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Ausgabe:

1931 Nr. 2

Spalte:

29-30

Titel/Untertitel:

Syrus sinaiticus 1931

Rezensent:

Bauer, Walter

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Theologische Literaturzeitung 1931 Nr. 2.

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in den Gemeinden der Provinzen Vollbürger sein soll- I
ten, als solche freilich auch die entsprechenden Lasten,
insbesondere die Liturgien, tragen sollten. Durch diese
Bestimmung wurden diejenigen Juden, die das römische
Bürgerrecht besaßen, der höchsten Rechtskategorie ihrer
Heimatgemeinde gleichgestellt. Wenn W. vermutet, Paulus
müsse als römischer Bürger demnach auch Bürger
von Tarsus gewesen sein, so hat er völlig recht: Ag.
21,39 wird das ausdrücklich gesagt. Daß die um die j
Zeitwende immer wieder bezeugte Neigung der Griechen
in den östlichen Mittelmeergemeinden, sich an den i
Juden zu vergreifen, mit dem Edikt des Augustus zu- j
sammenhänge und sich aus der Abneigung des griechischen
Selbstgefühls erkläre, sich die Juden als Vollbürger
aufoktroyieren zu lassen, ist eine sehr einleuchtende
Folgerung des Verf.s.

Was die Darstellung insbesondere der Person des
Herodes anlangt, für dessen gewaltige zivilisatorische
Leistung W. die höchste Bewunderung hegt, so ist j
schlechterdings überzeugend, daß eine gerechte Beurteilung
nur möglich ist, wenn man seine Bestrebungen
in den Rahmen der gewaltigen kulturellen Aufbauarbeit
stellt, die unter dem Friedensregiment des Augustus in
der gesamten Mittelmeerwelt stattfand und el enso wird
man Berechtigtes darin sehen, wenn Herodes am Maßstab
der hellenistischen Vasallenkönige seiner Zeit gemessen
wird. Freilich geht W. entschieden zu weit. Die
Art und Weise, wie der rücksichtslose Ehrgeiz dieses
Mannes lediglich als zivilisatorische Tüchtigkeit gedeutet
wird, wie für seine Grausamkeit Verhältnisse und J
Umgebung verantwortlich gemacht werden, wie sein {
Blutgericht an den eigenen Kindern als berechtigte Notwehr
geschildert wird, gibt doch zu Bedenken Anlaß.
Denn daß der Gewaltmensch ein gerütteltes Maß von
Schuld mit ins Grab nahm, die nicht auf die Verhältnisse
abgeschoben werden kann, das darf auch eine i
noch so milde Beurteilung nicht verdunkeln.

An einigen Stellen finden sich in dem Buch Urteile
über die religiösen Verhältnisse des Judentums, die j
einseitig sind. Dem religiösen Anliegen der messia-
nischen Bewegungen, der zelotischen Bewegung, der 1
Arbeit der Schriftgelehrten, wird W. nicht gerecht. Die
Ironie, mit der S. 157 über die tiefe Entrüstung des
Volkes geurteilt wird, die entstand, als Agrippa II. den
levitischen Tempelsängern das Tragen des Priestertalars
und den Tempeldienern die Beteiligung an der Tempel-
musik erlaubte, verkennt den religiösen Ernst, der den
Protesten des Volkes gegen diese revolutionäre Aufhebung
altheiliger, in der Schrift verankerter Standes- j
unterschiede innerhalb des Klerus zugrunde lag. Es
mag mit dieser Schwäche der Darstellung zusammen- j
hängen, daß man aus dem so inhaltreichen und an- |
regenden Buche für das Verständnis des Neuen Testamentes
doch weniger lernt, als man zunächst erwartet.
Greifswald. Joachim Jeremias. !

Hjelt, Arthur: Syrus Sinaitlcus hrsg. Helsingfors: Akadem. Buchh.
1930. (32 S., 363 S. Abb., u. 1 Titelb.) 4°. RM 106—.

Die kleine Zahl von Theologen, die Syrisches liest
und dazu mit Palimpsesten umzugehen weiß, hat mit
diesem Buche eine wundervolle Gabe empfangen: eine
das Original ersetzende, an manchen Stellen sogar an
Lesbarkeit übertreffende Wiedergabe der berühmten von
Frau A. Smith Lewis entdeckten syrischen Handschrift
vom Sinai. Man kann, was wir da haben, keinen Evan-
gehenkodex mehr nennen. Denn Hjelt hat sich nicht
darauf beschränkt, diejenigen Blätter photographieren
zu lassen, deren Urschrift sich auf das Evangelium der
Getrennten bezieht. Wir empfangen vielmehr auch j
den Rest, der anfänglich einiges aus dem griechischen
Johannesevangelium (4. od. 5. Jahrh.) und aus
griechischen Homilien (6. Jahrh.) sowie Teile zweier
syrischer Apokryphen (Acta Thomae, Transitus Mariae)
enthalten hatte. Und dazu erzählt uns in der oberen
Schicht der Mönch Johannes (a. 778 n. Chr.) auf Syrisch
die Erlebnisse heiliger Frauen von der Paulus-
jüngerin Thekla an.

Natürlich rechtfertigt sich das kostspielige Unternehmen
nur durch den Umstand, daß dieses Pergament
unseren wertvollsten Zeugen für das alte syrische Evangelium
der Getrennten darstellt. Es rechtfertigt sich
aber umsomehr, als wir erfahren, daß die Handschrift
leider immer mehr altert. Deutlich ist, daß sie auch
früher schon sich heftig dagegen gewehrt haben muß,
ihr eigentliches Geheimnis preiszugeben. Die Lesung
des Evangelientextes hat außerordentliche Schwierigkeiten
bereitet, und man kann der Entdeckerin und
ihren Mitarbeitern für die aufgewandte Mühe nicht dankbar
genug sein.

A. Hjelt hat schon vor drei Jahrzehnten enge Fühlung
mit unserer Handschrift genommen und eine sorgfältige
und ergebnisreiche Studie über „Die altsyrische
Evangelienübersetzung und Tatians Diatessoron" geschrieben
, die später in Th. Zahns „Forschungen" aufgenommen
worden ist (1903 als Band VII). Darin
suchte er zu erweisen, daß das syrische Evangelium der
Getrennten, so wie wir es beim Sinaisyrer lesen, älter
sei als das Diatessoron. Auf dem gleichen Standpunkt
steht er heute noch, und das hat es ihm offenbar ermöglicht
, sich in seinen eigenen Zutaten zu dem reproduzierten
Text ganz kurze zu fassen. Er beschreibt nur
die Handschrift und sagt ein paar Worte über ihre Entdeckung
und Entzifferung. Dagegen wäre nichts einzuwenden
. Wenn er jedoch dann noch zwei Seiten (31 f.)
über den Sinaisyrer „als Zeugen der altsyrischen Evangelienübersetzung
" beifügt und außer seiner eigenen
früheren Schrift nur die Namen Burkitt, Smith Lewis
und Merx nennt, so muß man Verwahrung einlegen.
Es ist in neuerer Zeit doch noch einiges nicht ganz
Unwesentliche vom anderen Standpunkt aus über
die gewichtigen Probleme, die hier vorliegen, gesagt
worden. Darauf hätte der Leser hingewiesen oder mit
dem Texte allein gelassen werden sollen. So wie er
hier bedient wird, kann er leicht auf verkehrte Gedanken
kommen.

Göttingen. W. Bauer.

Braun, Lic. theol. Herbert: Gerichtsgedanke und Rechtfertigungslehre
bei Paulus. Leipzig: J. C. Hinrichs 1930. (XI, 100S.)
8°. = Untersuchungen z. N.T. hrsg. v. H. Windisch, H. 19.

RM 6.50; geb. 9-.

Die vorliegende Hallenser Dissertation von H.
Braun setzt sich ein ganz bestimmtes, eng umgrenztes
Problem der paulinischen Theologie zum Thema: Wie ist
das sittlich Gute der Rechtfertigungslehre einzuarbeiten?
(s. Vorwort). Oder anders formuliert: In welchem Verhältnis
steht die richtende Vergeltung zur Heilserlangung?
(s. S. 6, Anm. 2). Die Arbeit beginnt mit dem Befund
dieses Problems im griechischen, alttestamentlich- jüdischen
und christlich-außerpaulinischen Schrifttum (I).
Eine knappe Darstellung verweist hier auf das in Betracht
kommende und gut verarbeitete Quellenmaterial.
Festgestellt wird, daß weder das Griechentum noch
das Spätjudentum eine derartige Spannung zwischen
Vergeltung und Heilserlangung kennen; jedenfalls hat
das Spätjudentum frühere Ansätze nicht verfolgt. Dagegen
finden wir im Urchristentum diese Fragestellung:
schon bei Jesus stehen zwei parallele Gedankenreihen
nebeneinander, und in starker Umformung zeigt sich bei
Johannes derselbe Tatbestand. Es ist schade, daß diese
wichtigen Ausführungen über Jesus und Johannes nicht
ganz befriedigen können; hier hätten sich bessere Ergebnisse
erreichen lassen, die auch auf Paulus hätten
rückwirken können. An diesen religionsgeschichflichen
Teil schließt sich nunmehr eine Geschichte des paulinischen
, Problems an (II), in der die verschiedenen
Lösungsversuche geordnet werden. Wichtig ist die folgende
Analyse des paulinischen Gerichtsgedankens unter
Vergleich mit der spätjüdischen Theologie (III). Hier
stellt der Verf. fest, daß der Gerichtsgedanke des Paulus
den Vergleich mit dem Judentum nicht zu scheuen