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Ausgabe:

1932 Nr. 10

Spalte:

230-231

Autor/Hrsg.:

Kirschfeldt, Joh.

Titel/Untertitel:

Die religionsgeschichtliche Stellung des Gen.-Sup. D. Dr. Karl Gottlob Sonntag 1932

Rezensent:

Lerche, Otto

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Theologische Literaturzeitung 1932 Nr. 10.

230

unermüdlichem Sammeleifer aus literarischen und urkundlichen
Quellen beigebrachten Nachrichten erstens
über die von Hessen besuchten auswärtigen Wallfahrtsstätten
und zweitens über die Wallfahrtsorte in Hessen
selbst. Der Natur der Überlieferung entsprechend bleibt
die Zusammenstellung der auswärtigen Gnadenorte eine
zufällige. Ausführlich behandelt sind die Pilgerfahrten
zum Heiligen Lande, die bisweilen sogar in den Wappen
der Wallfahrer ihren Niederschlag finden. Daneben werden
die Hauptwallfahrtsstätten des Abendlandes (Rom,
Santiago, Aachen u. a.) erwähnt. Der Beleg für Neuß
ist zu streichen; er bezieht sich nicht auf das damals
(1550) schon durchaus protestantische Hessen, sondern
auf die kurkölnische oder paderbornische Nachbarschaft
Waldecks. Die in den Quellen genannten Wallfahrer
gehören fast durchweg dem hohen und niederen Adel
an. Unter ihnen fällt Landgraf Ludwig I. von Hessen
durch seine zahlreichen Wallfahrten auf. Nur eine Quelle
wie das Wunderbuch von Grimmenthal umfaßt auch
bürgerliche und bäuerliche Kreise. Aufschlußreicher ist
die Sammlung der Zeugnisse über die hessischen Wallfahrtsorte
, da hier eher mit Vollständigkeit gerechnet
werden kann. Als weit über Hessen hinaus berühmte
Wallfahrtsstätten sind anzusehen Fulda (Bonifatiusgrab),
Gottsbüren, das „hessische Wilsnack", und vor allein
Marburg mit den Gebeinen der Heiligen Elisabeth, deren
Verehrung zum Teil ältere Kulte verdrängte (Kreuzkapelle
bei Schröck; die heutige Prozession findet aber
an Kreuzerfindung, nicht Kreuzerhöhung statt.). Mit
dem durch die Reformation verfügten Verbot der Wallfahrten
, die sie doch nicht ganz zu unterdrücken vermochte
(Hasungen, Grimmenthal) schließt der ein weitzerstreutes
Material sorgfältigst sammelnde und bearbeitende
Aufsatz.
Marburg. Ewald Herzog.

Smend, Gottfried: Die Synoden der Kirche Augsburgischer
Konfession in Großpolen im 16., 17. u. 18. Jhrlidt. Posen:
Luther-Verlag 1930. (608 S.l. = Jahrbuch des theolog. Seminars
der unierten Kirche in Polen Bd. II.

Zur vierhundertsten Gedenkfeier an das Zustandekommen
des Augsburgischen Bekenntnisses gab S. dieses
wertvolle Quellenbuch heraus. Er verwertet dabei sowohl
bereits gedrucktes, meist schwer zugängliches, als
auch noch nicht oder nur unzureichend veröffentlichtes
Material, das letztere hauptsächlich aus dem Archiv der
Lissaer Johannes- und Kreuzkirche, wo sich u. a. die
handschriftlich aufbewahrten Protokolle der Synoden
aus der Zeit von 1734 bis 1790 fanden, sowie aus dem
Unitätsarchiv, das die Protokolle über die für die Neugestaltung
des evangelischen Kirchenwesens in Polen
wichtigen Synoden aus der Zeit D. E. Jablonskis (1712
bis 1728) enthält. Im ganzen bietet S. Aufzeichnungen
über 63 Kirchenversammlungen, an denen die lutherische
Kirche Großpolens in der Zeit vom 15. Juni 1565 bis
zum 3. Februar 1790 beteiligt war; ihrem Wesen nach
werden diese Zusammenkünfte im einzelnen als Generalsynoden
(1 lutherische und 10 gemeinsame mit Reformierten
und Brüdern), Synoden (19 lutherische und 3
gemeinsame), Provinzialsynoden (1 gemeinsame), Generalkonvente
(1 luth. und 2 gemeinsame), Konvente (23
luth. und 2 gemeinsame) und Partikularkonvente (1
luth.) von einander unterschieden, je nachdem die Verhandlungen
die Aufstellung bindender Normen oder die
bloße Beratung über laufende Angelegenheiten für einen
größeren oder kleineren Umkreis bezweckten. Die Tagungsorte
verdienen dabei besondere Beachtung, insofern
in der Tatsache ihrer Wahl ihre Bedeutung für die
Gestaltung der Dinge zum Ausdruck kommt. Die eigenen
Angelegenheiten der lutherischen Kirche Großpolens
wurden seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts
mit Vorliebe in Lissa (28 mal) und Fraustadt (8 mal)
verhandelt, die gemeinsamen 7 mal in ihrem Bereich und
6 mal in dem benachbarten ebenfalls lutherischen Pol-
nisch-Ostpreußen und nur 5 mal außerhalb dieses Umkreises
. Im Protestantismus Polens behält das Luthertum
besonders in der späteren Zeit, wie daraus ersichtlich
wird, die Führung. Die von S. mitgeteilten Urkunden
vermitteln einen ungebrochenen Eindruck von
den das evangelische Kirchenwesen Polens fördernden
und1 hemmenden Kräften. Jene überwiegen, so daß es
dein Protestantismus ungeachtet des Gegendruckes
schließlich doch gelang, neue Lebensbedingungen zu erzielen
. Über die verschiedenen Fragestellungen, die da-
■ mals den Protestantismus in Polen beschäftigten, er-
i halten wir aus den Urkunden Aufschluß: Verfassungsangelegenheiten
, Schulwesen, Verhältnis der bürgerlichen
und adeligen Gemeindeältesten, Behandlung der Hörigen
, Kirchenzucht, Einflußnahme auf die staatliche Gesetzgebung
zugunsten der Evangelischen, Nationalitätenproblem
innerhalb der Kirche, die Beziehungen der drei
rechtgläubigen evangelischen Bekenntnisse zu einander,
Gehaltsfragen, Verhältnis zur katholischen Kirche und
dgl. mehr. Ein Sachregister sollte allerdings im Interesse
einer rascheren Zusammenfassung der zu einander
gehörenden Partien nicht fehlen. Es würde den Gebrauch
des Werkes ebenso erleichtern wie das vorhan-
! denc Namen- und Ortsverzeichnis. An der Hand des
| Personenregisters ist es ohne weiteres möglich, den Anteil
der einzelnen Führergestalten, wie Glitzners, Hent-
schels, Thomas', Jablonskis, an der Gestaltung der Dinge
mühelos zu bestimmen. Auf die adelige Familiengeschichte
fallen ebenfalls Streiflichter, was in Anbetracht
der Bedeutung einzelner Adelssippen für den Fortgang
der Reformation in Polen wichtig ist. Dabei müßte nur
eine Übereinstimmung hinsichtlich der Schreibweise der
Eigennamen herbeigeführt werden. S. sucht die Milde
zwischen der Verdeutschung und Beibehaltung der ursprünglichen
Form einzuhalten; aber „Wladislaus" ist
doch eine unmögliche Konstruktion. — Das Werk will
auch der kirchlichen Praxis der Gegenwart durch die
Vermittlung der Kenntnis der Vergangenheit dienen.
Deshalb übersetzt S. die polnischen Texte ins Deutsche,
in Anbetracht der sprachlichen Eigentümlichkeiten des
16. und 17. Jahrhunderts eine besonders anerkennenswerte
Leistung. Der einleitende geschichtliche Überblick
über den Werdegang des lutherischen Kirchenverbandes
in Großpolen ist ebenfalls daraufhin eingestellt. Nur
! sollte die Sendomirer Verständigung 1570 nicht als
„Union" bezeichnet werden; sie rollte lediglich einen
friedlichen Zusammenschluß der drei Bekenntnisse mit
gemeinsamen Generalsynoden, aber ohne Preisgabe der
Selbständigkeit in der Lehre, im Kultus und in der Verwaltung
herbeiführen. Wenn man die enge Verbindung
des Luthertums in Polen mit dem reichsdeutschen Protestantismus
bedenkt, so wird man die Bedeutung von S.s
Veröffentlichung für die Gesamtgeschichte des Augsburgischen
Bekenntnisses erst eigentlich richtig zu würdigen
vermögen. — S. hat ein bedeutsames Werk zustandegebracht
, wofür ihm der Dank der historischen
Forschung gebührt.

wien- Karl Völker.

Grüner, V: Die baltischen Provinzialsynoden als Spiegelbild
der geistigen Strömungen Deutschlands i. XIX. Jahrh. Riga ■ G Löffler
1931. (50 S.) 8°. = Abhandlgn. d. Herder-Ges. u. d. Herder-Instituts
zu Riga, 4. Bd., Nr. 2. RM j 7Q

Kirschfeldt, Job.: Die religionsgeschichtliche Stellung des
Gen.-Sup. D. Dr. Karl Gottlob Sonntag. Riga: q. Löffler 1931.
(44 S.) 8°. = Abhandlgn. d. Herder-Ges. u. d. Herder-Instituts zu
Riga, 4. Bd., Nr. 3. rm ,.55.

Stephany, Maximilian: Konversion und Rekonversion in
j Livland. Riga: G. Löffler 1931. (56 S.) 8°. = Abhandlgn. d.
Herder-Ges. u. d. Herder-Instituts zu Riga, 4. Bd. Nr. 8. RM 1.90.
Diese drei Schriften gehören eng zusammen, nicht
i nur deswegen, weil sie in den Abhandlungen der Herdergesellschaft
und des Herderinstituts zu Riga erschienen
sind. Zunächst ist mit der biographischen Skizze des
Generalsuperintendenten Sonntag (y 1827) von Kirschfeldt
zeitlich eine Einführung in den Stoff gegeben
Sonntag wird als Lehrer, als Prediger, als Leiter der