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Ausgabe:

1932 Nr. 17

Spalte:

391-394

Titel/Untertitel:

Pachomiana Latina 1932

Rezensent:

Koch, Hugo

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Theologische Literaturzeitung 1932 Nr. 17.

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les raisons s^minales sont des principes crees de developpement qui,
inseres dans des parties determinees de l'univers au premier jour du
monde, se sont deployes, sous l'action divine et avec le concours des
circonstances favorables, jusqu' ä produire d'abord les Premiers indi-
vidus des diverses especes et par eux tous les etres vivants, plantes et
animaux." Das Thema wird zurzeit viel erörtert. Vgl. H.Woods,
Augustine and Evolution. A Study in the Saint's „De Oenesi ad literam"
and „De trinitate". New York, The Universal Knowledge Foundation,
1924; L. Pera, La creazione simultanea e virtuale secondo S. Agostino.
2 Vols. Firenze, Libreria editrice fiorentina, 1929; R. De Sinety,
S. Augustin et le transformisme. Archives de Philosophie 8, 2, 1930,
274—272. — S. 821—836: Jules Lebreton, Saint Augustin theo-
logien de Ia trinite. Während Schmaus (192) vor allem die psychologischen
Analogien in's Auge faßte, durch die A. das innere Wesen
Gottes zu erfassen suchte, beschäftigt sich L. mit A.'s Erklärung der
Theophanien, die dem gleichen Zwecke dient. Die alttestamentlichen
sind alle figures de l'incarnation, diese selbst bleibt einzigartige Offenbarung
. Die göttlichen Kundgebungen nach der Inkarnation sind auf
die gleiche Weise zu erklären wie die früheren, par le ministere de
creatures corporelies et intelligentes. — S. 837 — 851: Jean Riviere,
Contribution au „Cur deus homo" de Saint Augustin. R. greift auf
Gottschick zurück und verstärkt dessen Urteil, daß A. inbezug auf das
C. d. h. ein Vorläufer Anselms gewesen sei. — S. 853 — 878; A. Mannes
J a c q u i n , La predestination d'apres Saint Augustin. In diesem Aufsatz
habe ich neue Gedanken nicht entdecken können. — S. 879 — 883:
Otto Bardenhewer, Augustinus über Rom. 7, 14ff. A. hat geschwankt
, ob R. 7,14 ff. vom Stand des Gesetzes oder vom Stand der
Gnade die Rede sei. Seit dem Kampf mit dem Pelagianismus gab er
— unrichtig — der zweiten Auffassung den Vorzug. — S. 885 — 914:
Franz Xaver Müller, S.Augustinus amicus an adversarius Imma-
culatae Conceptionis ? Auf Grund einer nach meiner Ansicht nicht haltbaren
Auslegung der Stelle Op. imp. 4, 122 (MSL. 44, 1418; vgl. dazu
Friedrich und Saltet) wird A. zum propugnator der bis 1854 strittigen
Lehre gemacht. — S. 915—931: Domenico Bassi, Le beatitudini
nella struttura del „De sermone Domini in monte" e nelle altre opere
di S. Agostino. B. verfolgt durch die einschlagenden Schriften die
Auffassung A.'s von den Seligpreisungen, in denen A. das Kernstück
religiöser und ethischer Predigt sieht. Das Hauptgewicht liegt auf der
Erläuterung des Sermo. Wertvoll. — S. 933—975: Umberto
M o r i c c a , Spunti polemici di S. Agostino contro i nemici e i falsi
interpreti del suo ideale monastico. Schildert anschaulich die Kämpfe,
die A. gegen übelwollende und falsche Ausdeutungen seines Mönchsideals
zu bestehen hatte, vornehmlich nach Briefen und Sermonen. —
S. 977 — 1040: Pietro Geraso, S. Agostino e Timperialismo Romano.
A. zweifelt nicht an der disposizione providenziale dell' Impero romano.
Aber: l'intervento di Dio nella costituzione dell' Impero romano non
deve piü sembrarsi incompatibile con la disapprovazione, quanto severa,
del romano Imperialismo. Jedenfalls ist für A. der römische Imperialismus
uno dei punti in cui Cristianesimo e paganesimo mostravano la
profonditä del lolo distaccio, denn: la dominazione degli uomini sopra
gli uomini e un perturbamento dell' ordine morale. Obwohl dem Verfasser
bei seinen Ausführungen mehrfach die Erinnerung an jüngste Vergangenheit
die Feder geführt haben mag, ist sein Aufsatz doch ein
würdiger Beschluß des stattlichen Bandes, der ein Denkmal ist, wie es
in der Vorrede heißt, di una feconda ed amichevole collaborazione
d'insigni e notissimi studiosi di diversi paesi.

Gießen. G. Krüger.

Pachomiana Latina. R£gle et Epitres de S. Pachöme, Epitre de
S. Theodore et „Liber" de S. Orsiesius. Texte latin de S. Jerome,
edite par Dom Amand Boon. Appendice: La Regle de S. Pachöme.
Fragments coptes et Excerpta grecs, edites par L. Th. Lefort.
Louvain [40 Rue de Namur): Bureaux de la Revue 1932. (LX,
209 S.) gr. 8°. = Bibliotheque de la Revue d'histoire ecclesiastique,
Fase. 7. 10 Beigas.

Die ursprünglich koptisch verfaßte, aus Praecepta,
Praecepta et Instituta, Praecepta atque Judicia, Praecepta
ac Leges bestehende Regel des hl. Pachomius, die
älteste Klosterregel, die alle späteren, auch die des hl.
Benedikt, mehr oder weniger beeinflußt hat, ist uns vollständig
nur in der vom hl. Hieronymus im Jahre 404
nach dem Griechischen angefertigten lateinischen Übersetzung
erhalten. Vom koptischen, näherhin sahidischen,
nur wenige Spuren von Achmimismen aufweisenden Text,
der wahrscheinlich das erste koptische Schriftdenkmal
überhaupt ist, hat der Löwener Gelehrte Lefort zwei
längere Bruchstücke entdeckt, von denen das eine 43
Paragraphen der Praecepta, das andere 15 der Praecepta
et Instituta enthält, die zusammen nicht ganz ein Viertel
der Regel ausmachen. Von der griechischen Fassung, die
in den griechisch-byzantinischen Klöstern im Umlauf
war, haben sich 73, zuletzt ebenfalls von Lefort heraus-

1 gegebene Paragraphen erhalten, etwa ein Drittel der
! Gesamtregel: es sind aber nur Auszüge, weil viele Be-
! Stimmungen des Pachomius für das griechische Mönch-
I tum ihre Bedeutung verloren hatten.

Nun liegt aber der lateinische Text in zwei Fassun-
I gen vor, einer längeren und einer kürzeren, von denen
1 die zweite sich deutlich als eine Anpassung an eine von
Ägypten verschiedene Umwelt erweist, in der z. B. an
Stelle der Pflege und Verwendung der Palme die des
Weinbergs tritt. Und da alle Handschriften dieser Fassung
aus Italien stammen, so muß sie dort entstanden
j sein. Bis zum Jahr 1661 kannte man nur diesen kürze-
j ren Text. Erst Lukas Holste gab in seinem Codex Regu-
i larum des hl. Benedikt von Aniane den ursprünglichen,
1 längeren Text heraus, aber leider mit einer Menge fal-
! scher Lesarten und Auslassungen, die den Sinn manch-
i mal fast unverständlich machen. Bei Migne P L 23,
j 65—90 ist der von Gallandi nach den Bemerkungen
Vallarsis und den Ausgaben der kürzeren Rezension verbesserte
Text Holstens abgedruckt. Der letzte Herausgeber
aber, Bruno Albers, veröffentlichte (1923) wieder
den kürzeren Text, und auch diesen nur aufgrund der
weniger guten Handschriften von Monte Cassino, und
verwies die längere Fassung, diese wieder nur nach den
früheren Ausgaben und der Würzburger Handschrift,
in den kritischen Unterbau. Da er zudem auch den
Druck mit wenig Sorgfalt überwachte, so begreift sich,
; daß diese Ausgabe keine gute Aufnahme fand.

Unter diesen Umständen war eine den heutigen
wissenschaftlichen Anforderungen entsprechende neue
Ausgabe ein wirkliches Bedürfnis, und Dom Boon von
der Abtei Mont Cesar bei Löwen, ein Schüler Leforts,
hat die Aufgabe, die er übernahm, mit benediktinischem
Fleiß und benediktinischer Gründlichkeit durchgeführt:
wir haben jetzt einen guten und zuverlässigen Text der
Pachomiana Latina, wozu außer den Bestandteilen der
Regel 11 Briefe des Pachomius, ein Brief des hl. Theodor
, das „Buch" des hl. Orsiesius und die „Mahnungen"
des Pachomius gehören.

Die Einleitung unterrichtet über die Handschriften
und ihre Familien, über die mittelbaren Textzeugen (die
kürzere Rezension, die „Regula Vigilii", „Concordia Regularum
", die koptischen Bruchstücke und die griechischen
Auszüge), über Zeit und Echtheit und über die bisherigen
Ausgaben. Von den Handschriften der längeren
lateinischen Fassung verwertet Boon sieben, die aller
Wahrscheinlichkeit nach auf dieselbe Stammhandschrift
zurückgehen, und unter ihnen hat wieder die Münchner
Handschrift (M) eine besondere Bedeutung, da sie in
ihren Randbemerkungen Lesarten einer abweichenden
Überlieferung bietet. So gewinnt B. in c. 1 der Praecepta
(S. 13, 10) aus den zum Teil sinnlosen griechischen
Wörtern der Handschriften mit Hilfe ihrer Randbemerkung
uiciacus die richtige Lesart otxuwö? (id est prae-
positus domus suae). Die Handschriften der kürzeren
Fassung teilen sich in zwei von einander ziemlich unab-
1 hängige Gruppen, von denen jede ihre eigenen Fehler
I aufweist. Trotzdem lassen sich auch ihre Lesarten zur
j Wiederherstellung des ursprünglichen Textes verwenden,
J wo sie mit der einen oder andern Handschrift der länge-
i ren Fassung zusammengehen, da eine Abhängigkeit nirgends
ersichtlich ist. So entscheidet z. B. in der Prae-
fatio des Hieronymus S. 5, 17 ihre Übereinstimmung mit
einem Teil der genannten 7 Handschriften in der Lesart
in unam tribum foederentur gegenüber dem una tribu des
andern Teils, und ebenso ist es in c. 9 der Praecepta
atque iudicia S. 67, 9 mit degradabunt gegenüber regra-
dabunt, und anderwärts. Die zu den mittelbaren Zeugen
zählende Regula Vigilii oder Regula orientalis, die im
J Anfang des 5. Jahrhunderts, wahrscheinlich in Gallien,
; verfaßt wurde, bietet in ihren der Pachomiusregel entnommenen
Bestimmungen einen 'den Handschriften der
längeren Rezension sehr nahestehenden Text und steht
z. B. in c. 107 der Praecepta S. 42, 12 mit dem con-
cesserit auf Seiten eines Teiles dieser Handschriften;