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Ausgabe:

1932 Nr. 20

Spalte:

474-476

Autor/Hrsg.:

Bommersheim, Paul

Titel/Untertitel:

Wertrecht und Wertmacht 1932

Rezensent:

Allwohn, Adolf

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Theologische Literaturzeitung 1932 Nr. 20.

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muß. Bei K. wird er durch die irenische Tendenz seiner
Theologie erweicht und durch den Neupietismus eingeschränkt
. Bei aller Schärfe in der sachlichen Auseinandersetzung
— ich wüßte z. B. nicht, wo ich schon so
schwere sachliche Bedenken gegenüber Gogartens Theologie
gefunden hätte wie bei K. (S. 306 ff.) — ist K. im
Grunde irenisch; sein Anliegen ist offenbar, aus der
Fülle der theologischen Meinungen und Anregungen
der Gegenwart an Hand der altprotestantischen Theologie
wieder eine kirchliche Theologie zu schaffen.
Ich halte diesen bewußten Verzicht auf Originalität für
eines der erfreulichsten Zeichen der Rückkehr der Theologie
zu kirchlicher Verantwortung; aber bei K. ergeben
sich hieraus öfters unbegründete Synthesen: von bösen
Mächten ist z. B. mehrmals die Rede, ohne daß sich aus
seinem Schöpfungs- oder Sündenbegriff dazu die Notwendigkeit
ergäbe. Oder die altprotestantische Defi-
nitionödes Glaubens als notitia, assensus, fiducia wird
S. 130 ff. mit seinem tieferen Glaubensbegriffe gleichgesetzt
. Nicht unbedenklich scheint mir auch K.s Fähigkeit
zur Einfühlung in die Intentionen der „Väter". Aus dem
'wünsche nach einem charaktervollen Luthertume wird
dadurch leicht eine hemmungslose Bejahung der altlutherischen
Orthodoxie auch da, wo neue Problemstellungen
und veränderte philosophische Lage eher dagegen
sprechen. So sind doch z. B. Schwächen, die der altprotestantischen
Lehre vom ordo salutis und von den
Sünden anhaften, in erster Linie auf ihre mangelhafte
Psychologie zurückzuführen. K. übernimmt sie aber im
Wesentlichen. So wichtig nun auch gegenüber einem
weitverbreiteten Spiritualismus sein Ausgang von konkreten
Menschen statt vom Geiste ist, so scheint mir
doch die Transzendentalpsychologie mit ihrem Person-
ber/riffe der Intention des lutherischen totus homo immer
noch näher zu stehen als sein Menschbegriff, der nur die
empirische Einheit der psychischen Vermögen des
Denkens, Fühlens und Wolfens darstellt. Damit aber
hängt dann die Neigung zur Moralisierung der Sünde
bei K. zusammen, die sich wohl auf die altprotestantische
Orthodoxie berufen kann, aber der genuin religiösen
lutherischen Auffassung, für die die Apologie so schöne
Beispiele bringt (z. B. Art. II (I) § 8, 11, 24, 26, 42),
nicht gerecht wird. Ebenso läßt sich dann auch trotz
aller Verwahrungen nicht vermeiden, daß das Pneuma
zu einer — wenn auch unfaßbaren —psychischen Größe
wird (vgl. z. B. S. 146 ff., 182). So ist es doch schließlich
wieder mein Tun. das Gott die Möglichkeit schafft,
mich zu heiligen (vgl. S. 89, 111 f.).

Ich sehe den Hauptfehler der neulutherischen Ethik
darin, daß sie aus der zentralen praktischen Bedeutsamkeit
der Rechtfertigung den systematischen
Ausgangspunkt macht. Bei dieser egozentrischen Betrachtungsweise
aber wird die Kosmologie immer zu kurz
kommenr Ich begrüße es, daß bei K. der Mensch wieder
in die konkrete Welt hineingestellt wird. Aber es bleibt
die empirische Umwelt. Es ist nicht die von Gott geschaffene
und von bösen Gewalten beherrschte Welt.
Daher bleibt hier das Böse trotz des Redens von satanischen
Gewalten das Werk des Menschen und hat keine
echte Transsubjektivität, während doch Gen. 3 Gott das
Weib durch die Schlange versucht werden läßt, und
die ersten Menschen aus der Paradieswelt hinausweist
in eine Welt, deren Übel der Mensch nicht geschaffen
hat, sondern die durch Gottes Fluch schlecht ist. Oder
die oüqI wird nur als der sich selbst vergottende Ichwillen
angesehen, während die Bibel doch darunter ganz
offensichtlich das Konkretsein des Menschen und die
daraus sich ergebenden Neigungen versteht. Und das Ich
bleibt bei K. eben doch das „aus sich rollende Rad" der
antiken Philosophie. So wird der Mensch zum Schöpfer
der Sünde und damit dämonisiert (z. B. S. 177). Außerdem
wird auf diese Weise seine rätselhafte Verwurzelung
in Ahnen, Rasse, Menschheit, ja der organischen
Welt nicht genügend beachtet, und auf diese Weise die
gemeinsame Schuld der Menschheit aus einer typischen

Eigenschaft zu einem soziologischen Phänomen (z. B.
S. 112).

Nicht daß K. diese Dinge nicht auch sähe, aber sie
kommen nicht ganz zu ihrem Rechte. Sein Realismus
bleibt weithin noch ein Spiritualismus mit umgekehrtem
Vorzeichen. Weiterführen kann hier nur der nt.liche Aus-
' gang von Jesus dem Kyrios, dessen Leib die Gerechtfertigten
sind und durch die er die teuflischen Mächte in der
Welt bekämpft (vgl. z. B. Apol. Art. IV De justificatione
§ 189 ff. = De dilectione 68 ff.), oder von der ßaodeta
; Gottes, die in der neuen Grundhaltung des Menschen
i zum Ausdruck kommt. Erst von hier aus wird wirklich
[ begreiflich, wie wir zwar die Pflicht zur Zucht und zum
i Gehorsam gegen Gott haben, wie wir aber eben auch
i noch in unseren Sünden und Niederlagen unseren Glau-
i ben üben können, ein Umstand, dem die von K. so bewunderte
rein legaüstische Klassifikation der Sünden in
! der altprotestantischen Orthodoxie nicht Rechnung trägt.

Und das Wort Gottes ist dann nicht nur ein Wort, das
■: wir vernehmen (S. 90), das Sakrament ist nicht mehr
bloß ein Tun, das an uns geschieht, sondern sie sind das
, Leben Christi, in dem wir stehen. Von hier aus haben
] sie wirklich glaubensvergewissernde Kraft. Von solcher
I Auffassung aus kann man auch ohne K.s supranatura-
! listische Hypothesen sowohl der Psychologie wie der
1 Bibel ihr Recht werden lassen und im Akte des Glaubens
j ebenso wie des Unglaubens unser Tun sehen, aber eben
zugleich auch m der Tatsache ihres Vorhandenseins
das Werk Gottes oder teuflischer Mächte. Und von
j hier aus kann auch ohne Hilfe der vergröbernden Miß-
I deutungen eines Anselnsus verstanden werden, wie Christus
für uns zur Sünde gemacht und unsere Gerechtigkeit
geworden sein kann.

Der theologische Realismus ist uns unter dem ganz
andersartigen Einfluß unserer profanen Bildung so
völlig aus dem Blick gekommen, daß jeder, der heute
den Versuch einer realistischen Theologie macht, weiß,
daß seine Arbeit nur ein Anfang sein kann, und daß
die Lösung des Problems der Zusammenarbeit bedarf.
So wollen auch meine Einwendungen und Bedenken
[ gegen K.s Buch als der Ausdruck der Mitarbeit an der
gemeinsamen Aufgabe verstanden werden.

Münster i. W. Otto Piper.

Bommersheim, Dr. Paul: Wertrecht und Wertmacht. Berlin •
Junker & Dünnhaupt 1931. (V, 231 S). gr. 8°. RM 10.8o!

Die Untersuchung ist dem Andenken an Wilhelm
Windelband gewidmet, „der seiner Zeit einen starken
Impuls zur Unterscheidung von Wert und Wirklichkeit
gab, der aber selber schon das Problem des Zusammenhangs
von Wert und Wirklichkeit in den Mittelpunkt
stellte". — Die Einleitung umreißt den ganzen Umfang
der Wertprobleme und deutet an, in welchen Zusammenhang
die Fragen nach Wertrecht und Wertmacht hineingehören
. Von einer Bejahung der Rechtsfrage, der
Frage: „Haben die Werte objektives Recht, also daß
sie auch unserem Leben objektiven Sinn zu geben vermögen
?", hängt die Beantwortung aller anderen Wertfragen
ab. Nur wenn die Werte objektiv sind, vermag
ihr System auch dem System der Kultur objektive OrrJ>
j nung zu geben, kann das „Hiergute" Aufgabe und eine
j Weltordnung Heilsordnung sein. Aus dem Problem der
; Wertmacht, aus der Frage: „Wie ist es möglich daß die
! Werte sich durchsetzen?", ergeben sich dann die wichti-
: gen Fragen nach dem Zusammenhang von Wert und
Wirklichkeit. „Es fragt sich, ob es vielleicht bestimmte
j psychologische und auch biologische Naturgesetze gibt,
nach denen eine Verwirklichung von Werten besehenen
i kann" (S. 8). Solche Gesetze nennt B. Wertnaturgesetze.

Im 1. Teil wird zunächst das allgemeine Problem
: des Wertrechts aus dem besonderen Problem der Päda-
| gogik entwickelt. „Das pädagogische Ziel hat seinen
! Rechtsgrund in Werten", und zwar in objektiv gültigen
j Werten. B. erörtert dann die Frage, wie wir zur Einsicht
I in das Recht der Werte gelangen können. Er zeigt die