Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1933 Nr. 12

Spalte:

220

Autor/Hrsg.:

Thieme, Karl

Titel/Untertitel:

Der wahre lutherische Konfirmationsbegriff 1933

Rezensent:

Haun, Fritz

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

219

Theologische Literaturzeitung 1933 Nr. 12.

220

so ihre anthropologische Einstellung bestimmt wie „die
negative Ethik Laotses im Erlösungsideal des ,shen-jen,
des Heiligen' gipfelt" und die konfuzianische Lehre im
„Lebensideal des ,hsün-tse', des Edlen, der mittels vernünftiger
Einsicht und Tugendhandeln sein Wesen zu
der Vollkommenheit zu bilden vermag", ihr immanentes
Ziel hat. Die Anmerkungen belegen überaus fördernd
die höchst instruktiven Ausführungen des Verfassers.
München. R. F. Merkel.

Ziegler, Dr. Adolf: Die russische Gottlosenbewegung. Eine
authentische Darstellung mit reichem, in Deutschland erstmals veröffentlichten
Bildermaterial. München: J. Kösel & F. Pustet 1932.
(248 S.) 8°. geb. RM 4.50.

Ein katholischer Beitrag zu der viel behandelten
russischen Gottlosenbewegung; er trägt das Imprimatur
des Münchener Generalvikars und läßt in seinem einleitenden
geschichtlichen Teil „Die Grundlagen der russischen
Gottlosenbewegung" bei der Beurteilung der Reformation
, aber auch sonst, den katholischen Standpunkt
in der landläufigen Weise zur Geltung kommen. So
wird auch in dem Verzeichnis der gegen die Gottlosen
sich richtenden oder in ihrer Bekämpfung wichtigen
Literatur fast nur katholische angegeben. Verf. zeigt
sich über die geschichtliche Entwicklung, die theoretische
und praktische Stellungnahme des russischen Gott-
losentums wohl unterrichtet und bringt eine große Menge
von gesetzlichen Bestimmungen, von wichtigem Material
an erschütternden Einzelheiten und Bildern, letztere
z. T. von abschreckender Roheit, das doch so beachtenswert
ist, daß es nicht mit der üblichen Art mancher
unserer Überintellektuellen einfach als „Schauergeschichten
" abgetan oder mit geistreichen Spielereien und Hinweisen
auf Legenden aus älteren Christenverfolgungen
glossiert werden kann. Das Buch zeigt auch, wie man
nicht allzuviel auf die Unterscheidung der amtlichen
Stellung der Sowjets zur Religion und den Methoden
der Gottlosenbewegung selbst zu geben hat; denn auch
die erstere ist im Prinzip durchaus religionsfeindlich.
„Die Regeln für antireligiösen Spitzeldienst sind ganz
den Methoden der Tscheka bzw. GPU nachgebildet".
„Trotz aller Ableugnungen bleibt ... die Tatsache bestehen
, daß die Sowjetmacht mit allen Mitteln und zwar
mit allen staatlichen Mitteln die Religion unterdrückt
und verfolgt". Alle Ableugnungen werden mit Recht
als widerliche Heuchelei bezeichnet. Die in sich sehr
verschiedenen Phasen und Methoden der Bekämpfung
der Religion werden aufgezeigt. Die Art, wie der Gottlosenpolemik
begegnet wird, erscheint hier und da etwas
naiv und trotz gutem Vertrautsein mit naturwissenschaftlichen
und weltanschaulichen Fragen, namentlich in Beziehung
auf die Stellung zur Bibel, rückständig, durch
den römisch-katholischen Standpunkt des Verf. bedingt
(gelegentliche Ausfälle gegen evangelische Theologen).
Das tut aber dem Wert der Schrift als einer ausführlichen
und vortrefflichen Stoffsammlung keinen Abbruch,
auch das nicht, daß sie sich im ersten Teil wenig kurzweilig
liest und von Wiederholungen nicht frei ist.
Manche sowjetrussische Ausdrücke, die im ganzen Buch
sich wiederholen, werden manchmal zu spät erklärt.
Die Schrift beruht auf gründlicher Sachkenntnis und
zeigt, wie trotz allen Kampfes gegen die Religion diese
sich aus dem Herzen des fussischen Volkes nicht verdrängen
läßt, aber auch, wie das Interesse für die Gottlosenarbeit
in weiten Kreisen nachläßt und immer wieder
künstlich angefacht werden muß trotz der großen Anstrengungen
und der riesigen Geldmittel, die darauf verwandt
werden, so auch darauf, die antireligiösen Bilder
in der Presse in technisch einwandfreier Weise herauszubringen
, wozu die geistige Öde und Minderwertigkeit
des Textes oft in merkwürdigem Gegensatz steht. Man
mag aus dem Buch auch entnehmen, wie die römische
Kirche sich vorbereitet, in einer späteren, anders gearteten
Zeit auch in Rußland ihre Ernte einzubringen.
Halle a. S. Wilhelm Usener.

Thlerne, Karl: Der wahre lutherische Konfirmationsbegriff.

Eine Warnung. Gießen: A.Töpelmann 1931. (VI, 52 S.) gr. 8°. RM 2-..

Eine Streitschrift des leider verstorbenen Professors
der Theologie an der Leipziger Universität, Ferdinand

Kattenbusch gewidmet. Es geht um die Frage: Bekenntnis
oder Jugendweihe. Merkwürdig wie sich die
Gegensätze gewandelt haben. Als vor Jahren die Konfirmationsnot
in allen theologischen Konferenzen und
Zeitschriften behandelt wurde, waren es zumeist die
Anhänger der P. U., die Bekenntnis verlangten und die
„Liberalen", die es ablehnten. Als auf unserer letzten
Kreissynode die neue Agende mit ihren Formularen zur
Konfirmation besprochen wurden, hatten die Freunde
der P. U. starke Bedenken gegen das Bekenntnis und die
Anderen forderten es geradezu. Um der Kirche willen..
Um die Konfirmation zu einem Akt der Kirche zu
machen und sie nicht zu einer kirchlich vertrauten „Jugendweihe
" herabsinken zu lassen. Es gelte in diesen
Zeiten sich zu entscheiden. Die Konfirmation müsse
wieder ein Bekenntnisakt der jungen Menschen zu Christus
und seiner Herrschaft, zur Kirche und ihrer Sendung
werden. Wenn auch Thieme von ganz andern Voraussetzungen
ausgeht: er kommt in dieser sehr klaren
und sehr temperamentvollen Streitschrift zu dem Schluß:.
Bekenntnis. Bekenntnislegung entspricht auch dem
Wertgefühl für die Kirche, dem Christus-Stolz, der
„Gemeindlichkeit des Christentums". So in den der
Schrift vorgedruckten Leitsätzen. Es geht Th. um den.
Nachweis, daß die Taufe nach evangelischem Verstehen
nur Wert hat, wenn der Glaube dabei ist. Da ihn die
Kinder noch nicht haben, muß einmal zu der Taufe die
Zustimmung der Erwachsenen im Glauben stattfinden.
Das geschieht in der Konfirmation. Sie ist daher nach
lutherischer Auffassung die „bewußte Empfangsbestätigung
der Gaben und Güter, die dem Kinde einst in unbewußtem
Zustand zugesichert werden" (S. 45). In
der Taufe geschieht ein Objektives am Kind. Das setzt
ein Subjektives des Täuflings voraus. Diese subjektive
Seite der Taufhandlung, eben das Bekennen im Glauben
zur Taufgnade Gottes, geschieht in der Konfirmation.
So hat es neuerdings R. Seeberg und H. Stephan formuliert
. Und Thieme stellt sich auf die Seite dieser Formulierung
und weist nach, daß hier echt lutherisches Gedankengut
steckt. Th. Schrift geht vor allem gegen
Rendtorff. Aber er weiß, daß ihm ein Heer der Gegner
gegenüber steht. Darum sucht er alle, die gegen ihn
sind, abzuwehren. Das geschieht leider ein wenig kurz.
Es wäre besser, wenn die Schrift weniger eine Verteidigung
gegen so und soviel andere Auffassung wäre und'
mehr in Darlegung der lutherischen Gedankenwelt ginge.
Die historische Untersuchung gibt aber der These Th.
recht: die Konfirmation gehört in das Bereich des „im
rechten Glauben geheiligt und erhalten" und will von
diesem Gotteswerk Zeugnis ablegen.

Bonn. F. Haun.

Cohrs, D. Ferd.: Der religiöse Unterricht der Kleinen in der

evangelischen Kirche seit der Reformation. Beiträge z. Gesch. d.
Kindergottesdienstes. Langensalza: H. Beyer & Söhne 1931. (53 S.)
8°. = Friedrich Mann's Pädagog. Magazin. Abhdlgn. v. Gebiete d.
Pädagogik u. ihrer Hilfswissenschaften, 1346. RM 1.35.

In dieser nur 53 Seiten starken Abhandlung steckt
ein großes Material zur Geschichte des Kindergottesdienstes
. Jetzt fängt man an, den Kindergottesdienst zur
kirchlichen Pflicht zu machen. Im Rheinland ist es selbstverständlich
, daß jeder Pfarrer in seiner Berufungsurr
künde den Kindergottesdienst als seine Amtspflicht auferlegt
erhält. In andern Kirchenprovinzen scheint es
noch nicht so Brauch zu sein, vielmehr ist der Kindergottesdienst
in das Belieben des Pfarrers oder der Gemeindevertretung
gestellt. Ist aber hier nicht Pflicht der
Kirche? Ganz einfach, weil sie einen Auftrag hat. Ist
dieser Auftrag immer empfunden worden? Und ist er
richtig empfunden worden als Dienst der Kirche an den
Kleinen? Oder etwa nur als Vorbereitung zum Konfir-
mandenunterrieht? All diesen Fragen geht Cohrs ge-