" Methode finden und
diese „an einem beschränkten Objekt" auf ihre Stichhaltigkeit
prüfen und durchführen. Buße ist natürlich
von diesem Standpunkt aus nichts Anderes als der einheitliche
Name für ein Bündel von Bedeutungen, und
W.s sehr gründliche Untersuchung muß notgedrungen
in eine Anzahl von Einzeluntersuchungen auseinander
fallen. Volkstümlicher, rechtlicher, magischer und religiös
-kirchlicher Sinn des Wortes mußten in möglichster
Trennung vorgenommen werden, sodaß sich eine Überfülle
von Stoff darbietet.

Indem Verf. die für die Bedeutungsentwicklung der
Wörter Buße und büßen maßgebenden Faktoren ausfindig
zu machen und nach möglichst umfassenden Gruppen
zu ordnen versucht, gelangt er dazu, nach einander die
Verwendung des Worts in der Standes-, Zauber-, Rechtsund
Kirchensprache zu besprechen, wobei mindestens
die beiden letzteren zugleich ein zeitliches Nacheinander
bedeuten. Der Eintritt des Worts Buße in die Rechtssprache
ist gleichbedeutend mit einer Individualisierung
des Begriffs, während die Aufnahme in die Kirchensprache
eine weitgehende Vergeistigung zur Folge hatte.
Dabei aber machen sich viele anderweitig bedingte Wandlungen
geltend. Nach diesem knappen Überblick sei nun
vor allem auf einiges religionsgeschichtlich und theologisch
Beachtenswerte hingewiesen. W. glaubt betonen
zu sollen, daß die Buße im MA. nicht bloß ein abstrakter
Begriff scholastischer Theologie oder eine juristische
Formel war sondern Lebenselement. Wir sehen den
Vergeistigungsprozeß im vollen Gange bei Wolfram und
Eckehart. Aber schon die Geißlerbewegung läßt erkennen
: „Die gröberen Elemente der Buße leben trotz einzelnen
ethisch hochstehenden Individuen fort: die Äußerung
der bußfertigen Gesinnung durch explosive Entladung
der Affekte, durch stetes Schwelgen in Gefühlen
und durch Selbstquälerei und Selbsterniedrigung; die
juristisch gefärbten Motive der Genugtuung und der
Strafe. .. Dabei bringt die Jahrhunderte lange Entwicklung
des Begriffes es mit sich, daß gewisse Züge
sich wiederholen. So gleicht die Buße der Reformationszeit
in ihrer Aktivität, ihrem sittlichen Ernst und ihrem
Minderwertigkeitsfanatismus der Bußauffassung der eben
bekehrten Christen" (S. 267 f.). — Sprachlich erweist
sich Buße, Buße tun als ein Terminus des katholischen
MA.s. Denn war im germanischen Frühchristentum die
Metanoia, die Reue, die Hauptsache gewesen, so trat
in der mittelalterlichen Kirchenorganisation der Sakramente
spendende Seelsorger an die Stelle des predigen-
i den Missionars, das Bußbuch an die Stelle der Glaubens-
I botschaft; und selbst durch Luther war der traditionell gewordene
Ausdruck nicht mehr zu beseitigen. Daneben
ist sein rechtlicher Charakter hervorzuheben. Ist doch
Buße sogar als Bedeutungslehnwort ins Lateinische übergegangen
. — W. stellt fest, daß, während in frühchristlicher
Zeit das öffentliche Sündenbekenntnis als das
Wesentliche der Buße gegolten hatte, den Germanen
i die von der Kirche verordneten Leistungen als die Hauptsache
erschienen (242). Er hält es zugleich für ausgemacht
, daß „die Gleichsetzung der Bekehrung mit der
Reue und Buße für das germanische Frühchristentum
charakteristisch ist" (243). In der germanischen Kirchensprache
dagegen, die ja aus fremden Quellen gespeist
wurde, ist eine starke Änderung vor sich gegangen.
Der folgenschwersten Änderungen eine war die, daß nach
der Definition der Sünde als Beleidigung Gottes die
Pönitenzen als ,Kränkungsbußen' gedeutet wurden. „Etwas
von dieser Auffassung steckt auch in der viel umstrittenen
Genugtuungslehre, die Anselm von Canter-
bury vertritt" (247 ff.).

Das Zurücktreten der frühgermanischen juristischen
Auffassung besonders auf protestantischer Seite führt zu
mit großer Sorgfalt dargestellter Untersuchung über die
Verlateinung und Verdeutschung von Metanoia (als Schib-
bolet zwischen Katholiken und Protestanten) in der Reformationszeit
. Bis auf Matth. 11,20 und Luk. 13,5.
17,3 hat Luther sein ursprüngliches ,sich bessern' allerdings
wieder durch ,bußtun' (poenitentiam agere) ersetzt
. Nach eingehender Vergleichung auch der modernen
Übersetzungen kommt W. zu dem Schluß: obwohl
die konfessionelle Spaltung der Bußterminologie heute
aufgehoben ist, hat sich in der deutschen Bibel noch
kein allgemeingültiger Terminus für Metanoia und meta-
tanoein durchgesetzt. Bloß die historisch-theologische
Forschung ist sich über den lang umstrittenen Punkt
einig geworden, sodaß wir (mit Warneck) in die deutschen
Bezeichnungen ,den wirklichen Sinn der griechischen
Worte gelegt haben'. — Derselben Schwierigkeit
der Übersetzung begegnen wir in der Terminologie des
Bußsakraments; „die Entwicklung der Sprachen ist der
des Dogmas nicht schnell genug gefolgt". Der gotischirisch
-slawisch-griechischen Doppelheit der Bezeichnung
(z. B. Exomologesis und Metanoia) steht die west- und1
nordgermanische Dreiheit (Reue, Beichte, Buße) gegenüber
. Dabei gilt die Regel: „Es kommt kein neues
Wort hinzu, sondern die Bezeichnungen für die Teile
werden auch auf das Ganze übertragen". Es sei also
festzuhalten, daß „der kirchensprachliche Terminus Buße
außerhalb des Germanischen kein genau entsprechendes
Analogon hat".

Wien. K. Beth.

j S tr a c h a n, M. A , R. H.: The Authority of Christian Experience.

A Study in the Basis of Religious Authority. London: Student Christian
Movement (1929). (255 S.) 8°. 7 sh. 6 d.

Stark erweiterte fünf Vorlesungen, die an der Univer-
| sität Glasgow gehalten wurden. Der Titel soll besagen,

daß vor einer „Religion des Geistes", wie sie im Namen
moderner Wissenschaft befürwortet wird und gar nicht

weniger als andere der Heuchelei und dem Formalismus
| ausgesetzt sei, die Religion der Autorität den Vorzug ver-
i dient, deren Kennzeichen ist, daß sich die Gläubigen in
j einer sicheren Gottesbekundung geborgen wissen, durch
! die ihnen ein sicherer Weg gegeben ward. Um das
j Christentum als solche Autoritätsreligion zu empfehlen,

spricht Verf. nach einander von der Autorität des reli-