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Ausgabe:

1932 Nr. 14

Spalte:

317-319

Autor/Hrsg.:

Szczygiel, P. Paul

Titel/Untertitel:

Das Buch Job. Übersetzt und erklärt 1932

Rezensent:

Meinhold, Johannes

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Theologische Literaturzeitung 1932 Nr. 14.

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aber Gottes Wort unverbrüchlich ist, müssen auch die
bis jetzt unerfüllten Weissagungen noch ihre Erfüllung
finden (S. 40. 91. 139 f. 172), und „weil nach der
Wahl und dem Plan Gottes Israel eine universelle Be- I
deutung für die Völkerwelt hat, haben auch die noch [
unerfüllten endgeschichtlichen Weissagungen eine Be- (
deutung für die Völkerwelt" (S. 256). Aber so läßt sich J
das Problem der unerfüllten Weissagung im AT. nicht
lösen. Durch die Art, wie Gott in Jesus die Erfüllung
schuf, ist unter die irdisch-nationale-materialistische Seile
der Heilserwartung des AT. ein für allemal ein
Strich gemacht, u. z. B. die Rückkehr der zehn Stämme
(S. 55. 58. 64. 196) ist schon dadurch unmöglich, daß
sie nicht mehr existieren. Daß Israel als Herrscher und
Gesetzgeber an die Spitze der Völker treten wird (S.
261), damit ists für immer vorbei. Der Hinweis des
Verfassers auf Römer 11 (S. 255 f.) spricht nicht für,
sondern gegen seine Anschauung. Bezeichnenderweise
kann er für diese Erfüllung der Weissagung nur den
Boden des „tausendjährigen Reiches" ausfindig machen
(S. 13 f. 172. 260).
Gießen. W. Rudolph.

Szczygiel, P. Paul, M. S. C.: Das Buch Job. Übersetzt und
erklärt. Bonn: P. Hanstein 1931. (VIII, 258 S.) gr. 8°. = Die
Heilige Schrift des Alten Testamentes übers, u. erkl. In Verbdg. m.
Fachgelehrten hrsg. v. F. Feldmann u. H. Herkenne V. Bd., 1. Abt.

RM 9.20; geb. 11.20.

Diese Hioberklärung ist in dem von Feldmann und
Herkenne (Bonn) herausgegebenen Werk „Die heilige
Schrift des Alten Testaments" als des 5. Bandes erste j
Abteilung erschienen. Das ergab von vorneherein in
vielen Dingen Zurückhaltung. Hebräische Worte — auch
in Umschrift — textkritische und größere philologische
Erörterungen sind entsprechend der Anlage der Sammlung
vermieden. So ist es denn nicht immer einfach, den
vom Verf. durch Conjectur gewonnenen Text zu erkennen
, zumal er behauptet, daß im Buch Hiob — und
in ihm allein — viele Verlesungen darauf beruhen, daß
das Textwort von links nach rechts, statt von rechts
nach links gelesen wurde! — Nach einer Einleitung,
die zuerst die in Frage kommende Literatur nennt und
zwar säuberlich getrennt (!) in a) katholische, b) nichtkatholische
Kommentare und Abhandlungen wird der
Inhalt des Buches Job (§ 2), der Zweck des Buches J
(§ 3), die Durchführung des Problems im Buche (§4), j
das Bild des Gerichtsverfahrens (§ 5), die Geschichtlichkeit
und Zeit der Handlung (§ 6), Namen und Heimat j
der Personen (§ 7), die Entstehung des Buches: seine i
Einheitlichkeit (§ 8), die Echtheit einzelner Abschnitte
und vieler Einzelstellen (§ 9), die Elihureden (§ 10),
Verfasser, Zeit und Ort der Abfassung des Buches i
(§ 11), Kanonische Geltung des Buches Job (§ 12), I
die Textzeugen (§ 13) vorgeführt.

Daran reiht sich die Übersetzung und unter ihr die
kurz gehaltene Auslegung. — Eine wesentliche über das
Bisherige hinausgehende Lösung der bei dem Buche |
Hiob entstehenden Fragen scheint mir der Verfasser
Okht zu bringen. Er hält an den Elihureden K. 32—37
fest und meint daß der von Hiob begehrte Schiedsrichter
zwischen Gott'und Hiob (31, 35 ff.) eben in Elihu auftrete
(S. 23). Aber: 1. führt dieser sich nirgendwo t
als solcher Schiedsrichter ein und 2. wenn er ein solcher j
sein sollte, so müßte zunächst doch Jahve auf Hiobs i
Vorwürfe antworten, darnach dann der Schiedsrichter !
auftreten, um sein Urteil abzugeben. Also die Elihureden ;
müßten den Jahvereden folgen! Daß sie aber da nicht j
stehn, ja Elihu, der angebliche Schiedsrichter, überhaupt j
nicht erwähnt ist, zeigt deutlich genug, daß auch dieser ,
Versuch die Elihureden zu retten, nicht weiter hilft, j
In der Tat bringen sie trotz gegenteiliger Behauptung
— auch von Seiten unseres Verfassers (S. 23) — nichts '
wesentlich Neues über die Ausführungen von den Freun- j
den. Auch diese kennen Bewährungs-, Prüfungs- und j
Erziehungsleiden. Gerade daß dem Hiob, der ungestüm j
und ungehörig einen Schiedsmann verlangt, ein solcher j

nicht gegeben, vielmehr von Jahwe verweigert wird, der
den Menschen Hiob in die den Menschen gebührenden
Schranken zurückweist, ist sachgemäß und dichterisch
wirksam. Diese Feinheit wird durch den Einschuß der
auch sprachlich, stilistisch und sachlich stark von der
Diktion des Dichters abfallenden Elihuexpektorationen,
verdeckt. Expektorationen! So sind sie gemeint. Hiob
wie seine Freunde werden in schulmeisterlicherweise abgekanzelt
. So läßt Elihu weder sie noch den Hiob zu
Worte kommen. Es ist demnach ein wunderlicher Einfall
des Verf. in 33, 29—30; 34, 291; 35, 4—7. 9. 12. 15.
Einwürfe des Hiob gegenüber Elihu finden zu wollen.
Noch unglücklicher scheint mir aber die Behandlung des
schönen Kapitels 28 über den „Fundort der Weisheit".
Mag man zu dem Kapitel stehn wie man wolle — ich
persönlich kann mich weder von seiner Unechtheit noch
auch von der landläufigen Meinung, daß es an seiner
Stelle dort (K. 28) störe, überzeugen — sicher ist
daß es nach 42, 6 nicht seinen richtigen Ort hat — wie
der Verf. doch will. Wenn Hiob dort bekennt, daß er
Jahwe gegenüber zu weit ging, und das in Staub und
Asche bereut (42,6); wenn er es ausspricht, daß er
sich überhoben habe, nunmehr aber die Hand auf den
Mund lege und nicht weiter reden wolle (40,41), dann
paßt da hinterher eine lange poetische Ausführung und
Rede über die Verborgenheit der Weisheit, zu der nur
die Gottheit den Weg wisse, ganz und garnicht hin, zumal
es sich in K. 28 ja nicht um eine Rede an Jahwe
handelt — das müßte man nach 42,6 erwarten — sondern
vielmehr um eine an die menschl. Adresse gerichtete
Ausführung über die Weisheit und ihr Verhältnis zu
den Menschen und zur Gottheit! — Auch hinsichtlich
mancher Erweiterungen, die der Verf. nicht als solche,
vielmehr als Teile des ursprünglichen Textes nimmt,
wird man abweichender Meinung sein können. Es ist
dichterisch schön, wenn dem Weibe Hiobs nur die
kurzen Worte in den Mund gelegt werden: Hältst du
noch fest an deiner Frömmigkeit? Gieb Gott den Abschied
und stirb" (2, 9). Die längere Rede, die ihr die
LXX in den Mund legt, in der sie mehr sich selbst als
ihren Mann beklagt, schwächt nur den Eindruck und
bringt den falschen Gedanken, als ob der auf den Fluch
Hiobs von Gott über ihn verhängte Tod an dem Geschick
seiner Frau etwas bessern könnte und würde.
Es ist deshalb kaum mit dem Verf. anzunehmen, daß
LXX hier das Ursprüngliche bietet.

Was nun die Übersetzung anbetrifft, so ist man bei
ihrem Lesen geneigt, auszurufen: „was ist die deutsch
Sprak für ein arm Sprak, für ein plump Sprak"! Man
nehme nur das wunderbare 3. Kapitel, in dem Hiob
den Tag seiner Geburt verflucht und halte dazu die Übersetzung
des Verf.

Es vergehe der Tag, unter [ ! ] dem ich geboren ward,
Und die Nacht, die da kündete: sieh doch zu
Einem Knäblein ward der Tag beschieden;
Dieser werde zu Finsternis
Nicht sorge um ihn die Gottheit droben, usw.

Wörtliche Wiedergabe! Ganz schön! Aber sie darf
doch das Original nicht gerade hölzern erscheinen lassen,

wo es das nicht ist. Außerdem hat man hier _ wie

auch sonst — Bedenken gegen die Behandlung der
Grammatik. Gewiß: das 153 rnft ; jjein Knabe ist
empfangen" hat keinen Sinn und paßt hier gar
nicht, wo es sich um Geburt handelt. Mit Recht nat
man dafür nach LXX statt mn gelesen: ngn oder mit
dem Verf. ~!?"] also: (verflucht sei) die Nacht, die verkündet
: sieh da ein Knabe". Wenn aber der Verf. daneben
noch das Fnn hält und als tisnn liest und in
oben angegebener Weise übersetzt (ein: er ist schauen
gemacht worden den Tag. Dieser sc. Tag, werde zu
Finsternis usw. — so wird ihm da kaum jemand folgen.
Wie kann denn ^nn an der Spitze stehend „dieser"
sein und, streicht man den Artikel, so hat das voranstehende
, also betonte ton auch keinen rechten Sinn.