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Ausgabe:

1932 Nr. 4

Spalte:

92-94

Autor/Hrsg.:

Deneffe, August

Titel/Untertitel:

Der Traditionsbegriff. Studie zur Theologie 1932

Rezensent:

Piper, Otto A.

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Theologische Literaturzeitung 1932 Nr. 4.

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RE 21, 119, 35 ff.), zu „sola" S. 59, Z. 10 auf S. 174, § 73 und Loofs,
Dogmengesch." § 50, 8 a S. 387, RE 15, 753, 37ff. verweisen, zu S.
60, Z. 2 anmerken: Vgl. Na S. 59, Z. 22f. ohne „pure" und „recte",
dagegen Schwab. S. 59, Z. 29 mit „recht" (vgl. S. 297, 20; 397, 18 f.).
S. 60 ■1 fehlt die Verweisung auf S. 235, § 8; 655, § 47 ff. Zu „Gestalt"
S. 62, Z. 10 vgl. S. 452, Z. 3; 801, 11; 1010,22. S. 632 lies 247 statt
217. Muß nicht über den damaligen Sinn von „Kirchenregiment" S.
66,10 etwas angemerkt werden? S. 714 muß verwiesen werden auf .
S. 149, Z. 9f.; 311, § 2 und vor allem 313, Z. 4. Der „Wille des
Gesetzgebers" — um mit Holl (l2 173/4. 177. 211/2) zu übersetzen, I
den B. hier einmal übergeht — ist das „Meritorische", ist, daß der |
„meritorische Akt", zu dem man der Gnade, des Heiligen Geistes be- j
darf, die Seligkeit erlange. Zum Lutherzitat S. 714 trete etwa WA 1,
373, 19ff.; 8, 54, 3 ff.; 40, I, 227, 6 ff. — S. 81 1 lies Sendbrief.
S. 94, 25 f. muß verbunden werden mit S. 181, 14 f. und S. 98, § 3 f. 1
mit S. 250, §59; 259, Z. 15ff.; 295, Z. 31 ff.; 1074/75. Damit S. 150
§17 nicht von der angeschaffenen, lirmenschlichen, paradiesischen Gerechtigkeit
— zu verweisen ist auf S. 847/8 — verstanden wird, sondern j
richtig von der angebornen Gerechtigkeit in allen Menschen, muß
S. 147,47 „in nascentibus erat allatura" aufgeboten werden. Aus der
ersten Apologiegestalt ist auch S. 162, 50 lehrreich für S. 198, 13 '
(meritoria). S. 174 2 fehlt die Verweisung auf S. 920, § 19. Bei S. 175,
§ 79 bedarf's des Hinweises auf den Gnadenbegriff S. 232, 3, welchem
gemäß „una mutatio" gilt. Der Zeichen-Gedanke S. 214/5 muß verbunden
werden mit S. 213, 19 ff.; 294, § 17; 685, 5. 21 ff. Zu „Plato-
nica (civitas)" S. 238, 18 gehört S. 260, 40f. 49 f.; 310, 35 und mindestens
Luther WA 7, 683, 9ff. S. 247, 30 ff. muß mit S. 700'1 verbunden I
werden. S. 2471 muß natürlich aus der Konfutation auch noch der j
Satz angeführt werden, in dem sie sich „mutari" sozusagen bestellt, das
Mel. S. 248, 17. 21 nachliefert.

Bei der Apologie sind auch noch einige hilflose
Anm. zu Rückverweisungen Mel.'s zu beanstanden. S.
303' lies S. 2Q8ff. S. 316' lies: S. 188, 14ff.; 227, 7ff., 1
vgl. S. 948, § 33. S. 3972 müßte vor allem auf Stellen
wie S. 132, 34 ff. in Verbindung mit S. 123, § 19 verwiesen
sein; Mel. denkt S. 397, 7. 47 mehr an testari,
dicere außerhalb der Augustana. Allzu bequem macht
sich's B. mit S. 290'; die Anm. müßte lauten: CA Art.
XII, S. 64, 6. Dazu Apol. S. 214, 49f.; 279, 48 ff.
(257, 4 ff.; 260, 16 ff.).

Die Anmerkungen von V. gehen sehr sorg-
fältig den Verbindungslinien nach, die die Schmauk. Art.
und die Katechismen mit Luthers ganzer Theologie ver- |
knüpfen. Sie zählen zu den einzelnen Stücken immer j
sehr viele, die wichtigsten von den Lutherstellen auf, die '
über ihre Gegenstände handeln. Diese Stellen alle studieren
— das legte der Lutherkenntnis einen guten |
Grund. Aber das noch ferne, nur gemeinsam allmählich
erreichbare Ideal ist, zuvörderst das Nächstverwandte i
und zeitlich Nächste, in zweiter Linie das Klassische j
heranzuziehen. Im folgenden einige Beispiele zusammen
mit Ergänzungsvorschlägen.

Spätestens S. 409 7 sollte in der neuen Ausgabe bemerkt sein, daß
man den Anfang von Luthers 1528er Bekenntnis (vgl. S. XVI u.) in der I
FC S. 981 findet. Eine Vorstufe zu diesem Bekenntnis und damit zu
S. 414, 12ff. fehlt 4142, nämlich WA 11, 450, 28—32. Zu [„sind"),
„ist", „sunt" S. 414, 14. 35 gehört sich eine Anm.: Vgl. S. 933, 2 („est").
5 („ist") und Luther WA 50, 278,32fr.; 281, 39f. („ist"). Zu dem |
„Semper (virgine)" S. 414, 40, das „reinen, heiligen" Z. 21 übertrumpft, j
muß mindestens S. 1024, 35 — 40 zitiert werden. Zum „Hauptartikel" |
S. 415 vgl. als m. W. beste Parallele WA 30, III, 1 ff., besonders hier i
Z. 9 f. mit dort Z. 14 f. Zu S. 415, 21 f. möchte man wohl empfehlen j
Loofs, Der articulus stantis et cadentis ecclesiae, ThStKr 1917, 323—420.
Die Anm. S. 432 12 verschwendet Raum, indem sie nicht auf die
Augustana-Einleitung und -Vorrede (S. 44, 15—20) verweist. Auch die i
Anm. S. 451' ist verschwenderisch wegen S. 977, 19-22. 42 ; 978, 1—5.
Die Anm. S. 449 * könnte anfangen: Vgl. Sachregister S. 1208 a und
müßte am Schluß aus Luthers Predigten über die Taufe die 6 von 1534 I
(WA 37, 258ff.) mit ihrer dreistückigen Taufdefinition hervorheben. I
Gegen S. 508 8 nach „vitae" Z. 32. 34 bleibe man bei Leib mit Meyer, ;
Histor. Kommentar S. 230. Die Majuskeln „HERR" S. 510, 8. 511, 12.
26 und oft im Kl. und Groß. Kat. (vgl. auch S. 29, § 17—19 und
S. 415,7; 451,13) sind einer Anm. wert, vgl. in meinem Augustanabuch
(S. XXI) S. 160ff. Zu S. 563, 2 ff. wäre die Anm. „Vgl. S. 698, 20ff.;
715, 7 ff." förderlich, zu S. 557, Anm. 7 — die zu Z. 21 ff. gar nicht
ganz paßt, weil es sich um Zusammenstellung der drei Stücke handelt —
die Verweisung auf S. 692,1—4. Darf bei S. 702, 45 fehlen S. 540,15?

In seiner Einleitung zu den Schmalk. Art. und dem Tractatus kann
V., auch infolge ausgedehnter Studienreisen, Neues bieten ; die Begrün- j
dung seiner Auffassung im Einzelnen und die Belegstellen folgten in
einem Aufsatz ThStKr 103; Sonderabdruck Juli 1931: „L.'s Schmalk. i

Art. und Mel.'s Tractatus de potestate papac. Ihre Geschichte von der
Entstehung bis zum Ende des 16. Jahrhunderts."

Für die Gestaltung der Texte in K. ist
hohes Lob am Platze, schon gespendet von E. Hirsch
ZKG. 49, 468 ff., der aber auch nicht Stille darüber
breitet, daß L. bei den altkirchlichen Symbolen „den
deutschen Text des Konkordienbuches einfach gebracht
hat, ohne sich über seine Herkunft Rechenschaft zu
geben". „Der Text der einzelnen Bekenntnisschriften",
sagte L. bei der Überreichung von K., „ist nicht einfach
jenem Buche (dem Konkordienbuche) entnommen, sondern
auf Grund eines reichen archivalischen Urkunden-
materials nach wissenschaftlichen Grundsätzen bearbeitet
und in seiner authentischen Gestalt dargeboten worden".
Die Vorrede zählt 32 Städte, darunter Rom und Trient,
als Ziele von Archivreisen der Mitarbeiter auf, die die
Notgeineinschaft d. D. W. finanzierte. B. konnte 9 Abschriften
der Augustana aus dem Jahre 1530 neu verwerten
; er will darüber in ZKG. berichten. Für die
Schwabacher Art. hat B. — s. S. 515 — Gußmann's
Aufsatz ThLB. 1910, Nr. 25 f. nicht berücksichtigt. Nehmen
wir Notiz von „pure" statt „recte (doectur)" in der
Kirchendefinition der Augustana (S. 60, 2) und davon,
daß es mit dem Liebäugeln mit dem „ein" vor „Glaube
" S. 647, 18 nun aus ist, vgl. ZThK. 1929, 81.

„Zu unserer besonderen Freude", fuhr L. in Augsburg
fort, „ist es Herrn D. Wolf gelungen, das verloren
geglaubte Original der Konkordienformel, von Andreaes
eigener Hand geschrieben, wieder aufzufinden und als
Grundlage unserer Ausgabe zu verwerten". Dieses Herausheben
der Edition der Konkordienformel
ist der Gradation gemäß, die durch K. geht. Sie ist das
Maximum, sie ist doch heute ein Nonplusultra von
Fleiß und Gelehrsamkeit, die aus dem Vollsten unzähliger
Archivalien und hoher Bücherberge schöpfte. Hier
vergeht einem vor längerem Gebrauch, der aber immer
neue Werte zeigen dürfte, das Aufstechen und Auftischen
von Kleinigkeiten.

Nur drei. Das Hoseawort S. 1066, §7; 1081, §62, das die
fromme Kausaldeutung des verderbenden Unglaubens und des Heilsglaubens
ausdrückt, schon S. 71 m. und z. B. bei Thomas sec. sec.
Summae theol. qu. 161, art. 3. — Zu S. 938 2 vgl. ThLB 1908, 41 f. —
Zu S. 958, § 20 empfiehlt sich Verwertung von Moeller-Kawerau K G
3 3, 295 und Seeberg, DG 42':i, 536 '.

Leipzig. Karl T h i e m e.

Deneffe, August, S. J.: Der Traditionsbegriff. Studie zur
Theologie. Münster i. W.: Aschendorff 1931. (VIII, 166 S.) 8°. =
Münsterische Beitr. z. Theologie, hrsg. v. F. Diekamp u. R. Stapper,
H. 18. RM 8.80.

Die reformatorische Polemik gegen die traditiones
humanae hatte das Tridentinum mit der Festsetzung
beantwortet, daß es auch die „traditiones ipsas . . pari
pietatis affectu ac reverentia" wie die Bücher der hlg.
Schrift „suseipit et veneratur" (Sess. IV.). In den folgenden
Jahrhunderten hat sich nun in dem gleichen
Maße, wie die geschichtliche Einsicht wuchs, im Protestantismus
eine bejahendere Stellung zur Tradition herausgebildet
; wir müßten sonst das Urchristentum wiederherstellen
und hätten kein Recht, Luther oder gar die
neuere Entwicklung des Protestantismus zu bejahen.
Umgekehrt hat die vermehrte geschichtliche Einsicht und
die größere methodische Strenge der Geschichtswissenschaft
bewirkt, daß der Katholizismus nicht mehr ohne
weiteres seine gesamte Vergangenheit als dogmatische
Tradition gelten läßt. Andererseits stößt der namentlich
von den Jesuiten vorgeschlagene Ausweg, die dogmatische
Tradition mit dem kirchlichen Lehramte gleichzusetzen
, innerhalb der Kirche selbst auf starken Widerstand
. Denn diese Lösung hat nicht nur die Zeugnisse
der Vergangenheit gegen sich, sondern würde auch
die Kontinuität der theologischen Weiterarbeit unmöglich
machen. Deneffe sucht nun die gegenwärtige katholische
Diskussion des Traditionsbegriffes zum Abschluß
zu bringen durch eine Nachprüfung der wichtigsten
Zeugnisse. Er glaubt als Ergebnis (S. 1 f.) feststellen
zu können: