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Ausgabe:

1931 Nr. 24

Spalte:

567-568

Autor/Hrsg.:

Brentano, Franz

Titel/Untertitel:

Wahrheit und Evidenz 1931

Rezensent:

Sybel, A. von

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567

Theologische Literaturzeitung 1931 Nr. 24.

568

Philosophie in die Darlegung des Werdeganges des
Universums sowie die Betrachtung des Ablaufes der Geschichte
der einzelnen Völker nach ihrer besonderen
Mission im Hinblick auf die Erscheinung Christi als dem
Mittelpunkt des historischen Geschehens verbindet ihn
mit der Philosophie des deutschen Idealismus, wobei
er allerdings auch die Bedeutung des Russentums als
Vermittlers zwischen der göttlichen Offenbarung und der
Menschheit besonders hoch bewertet, während er in
der letzten der drei Perioden seiner philosophischen Entwicklung
, der apokalyptischen, — nach der abstraktphilosophischen
und kirchlich-theologischen —, in einen
geradezu pathologisch anmutenden orientalischen Mystizismus
verfiel. Damit hängt zugleich der Übergang von
einem auf die Verwirklichung der freien Theokratie, die
die Wiedervereinigung der christlichen Kirchen zur Voraussetzung
haben sollte, gerichteten Optimismus zu einem
hoffnungslosen Pessimismus hinsichtlich des Ausklanges
der Menschheitsgeschichte, allerdings ohne Preisgabe
des Glaubens an die Wiederkunft Christi, zusammen
. Auch hinsichtlich der römisch-katholischen Kirche
schwankte Solewjew zwischen schroffer Ablehnung und
formeller Anerkennung der päpstlichen Obrigkeit, wobei
jedoch der von S. angenommene Übertritt zu ihr nicht
erwiesen erscheint. Als Leitgedanken kann man bei dem
russischen Denker ungeachtet aller Wandlungen das
Streben nach Vereinigung zwischen Morgen- und Abendland
als Vorbedingung der Verwirklichung des Reiches
Gottes festhalten. Für die Beurteilung der letzten Zusammenhänge
seines Geschichtsbildes wäre aber gerade
deshalb die Gegenüberstellung mit Augustins de civitate
dei wichtig. D. V. hat durch seine Arbeit das Verständnis
für die Eigenart der russischen religiösen Gedankenwelt
in dankenswerter Weise gefördert.

Wien. Karl Völker.

Brentano, Franz: Wahrheit und Evidenz. Erkenntnistheoretische
Abhandlungen u. Briefe, ausgew., erläutert u. eingel. v. Oskar Kraus.
Leipzig: F. Meiner 1930. (XXXI, 228 S.) 8°. = Philosoph. Bibliothek
Bd. 201. RM 8-; geb. 10-.

In dem vorliegenden Bändchen setzt O. Kraus das
von ihm in Gemeinschaft mit A. Kastil unternommene
verdienstvolle Werk einer Gesamtausgabe der philosophischen
Schriften Franz Brentanos fort. Ein Vortrag
über den Begriff der Wahrheit, sowie eine Reihe
von kleineren Abhandlungen, von Fragmenten und Briefen
urteilstheoretischen Inhalts werden hier, zu einem
großen Teil erstmalig, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
.

Brentanos Lehre vom Urteil ist bekannt. Urteilen
bedeutet ihm das Setzen oder Leugnen der Existenz
eines Gegenstandes. Die hier vorliegenden Ausarbeitungen
geben weitere Ausführungen und sind vor allem
geeignet, die Wandlungen Brentanos in seinen urteils-
und begriffstheoretischen Anschauungen zu zeigen. —
Während nach seiner ursprünglichen Lehre der im Urteil
als existierend gesetzte Gegenstand auch etwas
Ideelles sein kann, geht er später zu der Meinung über,
daß das Prädikat „Sein" im eigentlichen Sinne nur von
Realem ausgesagt werden dürfe. So kommt er dazu,
nur Begriffe von Realem als sachhaltige Begriffe anzuerkennen
. Begriffe, die ideelles Sein bezeichnen (z. B.
Abstrakta wie Gerechtigkeit, Wahrheit), werden ihm
zu bloßen sprachlichen Fiktionen, die freilich wie die
imaginären Zahlen dennoch Dienste leisten können, da
sie „Fiktionen cum fundamento in re" sind, d. h. irrige
Annahmen, die aber in so fester Relation zur Wirklichkeit
stehen, daß ein Fortführen des Gedankens auf dem
irren Wege doch zur Wahrheit führen kann (S. 92).
— In der Frage nach dem Wesen der Wahrheit
folgt Brentano zunächst der auf Aristoteles zurückgehenden
Adäquationstheorie, die das Wesen des
wahren Urteils in der Übereinstimmung von Urteil und
Sache findet. In dem Vortrag über den Begriff der
Wahrheit bildet er die aristotelische Formel zu der
These weiter: Wahr ist ein Urteil, wenn es von etwas,

was ist, behauptet, daß es sei. Er versäumt aber eine
genaue Untersuchung dieses „Etwas" nach seinem formalen
Charakter. Das Urteil setzt nicht die Existenz
eines Gegenstandes schlechthin, sondern den Bestand
jenes eigentümlichen, schwer exakt zu fassenden gegenständlichen
Gebildes, das man heute gewöhnlich einen
■ Sachverhalt nennt. Und ein Urteil ist wahr, wenn
t der in ihm gesetzte Sachverhalt auch objektiv besteht, bzw.
! wenn in ihm ein objektiv bestehender Sachverhalt adä-
i quat gefaßt und gesetzt wird. Nur in dieser Interpretation
laßt sich die Adäquationstheorie halten (vgl. vor
| allem die von Brentano und Bolzano angeregten urteilstheoretischen
Forschungen Husserls und seiner Schule).
| Während der frühere Brentano zuweilen Wendungen
; braucht, die in heutiger Terminologie ein Anerkennen
| des Seins von Sachverhalten bedeuten, hat der spätere
j Brentano ein solches Sein ausdrücklich geleugnet. Ein
großer Teil der in dem vorliegenden Bändchen zusammengestellten
Darlegungen aus der späteren Zeit ist
J dem Zwecke gewidmet, die Sachverhalte in ihren verschiedenen
Formen (daß A b ist, daß A nicht b ist, daß
A möglicherweise, notwendigerweise b ist usw.) als
i bloße Fiktionen im oben gekennzeichneten Sinne zu
erweisen.

Brentano ergänzt schon frühzeitig die Adäquations-
' theorie durch die E v i d e n z t h e o r i e. Es ist ein
i Hauptverdienst Brentanos, auf die Evidenz als die ei-
! gentliche Wahrheitsquelle nachdrücklich hingewiesen zu
haben. Auch die hier vorliegenden Veröffentlichungen
zeigen, wie wichtig es ihm war, diesen Grundbegriff der
i Urteils- und Erkenntnistheorie zu klären und gegen
psychologistische Mißdeutungen zu sichern. Wenn aber
der Herausgeber von einem Sturz der Adäquationstheorie
durch die Evidenztheorie spricht, so trifft er
wohl die Tendenz des späteren Brentano, der bei seiner
Ablehnung der Sachverhaltslehre mit der Adäquationstheorie
in Schwierigkeiten kam, aber in der Sache hat
er unrecht. Beide Theorien fordern sich gegenseitig.
Erstere zeigt, in obigem Sinne verstanden, was es heiße,
| ein Urteil sei wahr, letztere weist auf das die Wahrheit
ausweisende Erkenntnisprinzip hin, nämlich auf das
Prinzip der evidenten Selbstgegebenheit des betreffenden
Sachverhalts (vgl. z. B. Husserl, Jahrb. f. Philos. u.
phän. Forschung, Bd. X. S. 113).

Der Herausgeber fügt eine ausführliche Einleitung
sowie umfangreiche Anmerkungen bei. Er stellt die
j Wandlungen Brentanos dar und sucht die Stellungnahme
des späteren Brentano gegen die Sachverhaltslehre und
gegen ideelles Sein zu erläutern und zu rechtfertigen.
Berlin. A. v. Sybel.

Wobbermin, Georg: Wort Gottes und evangelischer Glaube.

Vortrag, geh. a. d. 3. dtsch. Theologentag i. Breslau Okt. 1930.
Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1931. (29 S.) gr. 8°. = Stud.
z. syst. Theologie hrsg. v. A. Titius u. G. Wobbermin, 6. H. RM 1.20.
Wie lebhaft ist heutzutage doch die Diskussion über
das Problem des Wortes Gottes! Übrigens kein Wunder.
Denn wie Ferd. Ebner so stark betont, konzentriert
sich im Geheimnis des „Wortes" das des ganzen geistigen
Lebens. Und dessen Problematik kann sich ja
kein ernsthafter, reflektierender heutiger Mensch entziehen
. In der evangelischen Theologie ist die Debatte
1 um das Wort Gottes so alt wie die evangelische Anschauung
selbst, das Wort einerseits als glaubenerweckende
Offenbarung, also als Quelle und Norm des
j Glaubens aufgefaßt, andererseits als Gnadenmittel, wo-
! bei die Frage nach der Wirkung des Wortes auf die
Seele im Vordergrund steht. Vor allem verdanken wir
R. Grützmacher und W. Vo 11 rath gute Untersuchungen
über die Geschichte dieses Problems.

Über die brennende Frage „Das Wort Gottes und
der evangelische Glaube" sprach Georg Wobbermin auf
der Theologischen Konferenz in Breslau im Oktober
1930. Mit einigen Zusätzen liegt der Vortrag jetzt als
eine selbständige Schrift vor.

Man kann sich vielleicht darüber wundern, daß W.