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Ausgabe:

1933 Nr. 1

Spalte:

280-282

Autor/Hrsg.:

Benz, Ernst

Titel/Untertitel:

Marius Victorinus und die Entwicklung der abendländischen Willensmetaphysik 1933

Rezensent:

Krüger, Gerhard

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Theologische Literaturzeitung 1933 Nr. 15/16.

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rabbinische Stellen so verstümmelt zitiert, daß man den Text nur verstehen
kann, wenn man Worte aus den Textausgaben einfügt. S. 152,5
fehlt die Stellenangabe Ed. 8, 3. S. 159 fehlt jeder Beleg für die Behauptung
, "^iD sei eine Umschreibung des Oottesnamens, was auch kaum
richtig ist.

Der 4. Teil zeigt den Überlieferungsgedanken im
Hellenismus, wo man jiaoüSoou; meistens als Weitergabe
mündlicher Lehre faßte, während in den Mysterien damit
die Übergabe der Mysteriengeheimnisse bezeichnet
wurde. Auch hier finden sich Tradentenreihen, auch hier
liegt der Glaube an eine ursprüngliche Offenbarung der
Gottheit zugrunde. Das Judentum soll nach R. diesen
hellenistischen Begriff übernommen haben, was aber
sehr unwahrscheinlich ist. Sap 14,15 ist jedenfalls darum
kein Beleg für diese Behauptung, weil da von heid1-
nischem Aberglauben die Rede ist. Und Josephus sucht
nur die jüdischen Gedanken den Griechen in griechischem
Gewände vorzulegen wie auch sonst.

Auch hier Fehler. S. 184 Anm. 8 stellt R. Belege für tradere =
überliefern zusammen. Dabei passiert es dem Vf., daß er auch Apul.
met. 11, 23 „sueto lavacro traditum" als Beleg für den Traditionsgedanken
verwendet!

Ein 5. Teil schildert ausführlich die mit dem Begriff
der Hinterlegung verbundenen Gedanken als Hintergrund
für den Hinterlegungsgedanken der Pastoralbriefe.
Dabei zeigt sich, daß das Depositum als heiliges Gut
gewertet wird, daß besonders Philo jtapaxaTcithjxT] für heilige
Mysterienlehren braucht, und daß im römischen Recht
der Depositumgedanke eng zusammenhängt mit der Gegenseitigkeit
von fiducia und fides.

Nun wendet sich die Untersuchung in einem 6. Teil
dem Traditionsprinzip im Urchristentum zu. Zuerst wird
ausführlich nachgewiesen, daß die mündliche Tradition
als Tatsache hinter dem Urchristentum steht, wofür sich
der Vf. natürlich auf die Formgeschichte berufen kann;
daß dieser Nachweis unnötig war, ist schon oben betont
worden. Zu Beginn der Untersuchung aber sucht der Vf.
nachzuweisen, daß sachlich efavyiAiov nichts Anderes
bedeute als bei den Juden Statt), was zweifellos falsch
ist. Das Urchristentum ist nicht einfach von dem Bewußtsein
beseelt, eine Verkündigung zu verbreiten, sondern
eine eschatologische Heilsbotschaft zu haben. Hier
rächt sich, daß der Vf. Schniewinds „Euangelion"
nicht benutzt hat, wo ihm diese Tatsache deutlich vor
Augen getreten wäre. Gänzlich verkehrt ist aber die
Behauptung, daß bei den Rabbinen die „Lehre" mit
„Sinai" und dieser mit Gott identifiziert wurde und
dementsprechend bei den Christen Christus mit dem
Evangelium.

S. 218 Anm. 7 fehlt die Stellenangabe Rm 15,29. S. 236 wird
mühsam nachgewiesen, daß cnjvrd|acrftai Lk. 1, 1 auch den Sinn von
dvatd|acnfai = wiederholen haben könne. Aber die Mühe ist unnütz:
Lk. 1, 1 steht variantenfrei dvaTu|a<jß-ai!

Interessant ist aber nun der letzte Abschnitt des Buches
, der der theoretischen Formulierung des Traditionsprinzips
im N.T. gewidmet ist. Hier wird zuerst gezeigt,
daß die Überlieferungsvorstellung des Paulus durchaus
die rabbinische ist. Freilich sucht R. dann nachzuweisen,
daß auch Paulus die Sitte der Traditionskette kennt, wofür
aber 1. Kor. 11,23 gerade kein Beweis ist. R. wird
zu dieser falschen Konstruktion geführt, weil er die
Past. Paulus zuschreibt, die eben gerade im Gegensatz
zu Paulus die Entstehung einer Traditionskette zeigen
(2. Tim. 1,10 f. 2,2). Kaum richtig ist auch die Behauptung
, daß der Begriff des Dienens in 1. Kor. 3 den
Vermittler der Tradition bezeichne (vgl. den paulinischen
Begriff des öofAoc, Xouttoö). Eine Reihe von Stellen
bei Paulus, die Mysterientermini zeigen, sollen dann
nachweisen, daß auch hellenistische Traditionsgedanken
im Urchristentum vorhanden sind; aber die Nachbarschaft
von Mysterientermini beweist nicht, daß auch
der Traditionsgedanke hellenistisch ist. Dagegen ist sehr
richtig der Nachweis, daß die Vorstellung des Apostelamtes
als Zeugenamtes mit dem Traditionsgedanken zusammenhängt
, sodaß also der jüdische Zeugenbegriff

auf den ntl. Apostelbegriff eingewirkt hat. Dagegen
kennt das N.T. (trotz R.s Berufung auf Act. 13, lff.
1. Tim. 4,14) keine Ordination der Tradenten. Wohl
aber kennen die Past. deutlich den jüdisch-römischen
Begriff der Überlieferung als eines Depositums, woraus
sich die Forderung erklärt, die Überlieferung nur zuverlässigen
Leuten anzuvertrauen.

Diese kritische Übersicht dürfte gezeigt haben, daß
es dem Vf. nicht gelungen ist, die schwierige Aufgabe
zu lösen, die er sich gestellt hat. Insbesondere ist der
Versuch als mißlungen anzusehen, die jüdische Wurzel
des christlichen Traditionsglaubens besser als bisher aufzuzeigen
. Aber es soll nicht geleugnet werden, daß der
Vf. auf dem ungeheuer weiten Gebiet viel nützliches
Material gesammelt hat, von dem jeder dankbar lernen
wird, der auf diesem Gebiete mitarbeiten will. Als Ganzes
aber bleibt die Schilderung der Entstehung des katholischen
Traditionsbegriffs immer noch eine ungelöste
Aufgabe.

Zürich. Werner Georg Kümmel.

Benz, Lic. Dr. Ernst: Marius Victorinus und die Entwicklung der
abendländischen Willensmetaphysik. Stuttgart: W. Kohlhammer 1932.
(XV, 436 S.) gr. 8°. = Forschgn. z. Kirchen- u. Geistesgesch. Hrsg.
v. E. Seeberg, E. Caspar, W. Weber, 1. Bd. RM 32—.

Dieses äußerlich und innerlich schwer wiegende Buch
zu besprechen, habe ich mich nur nach längerem Zögern
auf besonderen Wunsch des Herrn Herausgebers unserer
Zeitung entschließen können. Ihm gerecht zu werden,
reicht meines Erachtens die dogmengeschichtliche Betrachtung
, die ich mit so vielen Anderen in Harnacks
Schule geübt habe, nicht aus, zumal wenn sie, wie bei
mir, der Ausdruck einer theologischen Einstellung ist,
der die systematische Beschäftigung mit den Problemen
der reinen Metaphysik fern liegt. Um es kurz zu sagen:
wer dieses Buch wirklich würdigen will, muß nicht nur
Plotin, Viktorin und Augustin, sondern auch (vgl. Benz
S. 39) Heidegger studiert haben. Jedoch liegt auch für
den, der das nötige Rüstzeug nicht ausreichend zu besitzen
glaubt, der Fortschritt der Betrachtung auf der
Hand. Es genügt, zum Vergleich das Studium der Forschung
heranzuziehen, wie es durch Gore's bekannten
Artikel im Dictionary of Christian Biography (1887),
durch die große Anmerkung über Viktorin im dritten
Band von Harnacks Dogmengeschichte (1890, ergänzt
1897) und durch die Dissertation von Reinhold Schmid
(1895) dargestellt ist. Es ist erstaunlich, wie treffsicher
auch hier wieder Harnack geurteilt hat, wenn er von
Viktorin als dem Augustinus ante Augustinum sprach.
Und doch würde Harnack gar nicht daran haben denken
können, die Gedanken Viktorins in dem großen Zusammenhang
einer Fragestellung zu erfassen, wie sie in der
„Entwicklung der abendländischen Willensmetaphysik"
zum Ausdruck kommt. Aber ich bin sicher, daß er an
Benz' Buche seine Freude gehabt und daraus gelernt
haben würde, wenn er noch unter uns weilte.

Es heißt vielleicht das Pferd am Schwanz aufzäumen,
wenn ich meine Besprechung mit dem „Viktorin und
Origenes" überschriebenen Anhang (S. 422—429) beginne
. Nicht aus literargeschichtlichem Grunde. Es ist
mir (vgl. schon meine Geschichte der altchristlichen
Literatur [1894] im Artikel Viktorin von Pettau) genau
so unverständlich wie Benz, daß Monceaux darauf
verfallen konnte, in dem Origenes-Übersetzer Victorinus
des Hieronymus unseren Marius zu sehen. Ich halte
mich also dabei nicht weiter auf. Aber die überzeugende
Gegenüberstellung der beiden Denker nach ihrer geistigen
Verwandtschaft („bei beiden handelt es sich um
eine metaphysische Deutung der Offenbarung aus dem
Geist der neuplatonischen Philosophie") und Verschiedenheit
(Origenes Biblizist, Viktorin Philosoph und die
dadurch bedingte Einstellung zu den dogmatischen
Grundfragen), in der die geistesgeschichtlich bedeutsamsten
Momente der Darstellung noch einmal klar zusammengefaßt
erscheinen, will mir allein schon als Beleg