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Ausgabe:

1932 Nr. 2

Spalte:

39-40

Autor/Hrsg.:

Kammel, Richard

Titel/Untertitel:

Die Wohlfahrtspolitik im neuen Polen 1932

Rezensent:

Lerche, Otto

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39

Theologische Literaturzeitung 1932 Nr. 2.

40

schaft Hessen-Darmstadt. Die Untersuchung geht bis
zur Reformation zurück.

Bei dieser Baupflicht handelt es sich um die rechtlich
begründete Verpflichtung zum Neubau, Wiederherstellung
und Unterhaltung der kirchlichen Gebäude. Träger
dieser Pflicht können sein Kirchengemeinde, politische
Gemeinde, Staat, Patron und irgendein Fonds.

Aus den Ausführungen geht hervor, daß sich bei
einem und demselben Objekt mehrere Baupflichtige in
die Baulast teilen können. Es kommt vor, daß der eine
die Baupflicht für den Neubau und der andere für die
Unterhaltung hat. Auch kann die Baupflicht primärer
oder subsidiärer Art sein. Von den vielen Beispielen
hierfür greifen wir das lehrreichste heraus. In Wixhausen
bei Darmstadt trägt die Bau- und Unterhaltungspflicht
am Kirchtum primär die bürgerliche Gemeinde
und am Schiff und Chor primär die Kirchengemeinde.
Jedoch hat subsidiär bei Zahlungsunfähigkeit der Kirchenkasse
*/, der Kosten die bürgerliche Gemeinde und
2/3 der Staat zu übernehmen. Die Baupflicht am Pfarrhaus
in W. liegt zu 2/n dem Staat und y3 der Kirchengemeinde
primär ob. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit
der Kirchenkasse hat subsidiär die bürgerliche Gemeinde
einzutreten.

Von besonderem Wert ist auch eine Untersuchung
darüber, wer, nachdem Pfarrhaus oder Kirche von dem
Namen der bürgerlichen Gemeinde auf den der Kirchengemeinde
überschrieben worden ist, die Bau- und Unterhaltungspflicht
hat. Sie erlischt für die bürgerliche Gemeinde
nur dann,, wenn ihr die genannte Pflicht als
Eigentümerin oblag, besteht jedoch noch weiter für die
bürgerliche Gemeinde, wenn die Bau- und Unterhaltungspflicht
auf dem Rechtstitel des Herkommens, Gewohnheitsrechtes
, Vertrages usw. beruht. So weist Diehl
hinsichtlich der Kirche zu Eudorf nach, daß die Bau-
und Unterhaltungslast auch nach Überschreibung von
der politischen Gemeinde auf den Namen der Kirchengemeinde
im Gegensatz zu der seitherigen Praxis von
ersterer zu tragen ist, weil sie nicht am Eigentum der
Kirche haftet.

Die Darlegungen sind überaus wichtig auch für
solche Gemeinden, die nicht besonders behandelt sind,
weil sie die Grundlagen und Anregungen für die rechtliche
Behandlung der Baulasten an Kirchen und Pfarrhäusern
darstellen. Diehl hat sein Buch der juristischen
Fakultät der Landesuniversität Gießen gewidmet als
Zeichen des Dankes für die ihm anläßlich seines 60.
Geburtstages verliehene juristische Doktorwürde.
Darmstadt. H. Bernbeck.

Kamniel, Richard: Die Wohlfahrtspolitik im neuen Polen.

Posen: Luther-Verlag; in Komm.: Leipzig, Wallmann 1931. (78 S.)

gr. 8°. RM 1.70.

Die 1926 in Wilna über Erwarten schnell zustandegekommene
evangelische Einung in Polen, in der
sich die sechs evangelischen Kirchen des Gebiets —
Kattowitz: liniert, Posen desgl., Stanislau: evang. A. und
H. B., Warschau: evang.-luth., Warschau: ref. und
Wilna: ref. — zusammenfanden, erbrachte den Beweis
ihrer Aktionsfähigkeit mit dem erfolgreichen Protest
gegen die durch den Staat beabsichtigte Liquidation des
Diakonissenhauses in Vandsburg. Schlaglichtartig werden
an diesem Ereignis die Dinge klar, die K. in seiner
gründlichen historisch-statistischen Studie sorgfältig darstellt
: die Wichtigkeit der privaten neben der staatlichen
Wohlfahrtspflege, die überragende Bedeutung der evangelisch
-kirchlichen Einrichtungen, die Vorzüge der Wohlfahrtspflege
in den früher preußischen Gebieten und die
chauvinistischen Nebenzwecke, von denen sich die polnische
Regierung bei ihren Eingriffen in die Wohlfahrtspflege
leiten läßt.

Die Wohlfahrtspflege im neuen Polen ist nicht
traditionslos. Allerdings war es außerordentlich schwierig
, die in den verschiedenen Landesteilen ganz ungleichartigen
Einrichtungen einander anzunähern. Die vormals
preußischen Landesteile waren am fortgeschrittensten
, die früher österreichischen Teile erreichten diese
Höhe nicht, und im alten Kongreßpolen stand die öffentliche
Wohlfahrtspflege im wesentlichen auf dem Papier.
; Die private Initiative hatte obendrein mit mancherlei
j Schwierigkeiten zu kämpfen: So stand das neue Polen
von allem Anfang in einem Fieberstrom sozialpolitischer
| Gesetzgebung, und wenn auch manches Gesetz mehr der
i Großmannssucht des neuen Staats wie der ethisch-sozialen
Erkenntnis entsprang, so ist doch der gute Wille
anzuerkennen, dem freilich vielfach die Tat nicht folgen
konnte. Auf nur knapp vier Seiten (S. 59—63) skizziert
K. die evangelische, wesentlich deutsche Wohlfahrtspflege
in Polen, die dem Staat vielfach unerwünscht
erscheint. Hier sucht der Staat durch scharfe Anwendung
überspannter Aufsichtsgesetze zur Liquidation und
damit zur Entdeutschung zu kommen: das Beispiel des
Posener Paulinums dürfte weit bekannt geworden sein.
Bemerkenswert ist, daß der Staat auch die Antialkohol-
gesetzgebung in seine Entdeutschungsmaßnahmen einzuspannen
weiß (S. 49). Die deutsche evangelische
Wohlfahrtspflege in Polen erfreut sich seit langem der
besonderen Fürsorge des Gustav Adolf-Vereins — vom
Ausbau der Posener Diakonissenanstalt an. Noch heute
stehen im Unterstützungsplan des Gustav Adolf-Vereins
aus Polen das Schülerheim in Birnbaum, das Alumnat in
Lissa, die Streckerschen Anstalten in Pieschen, das Töchterheim
in Posen, das Diakonissenhaus in Wolfhagen,
das Diakonenheim in Zinsdorf, das Diasporawaisenhaus
Martineum in Anhalt, das Schwesternhaus in Bielitz, das
Waisenhaus in Teschen und Zöcklers ausgedehnte Anstalten
in Stanislau. Zu alledem setzen die jeweiligen
Gaben die Kirchenleitungen in den Stand, der evangelischen
Wohlfahrtspflege überall da zu helfen, wo es
nötig ist — ohne Rücksicht auf die Nationalität. Diese
Gustav Adolf-Vereinsarbeit am Gemeinwohl Polens
müßte auch von der Staatsregierung freundlich angesehen
werden können.

Leipzig. Otto Lerche.

Sannwald, Dr. theol. Adolf: Der Begriff der „Dialektik« und
die Anthropologie. Eine Untersuchung über d. Ich-Verständnis
i. d. Philosophie d. deutsch. Idealismus u. seiner Antipoden. München
: Chr. Kaiser 1931. (VIII, 278 S.) gr 8°. = Forschgn. z. Gesch.
u. Lehre d. Protestantismus, hrsg. v. P. Althaus, K. Barth u. K. Heim,
3. Reihe, Bd. IV. RM 7.50; Subskr. RM 5.50.

Der Begriff der Dialektik ist eines der vieldeutigsten
Schlagworte, deren sich die Theologie der
Gegenwart bedient. Das Unternehmen des Verf.s der
vorliegenden Schrift, auf Grund einer historischen Betrachtung
den Sinn dieses Begriffs herauszustellen, ist
daher nur zu begrüßen, zumal er ihm von der Seite
aus beizukommen versucht, wo das Phänomen des Dialektischen
sich in möglichster Ursprünglichkeit zeigt. Er
will nämlich die jeweilige Auffassung des Dialektischen
von dem ihm zugrunde liegenden Ich-Verständnis aus
klären. Ja, die nun einsetzende historische Untersuchung
macht die Dialektik als ein am Ich des Menschen sich
ereignendes, als ein existentielles Phänomen deutlich und
will die verschiedenen religionsphilosophischen Möglichkeiten
, das Selbstbewußtsein des Ich als ein in sich
gegensätzliches und zugleich geeintes zu explizieren aufweisen
.

Nach einer kurzen Darstellung der sokratischen
und platonischen Dialektik, die im Sinne des Verf.s nur
als Auftakt gedacht ist, wird an der Philosophie Kants
gezeigt, wie deren empirisch-sensibles und transzenden-
tal-intelligibles Ich in einem dialektischen Verhältnis
stehen, und wie dessen Nachfolger Fichte, Schelling,
Schleiermachcr, Hegel — Fichte nur zögernd, Hegel am
entschlossensten — den Kantischen Dualismus vom sensiblen
und intelligiblen Ich auf eine höhere Einheit zurückzuführen
versuchen und damit — ich denke, daß
dies die Stellungnahme des Verf.s trifft — im Grunde
genommen dem dialektischen Phänomen einen monologischen
Charakter verleihen und ihm so seine Schärfe