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Ausgabe:

1932 Nr. 1

Spalte:

368-369

Autor/Hrsg.:

Althaus, Paul

Titel/Untertitel:

Die luthersche Abendmahlslehre in der Gegenwart 1932

Rezensent:

Hoffmann, Gustav

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Theologische Literaturzeitung 1932 Nr. 15/16.

368

wird der Unterschied des Lutherischen und reformierten
Prinzips in den verschiedenen Lehrgebieten nachgewiesen
: im Gottesgedanken, im Glaubensbegriff, in der
Ethik, in der Christologie, in der Lehre von den Gnadenmitteln
und von der Kirche. Letztlich handelt es sich um
das rechte Verständnis der Gottmenschheit Christi, das
bei Luther monophysitisch gefaßt ist (S. 81), und um
die Frage nach der Kontingenz der Offenbarung, um
die Gegebenheit der göttlichen Gnade; „jedes Fragezeichen
schwindet vor dem Est: du soltest für freuden
springen, das ers thut, auf welche weise er wil, alleine
das du es erlangtest" (S. 106). Abschließend kann
Fi. feststellen: Das Est als Wirklichkeit behauptet das
Prinzip der Einlinigkeit des Glaubens, das Est als Wahrheit
das der Eindeutigkeit in der Gotteserkenntnis und
das Est als Wort Gottes das der Einseitigkeit in der
Offenbarung. „Die Frage, wie Lutherische Theologie
überhaupt möglich sei, . . . findet allein aus der Lutherischen
Position selbst ihre Antwort. . . . Für uns heißt
es heute wie vor vierhundert Jahren nicht o b, sondern
daß diese Worte Jesu Christi noch feststehen: Das ist
mein Leib" (S. 113). Ein Anhang behandelt gesondert
einige Fragen der Lutherdeutung.

H.s Schrift zeugt von umfassender Belesenheit und
Vertrautheit mit dem Stoff; sie bietet manche scharfsinnigen
und aufschlußreichen Darlegungen (etwa die Ausführungen
zur Ethik S. 46 ff. und zu Luthers Biblizis-
mus S. 86ff.); auch die Kritik an Barth ist in vielem beachtenswert
. Auf das Ganze gesehen, erheben sich aber
doch in mehrfacher Hinsicht Bedenken.

Zunächst etwas Äußeres. Die scharf zugespitzte Gedankenführung
des Verfassers verleitet ihn bisweilen zur
Gesuchtheit des Ausdrucks und hält sich nicht immer
frei von Künsteleien, wie z. B. im Aufbau der Arbeit,
der die Dreigliederung bis in die kleinsten Unterteile
durchführt. Dazu kommen sachliche Einwände. H.
will das Lutherische Prinzip gegenüber dem Reform ier-
tentum alter und neuer Prägung vertreten. Das ist sein
gutes Recht. Es fragt sich aber, ob es richtig ist, die
Auseinandersetzung mit Barth, die H. vornehmlich im
Auge hat, ganz im Rahmen des konfessionellen Gesprächs
zu führen. Zweifellos hat die Theologie Barths
einen starken reformierten Einschlag, aber das Refor-
miertentum als solches ist nicht ohne weiteres
„Barthisch", und deshalb ist es bedenklich, für den
Kampf gegen Barth ausschließlich das Feldgeschrei auszugeben
: hie Lutherisch! hier Reformiert!

Weiter ist zu fragen, ob die Abendmahlslehre wirklich
der Boden für die konfessionelle Auseinandersetzung
ist. In der Abendmahlslehre prägt sich freilich
die konfessionelle Bestimmtheit aus, aber die Wurzeln des
Unterschiedes liegen, wie auch bei H. deutlich wird,
nicht hier, sondern in dem Verständnis des Gott-Welt-
Verhältnisses überhaupt. Das Est, das im Zusammenhang
von Luthers Abendmahlslehre die ganz bestimmte
Aufgabe hat, die Beziehung der irdischen Elemente zur
himmlischen Wesenheit des Leibes und Blutes Christi
sicherzustellen, wird überfordert und damit umgedeutet,
wenn man es zum Träger des Lutherischen Prinzips
schlechthin macht, wie denn auch H.s Ausführungen oft
seitenlang mit der Abendmahlslehre gar nichts oder nur
wenig zu tun haben.

Am wichtigsten ist das letzte Bedenken. H. schaut
das historische und systematische Anliegen bewußt zusammen
(S. 7 f.). Seine eigene Durchführung dieses
Ansatzes erweist aber das Gegenteil als richtiger: die
grundsätzliche Trennung beider Anliegen. TL wird Barth
nicht gerecht, weil er ihm ohne weiteres den Platz von
Luthers Gegnern zuweist. Luther hat es in Marburg mit
Zwingli zu tun gehabt; Barth aber steht nach eigener
Aussage in der Abendmahlsfrage nicht bei Zwingli,
sondern bei Calvin, und es geht m. E. nicht an, mit H.
den Unterschied zwischen diesen beiden zu verwischen
und zu meinen, auch bei Calvin sei das Abendmahl nur
ein Erinnerungsmahl (S. 26, vgl. S. 68). H. wird aber

auch Luthers Abendmahlslehre nicht voll gerecht, weil
er von Anfang an seine eigene Auffassung mit in sie
hineinträgt. In der Interpretation des Lutherischen
Standpunktes spielen Hegel-Zitate eine große Rolle; des
öfteren wird die völlige Übereinstimmung zwischen
Luther und Hegel hervorgehoben; die Lutherische Stellung
erscheint als Überwindung des Realismus durch den
Idealismus (S. 71). Das aber widerspricht der geschichtlichen
Abendmahlsauffassung Luthers, die gewiß
viel geistiger ist, als das Schlagwort vom „massiven
j Denken" es wahrhaben will, aber darum noch nicht eine
| Vorwegnahme von Hegel bedeutet. Es ist bezeichnend,
daß H. z. B. auf den Gedanken der manducatio indi-
gnorum nicht eingeht; daß Luther auch von einem leiblichen
Essen der Leiblichkeit Christi redet, paßt eben
nicht zu der vorgetragenen Lutherdeutung. Durch die
enge Zusammenschau von Luther und Hegel verliert
auch die sonst berechtigte Kritik, die H. an Barth übt,
viel von ihrer Durchschlagskraft. Denn einer Auffassung
gegenüber, die Luther ganz im Hegeischen Lichte sieht,
dürfte das Barthische Fragezeichen immer noch angebracht
sein.

Doch am Schluß soll nicht das Negative stehen.
! Nochmals sei betont, daß die geistreich geschriebene
| Schrift zum Nachdenken anregt und manches Beherzigenswerte
bietet.

Lewe, Kr. Goslar. G. Hoffmann.

Alt haus, Paul: Die lutherische Abend mahlslehre in der
Gegenwart. München: Chr. Kaiser 1931. (V, 62 S.) gr. 8°. =
Schriftenreihe d. Luthergesellschaft, Nr. 6. RM 1.75.

Unter den neueren Veröffentlichungen zur Sakraments
- und Abendmahlslehre verdient die kleine, aber inhaltsreiche
Schrift von Althaus besondere Beachtung.
Erstmalig in dem Jahrbuch der Luthergesellschaft für
1929 unter dem Titel „Die Abendmahlslehre Luthers"
veröffentlicht, liegt sie jetzt, mehrfach erweitert, auch
selbständig vor.

Wie die bezeichnende Änderung des Titels zum Ausdruck
bringt, steht das systematische Anliegen im Vor-
I dergrunde. Die Darstellung der Abendmahlslehre
| Luthers ist nur die Grundlage für die Bemühungen um
I das Gegenwartsverständnis des Sakraments.

Im ersten Abschnitt schildert A. in klarem, gedrängtem
Aufriß die Entwicklung der Abendmahlsge-
| danken des Reformators. Zwei Entwicklungsstadien wer-
| den unterschieden, deren Grenze der Beginn des Abend-
| mahlsstreites bezeichnet. Im ersten Stadium tritt der
Gedanke der Realpräsenz des Leibes und Blutes Christi
! noch zurück; im zweiten rückt er immer mehr in den
J Vordergrund und gewinnt ausschlaggebende Bedeutung.
In der Streitfrage, wie Luther dazu gekommen ist —
durch sein Gebundensein an die Einsetzungsworte oder
auch unabhängig davon aus sachlichen Gründen —,
; nimmt A. eine vermittelnde Stellung ein. Die Autorität
I der Einsetzungsworte in ihrer Bedeutung für Luther wird
• stark betont (S. 10 ff.), daneben aber auch das sachliche
Interesse an der Lehre von der Realpräsenz hervorgehoben
(S. 21 ff.): Luther behauptet die Realpräsenz
, weil ihm in ihr das Abendmahl als Gottesgabe
i verankert erscheint und weil sie die Leiblichkeit und Geschichtlichkeit
der göttlichen Offenbarung bezeugt. Die
Wirkung des Abendmahls (S. 31 ff.) besteht für Luther
j auch im zweiten Stadium vor allem in der Zuwendung
i der Sündenvergebung. Dem gelegentlich sich findenden
Gedanken einer leiblichen Einwirkung des Abendmahls
auf die Leiblichkeit des Empfängers mißt A. — m. E.
mit Recht — nur nebensächliche Bedeutung bei.

Der zweite Abschnitt bringt die Kritik und Erneue-
i rung von Luthers Abendmahlslehre. Mit erfreulichem
1 Nachdruck betont A., daß es sich nicht um einfache
[ Wiederherstellung von Luthers Gedanken handeln kann.
I Ist auch Luther auf dem Boden der gemeinsamen Vor-
| aussetzung, daß es im Abendmahl irgendwie um die
Nießung der verklärten Leiblichkeit Christi geht, Calvin