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Ausgabe:

1931 Nr. 20

Spalte:

468-469

Titel/Untertitel:

(Nach den Angaben der zeitgenössischen kirchlichen Schriftsteller) 1931

Rezensent:

Campenhausen, Hans

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Theologische Literaturzeitung 1931 Nr. 20.

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lose Meinungsverschiedenheit erscheinen zu lassen, wobei
vor allem Rom die Gültigkeit der Kanones von Konstantinopel
nicht bestreitet, und sie paßt ganz zur Politik
Justinians nach Aufhebung des Henotikon und seiner
auch sonst gezeigten Gepflogenheit, geschichtliche
Urkunden nach den Bedürfnissen seiner Kirchenpolitik
umzufälschen.

Nach dem Gesagten ist es von vornherein wahrscheinlich
, daß der Text des nicänischen Kanons, der in
der lateinischen Übersetzung der chalkedonischen Akten
vorliegt, eben der ist, den der römische Legat Paschasinus
auf dem Konzil vorlas und den ihm Papst Leo mitgegeben
hatte. Bestätigt wird dies dadurch, daß der
Text der lateinischen Akten mit noch vorhandenen lateinischen
Übersetzungen der nicänischen Kanones übereinstimmt
. Was den bekannten, im ursprünglichen griechischen
Text des Kanons fehlenden Satz [quod] eccle-
sia Romana Semper habuit primatum (ursprünglich pri-
matus) betrifft, so „darf dieser Satz allerdings nicht
isoliert, primatum nicht mit ,den Primat' übersetzt werden
; da teneat autem et Aegyptus, sc. primatum, unmittelbar
folgt, muß in der Übersetzung primatum den
unbestimmten Artikel oder das Possessivpronomen erhalten
. Daß auch ohne übertreibendes Mißverstehen der
Kanon als Instrument mehr römischer als alexandrini-
scher Machtansprüche erscheint und erscheinen soll,
wird außer durch die wie eine Fanfare wirkende Voranstellung
durch den Zusatz semper deutlich" (S. 19, bezw.
627). Die weiteren Abweichungen des von Paschasinus
verlesenen Textes vom griechischen Urtext, die Änderungen
durch den ältesten Übersetzer der chalkedonischen
Akten, das Verhältnis des jetzt in den griechischen
Handschriften der Konzilsakten stehenden Textes
des can. 6 von Nicäa, wie ihn der kaiserliche Secre-
tarius verlesen haben soll, zum Urtext, den er wirklich
verlesen hat, und die weitere Geschichte der lateinischen
Fassung des Kanons sind S. 20 ff. (628 ff.) dargelegt.

Im 5. Abschnitt seiner Untersuchung (S. 25 ff.,
bezw. 633 ff.) führt Schw. den Nachweis, daß in dem
Antiochien betreffenden Satze des 6. nicänischen Kanons
die älteste römische Überlieferung, wie sie in der Handschrift
von Chieti erhalten und auch durch den von
Paschasinus zu Chalkedon verlesenen Text bezeugt
ist, mit ihrem ecclesiae civitatum ampliorum (= tüv
) den ursprünglichen Wortlaut bewahrt hat.
Der Satz lautete also: öfioico? öe jeat xaxd rrrv 'AvtuSxetctv
xal ev Tai? äü.ai? EJtapxiai? t& JipEaßeia aiöteaöai tat? ex-
£xx^Tiai«i? xtöv iir|Tfiojii)A.£o)v, und beweist aufs Neue,
daß das nicänische Konzil die metropolitane Ordnung
nicht erst geschaffen, sondern das, was von ihr vorhanden
war, bestätigt hat. Was die Stellung Antiochiens
anlangt, so wird diese Stadt einerseits durch das 6uo(w?
an Rom und Alexandrien, anderseits durch das xal sv
rat? dHai? EJtuQxiai? an die bloßen Provinzhauptstädte
angereiht, und Schw. schreibt mit Recht von dem
Satze: „Er war so gefaßt, daß er zwei Deutungen vertrug
; es konnte zwischen den traditionellen Hoheitsrechten
Antiochiens und denen der Metropolitankirchen
ein Unterschied gemacht, es konnten aber auch beide
gleichgestellt werden" (S. 28 bezw. 636). Auch dem
Versuche, den Bischof Alexander von Antiochien (ordiniert
etwa 414) für das Verschwinden der Worte ta»v
HT1TQOJC6X.emv haftbar zu machen, wird man eine gewisse
Wahrscheinlichkeit nicht absprechen können.

Die ganze Untersuchung ist mit dem Scharfsinn,
der Stoffbeherrschung und dem meisterhaften Eindringen
in die verwickelte und verzwickte Überlieferung geführt,
wie sie dem Herausgeber der Konzilsakten des 5. Jahrhunderts
eigen sind. S. 23 (631) A. 2 kündigt er eine
ausführliche Arbeit darüber an, daß die Kanones von
Sardika — oder Serdika, wie Schw. schreibt —, wie schon
Turner nachgewiesen habe, lateinisch, nicht griechisch
abgefaßt worden seien. Da der Beweisgang, den v.
Hankiewicz für das Gegenteil gemacht hat, sehr eindrucksvoll
ist — E. Caspar nennt ihn geradezu „ab-

i schließend" (ZKG. 1928, S. 162, vgl. seine Gesch. d.
Papsttums I, 1930, S. 159ff. u. 587 f.) —, so darf man
auf Schwartzens Darlegungen gespannt sein.

München. Hugo Koch.

| Elliger, Lic. Walter: Die Stellung der alten Christen zu den
Bildern in den ersten drei Jahrhunderten. (Nach den Angaben
d. zeitgenöss. Schriftsteller.) Leipzig: Dieterich 1930. (VIII,
98 S.) gr. 8°. = Studien über christl. Denkmäler, hrsg. v. Joh. Picker,
N. F. 20. H. RM 6.50.

Die Stellung der alten Christen zu den Bildern ist
! theologisch und archäologisch von Interesse. Die anfängliche
Ablehnung und spätere Duldung, Empfehlung,
Verehrung der Bilder spiegelt die Entwicklung vom
jüdischen zum hellenistischen und byzantinischen Chri-
, stentum, und es ergibt sich die Frage, wie weit und in
J welcher Weise dieser allmähliche Wandel theologisch
erfaßt, begründet und ausgewertet worden ist. Für die
archäologische Forschung entsteht aber die Schwierig-
I keit, daß die erhaltenen christlichen Denkmäler religiösen
Inhalts erheblich früher einsetzen, als nach der
| literarischen Polemik gegen derartige Darstellungen zu
j erwarten wäre. Man kann von hier aus mit Dvorak,
Styger u.a. die übliche Datierung anzweifeln; man
I kann aber auch gerade in diesem scheinbaren Widerspruch
zwischen monumentaler und literarischer Überlieferung
ein charakteristisches Anzeichen sehen für die
Art, in der die religiöse Kunstbetätigung gleichsam unbemerkt
und wider den Willen der theologisch führenden
Kreise in die Kirche eingedrungen ist. Das literarische
I Material für diese „altchristliche Bilderfrage" hat schon
i 1917 Hugo Koch in einer wertvollen Untersuchung
zusammengestellt (Forschungen zur Religion und Literatur
des A. und N.T., N. F. 10), die auch von kunst-
I geschichtlicher Seite Beachtung gefunden hat und für
I den behandelten Zeitraum der ersten vier Jahrhunderte

grundlegende Bedeutung besitzt,
j Die vorliegende Schrift glaubt die ursprüngliche
Bilderfeindschaft der Christen noch einmal erweisen zu
müssen und schiebt dabei die von Koch gewonnenen
Ergebnisse stillschweigend bei Seite. Das ist um so
weniger verständlich, als sie sachlich mit Koch fast ausnahmslos
übereinstimmt und, von wenigen Stellen abgesehen
, auch keine neue Quellenzeugnisse beizubringen
vermag. Daß die Zitate aus dem Urtext weit spärlicher
ausgefallen sind und jegliches Register fehlt, bedeutet
sogar einen Nachteil, der durch die flüssige und anregende
Darstellungsweise nicht wett gemacht wird.
I Allerdings widmet die neue Studie der geistesgeschichtlichen
Seite der Aufgabe, die bei Koch zurücktritt,
ein vermehrtes Interesse. Sie will die „bisher noch kaum
ernsthaft betrachteten Zusammenhänge zwischen der
dogmengeschichtlichen Entwicklung und der Entstehung
| der christlichen Kunst" hervorheben „als Versuch einer
, Explikation der religiösen und theologischen Motive,
der Stimmungen und Gedanken, die uns das Aufkommen
der Bilder im Christentume, das Für und Wider in seinen
Reihen verständlich machen können" (S. V.).

So zeichnet der Verf. die Entwicklung, die von dem jüdischen,
durch magisch-realistische Bildvorstellungen unterstützten, Bilderverbot
zur anders motivierten Ablehnung der Bilder durch die Alexandriner
| führt, die von ihrem spiritualistischen Qotteshegriff aus argumentieren.
Die pädagogisch-didaktische Rechtfertigung der Bilder durch die Kappa-
dokier wird als spezifisch christliche Lösung des Problems stark — vielleicht
zu stark — betont. Den Abschluß bildet Augustins Stellung zur
Musik, die das eigentlich religiöse Urteil über Kunst und Kunstgenuß
repräsentiert, — wobei m. E. freilich nicht vergessen werden darf, daß die
Bilderfrage nur in sehr bedingter Weise mit Kunst etwas zu tun hat.

Mir scheint, daß die Aufgabe, die der Verf. sich
gestellt hat, über allgemeine Umrisse der Entwicklung

! hinaus in dieser frühen Periode kaum zu reicheren Ergebnissen
führen kann. Seine Darlegungen leiden —

' namentlich in den Anfangspartien — an, einem gewissen
Überwiegen des allgemeinen Räsonnements, das einfach
in dem Mangel an positiven Quellenzeugnissen begründet

! ist. Es hat eben sehr lange gedauert, bis die Ablehnung