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Ausgabe:

1932 Nr. 8

Spalte:

176-180

Autor/Hrsg.:

Pahl, Theodor

Titel/Untertitel:

Quellenstudien zu Luthers Psalmenübersetzung 1932

Rezensent:

Kohlschmidt, Werner

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176

Theologische Literaturzeitung 1932 Nr. 8.

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Erörterung über das Recht oder Unrecht solcher Ver-
koppelung darstellen und frühzeitig in die verbreitesten
Sammlungen aufgenommen wurden. Freilich entsteht so
ein eigentümliches Bild: unter dem Obertitel eines
Supplementum Nicaeno-Romanum ist die römische Ergänzung
von Nicäa, die canones von Serdica, mit den
Dokumenten vereinigt, die die Richtigkeit dieser Behauptung
erweisen wollen. Der Eindruck wird verstärkt,
wenn man sieht, daß die Ausgabe sich streng auf das zu
Serdica Gehörige beschränkt; so sind die in die Akten
von 419 aufgenommenen älteren afrikanischen canones,
die einen festen Bestandteil der von T. wiedergegebenen
Überlieferung bilden, ausgeschieden, da sie ad rem
nostram nihil conferant (p. 584), — nur die canones der
Actio secunda sind als Anhang aufgenommen (p. 591/2).

Bei der Textgestaltung geht T. von der Voraussetzung
aus, daß die lateinische Fassung die ursprüngliche
sei, daß es also nicht gelte, verschiedene Übersetzungen
nebeneinander zu stellen, sondern den authentischen
Text herzustellen. T. befindet sich damit im
Gegensatz zur herrschenden Meinung, die die griechische
Version als die originale ausgibt (E. Caspar, Geschichte
des Papsttums I S. 1594). Daß er hiermit im Recht ist, hat
jüngst E. Schwartz in einer eingehenden Anzeige dieser
Lieferung der Monumenta iuris antiquissima nachgewiesen
(Zeitschr. der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte
51 Kanonist.-Abteiiung 20 1931 S. 602/3). Mit
dem Vorrang der griechischen Fassung fallen natürlich
auch die Folgerungen, die Caspar (S. 1692) aus den vermeintlichen
Entstellungen der lateinischen Versionen und
ihrem interpretatorischen Abirren gezogen hat. Daß
freilich bei der Umbildung des lateinischen Textes die
griechische Form und ihre Retroversion nicht unbeteiligt
ist, zeigt T. p. 490/599, wo er seiner Ausgabe des
griechischen Textes in drei Kolumnen den textus authen-
ticus, die Rückübersetzung des Cod. Veron. LX (58) und
eine Mischform gegenüberstellt. Damit ist die Grundlage
für das Verständnis der Textgeschichte gelegt, über
deren Gang E. Schwartz a. a. O. S. 595 ff. gehandelt
hat. Das Wachsen des Textes läßt sich an dem durchsichtigen
umfassenden Apparat, der auch als Druckleistung
Beachtung verdient, studieren.

Das schließt nicht aus, daß es auch nach dieser
glänzenden und vorbildlichen Ausgabe, die in Vorreden
und Exkursen reiche historische Belehrung erteilt, noch
wünschenswert sein mag, die ältesten lateinischen Sammlungen
in bequemen Sonderdrucken zu besitzen, schon
weil so die Stationen der kirchlichen Rechtsentwicklung
sinnfälliger vor Augen geführt werden. Am nützlichsten
dürfte vielleicht eine Ausgabe der Sammlung M(aaßen)
sein, der wichtigsten Umgestaltung der römischen Urform
, — schon um der interessanten kirchenpolitischen
Zusammenhänge willen, in die sie durch E. Schwartz
(der 6. nizänische Kanon auf der Synode von Chalkedon,
SBA. 1930) gestellt ist; denn wenn seine Beweisführung
zutrifft, hat in ihr ein römischer Redaktor selbst
Hand angelegt, römische Ansprüche zu zerstören!

Dankenswert ist doch auch, daß sich ein Schüler H.
Lietzmanns der Aufgabe unterzogen hat, die Vorform der
verbreitesten altlateinischen Rechtssammlung, der Ausgabe
des Dionysius Exiguus, zu veröffentlichen. Die
I. Dionysiana ist bisher wenig beachtet, galt wohl (selbst
Kirchenhistorikern!) gar als verloren. Nun trägt sie zwar
zur Herstellung des Textes wenig aus; in den lateinischen
Teilen (Serdica) ist ihr Text sekundär und durch
Auslassungen entstellt, und im Übertragen der griechischen
Stücke verfährt sie oft sehr frei. Aber wie sie schon
dadurch bedeutsam ist, daß hier zuerst der griechische
Wortlaut Einfluß auf den lateinischen übte (wozu übrigens
das Fehlen des Abschnittes über die Rom-Appelationen, c.
3/4 von Serdica, — hier ihre größte Besonderheit —
schwerlich gehören dürfte!), so ist vor allem ihr Aufbau
instruktiv für die Erkenntnis der griechischen Urgestalt.
Ob freilich überall ihre Anordnung ein griechisches Vorbild
durchschimmern läßt? Die Angaben der praefatio

der Dionysiana II (F. Maaßen, Geschichte der Quellen
und der Literatur des canonischen Rechts I 1870, S. 428)
sind nicht hinreichend bestimmt und die Verschiedenheit
der Stellung z. B. von Serdica in den beiden Ausgaben
macht es zweifelhaft, welchen Umfang das griechische
Gefüge bereits angenommen hatte.

Leider ist es nicht eigentlich eine Edition der
I. Dionysiana, die hier gegeben ist, sondern ein Abdruck
der (einzigen vollständigen) Handschrift, Cod. Mogunt,
j nunc Vaticanus Palatinus 577. Doch ist der Wert des
: Buches dadurch gesteigert, daß durch Lietzmann, der es
zum Druck beförderte, eine Kollation der Ausgabe
Justel's von 1661 der Dionysiana II als Apparat bei-
i gegeben wurde, auch auf Grund dieses Vergleichs wie
eigener Konjektur an nicht wenigen Stellen Textver-
j besserungen angebracht sind. Allerdings ist die Ausgabe
i Justels unvollkommen, sodaß die Dionysiana II Turners,
! die auf einer größeren Anzahl von MSS. ruht, nicht ganz
selten anders aussieht, und überdies mag man fragen,
ob es ratsam war, auch offenkundige Fehler der wieder-
; gegebenen Handschrift beizubehalten (z. B. p. 65, 15
Augustinus statt Augustus), wenn es nicht auf bloßen
Textdruck abgesehen war. Im allgemeinen sind freilich
; die Differenzen gegenüber der Turnerschen Ausgabe
nicht beträchtlich (in den beiden ersten Canones von
j Serdica, die T. aus Dion. I aufnimmt, um seine Beziehungen
zu r zu erläutern, hat z. B. Str. (p. 62, 5)
,quis', wo nach T. die Handschrift ,aliquis' bietet; Str.
p. 62, 11 ,in fine' T. (p. 487, 14 II) ,in finem' (nach C).
! — So mag man sich des handlichen Buches freuen, zumal
man ja für weite Strecken Turner als Kontrollinstanz
verwenden kann, und andererseits für den Rest (die für
| die kirchliche Sitte so bedeutsamen canones von La-
i odicea, die von Konstantinopel und Chalkedon) über-
I haupt noch Neuland zu erobern war.

Göttingen. H. Dörries.

| Pähl,Theodor: Quellenstudien zu LuthersPsalmenflbersetzung.

Weimar: H. Böhlaus Nachf. 1931. (X, 136 S.) 4°. RM 22-.

Das vorliegende Buch verfolgt die Entwicklung der
Psalmenübersetzung Luthers von der Frühzeit bis zu den
letzten Revisionen. Es untersucht die Stufen aber nicht
j mit dem Ziel der Feststellung von Luthers eigener
! sprachschöpferischer Leistung, sondern mit der Frage
nach Luthers Verhältnis zu den Text- und Übersetzungs-
j quellen. Diese Selbstbegrenzung bedeutet nicht etwa
einen Rückfall in eine überalterte, in der Suche nach Ein-
j flüssen aufgehende Methode. Sie bedeutet auch nicht
, gewaltsames Zerreißen einer Aufgabe, deren lebendiger
J Stoff eine solche Trennung der Gebiete nicht litte. Sie
kann nur als fruchtbar und vorsichtig anerkannt werden.

Denn sie schafft einfach dem allerdings verlockenderen
Thema: der Auswertung der von Luther hier er-
I reichten deutschen Sprachform, die nötige klare Luft
I und den festen Boden. Sauber und unantastbar ist zu-
j nächst festgestellt, wo Luther sich bei der Arbeit an der
i Psalmenübersetzung anlehnt und leiten läßt. Und hell
I und greifbar hebt sich davon nun ab, wonach die wesent-
j liehe Frage aller sprachlichen Forschung um Luther
geht: Der engere Raum des Gesamtwertes, in dem von
da ab Luthers ganz persönlicher Anteil, seine sprachgestaltende
Wirksamkeit, aufzusuchen ist.

Bücher wie dieses bringen in ihrer Bescheidung gewiß
ein Opfer. Aber eines, das die Mitforschung über-
j all wohltuend als Auf-Klärung zu spüren bekommt.
{ Wieviel weiter wären wir im tatsächlichen Wissen um
die lutherische Sprache, wenn das Wirken der Quellen
in Luthers ganzem Übersetzungswerk so klar gezeigt
! wäre wie nun hier im Psalter.

Neben dieser grundsätzlich wichtigen Erkenntnis
I und Abgrenzung der Aufgabe ist als methodischer Ge-
! winn ferner zu buchen die sorgfältige Struktur des pein-
! lieh wägenden Vergleichsverfahrens.

Es stehen immer drei Quellenbereiche einander
I gegenüber: