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Ausgabe:

1931 Nr. 4

Spalte:

81-87

Autor/Hrsg.:

Delehaye, Hippolyte

Titel/Untertitel:

Sanctvs [Sanctus] 1931

Rezensent:

Kattenbusch, Ferdinand

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Theologische Literaturzeitung 1931 Nr. 4.

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ruft (1 § 20), und immer wieder klingen bekannte altkirchliche
Deutungen und Wendungen an. Ich habe den
Eindruck, daß man hier noch weiterkommen und dem
Verf. vielleicht eine bestimmte Stelle in der Geschichte
der Schriftauslegung anweisen könnte.

Doch derartiges durfte für H. spätere Sorge sein.
Er hat für alle weitere Forschung die Grundlage geschaffen
durch seine ausgezeichnete, sorgfältige Ausgabe
des Textes und die eindringende und ergebnisreiche
Untersuchung der Entstehung des alten Buches.

Güttingen. W. Bauer.

Delehaye, Hippolyte, Bollandiste, S. J.: Sanctus. Essai sur le
culte des Saints dans 1'antiquitl Bruxelles: Societe des Bollandistes
1927. (VIII, 266 S.) 4°. = Subsidia hagiographica, 17.

Es ist nicht Schuld des Unterzeichneten, daß diese
gewichtige Schrift erst jetzt hier angezeigt wird. Ich
habe sie nicht vor dem Herbste 1930 zu Gesicht bekommen
und damals zugleich mit dem Auftrage, sie hier
zu ihrem Rechte zu bringen.

Das gewaltige Unternehmen der zur „Gesellschaft
Jesu" gehörigen Gelehrtenvereinigung der
Bollandisten die „Acta Sanctorum", das seit
mehr als dreihundert Jahren (seit Johann Bol-
land 1629 in die Nachfolge Rosweydes, der
1615 begonnen hatte eine Sammlung von „Vitae
patrum" zu schaffen eingetreten) im Gange ist,
nähert sich seinem Abschluß: es ist jetzt beim
64. Foliobande (tom. IV Novembris), 1925, angelangt
. Seit zwei Menschenaltern ist es begleitet von
Ausgaben wichtiger Quellen und umfassenden Spezial-
studien verschiedenster historischer und literarischer Art,
einer Revue trimestrielle, die den Titel hat „Analecta
Bollandiana" und es von 1882 bis 1930 zu 48 |
Bänden gebracht hat, und den „Subsidia Hagiographica
", meist großen Werken, zu denen als Nr. 17 i
das oben bezeichnete Buch gehört. Delehaye ist ein
überaus fruchtbarer Forscher auf seinem Gebiete. Wiederholt
sind in der Th. Ltz. ja auch Werke von ihm be- !
sprechen worden (von Holl 1913 Nr. 17 und mir 1923 I
Nr. 3), durchaus nicht alle. Unter dem Titel „Sanctus"
gab D. 1909 bereits eine Abhandlung in den Ana- I
lecta (tom. XXVIII, S. 145—200) heraus; sie ist hier
von Anrieh 1910 Nr. 2 kurz besprochen. Das jetzige j
Werk greift das Thema doch viel umfassender an. Es j
ist gegliedert in sechs Kapitel: I Le vocabulaire de
la saintete; II Martyr et Confesseur; III Le culte; IV j
Le controle de l'eglise; V Les Saints qui n'ont jamais
existe; VI La saintete. Zuletzt bietet D. noch eine !
„table des noms de Saints", nämlich der im Laufe der
Untersuchungen berührten Heiligen in der alten Kirche I
(etwa bis Bonifatius), stark dreihundert.

Ich finde es untunlich, das Werk D.'s, das in gewissem
Maße (nicht allseitig!) seine vielen früheren
Studien in neuer Durchprüfung der Einzelheiten
zusammenfaßt, in jedem seiner Fragestücke hier
zu beleuchten. Es muß mir genügen zwei der Hauptthemata
herauszugreifen, nämlich das unmittelbar titelgemäße
des „Sanctus" und das des „Martyr". i
Über diese beiden Themata ist schon besonders viel |
verhandelt worden, und es ist schwer, sich durchzufin- |
den. Die in Betracht kommenden Fragen schließen, wie !
mir scheint, zum Teil mit einem (möglicherweise dauernden
, jedenfalls vorläufigen) non liquet. Vor allem
die Fragen nach dem Begriff sowohl des Sanctus
als des Martyr. So hoch ich das Werk von D., gerade <
auch mit seinen Beiträgen zu diesen beiden „Begriffen"
als solchen, schätze, so kann ich es doch da nicht ab- j
schließend finden. Es hält sich in bestimmten Beziehungen
zu sehr in Grenzen, die für sein letztes praktisches
Ziel, den Acta Sanctorum mit ihrer Bedeutung,
der Kirche der Gegenwart, speziell natürlich der römisch
-katholischen, für ihren Heiligen k u It die Grundlagen
zu klären und zu sichern, ausreichend weit j
sein mögen, doch aber wissenschaftlich nicht allen „Be- I

dürfnissen" entsprechen. Soweit D. sich in der Literatur
der Neuzeit über Sanctus und Martyr umgeschaut
hat, so bleibt doch manches im Rest. Aber ich
finde, daß das „noch" bei Jedem der Forscher über die
beiden Begriffe gelte — sicher auch bei mir selbst.
Ich deute kurz an, was ich meine, sagen zu können.

1. Sanctus. Man beachte das lateinische
Wort. Es markiert, vielleicht nur unbewußt, den Boden
des ganzen Buchs. In seinem eigentlichen Wort sinn
klar zu machen, was die „heidnische" Sprache, also
die vorchristliche, noch nicht „kirchliche" der Römer
mit diesem Ausdrucke bezeichnete, ist D. gründlicher
als irgendeiner bisher den Quellen nachgegangen: ich
wüßte niemand zu nennen, der so wie er insonderheit
auch den Inschriften aufgeachtet hätte; es ist sehr
willkommen, daß er daraus eine Menge von konkreten
Einzelheiten mitteilt (nicht bloß durch Zitieren „belegt
"). Es gibt eine juristische, eine religiöse,
eine moralische Verwendung des Ausdrucks; die
Idee ist teils die der Unverletzbarkeit, teils der Hoheit,
teils der Tugendhaftigkeit (im antiken Sinne). Bei
Sachen und Orten tritt der kultische Charakter am
öftesten hervor, bei Personen (zumal bei Kaisern), zum
Teil der zeremonielle, auffallend oft doch der
der s t i m m u n g s mäßigen Hochhalrung, der durch das
Gebahren (die Gerechtigkeit, Güte usw.) der betreffenden
Person begründeten inneren „Verehrung". Was
oder wer irgendwie Anspruch auf pietas hat, kann das
Prädikat sanctus erhalten. Natürlich sind die Götter
saneti, aber in abgestuftem Maße (es gibt auch ein
„sanetissimus") und am wenigsten unter der Idee etwa
der, daß ich so sage: „seelischen" Qualität. Immer
spielt so etwas wie Scheu, Furcht, daß man sich
gegen die Sache oder die Person verfehle, mit. Schade
daß D. die Dissertation von Guil. Link De vocis
„sanctus" usu pagano quaestiones (Königsberg, 1910)
kaum benutzt hat (er zitiert sie S. 3 und 5); sie ist
wertvoll durch gute Analysen: das Wort gehe zurück
auf sancire so wie dies sich berühre mit saepire (um>
zäunen), habe also den Grundbegriff des „Verschlossenen
", so „Behüteten", im religiösen und personalen
Sinn des reverendus und venerandus. Weder D., noch
Link haben bemerkt, daß Sanctus auch ein römischer
Personn am e (nicht Prädikat, sondern Individualanruf
!) gewesen ist. Ich vermag dafür auf den Brief
der Gemeinde zu Lugdunum über die Verfolgung, die
sie erlitten, zu verweisen (Euseb H. E. V, 1: Hier ist
von einem Diakonen Zdyxzos die Rede, der dem
Richter keine Frage beantwortet habe, sondern nur
immer „faficuxfl" rpwvfj — also er war, wenn nicht
Römer, so doch wie ein Tertullian oder Cyprian „Lateiner
" — geantwortet habe XQtoviavög eipiL) Sollte
dieser Sanctus als Christ, bei der Taufe, den Namen
bekommen haben? Schwerlich! Ich weiß von keinem
Christen (weder alter noch neuer Zeit), der gewagt
hätte, oder dessen Eltern gewagt hätten, dieses höchste
Ehrenprädikat der Christen so zu „verbürgerlichen".
Und es wäre merkwürdig, wenn zufällig der einzige
der vielleicht als Heide den Namen in sein Christentum
mitgebracht hätte, uns literarisch entgegenträte
. Ist der „Name" Sanctus aber im lateinischen
Sprachgebiet öfter vorgekommen, so ist das nicht ohne
Belang für die Schätzung des „Worts". Es muß einen
mehr oder weniger konventionellen Charakter angenommen
gehabt haben, Ehren p r äd i k at gewesen sein. —
Auffallend kurz handelt D. (nur S. 21—22) von ayiog.
In der langue paienne ist es ja freilich ein seltenes
Wort. Zuerst nachweisbar ist es bei Herodot. Ich entnehme
das aus der sehr gründlichen Untersuchung von
E. Williger („Hagios. Untersuchungen zur Terminologie
des Heiligen in den h e 11 e n i sc h-he 1 le -
nistischen Religionen", 1922). Vereinzelt komme
es vor bei Aristophanes (bei den Tragikern nie). Auch
bei Demosthenes und Plato. Erst in der hellenistischen
Sprache trete es öfter (doch auch nicht oft) auf. Mir