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Ausgabe:

1933 Nr. 11

Spalte:

206-207

Autor/Hrsg.:

Ebers, Godehard Josef

Titel/Untertitel:

Evangelisches Kirchenrecht in Preußen. 3. Bd 1933

Rezensent:

Meyer, Philipp

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205

Theologische Literaturzeitung 1933 Nr. 11.

206

Religion" „Mutter-Religion" und „Selbst-Religion" bezeichnet
wird. Die Verfasser wagen sich nun an die
Frage heran, ob „die für die Religion des Neürotikers !
gewonnenen Gesichtspunkte nicht auch für das Verständnis
des religiösen Lebens" überhaupt von Bedeutung
sein könnten. Um aber „das Prinzip der drei Grundfor- I
men des religiösen Erlebens auf die Religionsgeschichte" i
anzuwenden, werden drei verschiedene religiöse Per- I
sönlichkeiten daraus kurz skizziert: der indische Mysti- j
ker Ramakrishna, der „in seiner aus der Welt des Vergänglichen
herausstrebenden Sehnsucht und des Verlangens
nach sicherer .Geborgenheit' und Vereinigung
mit dem Göttlichen" den Muttertyp, Martin Luther dagegen
in seinem „ausgeprägten Schuldgefühl, seiner
Angst der Sündhaftigkeit" und dem daraus hervorgehenden
Glauben an Gottes Gnade und vergebende Barmherzigkeit
durch Christi Opfertod den Vatertyp der Religion
verkörpert, während der Zen-Mönch Bodhidharma
in seinem meditiven „Streben nach Selbstvergöttlichung"
dem narzistischen Typ der Selbstreligion zuzuweisen
wäre. Damit sehen sich die Verfasser „der gewaltigen
religionsgeschichtlichen Aufgabe gegenüber, die Entwicklung
der Religion innerhalb der gesamten Menschheitsgeschichte
... vergleichend zu verfolgen, ' die hervortre-
tendsten religiösen Persönlichkeiten der verschiedenen
Kulturepochen* zu analysieren und, soweit wie nur irgend
möglich, die Motive aufzudecken, die zu den zahlreichen
Religionsbildungen und ihren so verschiedenartigen Ausdrucksformen
, Dogmen und Riten geführt haben". Gewiß
ist uns hier eine gewaltige religionsgeschichtliche
Aufgabe gegeben und wenn auch da und dort sich einzelne
Bedenken werden geltend machen lassen, so sind doch
Probleme aufgezeigt, mit denen die Religionswissem
schaft wird in Zukunft sich ernstlich beschäftigen müssen
. Die Fülle des erarbeiteten Materials fordert unbedingt
eine religionspsychologisch-vertiefte Aufhellung der
religiösen Strukturgrundlagen und Erlebnisformen, wie
sie gerade von Seiten der konstitutionsbiologischen und
-typologischen Forschung (E. Jaensch, E. Kretschmer,
C. G. Jung u. a.) so erfolgreich in Angriff genommen
wurde. Auf dieser Grundlage dürfte auch eine religiöse
Charakterkunde zu gestalten sein, die schon lange ein
Desiderat der religionswissenschaftlichen Forschung ist.
Andeutungen hierzu finden sich auch in vorliegender
Darstellung, wenn die Frömmigkeits-Prägungen: .Mystik
und prophetische Frömmigkeit'; .Vereinigungsmystik
und Selbstmystik' näher umschrieben und durch Beispiele
aus der Religionsgeschichte belegt werden. Der
Schlußabschnitt setzt sich mit Freuds vielumstrittener
Religionstheorie auseinander, hebt die Verengung hervor,
die in der einseitigen Betonung „des infantilen Vatermotivs
für die Entwicklung des religiösen Seelenlebens"
liegt, und verlangt die notwendige Ergänzung durch
die Einsicht in die „Bedeutung des Muttermotivs wie des
narzistischen Selbstmotivs für die Religionsentwicklung"
überhaupt.

München._____R. F. Merkel.

Koch, Rudolf: Christliche Symbole. Unter Mitarbeit von Fritz
K r e d e 1 gezeichnet. 3. Liefg. Kassel-Wilhelmshöhe: Bärenreiter-Verl.
1932. (16 Blätter) Lex. 8°. in Subskr. RM 2.40.

Die vorliegende dritte Lieferung — vgl. Theol. Lit.
Ztg. 1932 x — bietet einen weiteren ergreifenden Einblick
in die Fülle großen Materials aus christlicher Symbolik
, das der Hebung und der Auswertung harrte. Besonders
anziehend erscheinen uns die Blätter: die Macht
der Finsternis überwunden durch Jesus Christus, lux
lucet..., die Lilie, Wunderbar-Rat-Kraft-Held ..., sieben-
armiger Leuchter, altes und neues Testament, dazu die

§anze heilige Schrift — vgl. Molsdorf, Führer (1920)
. 87. Nr. 907 —, die erhöhte Schlange und das Gebet.
Die weiteren Tafeln dieser Lieferung bieten zwei Marienmonogramme
, eine Weihnachtssymbolik und vier sehr
verschiedene Kreuzformen. Auf die Fortsetzung des sich
immer reicher darbietenden Werkes darf man gespannt sein.
Berlin. _ Otto Lerche.

Merz, Oeorg: Kirchliche Verkündigung und moderne Bildung.

München: Chr. Kaiser 1931. (VII, 178 S.) 8°. RM 3.30; geb. 4.50.
Neben dem Vortrag, der dem Ganzen den Titel gegeben
hat, enthält die Schrift noch 8 andere Vorträge,
die Verf. zwischen 1926 und 1931 an verschiedenen
Stellen gehalten hat (Die Voraussetzungen der evg.
Erziehungsarbeit. Wort und Freiheit im Protestantismus.
Der junge Luther und der Rechtfertigungsglaube. Die
Frage nach dem rechten Lutherverständnis. Luther und
Blumhardt in ihrer Bedeutung für die „dialektische"
Theologie. Der Einbruch des Mysterienglaubens in die
Kirche der Gegenwart. Von der Ärgerlichkeit Gottes.
Das reformatorische Bekenntnis und die Gegenwartsaufgabe
des evg. Predigers) und eine Abhandlung über
den Rembrandtdeutschen. Der Gesichtspunkt, unter dem
die verschiedenen Themen behandelt werden, ist stets
der der Verkündigung des allein autoritativen göttlichen
Wortes aus Glauben zum Glauben als des Auftrags
der Kirche, unter starker Betonung dessen, daß das
Wort wirksam wird, ubi et quando visum est Deo. Nachdenklich
stimmen die Gründe, die S. 149 ff. zur Erklärung
dafür gefunden werden, daß dem Rembrandtdeutschen
die evg. Kirche nie etwas bedeutet hat.

Halle a. S. _ Karl Eger.

Merz, Georg: Freiheit und Zucht. Die reformatorische Lehre von
der Freiheit in ihrer Bedeutung f. d. Erziehung. München: Chr. Kaiser
1932. (55 S.) 8°. = Kirche u. Erziehung, Pädagog. Schriftenreihe d.
ev. Schulvereinigung Nr. 4. RM 1—.

Das Hauptgewicht des Vortrags liegt auf der Herausarbeitung
des reformatorischen Freiheitsbegriffs.
Freiheit im Sinn der Reformation ist Befreitwerden
vom eigenen Willen durch den Willen Gottes, der im
Glauben bejaht wird. Ein 2. Abschnitt setzt sich mit
dem Mißverstehen Luthers durch Dilthey auseinander.
Zuletzt werden Folgerungen aus dem reformatorischen
Begriff der Freiheit für die Erziehung, die richtiger
und bescheidener als Zucht zu bezeichnen ist, gezogen,
indem die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gegenüber
der Schöpfung wie der Erlösung, die beide Gottes
und nicht des Menschen sind1, abgesteckt werden. Auf
Einzelheiten „kirchlicher" Zucht, die im Auftrag Gottes
unter das Gebot und Gesetz Gottes stellt, wird nicht
weiter eingegangen. Es ist Verf. lediglich um Bestimmung
der Grenzen der Zucht gegenüber der gottgewollten
Freiheit zu tun. — Interessant ist die Bemerkung
S. 51, daß „eine Erziehung, die vom Evangelium weiß,
die moderne Psychologie wie die moderne Astrologie
in der Bedeutung, die sie im Raum der Ordnungen
dieser Welt haben, anerkennen wird". Die
„menschliche" Erziehungswissenschaft wird gegen solche
Analogisierung von Psychologie und Astrologie mit
Grund nachdrücklich Verwahrung einlegen.

Halle a. S. Karl Eger.

Ebers, Dr. Godehard Josef: Evangelisches Kirchenrecht in

Preußen. Sammlung d. i. d. evangel. Landeskirchen Preußens geltenden
kirchl. Gesetze u. Verordnungen. Textausg. m. Anmerkungen
u. Sachverzeichnis. 3. Bd.: E. Evangel. Landeskirche i. Hessen-Kassel.
F. Evangel. Landeskirche i. Nassau. G. Evangel. Landeskirche Frankfurt
a. M. H. Evangel. Landeskirche v. Waldeck u. Pyrmont. Anhang
I: Marburger Konferenz. Anhang II: Deutscher Evangel. Kirchenbund.
München: M. Hueber 1932. (XV, 662 S.) 8°. geb. RM 11.80.

Die beiden ersten Bände der von dem Kölner Rechtsgelehrten
herausgegebenen Sammlung kirchlicher Gesetze
und Verordnungen sind bereits in Jg. 1932, Sp. 550 ff.
der Theologischen Literaturzeitung besprochen worden.
Der vorliegende 3. Band schließt das Werk ab. Er bietet
23 Gesetze für die Evang. Landeskirche in Hessen-
Kassel, 29 für die Evang. Landeskirche in Nassau, 21
für die Evang. Landeskirche Frankfurt am Main und
9 für die Evang. Landeskirche von Waldeck und Pyrmont
. Zwei Anhänge bringen die Richtlinien der Marburger
Konferenz, in der sich die genannten Kirchen zu
einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen haben,
sowie den Kirchenbundesvertrag und die Verfassung des
Deutschen Evangelischen Kirchenbundes. Für die Ge-