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Ausgabe:

1933 Nr. 14

Spalte:

254-255

Autor/Hrsg.:

Morin, Germanus

Titel/Untertitel:

S. Caesarii Arelatensis Episcopi Regula Sanctarum Virginum aliaque ad norman codicum nunc primum edidit 1933

Rezensent:

Krüger, Gerhard

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Theologische Literaturzeitung 1933 Nr. 14.

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stinischen Stil in eine erträgliche deutsche Form umzugießen
, da er schon nicht nachzubilden ist. In Bd. 9 und
10 steht eine Auswahl aus den Briefen: wie bei Basilius
' und Cyprians Korrespondenz ist auch hier jedem
Brief eine Inhaltsangabe mit den nötigen Erläuterungen
vorangeschickt. Für die Auswahl wie die Übersetzung
bildete Kranzfelders Arbeit in der ersten Auflage der
BKV die Grundlage. Auswahlen sind immer schwierig,
fund die hier getroffene kann man im Ganzen wohl
billigen. Hier herrscht ein nur einmal (bei Nr. 16 = X)
durchbrochenes Prinzip, ausschließlich Briefe Augustins
aufzunehmen, nicht auch die entsprechenden seiner Korrespondenten
: und das ist doch eine unbequeme Pedanterie
. So geht der wundervoll lehrreiche Briefwechsel
Augustin-Hieronymus in die Brüche: die entsprechenden
Briefe des H. werden wir vermutlich in dem für eine
neue Reihe angekündigten Briefband dieses Kirchenvaters
erhalten! Und die päpstlichen Antworten auf
die Synodalschreiben in Sachen des Pelagius (cp. 181 bis
184) fallen wohl ganz aus? Das ist kein Vorteil. Die
Übersetzung A. Hoffmann's ist gut, aber freilich
durch die alte Vorlage behindert und deshalb nicht so
frei beweglich wie seine Verdeutschung der Konfessionen
. Zwei Autoren des fünften Jahrhunderts bilden den
Abschluß der lateinischen Reihe. Der erste ist Petrus
Chrysologus von Ravenna. Aus den uns überlieferten
176 Predigten hat G. Böhmer 66 ausgewählt und
sachlich geordnet: zunächst Predigten über evangelische
Texte dann 7 über Texte aus Rom. und 1. Kor., zwei
Psalmenpredigten und drei Symbolpredigten 1 (sermo 57.
60. 62). Den Abschluß bildet eine Auswahl von 9 freien
Predigten, darunter auch die oft zitierte über die Kaienden
des Januar. Die Übersetzung schließt sich eng an
das Latein an und wird dadurch zuweilen unlebendig;
treu aber kunstlos; aber wer Latein kann, spürt dahinter
die hämmernden Rhythmen der kurzen antithetischen
oder parallel gebauten Satzglieder. Dem andern Meister
der spätantiken lateinischen Predigt gelten Bd. 54.
55. Sie bringen die sämtlichen 96 Sermone Papst Leos
d. Gr., besorgt von Th. Steeger. Eine ausführliche
biographische Einleitung wird vorangeschickt, und jedem
Bande eine Inhaltsangabe der in ihm enthaltenen
Sermone beigegeben. Und dann folgt die von erläuternden
Anmerkungen begleitete Übersetzung. Sie ist gut,
klebt nicht am lateinischen Wort, sondern bildet den
Gedanken vom Deutschen aus, so daß der Leser wirklich
den Eindruck bekommt, vortreffliche Predigten zu
lesen und an der geleisteten Arbeit seine Freude haben
kann.

Die letzten beiden Bände (62. 63) der Reihe
bildet das von J. Stöckerl bearbeitete Generalregister
zu den sämtlichen 61 Bänden mit über 700
Seiten. Ich stehe nicht an, zu bezeugen, daß durch dieses
Register die ganze Bibliothek einen beträchtlich erhöhten
Wert erhält: denn der Index gibt auch dem
Forscher, der bei seiner Arbeit der Übersetzungen ent-
raten kann, eine schnelle Orientierung über die Fundorte
wichtigen Materials, für die er dankbar sein wird. Um
dies Register richtig zu würdigen, will ich zuerst sagen,
was es nicht gibt: es verzeichnet keine Orte und auch
keine Nebenpersonen, nicht einmal die Adressaten der
Briefe, geschweige denn andere nur gelegentlich erwähnte
Namen — was eigentlich schade ist. Genannt werden
nur historisch bedeutsame Namen, und von den biblischen
Personen auch nur die theologisch behandelten.
Dagegen ist der sachliche Teil ungemein reichhaltig.
Ich habe große Strecken des Index durchmustert und
eine Fülle nützlicher und übersichtlich geordneter Artikel
gefunden: Gott, Christus, Geist hl., Logos, Auferstehung
, Bußwesen, Eucharistie, Liturgie, Sakrament;
Maria, Mönchtum, Ehe, Jungfräulichkeit, Keuschheit;
Demut, Gnade, Gesetz, Gerechtigkeit, Glaube; Eigentum
, Armut, Reichtum; Arzneien, Astronomie, Apologie,
Magie, Naturwissenschaft. Dies Register erstreckt sich
über alle Gebiete des menschlichen Lebens, seine sittlichen
und religiösen Beziehungen im Diesseits und Jenseits
, es ist von unglaublichem Reichtum. Und wer In-
dices kennt und die nötigen Erfahrungen bei ihrer Benutzung
gemacht hat, der wird auch einer solchen Leistung
gegenüber den richtigen Standpunkt zu finden
I wissen: er wird dankbar sein für das, was er findet und
nicht schelten, wenn er etwas vergeblich sucht. Diese
Art Register kann trotz besten Willens nie vollständig
sein: und der beste Wille liegt hier verbunden mit bewundernswerter
Arbeitskraft vor.

Die guten Wünsche, mit denen wir im Jahre 1914
das Unternehmen begrüßten (ThLZ 1914, 488), scheinen
sich trotz der schweren Zeiten, die jener ersten Anzeige
gefolgt sind, erfüllt zu haben. Und wir dürfen dem
Verlag wie dem jetzt amtierenden verdienten Herausgeber
J. Zel Finger aufrichtig für ihre Energie danken
. Es ist ein gutes Zeichen, daß uns eine neue Reihe
von weiteren 18 Bänden angekündigt wird — und vielleicht
ist auch damit noch nicht Arbeitslust und Mut
erschöpft. So kann sich unser Dank mit einem herzlichen
Glückauf verbinden.
Berlin. Hans Lietzmann.

1) Beim Druck ist da ein Versehen vorgekommen: Es müssen einander
folgen die Seiten 297. 288 - 296. 287. 298 u. s. w.

Moria, Oermanus, O. S. B.: S. Caesarii Arelatensis Episcopi
Regula Sanctarum Virginum aliaque opuscula ad sanctimoniales
directa ad normam codicum nunc primum edidit. Bonn: P. Hanstein
1933. (V, 55 S.) gr. 8°. = Florilegium Patristicum. Edd. B. Geyer
et J. Zellinger Fase. XXXIV. RM 2.80.

Die Nonnenregel des Caesarius von Arles hat lange
ein fast unterirdisches Dasein geführt. Baronius war der
Meinung, daß sie verloren gegangen sei. Der Jesuit
Christopher Brouwer, der gelehrte Verfasser der Anti-
quitates annalium trevirensium (1626), glaubte sich sogar
zu der Behauptung berechtigt, daß es sie nie gegeben
habe. Tatsächlich war sie wenige Jahre vorher
(Poikers 1621) von Stephan Moquot S. J. herausgegeben
worden, und dieser Ausgabe folgte bald die von Bolland
im ersten Band der Acta Sanctorum (Antwerpen 1643,
Artikel Caesaria) veröffentlichte. Moquots Ausgabe wurde
den Abdrucken in den Vätersammlungen der Maxima
Bibliotheca und Gallands zugrundegelegt. Auch Holste
druckte sie in seinem Codex Regularum (Rom 1661
u. ö), Le Cointe in den Annales ecclesiastici Francorum
(Paris 1665—1668) ab. Bollands Ausgabe blieb allen
unbekannt. Auch Migne begnügte sich mit Holstes Druck,
den er durch zahlreiche Willkürlichkeiten und Flüchtigkeiten
entstellte.

Die Überlieferung ist schmal. Moquot hat seine Aufgabe nach einer
Handschrift des 13. Jh.s gestaltet (damals in Clermont, jetzt Cod. Berel.
Phillipps 1696), während Bolland eine Handschrift des 9. Jh.s (damals
in Trier, jetzt Cod. Monac. 28118) benutzte. Morin stand für seine
Ausgabe noch Cod. Bamberg. 142 saec. X und Cod. Türen. 617 saec. XI
zur Verfügung, dieser trotz seiner großen Lücken als Ergänzung der
Münchener Handschrift wertvoll. Diese ist als Ganzes facile prineeps,
darum auch Bollands Ausgabe der Moquot-Holsteschen weit vorzuziehen.
I Über weitere Einzelheiten der Überlieferung gibt Morin s Einleitung,
I ausführlicher noch sein Aufsatz: Problemes relatifs ä la regle de S. Ce'saire
d1Arles pour les moniales (Revue Benedictine 44, 1932, 1 — 20) Auskunft.
| Seine Ausgabe ist, wie das nicht anders zu erwarten war, ein Muster
i von Sorgfalt und Sauberkeit. Der Verbesserungen gegenüber dem Mig-
I neschen Text ist Legion. Und dabei handelt es sich meist nicht um
I Kleinigkeiten (mit denen M. seinen Apparat gar nicht beschwert hat),
I sondern um sinnstörende Fehler schwerster Art, gelegentlich sogar um
Auslassung ganzer Satzteile. So wüßte ich auch nach genauester Nach-
I prüfung keine Wünsche zur Textgestaltung vorzubringen. An Druckversehen
sind mir aufgefallen: S. 13f. 28 propositae st. praepositae;
1 43,30 aliquid st. aliquis; S. 49,26 linguam st. lingua.

Aufgenommen hat Morin zunächst die Regel mit
ihrer Recapitulatio. Dabei sind die unechten Kapitelüberschriften
vor der Regel und die ihr interpolierten
Abschnitte aus der Regel Benedikts weggeblieben. Im
Codex Turonensis ist das Monogramm des Caesarius
erhalten geblieben, das am Schluß der Regel angefügt
und der Unterschrift des Bischofs unter der Recapitulatio
beigesetzt ist; Morin gibt es in zwei Facsimiles