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Ausgabe:

1932 Nr. 7

Spalte:

166-168

Autor/Hrsg.:

Fendt, Leonhard

Titel/Untertitel:

Die alten Perikopen. Für die theologische Praxis erläutert 1932

Rezensent:

Haun, Fritz

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Theologische Literaturzeitung 1932 Nr. 7.

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Neuen erblickt und sich mit Hilfe dieser durchaus posi-
th/en Dialektik zu einer gläubigen Sinnerfassung des j
geistigen Werdens hindurchringt. Damit wird nach
der langen und manchmal unbarmherzigen Kritik am t
Schlüsse doch noch das unbedingte Ja zu allem Qe- j
schehen laut und tröstlich vernehmbar.
Gjeßen_ Heinrich Adolph.

Hermsmeier, Dr. Friedrich: Experimentell-psychologische
Untersuchungen zur Charakterforschung. Vergleichende Prüfung
der Methoden z. Untersuchung d. ethischen Begriffe u. Gefühle.
Leipzig: J. A. Barth 1931. (XII, 230 S.) gr. 8°. = Beihefte z. Zeit- |
schritt f. angewandte Psychologie, hrsg. v. W. Stern u. O. Lipmann,
H. 55. RM 12-.

Verf. legt einen Ausschnitt aus seinen umfangreichen ;
Versuchen an Schulkindern vor. Seine experimentelle j
Methode benötigt nicht einen umfangreichen Laboratoriumsapparat
. Mit Th. Ziehen versteht Verf. unter Ex- j
periment „die Untersuchung der psych. Vorgänge unter |
künstlich hergestellten, vereinfachten, konstanten und
doch nach Bedürfnis systematisch variierbaren und bekannten
Bedingungen". Mit Recht lehnt Verf. die Frage-
bogenmethode als „Zerrbild der exp. Methode" ab. Verf.
bedient sich des mündlichen Einzelversuchs in einer Auswahl
der Tests, die eine Wiederholung und Anwendung
der von Verf. zusammengestellten Tests jedem Lehrer
ohne Apparate gestattet, was ein besonderer Vorzug ist. ,
— Zunächst bringt H. eine „abgekürzte allgemeine Intelligenzprüfung
mit besonderer Berücksichtigung der ;
ethischen Begriffe", deren Bewährung die Übereinstimmung
und Korrektur des Lehrerurteils zeigt. Im 2.
Hauptteil, der „Prüfung der ethischen Gefühle", wird im |
Anschluß an Erzählungen mit verschiedenen Testmethoden
nach Gefühlsreaktionen der Kinder geforscht, wobei |
schöne und wichtige Resultate erzielt werden, die auch j
mit den Beobachtungen der Eltern übereinstimmen. Ge-
rade auch für die Auswahl der Begabten empfiehlt Verf.
mit Recht neben der Intelligenzprüfung und der Beobachtung
der Lehrer seine Zusammenstellung zur Beobachtung
und Erforschung des Charakters auf exp. psych.
Weg.

Freilich dürfte eine Ergänzung und Umformung-
nötig sein. Verf. vollzieht seine Untersuchungen im Anschluß
an Th. Ziehen, von dem er beiläufig auch eine
u. E. unzureichende Definition des Charakters übernimmt
. Die Anordnung der Versuche wäre wohl anders
ausgefallen, wenn die neueren Untersuchungen zur Cha- j
rakterforschung mit herangezogen worden wären, die |
etwa an Freud, Adler, Scheler, Klages anknüpfen. Auch
fehlt eingangs die Bestimmung dessen, was Verf. unter
Gefühl versteht. Wie leicht bei exp.-psych. Untersuchungen
, fehlt bei Beginn die allg. psych. Grundlegung samt
der, soweit nötig, philos. Grundlegung.

So kann die Untersuchung zwar als geglückt, aber
als nach den erwähnten Seiten hin der Ergänzung be- j
dürftig angesehen werden.
Gießen. Johannes Neuman n.

Berne r, d.: Die rechtliche Natur des Deutschen Evangelischen
Kirchenbundes. Berlin: C. Heymann 1930. (II, 69 S.)
8°. RM 6-.

Verf. behandelt seinen Gegenstand in äußerst sorgfältiger
Untersuchung der rechtlichen Natur des Kirchenbundes
nach Reichsrecht (keine Religionsgesellschaft
, aber auch keine nach staatlichen Rechtsvorschriften
zu organisierende Körperschaft, sondern ein Zusammenschluß
von Religionsgesellschaften, auf den der
Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche insofern
Anwendung findet, daß der Bund innerhalb der durch
das Reichsrecht gezogenen Grenze sich sein Recht selbständig
setzen kann) und nach Kirchen bundesrecht
(kein bloßer Zweckverband und kein „Staatenbund
" — es ist eine gemeinsame Grundlage da —,
aber auch keine „Kirche" — der Bundeszweck ist beschränkt
, weshalb der Bund z. B. an Stockholm teilnehmen
kann, aber nicht an Lausanne). Ergebnis (S.

59): Die Verfasser von Kirchenbundesverfassung und
Kirchenbund hatten keine bestimmten Rechtstypen im
Auge. Gelegentliche Hinweise auf Zweckverband und
Staatenbund sollten kein sicheres Urteil über die rechtliche
Natur des Bundes abgeben. Nur e i n bestimmtes
Ziel hatten sich die Verfasser gesetzt. Der Bund sollte
einmal die Natur des Zusammenschlusses zu einem Verband
nach Art. 137,5 Rvfg. haben, dann in seiner Verfassung
nach dem Grundsatz der Zweckmäßigkeit so gestaltet
werden, daß er am einfachsten und erfolgreichsten
seine Aufgaben erfüllen konnte. Als das Zweckmäßigste
erschien es, sich in Zweck und Organisation an das geschichtlich
Gewordene anzuschließen und das nach der
neuen politischen, kirchenpolitischen, kirchlichen, sozialen
, wirtschaftlichen Lage Nötige und Nützliche daran zu
ergänzen und zu modifizieren. Der Bund sollte ausschließlich
föderativ gestaltet werden und keinerlei Beeinträchtigung
der Selbständigkeit der Bundesglieder gestatten
.

Halle a. S. K. Eger.

Fendt, D. Dr. Leonhard: Die alten Perikopen. Für die theologische
Praxis erläutert. Mit einem Vorwort v. Hans Lietzmann.
Tübingen: J.C.B. Mohr 1931. (VII, 232 S.) gr. 8°. = Handbuch
z. Neuen Testament, hrsg. v. Hans Lietzmann, 22.

RM 9 — ; geb. 10.50.
Subskr. RM 8.10; geb. 9.60.
In dem Vorwort zu diesem Band des Handkommentars
sagt Lietzmann: „Unsere Kirche braucht biblische
Predigt mehr denn je". Unsere wissenschaftlichen Kommentare
stellen Text und Gedanken der Urkunde fest.
Nun aber kommt es darauf an, mit diesem festgestellten
Text und seinen Gedanken ins Gespräch zu kommen.
Was hat das Wort mir und dem Menschen von heute
noch zu sagen? Wie kann ich mit diesem Wort die Gemeinde
von heute bauen? Diese Frage muß auch aufgeworfen
werden. In diesem neuen Band des trefflichen
Handkommentars wird sie neu in Arbeit genommen.
Fendt, der als Prediger einen guten Namen hat und
wissenschaftlich geschult ist, übernahm sie. Um zu
zeigen, daß es eine „praktische Angelegenheit" ist, behandelt
er nicht fortlaufend die Bücher der Bibel, sondern
nimmt die alten Perikopen vor. Mit ihnen stellt
er sein Gespräch an und sucht festzustellen, was diese
und jene Perikope uns heute noch zu sagen weiß.

Es geht ihm in der guten kurzen Einleitung um
folgende Feststellung: „Wir stehen vor der Tatsache:
sicherer Besitz des Christentums ist das Kerygma: Jesus
ist der Christus Gottes . . . „Die ,Historie', die
,Geschichte' die ,einmalige Person Jesus' ist der Forschung
und damit der Kritik zugänglich; und der Kampf
geht auf das große Ziel: mitten durch alle Kritik der
Forschung hindurch das Kerygma aufrecht zu erhalten
und zwar nicht durch Überwindung der Kritik, sondern
mitten in der Kritik (S. 3). Weiter S. 4: ,Das Kerygma
bestand'. Alle Exegese muß also mit diesem Kerygma
vereinbar sein und ,ein praktischer Kommentar' zu diesem
Handbuch hat die Aufgabe, zu zeigen, wie auf
Grund der exegetischen Arbeit des Handbuches das
Kerygma Jesus ist der Christus Gottes' an Licht tritt
(S. 5). Von dieser These aus nimmt F. die einzelnen
Perikopen vor und sieht in ihnen letztlich nur Auslegungen
oder Wiederspiegelung dieses einen Kerygma. Wer
.biblisch' predigen will, muß jeden Text von dieser
einen Gewißheit aus betrachten: für die, welche schrieben
oder lasen oder hörten, stand eins fest: dieser Jesus,
von dem da gesagt wird, ist der Christus Gottes.
Gleich bei der Weihnachtsperikope Luk. 2,1—14 macht
er die Probe auf seinen Ansatz. Weihnachtsverkündigung
muß Karfreitags- und Osterverkündigung sein.
Sonst hat sie keinen Wert. Wird Sentimentalität, Gedicht
, eine Sache für kleine Kinder. ,Die Weihnachtsgeschichten
sind nicht die apostolische Verkündigung,
sondern Jesu liebende Erbauung" (S. 32). Aber mag
nun die Kritik diese Weihnachtsgeschichten zu Täufergeschichten
machen oder andere vorhandene Lejgenden