Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1932 Nr. 4

Spalte:

94-95

Autor/Hrsg.:

Petersen, Peter

Titel/Untertitel:

Der Ursprung der Pädagogik 1932

Rezensent:

Niebergall, Friedrich

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

93

Theologische Literaturzeitung 1932 Nr. 4.

94

„1. Tradition im Hauptbegriffe ist die unfehlbare
kirchliche Glaubensverkündigung, die mit den Aposteln
begann (traditio constitutiva) und von ihren Nachfolgern
mit der gleichen Autorität fortgesetzt wird (traditio con-
tinuitiva). Diese Tradition ist nächste Glaubensregel. I

2. Tradition im abgeleiteten Sinne sind die im Laufe
der Zeit entstandenen und entstehenden Denkmäler der
kirchlichen Lehrverkündigung, aus denen die geschehene j
Glaubensverkündigung erkennbar ist. Diese Tradition !
kann entfernte Glaubensregel genannt werden, insofern
sie ein Mittel ist, die nächste Glaubensregel, nämlich die
kirchliche Lehrverkündigung zu erkennen."

D.s Studie setzt sich aus einem geschichtlichen und einem systematischen
Teile zusammen. Der geschichtliche Teil (S. 1—105) beginnt
mit einer lexikalischen Aufzählung des verschiedenen Gebrauchs von
tradere, traditio, bezw. jiaQaSiöovai, rtuodöoou;. Man vermißt ein
Eingehen auf die Bedeutungsnuancen. jtaeaöiÖövcu im N. T. wird mit
xi]QÜTxeiv, Öiödoxsiv, euayvEAitsaftai gleichgesetzt (20). Der Sinn
der Zeugnisse bis auf Irenaeus und Tertullian wird leicht, aber doch
bedenklich umgebogen. Die Stellen der apostolischen Väter, an denen
rcuQaöiöövui und .Taoäöoo-ic, ohne Ausgabe des Tradenten vorkommen
(S. 23—24), lassen sich meist mit größerer Wahrscheinlichkeit auf Gott als
Urheber beziehen als auf die Apostel, wenn auch der Appell an die
Autorität der Apostel im 1. Clemensbrief unbestreitbar ist. Vor allem
aber kann die autoritative kirchliche Lehrtätigkeit auch bei Irenaeus,
Tertullian und Cyprian noch nicht als autoritative Weiterbildung verstanden
werden, sondern nur als ein treues Bewahren des Übergebenen.
Für keinen der Väter bis 250 hat D. ein Zeugnis beigebracht, daß sie
unabhängig von der mündlichen oder schriftlichen überlieferten apostolischen
Lehre, die über Christus auf Gott zurückgeht, ein eigenes Lehramt
der Kirche kennen. (Daher bei Cyprian wie bei Tertullian veritas
und cousuetudo in Gegensatz stehen). Nur in der Bindung an die
überlieferten und also bekannten Zeugnisse der Vergangenheit, nicht aus
eigener Inspiration hat ihre Glaubensverkündigung Autorität. Und mag
immerhin in den theologischen Auseinandersetzungen des 4. und 5. Jahrhunderts
der Gedanke einer eigenen Lehrautorität der Kirche schon unbewußt
im Hintergrund gestanden haben, so geht doch D. sicher zu
weit, wenn er im Hinblick auf die Sukzessionslehre Gregors von Nyssa
folgert, bei diesem sei die Tradition die doctrina vivi magisterii.eccelesiastici
(S. 45). Davon kann erst bei Augustin und Vinzenz von Lerinum die
Rede sein. Zeugnisse der Päpste (S. 51—56) und der Konzilien (S. 56
bis 62) werden nur kurz aufgeführt mit Ausnahme des Tridentinums
(S. 62 — 73), dessen Traditionsbegriff ja der ganzen neueren Diskussion
zugrunde liegt. D. geht ausführlich auf die Vorgeschichte der Sessio
IV. ein. Einige Väter des Konzils hatten Bedenken, daß durch die
Gleichstellung von Schrift und Tradition auch abgeschaffte Bräuche
wieder zu Autorität kommen könnten. Das Konzil aber unterließ absichtlich
eine inhaltliche Näherbestimmung der Traditiones. Trotzdem
nun aber D. selbst zugeben muß, daß das Tridentinum unter traditiones
Lehren verstanden hat, will er aus der Erwähnung der apostolischen |
Sukzession schließen, daß hier die Beziehung zum magisterium auch
ohne besondere Erwähnung doch ausgedrückt wäre. Freilich, nur mit i
Hilfe dieser Hypothese kann er seine These durchführen.

In der Darstellung der Theologen, die von der traditio gehandelt
haben, (S. 73 — 105) betont D., daß das Problein der Tradition durch die !
reformatorische Polemik auf ein falsches Gleis geschoben worden sei. Die j
katholischen Theologen hätten sich zu einseitig nur um den Nachweis |
einer kirchlichen autoritativen Tradition neben der Schrift gemüht, statt j
die kirchliche Lehrautorität zu verteidigen, deren Ablehnung das jcqmtov |
tyeüöo; der Reformatoren gewesen sei (S. 82). In die von D. gewünschte j
Richtung weisen etwa Stapleton (t 1598), Anton Mayr S. J. (Theologia j
Scholastica 1732) und C. R. Billuart O. P. (t 1757), doch stehen hier i
überlieferte Lehren und kirchliche Lehrautorität noch beziehungslos |
nebeneinander. Erst im 19. und 20. Jahrhundert sprechen viele Theologen |
es klar aus: die Tradition ist der Überlieferungsstrom der kirchlichen j
Glaubensverkündigung (z. B. K. Adam), oder sie ist das kirchliche Bewußtsein
(z. B. Franzelin S. J.) Ja, einige (Pesch, Diekmann, Lang) sagen:
die Tradition ist das kirchliche Lehramt (S. 96).

Aus dieser geschichtlichen Untersuchung sucht nun i
D. in einem zweiten systematischen Teile (S. 106—162)
die Folgerungen zu ziehen, die wir oben angegeben haben
. Wenn D. dabei die aktive Seite am Traditionsbe- i
griffe vor die gegenständliche . (die Lehrdenkmäler)
stellt, so nähert sich sein Kirchen- und Traditionsbegriff
damit dem evangelischen. Die Kirche wird dabei als
eine lebendige Größe angesehen, die in die Geschichte
eingeht. Aber damit setzt sich D. in Widerspruch zur i
katholischen Lehre von der Unveränderlichkeit der Kir- |
che. Durch eine seltsame Inkonsequenz — die freilich
begreiflich ist — glaubt er, trotz des Korrelationsverhältnisses
zwischen aktiver und gegenständlicher Tradition, I

das er im Anschluß an Franzelin (S. 132) annimmt, das
Recht zu haben, in der Vergangenheit der Kirche Lehrdenkmäler
u. U. als veraltet oder irrig anzusehen. Aus jenem
Korrelationsverhältnisse kann sich jedoch bei einer
unbefangenen Einstellung zur Geschiente auch des kirchlichen
Lehramtes nur ergeben: jede Zeit hat ihre Glaubenswahrheit
in ihrer Weise. D. h. aber: D.s Auffassung
der Tradition würde konsequenter Weise eine Preisgabe
des statischen antiken Wahrheitsbegriffes innerhalb der
katholischen Kirche fordern.

Münster i. W. Otto Piper.

Petersen, Peter: Der Ursprung der Pädagogik. (11. Teil der
Allgemeinen Erziehungswissenschaft.) Berlin: W. de Gruyter & Co.
1931. (VI, 216 S.) gr. 8°. RM 7-; geb. 8—.

In diesem zweiten „Umgang" seines großen pädagogischen
Werkes setzt P. den Versuch des ersten fort
(Th. Litz. 1925 Nr. 18), die Erziehungswirklichkeit begreiflich
zu machen oder die obersten Prinzipien zu
ordnen, die im Problemgebiet dieser Wirklichkeit gewonnen
werden. Hatte er in jenem ersten Teil die Verbindungslinien
zwischen dieser und soziologischen und
kulturphilosophischen Prinzipien gezogen, so geht er
hier von metaphysischen und erkenntnistheoretischen aus
oder vielmehr auf solche zurück. Denn im Unterschied
von andern Lehrbüchern und Systemen zieht P. nicht
aus den Prinzipien deduktiv die Folgerungen für die
Praxis, sondern er verfährt umgekehrt, indem er zu
seiner Praxis die ihr zugrundeliegenden Prinzipien aufsucht
. So steht vor dem Leser gleichsam ein Haus mit
drei Stockwerken: zu unterst jene philosophischen Prinzipien
, dann die aus ihnen abgeleiteten pädagogischen
Grunderkenntnisse und zu oberst die Regeln pädagogischer
Praxis. P. selbst aber verfährt wie gesagt anders
. Zwar geht er in seinem ersten Teil auch von der
metaphysischen Streitfrage aus, um in dem zweiten die
praktische Streitfrage anzufassen. Zwischen diesen
grundsätzlichen Erörterungen aber finden sich überall
die praktischen Winke eingestreut, was eine gewisse
Unruhe in das Ganze bringt. Darum sei es erlaubt, in
Kürze die reichen Gedanken in der angegebenen Weise
auseinanderzuziehen.

Das tiefste Fundament bildet der Satz, daß die
Wirklichkeit einen Sinn hat, der aber nie kausal, sondern
nur affektiv zu fassen ist. Dieser Sinn liegt in der Einheit
von Natur und Geist; das Ganze ist Geist, die
Außenwelt ist das Gegenüber der erlebenden Seele kraft
des Urverhältnisses der Polarität in allem Sein. Die
Wirklichkeit ist zwar im Raum, hat aber keine „Zeit",
sondern sie „ist". Es gibt eine Rangordnung der Werte;
Werten ist ein Urverhältnis, das unabhängig von den
Dingen ist, aber das Mittel zum Verständnis der andern
bildet. Das Individuum ist ein sich selbst bezeugender
Akt des Geistes, ein möglicher Ausdruck des Absoluten
wie auch die Dinge in der Welt, aber streng geschieden
von Tier und Pflanze. Der Mensch ist von Natur gut
und er besitzt die Möglichkeit zur Freiheit zu kommen.
— Das Ziel der Erziehung ist die Vergeistigung, die zugleich
Güte und Dienst ist; dies ist keine Erkenntnis der
Ethik, sondern gehört auch zu der Urweisheit. Die pädagogische
Hauptfrage lautet: mit welchem Recht bin
ich erziehend tätig? Warum darf ich in das Urverhältnis
der Erziehung, das in der Gewalt des Lebens liegt, mit
meiner menschlichen Bemühung eingreifen? Die Antwort
liegt in der Sehnsucht der Menschen zu einander
und in der recht verstandenen Autorität des Erziehers,
der den Werdenden im Kampf mit den Widerständen des
Lebens zu seinem d. h. dessen Eigenen zu führen bestrebt
ist. Jenes Recht liegt aber vor allem in dem Reich der
Werte, das jene Urmacht zu ergänzen hat. — Daraus
folgen endlich pädagogische Regeln. P. stellt sich in
Gegensatz zu der Pädagogik des Verbalismus und der
Dressur, weil die Kraft der Erziehung aus der Natur
und der Persönlichkeit herkommt. Führung statt Bändigung
, Befreiung zu eigenem Leben und zur selbständi-