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Ausgabe:

1932

Spalte:

142

Autor/Hrsg.:

Schwentner, Bernhard

Titel/Untertitel:

Die Rechtslage der katholischen Kirche in den Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck 1932

Rezensent:

Lerche, Otto

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Seite 1

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Theologische Literaturzeitung 1932 Nr. (i.

142

Aulens eine solche Monographie im Umriß vorzulegen.

Dieser Tatbestand und daß diese Monographie von
Aulen gegeben wird, berechtigt zu einer Übersetzung,
und hat Althaus bewogen, dem Buch als Geleit ein fein
abgetöntes Wort des Dankes an die schwedische Theologie
und einen besonderen Hinweis auf Aulen und seinen
Freundeskreis zu geben. Die Übersetzung ist auch
geglückt, meines Erachtens besonders deshalb, weil sie
sich frei zu machen verstand von der allzubeladenen
schwedischen Sprache und versuchte das Gemeinte in
Umformung und herübergedeutet für uns zu sagen.
Dieser Versuch hätte vielleicht noch stärker durchgeführt
werden dürfen und auch vor Kürzungen — nach Rücksprache
mit dem Verfasser — nicht zurückschrecken
brauchen.

Für die Durchführung seiner Aufgabe liegt Aulen
zunächst daran, in Auseinandersetzung mit den dogmengeschichtlichen
Werken Harnacks und Seebergs eine ein-
Seitliche Grundkonzeption zu finden, die das Ganze
beherrscht und durchleuchtet und selbst für jedes evangelisch
-christliche Denken Maßstab ist. Er findet sie in
Herausstellung des christlichen Grundmotivs: die Liebe
Gottes antilegalistisch und auf dem Hintergrund des
Dualismus und der Eschatologie gefaßt.

Durch die Geschichte des Christentums hindurch j
wird uns in eminenter Stoffverfügung aufgezeigt, wie um i
dieses Grundmotiv jeweilig neu in Auseinandersetzung j
mit anderen in das Christentum hereinbrechenden Mo- !
tiven gerungen wird. Als andere abwegige und zum Miß-
Verständnis verführende Motive werden besonders Ratio- ;
nalisierung, Moralisierung, Naturalisierung, Humanisie- j
rung angeführt. Der Aufriß gruppiert sich um Marcion, ;
Augustin, Thomas, Occam, mittelalterliche Mystik, Lu- !
ther, Orthodoxie, Aufklärung, Pietismus, Schleiermacher, !
Ritsehl und schließt mit dem Kapitel: Neuzeitliche |
Brechungen.

Bei der Fülle der Gedanken, die durch das ganze
Buch schwingt, einzelnes zu betonen, birgt leicht die Ge- j
fahr Gleichwertiges zu beschatten. Gestattet sei nur hinzuweisen
, wo Aulen besonders stark wirkt, neue Per- j
spektiven hinstellt und damit die Theologie an neue Aufgaben
weist. Dies will mir scheinen bei Augustin, Thomas
, Luther. Bei Augustin in der Frage: wie verhält
sich: meritum und gratia, praedestinatio und gratia,
fruitio und fides, superbia als aversio Dei aufgefaßt und
doch katholisch-neuplatonischer Akzent. Aulen zeigt hier
nicht nur die Problematik, sondern gibt auch durch
Fixierung dieses Sachverhaltes in den Worten: Abglei-
tung und unvereinbare Elemente Hinweis auf die neue j
Aufgabestellung. Bei der Darstellung der Thomistischen j
Theologie in Hinsicht auf das Gottesbild scheint mir !
zweierlei sehr berechtigt. Einmal der Aufweis, daß in '•
dem virtuos durchgeführten Thomistischen System Risse |
und Sprünge vorhanden sind und daß die geforderte
Ausgleichung von antikem Erbe und Christentum hier in
unserem Zusammenhang: der Gott des Universums auch
der Gott der Liebe und der Gerechtigkeit nicht auf dem
Weg synthetischer Verbindung geschaffen werden kann, j
Dann weist Aulen darauf hin, daß die Thomistische
Theologie mit der gewöhnlichen Anwendung des ratio-
revelatio-Schemas noch nicht erschlossen ist, daß Thomas |
eigene methodische Anweisung wohl aristotelisches Erbe
darstellt, aber für sein eigentliches Anliegen: von der i
Liebe Gottes zu zeugen, von ihm selbst nicht eingehalten
wird. In der Konzeption von Luthers Theologie ist Aulens
Fragestellung: Einheit in den Gegensätzen beachtlich.
Sein tief einbohrendes Verstehen und Neuerschließen der
Position Luthers eindringlich in den Fragekreisen: Deus
revelatus-absconditus, Gottes Nähe-Abstand, cognitio Dei
universalis et spezialis führt einen Schritt weiter. Aber
wir stehen dann noch immer vor der Frage: wie spricht
Luther von Gott, Satan, Mächten und Gewalten? Das |
methodisch eingeführte Glaubensauge besagt hier zu
wenig, auch wenn es gelingt, die metaphysische und
mythologische Redeweise abzulehnen. Es bleibt die
Frage: Was heißt religiöse Redeweise?

Neben allen Vorzügen, die dieses Buch hat, sei
noch auf eine Schwäche hingewiesen. Sie zeigt sich in
der Skizzierung des gegenwärtigen theologischen Fragens
im Kreis um Barth und Bultmann und in einer
Außerachtlassung der Fragen an das christliche Gottesbild
, die mit den Namen Nietzsche und Marx verbunden
sind.

Heidelberg. Theodor Odenwald.

Schwentner, Dr. theol. Dr. jur. can. Bernhard: Die Rechtslage
der katholischen Kirche in den Hansestädten Hamburg, Bremen
und Lübeck. Zugleich eine Zusammenstellung der die kathol. Kirche
i. d. drei Hansestädten betreffenden staatl. u. kirchl. Gesetze u. Verordnungen
. Hamburg: A. Lettenbauer 1931. (XI, I54S.) 8°. geb. RM 4.50.
Mit der genauen Titelangabe ist eigentlich der Inhalt
des Buches schon reichlich skizziert, denn das Buch
enthält im wesentlichen den Abdruck von Urkunden bzw.
von Teilen solcher. Die eigentliche Darstellung nimmt
nur wenige Zeilen ein und ist nicht viel mehr als der
verbindende Text zwischen den einzelnen urkundlichen
Abschnitten. Der Verfasser zeigt, wie die Reehtslage der
Katholiken in den drei Hansestädten im 19. Jahrhundert
immer besser wird und wie 1919 die Reichsverfassung
schließlich alle Einschränkungen beseitigt. Insbesondere
sind die Städte durch die katholischen Schulen belastet.
Am interessantesten sind die Verhältnisse in Hamburg,
wo die Katholiken (Zahlen nach J. Schneider, Die
Konfessionsschichtung, 1928) 1910 nur 5,03 o(0) 1925
aber 5,21 o/o der Bevölkerung ausmachten, während der
katholische Bevölkerungsteil jedoch in sich um 17,59 o/0
der evangelische Bevölkerungsteil jedoch in sich nur um
6,38o/o stieg. Unverhältnismäßig viel größer war die Ausdehnung
des katholischen Pfarrsystems: 1824: 1 Kirche
1861: 2, 1893: 5, 1929: 8 Kirchen! In Bremen ist die
katholische Bevölkerung absolut und relativ zurückgegangen
. Trotzdem hat der Staat große Aufwendungen
für die katholischen Schulen zu machen.
Leipzig._ Otto Lerche.

Rothfels, Hans: Prinzipienfragen der Bismarckschen Sozialpolitik
. Rede geh. b. d. Reichsgründungsfeier am 18. Jan. 1929.
Königsberg/Pr.: Gräfe fk Unzer 1929. (20 S.) gr. 8°. = Königsberger
Universitätsreden, 3. RM —00.
Gegenüber den immer wieder auftauchenden Versuchen
, Bismarcks Sozialpolitik aus religiösen Motiven
zu erklären, zeigt R., daß für Bismarck die Sozialpolitik
in erster Linie aus seiner allgemeinen Staatspolitik heraus
entstanden ist. Für Bismarck war die Reichsgrün-
dung von 1871 nur ein Anfang und von vornherein
durch die Rücksichtnahme auf dynastische Interessen
schwer belastet. Zu den wichtigsten Aufgaben rechnet
Bismarck die Eingliederung der Massen in den Staat.
Die Sozialversicherung scheint ihm geeignet, die Massen
durch Wohltaten mit der Regierung zu verbinden und
sie dem Einfluß der Agitation zu entziehen. Gewiß wirken
in der Ausgestaltung der Sozialversicherung, wie
überhaupt in Bismarcks Auffassung vom Staat als Erzieher
, religiös fundierte Gedanken auch aus der Welt
des Konservativismus nach; aber sie sind nicht das entscheidende
Motiv, und der Staatsmann Bismarck ist aus
taktischen Gründen unbedenklich zu Kompromissen bereit
. Gegenüber den zentrifugalen partikularen Gewalten
der Dynastien, Parteien und Wirtschaftsinteressenten
will er das Reich in sich gründen durch eine gegenseitige
Durchdringung gesellschaftlichen und staatlichen Lebens.
Sein Ziel ist eine Art berufsständisch gegliedertes Reich.
Von dieser Zielsetzung her erklären sich sowohl die bevorzugten
Materien der Sozialgesetzgebung wie ihre
Lücken. Fürsorgerische Gedanken lagen Bismarck an
sich fern.

Die klare Herausarbeitung der Bismarckschen Prinzipien
bestätigt es, daß das Religiöse sich in Bismarcks
öffentlicher Tätigkeit nur im Gesamtantrieb als Berufsethos
und als Ehrfurcht vor der Gegebenheit der preußischen
Aufgabe auswirkte, nicht aber in den Einzelmaßnahmen
.

Münster i. VC. Otto Piper.