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Ausgabe:

1932 Nr. 23

Spalte:

531-533

Autor/Hrsg.:

Söderblom, Nathan (Hrsg.)

Titel/Untertitel:

Tiele-Söderbloms Kompendium der Religionsgeschichte. 6. verb. Aufl 1932

Rezensent:

Bauer, Walter

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Theologische Literaturzeitung 1932 Nr. 23.

532

Sprecher sich auf diesem rechtsgeschichtlichen Gebiete j
noch nicht genügend zuhause fühlt, möchte er sich dazu [
nur mit der gebotenen Zurückhaltung äußern. Ist hier j
nicht vielleicht der Begriff des Asylwesens viel zu weit j
gefaßt, so daß er zur Aufhellung der behandelten Probleme
eigentlich unbrauchbar wird? Kann man z. TL die j
Stellung fremder Kaufleute in Israel vom Asylrecht aus I
verstehen? Es stimmt doch bedenklich, daß in Baby- i
lonien für entsprechende Verhältnisse der Begriff der j
kidinnutu auftaucht (S. 13), der nach Koschaker dem
Marktfrieden des deutschen Rechts zu vergleichen ist. !
Läßt sich namentlich die Stellung der Leviten innerhalb
der einzelnen israelitischen Stämme vom Begriff des
Asylwesens aus begreifen? Der Begriff des Asylwesens
scheint hier wie auch in anderen Fällen, z. B. der Behandlung
von nichtisraelitischen Nomaden auf israelitischem
Boden, anderen Rechtsbeziehungen gegenüber
übermäßig betont zu sein.

Diese Vermutung kann eine weitere Stütze in der
Beobachtung erhalten, daß in Fällen wie den angeführten
nicht deutlich wird, wie das dort angenommene Asylwesen
sich verhält zum Asylwesen im engsten und ursprünglichsten
Sinne, welches die Instution der Blutrache zur
Voraussetzung hat und ihr gegenüber dem unvorsätzlichen
Totschläger Schutz vor dem Bluträcher zu gewähren
sucht. Ist mit einer Übertragung dieses Asylwesens
auf andere Verhältnisse zu rechnen angesichts
der Tatsache, daß es in Israel überhaupt nicht zu einem
begrifflichen Ausdruck für Asylwesen und Asylrecht
gekommen ist?

Aber auch da, wo der Begriff des Asylwesens kaum
auf Bedenken stoßen wird wie beim politischen Asyl,
kann man öfter zweifeln, ob durch ihn israelitische Verhältnisse
in dem Maße aufgehellt werden, wie der Verfasser
es ihm zutraut. Von den Staatsverträgen zwischen
Chatti und Ägypten usw. (S. 2 ff.) über die Behandlung
politischer Flüchtlinge möchte Lohr beispielsweise den
Übertritt Davids auf Philistäisches Gebiet als Gewährung
politischen Asyls verstehen. Aber von Asylgewährung
könnte man doch nur dann reden, wenn die notwendige
Voraussetzung gegeben wäre, daß ohne besondere Asylgewährung
im Philisterlande eine Bedrohung Davids
durch Saul möglich oder mit einer Auslieferung an ihn
zu rechnen wäre. Kann man aber diese Voraussetzung
für gegeben erachten? Muß man sie leugnen, dann ist
Davids Aufenthalt bei den Philistern rechtlich anders
zu deuten, und es können dann auch die Kriegsdienste,
die David dem Könige Akisch leistet, nicht als Gegenleistung
für die Gewährung des Asyls verstanden werden.

Aus Beispielen wie den angeführten mag man ersehen
, welche Bedenken sich gegen die Ausführungen
des Verfassers erheben lassen. Sie dürfen aber nicht hindern
, anzuerkennen, daß in dieser Arbeit Fragenkreise
zur Diskussion gestellt sind, für deren Betonung man
dem Verfasser danken muß, auch wenn man die Antwort
nicht mit ihm durchweg vom Begriffe des Asylwesens
zu geben vermag.

Leipzig. J. B e g r i c h.

Novum Testamentum graece cum apparatu critico curavit t D.
Eberhard Nestle novis curis elaboravit D. Erwin Nestle.
Editio latis marginibus impressa. Stuttgart: Priv. Württ. Bibelanst.
o. J. (84*, 657 S. u. 4 Ktn.) 8°. RM 4-.

Huck, D. Albert: Synopse der drei ersten Evangelien. Anhang:
Die Johannesparallelen. 8., durchges. u. verb. Auflage. Tübingen:
J.C.B. Mohr 1931. (XLVI, 247 S.) 4°. RM 6.60; geb. 8.80.

TIele-Söderbloms Kompendium der Religionsgeschichte. 6. verb.
Aufl., hrsg. v. Nathan Söderbiom. Berlin-Schöneberg: Th. Biller
1931. (XI, 392 S.) 8°. RM 10—; geb. 12—.

H arn ac k, Adolf von: Lehrbuch der Dogmengeschichte. l.Bd.:
Die Entstehung des kirchlichen Dogmas. 2. u. 3. Bd.: Die Entwicklung
des kirchlichen Dogmas. Register zu den drei Bänden. 5.,
photomech. gedr. Aufl. Tübingen: J. C. B. Mohr 1931 u. 1932.
(XV, 826 S. m. 1 Bildn.; XIV, 538 u. XVIII, 959 S.) gr. 8°.

Bd. I — III RM 102—; Hldr. 117—.

Die Aufmerksamkeit des Lesens sei auf das Neuerscheinen
einiger Werke gelenkt, die teils nur unwesentliche
, teils überhaupt keine Veränderungen gegenüber der
früheren Gestalt zeigen, jedoch um ihrer Bedeutung
willen verlangen können, daß von ihnen wiederum Notiz
genommen werde.

Zunächst ist die Studienausgabe des griechischen
Neuen Testamentes von Nestle auf
den Markt zurückgekehrt, ein Großoktavband auf gutem
Schreibpapier mit breiten Rändern, die zum Notizenmachen
einladen. Text und Apparat entsprechen der
Neugestaltung durch den Sohn Erwin Nestle, die wir
aus der Anzeige Th. Lz. 56, 1931, Sp. 174 kennen. Dort
war auf die 14. Auflage des Novum Testamentum Graece
hingewiesen worden. Die Studienausgabe entspricht der
15. Auflage, die in einiger Zeit herauskommen soll. Die
praktische Anlage und der billige Preis lassen die Studienausgabe
besonders empfehlenswert erscheinen.

Auch die Synopse von A. Huck hat eine neue,
die 8., Auflage erlebt; d. h. das 30.—34. Tausend ist
von ihr gedruckt worden. Diese Zahl zeigt schon, wie
sehr sie sich eingebürgert und die Wettbewerber aus
dem Felde geschlagen hat. In der Tat wird von deutschen
Protestanten wohl nur in Ausnahmefällen eine
andere Synopse gebraucht werden. Hucks Buch hat
längst feste Formen angenommen. Neue Auflagen erscheinen
entweder als Neudrucke oder als „durchgesehen
und verbessert". Die Durchsicht erstreckt sich
auf die Berücksichtigung der neueren Literatur und die
Ausmerzung vereinzelter Versehen. Der umstrittene
Punkt bei dieser Synopse, wie eigentlich bei allen ihresgleichen
, ist der Apparat. Hier werden immer Wünsche
laut werden und wohl auch unerfüllt bleiben müssen.
Doch erklärt sich H. bereit, alle Besserungsvorschläge
sorgfältig zu prüfen und, soweit angängig, zu berücksichtigen
. Besonders zu begrüßen ist der Reichtum der
Prolegomena, die neben den ältesten Zeugnissen für die
synoptischen Evangelien eine Fülle von Stoff zum Verständnis
der Textgeschichte bieten. Auch ein „Lesezeichen
" mit den Siglen, Abkürzungen und einem Verzeichnis
der kirchlichen Schriftsteller ist dem Buche
zu schneller und bequemer Orientierung beigegeben.

T i e 1 e s bekanntes „Kompendium der Religionsgeschichte
" hatte nach des Verfassers Tode
in der 4. Auflage 1912 N. Söderblom einer eingreifenden
Umgestaltung unterzogen, über die W. Bousset,
Th. Lz. 38, 1913, Sp. 513 f. Bericht erstattet hat. Die
seither erschienenen Auflagen, die 5. von 1920 und
unsere 6. von 1931 weisen damit verglichen nur geringe
Veränderungen auf. Es war dem Bearbeiter vor
allem darum zu tun gewesen, die Literaturangaben zu
bereichern und auf den Gegenwartsstand zu bringen.
Dabei durfte er sich der Mitarbeit von Tor Andrae,
Carl Clemen und Friedrich Heiler erfreuen. Doch ging
deren Unterstützung noch weiter. Clemen steuerte einen
Abschnitt über „die Religion in der vorgeschichtlichen
Zeit" bei (S. 41—46). Tor Andrae hat die Paragraphen
über den Islam durchgesehen und verbessert, sodaß diese
jetzt das Placet eines erstklassigen Sachkenners empfangen
haben. Die Seiten über „das Judentum nach
Christus" (96—102) hat Dr. T. Ysander, Upsala, ein
Kenner der jüdischen Mystik, geschrieben. Das ungemein
inhaltreiche Buch hat auf noch nicht 400 Seiten
Platz auch für eine Geschichte der israelitisch-jüdischen
Religion (S. 75—102) wie des Christentums (S. 316
bis 334). Es führt die letztere bis zu den Einheitsbestrebungen
von Stockholm 1925 und Lausanne 1927.
Damit ist gegeben, daß es sich gedrängter Kürze befleißigen
muß. Und so wird der eine dies, der andere
jenes darin vermissen. Es ist aber auch nicht dazu bestimmt
, abschließende Einsichten zu vermitteln. Um so
besser eignet es sich dazu, einen ersten Überblick über
das weitverzweigte Gebiet der Religionsgeschichte zu
gewähren und eine allgemeine Grundlage zu schaffen,
von der aus an der Hand der Literaturangaben dann
die selbständige Forschung erfolgen kann.

Eine besondere Genugtuung bereitet es dem Heraus-