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Ausgabe:

1931 Nr. 2

Spalte:

465-466

Titel/Untertitel:

Inscriptiones Latinae 1931

Rezensent:

Krüger, Gerhard

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Seite 1

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465 Theologische Literaturzeitung 1931 Nr. 20._466

der auf S 33- Daraus wird einerseits die L. selbst ver- j dritte Band bringt die Indices. Auf seinen ursprüng-

ständlicher werden andererseits lassen sich von da aus liehen Plan, die üblichen Indices nomuuim et rerum

Rückschlüsse machen auf das Verhältnis der beiden durch einen Index zu krönen, in dem die grammatischen

ADokalvnsen und die Quellenscheidungsversuche" Fragen für sich gesondert und in aller Ausführlichkeit

(K 8 6 'aehört'doch wohl in eine Einleitung oder gar behandelt werden sollten, hat Die hl verzichten müssen,

in ein Vorwort § 1 dagegen hätte ausführlicher und : da das Gefüge des ohnehin schon stark angewachsenen

deutlicher sein müssen. Es stand doch zu erwarten, daß Bandes durch die Masse der Hinweise gesprengt wor-

man die willkürlich anmutende Isolierung eines Zeitab- , den wäre. Aber der etwa dadurch entstandene Schade

Schnittes und Gedankenausschnittes als Untersuchungs- wird vermutlich durch den am Schluß angefugten, 138

obiekt beanstanden würde. Tatsächlich ist zu fragen, ob Seiten umfassenden Index vocum, dictionum, scribendi

nicht mindestens die Sprüche, aber auch Prophetenworte rationum notabiluim so ausgeglichen sein, daß die Mehr-

ünd sXt oTksWmHche Gedanken alter Zeit schon zahl der Benutzer damit auf ihre Rechnung kommt.

Leidens Theologie" eben als Deutung von Gott her, Diehl schreibt selbst: quamquam verborum indicern

stellen Das liefe freilich nur auf andere Titelformung integrum scribere nobis in animo non erat, voces et res

hinaus' Bringt aber das Spätjudentum Neues, so mußten gravioris momenti nos fugisse non arbitramur. Damit

in a,7cfr,hrlirher Beinarbeit Fortsetzungen, Umbiegungen darf man sich um so mehr zufrieden erklaren, als sich

od™ NeuansS * von "Sen aus 'der Vorzeit her «ufc- Diehl bei seiner Arbeit von A Z (das heißt bis zum

zeigt werden. Wichtig wäre ein Eingehen auf psycho- Imprimatur) der Mitarbeit von Hans Lietzmann zu

logische, soziologisch!, politische Ausgangspunkte ge- erfreuen hatte dessen Sachverständnis im Großen und

wlsen aus denen iewei ige Ideen begreiflich werden, j Kleinen für die Zuverlässigkeit auch der Indices die

Ansätze sind jada etwa S 21, 79, 80; aber sie durften 1 beste Gewähr bietet. In absehbarer Zeit soll das Corpus

ausführlicher und öfter gebracht werden. Es ist auch durch ein Supplementum ergänzt werden, das alle In-

zu fragen, ob die Quellenausbeutung nicht weiteren Um- schrifter. u a. aufnehmen wird quae inde ab a.

fang hätte annehmen dürfen; es ist etwa an Philo oder MCMXX11II passim repertae sunt et proximis annts

die Ps Salomos zu denken Die Amoräerzeit anderer- ! resurgent sive a corporum editoribus nostratibus et pere-

seits überschreitet doch eigentlich die gesetzte Grenze grinis publici iuris fient Dazu sollen dann gefügt wer-

Bei der Prüfung der urchristlichen Aussagen hatte auf den studia copiosa de littens et declinatiombus et coniu-

die Frage genuin-christlich oder jüdisch-übernommen gationibus, de syntaxi et nominum et verborum, de

eingegangen werden dürfen. Die Literaturangabe hätte nominum propriorum raüone alusque rebus notabilibus.

in einer Erstlingsschrift voll geschehen dürfen, nicht nur , Gießen._O- Krüger.

für „öfters Zitiertes". Daß ein ^„^"S i Schwartz, Eduard: Der sechste nlcaenische Kanon auf der
evangelischer Theologe d e — wenn auch noch un- , s de von Cnalkedon. Bcrlhl. Akademie d. Wissenschaften,
vollendete — von evangelischen Theologen ubersetzte w de 0ruy(er u Co |n Komm ]93n (32 s ) 4„ _ Sonderause
und kommentierte (Gießener) Mischna nicht erwähnt, , a d sitzungsber. d. Preuss. Akad. d. Wiss. Phil.-Hist. Kl. 1930.
bezw. nicht kennt (?), ist merkwürdig. Auf sachliche i XXVII. RM 2-.
Einzelheiten des Inhaltes eingehen, hieße die Exegese : In einer Beratung, vor der sowohl die hohen
und Auswertung aller Stellen nachprüfen; das wurde Reichsbeamten, die sonst den Vorsitz führten, als auch
hier zu weit führen. Es wäre anders, wenn der Verf. die rö,nischen Legaten sich entfernt hatten, faßten die
selbst die systematische Verarbeitung des Materials vor- ; Bischöfe des chalkedonischen Konzils (451) den begenommen
hätte, das er hier in exegetischer „Vorarbeit kannten Beschluß, der gewöhnlich der 28. chalkedo-
vorlegt. • . _ . ._, nische Kanon genannt wird — mit Unrecht, da er weder
Aber auch bei diesem Charakter muß der Wert in der grjechischen noch in der lateinischen Überliefe-
der Schrift anerkannt werden Der Verf. liefert eine den 27 Disziplinarbestimmungen hinzugezählt wird
fleißige und gewissenhafte Ausbreitung und Durchpru- _ worin dem Bischof von Konstantinopel Obermetro-
fung des Quellenmatenals mit selbständigem Urteil. politanrechte über die politischen Diözesen Pontus, Asien
Wenn somit aufgrund seiner Abhandlung weiter gear- und Thrakien zugesprochen werden. Dabei ist dieser
beitet werden kann, unterliegt es keinem Zweifel, daß Beschluß mit sorgfältiger Abwägung der Worte und
durch sie die Wissenschaft vom Spatjudentum gefordert Satzverbindungen so gehalten, daß er nicht als Neueworden
ist. Dank gebührt Prof. Eißfeldt der durch rung> sondern ais notwendige, ja selbstverständliche
seine Anregung zur Arbeit wieder die Bedeutung der Folge des can 3 von Konstantinopel (381) und dieser
Beschäftigung mit der rabbinischen Literatur bekundet i wiederum als Ergänzung zum can. 6 von Nicäa (325)
hat. Es ist begrüßenswert daß das im Anhang in erscheinen soll. Da in der Sitzung des folgenden Tages
extenso gebotene Quellenmaterial nach 1 raditionsgrup- die römjschen Legaten unter Hinweis auf ihre vom Papst
pen geordnet ist. Wäre auch der hebräische Text bei- erhaitene Anweisung dagegen Einspruch erhoben, vergefügt
, so könnte man mit noch größerem Rechte das las auf Anordnung der Vorsitzenden Beamten sowohl
Büchlein etwa für alttest. oder neutest. seminaristische der Legat Paschasinus als auch der kaiserliche Sekreta-
Übungen empfehlen. Noch eines verdient Lob, daß Wich- , rius Konstantin den 6. nieänischen Kanon nach den
mann in Lektor Woskin einen jüdischen Berater zuge- ;nnerl vorliegenden Fassungen. Das Protokoll der
zogen hat. Es erklärt sich z. Tl. vielleicht aus mangeln- : Sitzung ist in griechischer und in lateinischer Fassung
der Bescheidenheit, wenn, zum Schaden der oache, man- ' überliefert, und Schwartz druckt sie nach einem über-
che Anfänger auf solche kollegiale Zusammenarbeit blick über die Art der Überlieferung S. 10 ff. (bezw.
meinen verzichten zu können. 618 ff.) ab mit Angabe der verschiedenen Lesarten!
Ober-Breidenbach i. Hessen. Adolf Wendel. j rfjne Prüfung der beiden Texte stellt nun außer Zweifel
, daß hier nicht, wie sonst, der lateinische Text aus

Diehl, Ernestus- Inscrlptiones latinae christianae veteres. dem griechischen übersetzt sein kann, dieser vielmehr mit
Vol. in, fasc. 1—8. Berlin: Weidmann 1928—1931. (vi, 618) ' seinem wirren Gerede und seiner Entstellung des Sinnes
gr. 8°. Fasc. l RM 3.75; Fasc. 2-6 je RM 5.—; Fase. 7/8 RM 10.—. i und Zusammenhangs nur als willkürliche Änderung des
Die Zahl derer, die als Sachverständige über ein j lateinischen Textes verständlich wird. Daraus folgt aber,
Werk wie Diehls Inskriptionen zu urteilen berechtigt daß der lateinische Text nicht von den lateinischen
sind, ist so gering, daß es nicht auffallen wird, wenn j Übersetzern der Akten stammen kann, sondern diese ihn
sich'der Unterzeichnete als nicht zu ihnen gehörig be- aus den ursprünglichen Texten entlehnten, die in den
kennt und seine Aufgabe lediglich darin sieht, auf die älteren griechischen Handschriften der Akten noch vor-
Bedeutung der nun abgeschlossen vor uns liegenden Ar- handen waren. Die Fälschung im griechischen Text aber
beit hinzuweisen. Wir haben ihrer schon mehrfach ge- . verfolgt den Zweck, den Streit zwischen Rom und Kondacht
(1924, SP- 323 f-i 1926, 57 f.; 1930, 129). Der | stantinopel als eine augenblickliche, im Grunde harm-