Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1932 Nr. 5

Spalte:

99-101

Autor/Hrsg.:

Schötz, P. Dionys

Titel/Untertitel:

Schuld- und Sündopfer im Alten Testament 1932

Rezensent:

Wendel, Adolf

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

99

Theologische Literaturzeitung 1932 Nr. 5.

IOC)

Schütz, P. Dionys, Dr. phil. et theol., O. F. M.: Schuld- und
Sündopfer im Alten Testament. Breslau: Müller & Seiffert 1930.
(XV, 128 S.) gr. 8°. = Breslauer Stud. z. hist. Theologie, hrsg. v.
X. Seppelt, F. Meyer, B. Altaner, Bd. XVIII. RM 5—.

Zum Zwecke der Wesensdeutung des israelitischen
Opfers als Ausdrucksform der Frömmigkeit in historischer
Zeit, hatte mein Buch: „Das Opfer in der alt-
israelitischen Religion", 1927, den Weg eingeschlagen,
daß es versuchte, bis zu den ältesten erkennbaren Wurzelmotiven
des Volksbrauches vorzudringen. Unter den
Quellen spielten die gesetzlichen die geringste Rolle; sie
wurden nur herangezogen, wenn aus ihnen offensichtlich
alte Materialien zu erkennen waren. Gerade diesen Status
der Vergesetzlichung der Opfermaterie, und zwar
eines bestimmten Teiles, nämlich der sühnenden Charakters
, typologisch gesprochen also: einen „Endzustand
", nimmt Schötz zu seinem Ausgangspunkt.
Die Berechtigung dieser Methode ist keineswegs abzustreiten
; daß — wie etwa auch bei Lohr, Das Räucheropfer
— inhaltlich eine Teiluntersuchung vorgenommen
wird, kann bei der Differenziertheit und Schwierigkeit
der Probleme nur von Vorteil sein. Ebensowenig ist
prinzipiell die fast völlige Beschränkung auf Sprache
und Exegese als Untersuchungsweise.zu verwerfen
.

Der Inhalt, kürzest nachgezeichnet, zeigt folgendes Bild: Das
Vorwort nennt als Aufgabe: Die Elemente der das Sühnopfer behandelnden
Ritualgesetze zu begreifen und die mögliche Entwicklung
durch sie festgesetzter Zeremonien zu verstehen. Die Einleitung
gibt allgemeine Definitionen über das Opfer, teilt dieses in: Hoheitsopfer
, Gemeinschaftsopfer, Sühnopfer, und weist auf die zu erörternden
Typen dieser letzteren hin, Chattat und Asham, = Sündopfer und Schuldopfer
. Kapitel 1 breitet das Material der Sühnopfer-Gesetzgebung
mit genauer Stellenangabe aus. Kapitel 2 versucht nun, den Ursachen
der Sühnopfer nachzugehen und dabei die Unterschiede der zwei genannten
Typen herauszuarbeiten. Kapitel 3 fragt nach Materialien
und Hergang bei den beiden Opferarten. Kapitel 4 widmet sich
exkursartig der Bedeutung des Blutes: Blutverbot, Bundesblut, Blut als
Schutzmittel und Weihemittel kommen zur Darstellung. Kapitel 5
will nun die Bedeutung der Sühneopferzeremonien aufzeigen, die Verwendung
von Blut und Tier, wendet sich auch dem babylonischen Neujahrsfest
, kipper und dem Stellvertretungsgedanken zu. Kapitel 6 soll
das Fazit aus der Kleinarbeit ziehen und die geschichtliche Entwicklung
der Sühnopfer zeichnen. Es wird dabei getrennt nach Sühnopferforderung
und Sühnopferritual.

Die Ergebnisse sind: a) nach der Seite des Wesensunterschiedes
der beiden im Titel genannten Arten: Ashamopfer sind sakrilegische
Sünden, Eigentums- und Rechtsverletzungen, in erster Linie bei Mißbrauch
heiliger Sachen verwandt; Chattatopfer sind vorzugsweise Bußen für
Leichtsinnssünden, ihre berichteten Fälle „lassen sich schwer aus einer
gleichartigen Auffassung der zugrunde liegenden Sünde verstehen",
b) nach der Seite der Geschichte: Es muß Chattat- und Ashamopfer
vor Ezechiel gegeben haben ; es gab in Israel seit ältester Zeit bestimmte
Opfergaben an die Priester, die einen besonderen Büß- und Sühnecharakter
hatten.

Wenn es nun gilt, ein Urteil über die vorliegende,
exegetisch - deskriptive Schrift abzugeben, so sei an
seiner Stelle im Folgenden lieber in sachliche Diskussion
eingetreten.

Der gewählte Aufbau der ganzen Arbeit erscheint
nicht recht einleuchtend; vergl. Kap. 4, das doch zu 3
oder 5 gehört. Die geschehene Literaturverwendung
ist keine fruchtbringende und förderliche; viel
wichtiger als ein ständiges Zitieren — meist nur nach
Titel und Seitenzahl —, einmal herübernehmend, einmal
ablehnend, ist gewiß Eingehen und Auseinandersetzung.
Ist das Vorübergehen an der quellengeschichtlichen
und kritischen Frage wirklich zu rechtfertigen,
zumal wenn man ausgerechnet den gesetzlichen Rahmen
zum Ausgangspunkt nimmt? Es ist ja gewiß richtig
, daß das Alter eines Gesetzesrahmens nicht maßgebend
sein muß für das seiner Materien, aber es wäre
doch von Bedeutung, was sich da feststellen läßt. In
schematischer Übersicht hätten etwa die den einzelnen
Gesetzesphasen zugehörigen Stücke und Schichten vorgelegt
werden können, Gesetzestendenzen und ihre Auswirkung
aufgezeigt werden müssen. Die Kommentare
und Einleitungen, auch Eißfeldts Hexateuchsynopse, hät-

: ten hier aufmarschieren müssen. Kommt doch der Verf.
selbst trotz prinzipieller Geringschätzung nicht ohne
Quellenkritik und Quellenscheidung aus; vergl. etwa: S.
8, 9, 10, 11, 12, 17, 23, 26; 77. Der Opferbegriff
ist S. 1 eng gefaßt, aber das ließe sich verteidigen. Die
| Gebrauchsweise der Teilbegriffe ist aber verwischt.
Es müßte zu Beginn genau der Unterschied der deutschen
Termini: Sühn-, Sünd-, Schuld-Opfer festgelegt
i werden. Man liest nun aber sogar Verwechslungen. Im
; 5. Kap. (S. V) heißt es „Sühnopfer", im Text S. 90 aber
„Sündopfer". Wahrscheinlich wird Sühnopfer der über-
; geordnete Begriff sein sollen, die beiden andern die Teil-
: begriffe. S. VI des Inhaltsverzeichnisses liest man:
Sühnopfer, S. 121 im Text dann: Sündopfer. S. 128
ist die Stelle wieder unter „Sündopfer" eingeordnet! Der
Verf. mußte selbst einsehen, daß bei dem vorliegenden
Thema die Beschränkung auf innerbiblische Exegese,
wenn sie auch anerkennenswerter Weise mit Gründlichkeit
gehandhabt wird, etwa im Achten auf die Verschiedenheit
der Verwendung des Blutes und der Termini dafür
, doch unbefriedigend wirken kann. Dann muß man
eben andere Erhebungswege in sorgfältiger Verwendung
hinzutragen, etwa die der vergleichenden Religionswissenschaft
, gerade zur Erkenntnis einer so vielschichtigen
Religion wie der des A.T. Übernahme ist z. B.
doch nicht die einzige Verhältnismöglichkeit (so S. 124),
wenn in Israel und außerhalb seiner ähnliche Erschei-
; nungen vorhanden sind! Der Text muß gelegentlich
| mehr bieten als er kann; so soll Ex. 12, 13 „einwand-
! frei bezeugen", daß das Blut „Schutzmittel" ist (S. 82).

Akkad. Parallelen werden ja gelegentlich erwähnt, aber
' ohne nennenswerte Auswertung. Immer wieder mit de;'
| Beschränkung des Blickfeldes scheint es mir zusammenzuhängen
, wenn auf S. 1—3 die schematische Einteilung
der Opfer doch gewiß der historischen Vielgestaltigkeit
nicht gerecht werden kann. Daß der Opferer beim
„Hoheitsopfer" „keine weitere Absicht, die sein eigenes
Leben angeht, habe", wird sich auch nicht halten lassen.
Wieso hat zudem „jedes" Hoheitsopfer mehr oder weniger
Sühnecharakter? Schon aus diesen Ausführungen
wird als wesentlicher Eindruck, den man aus dem
Buche mitnimmt, begreiflich: Es wird zu wenig der
Ideen geschiente der einzelnen Bräuche und Ver-
: Ordnungen nachgegangen, der hinter ihnen stehenden
' Gottesvorstellung, des aus ihnen sprechenden Gottesverhältnisses
. Beschäftigung mit den Religionstypen und
ihren zugehörigen Erscheinungs- und Ausdrucksformen
befähigte dazu. So bleibt manche offene Frage, auf die
man gerne eine Antwort wüßte. S. 66: Aus welchen
„anderen" Vorstellungen ist die Verbrennung des Sündopferfleisches
außerhalb des Lagers zu begreifen? S.
64: Warum wird ein Teil des Blutes gerade an den Fuß
des Altares gegossen? Wenn die Fettstücke nicht als
„Lebensträger" (—meine Auffassung a. a. O. S. 43 wird
abgelehnt —) dargebracht werden, sondern (S. 113) als
„das Vorzüglichste", dann muß doch auch dieser Tat-
i sache, wenn begründbar, eine Idee zugrunde liegen, etwa
I mit der des Opfers als Nahrung zusammenhängend;
aber darauf wird nicht eingegangen. Wie und wieso
wird durch den Altar das Blut der Gottheit zugeeignet
; (S. 61)? Wie hätte man bei den Reinheitsvorschriften
! (2, § 5 ff.) auf Ideen des vorgelagerten dynamistischen
Religionstyps, auf Hintergründe etc., eingehen können!
Daß die Ergebnisse bescheiden sind, ist schon aus
den obigen Zitaten zu ersehen. Der Verf. bleibt eben
stehen bei dem, was eine Erscheinung im historischen
Momente ist; so ist die Ölsalbung „Weihe", das Blutstreichen
ist „Weihe", damit ist die Untersuchung abgeschlossen
! Verf. muß selbst nur von „historischer Wahrscheinlichkeit
" bei seinen Resultaten sprechen. S. 51 bekennt
er (von der Untersuchung von Asham und Chattat,
gerade in den wichtigsten §§ 6 und 7 also): „Man kann
nicht sagen, daß dieser Unterschied besonders charakte-
ristisch und ausgeprägt ist". Öfters werden ja Erklärungen
gegeben, aber sie sind dann nicht recht über-