Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1931 Nr. 19

Spalte:

439-441

Autor/Hrsg.:

Hieronymus, Sophronius Eusebius

Titel/Untertitel:

SS. Eusebii Hieronymi et Aurelii Augustini Epistulae mutuae 1931

Rezensent:

Koch, Hugo

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

439

Theologische Literaturzeitung 1931 Nr. 19.

440

Überschrift, die das Werk für die Theognosia des Gregor
von Nyssa erklärt, unmöglich zu Recht besteht. Aber damit
war die Frage gegeben, wie denn jene Identifikation
zu Stande kommen konnte. Jaeger legt einleuchtend dar,
daß sie ausschließlich von der Stelle VI 93, wo ein Buch
mit dem Titel Theognosia angeführt wird, eingegeben
sei. Diese Theognosia war jedoch weder ein Werk des
Kappadoziers, noch fiel sie mit unserem Johanneskommentar
zusammen, sondern sie stellt ein anderes, früheres
Werk des Auslegers dar, der durch seine spekulative
Art wie seine Ketzerpolemik stark an den Nyssener erinnerte
, möglicherweise auch starke Anleihen bei ihm gemacht
hat.

Seine Hauptaufgabe hat J. darin gesehen, die eben
genannte spekulative Art näher zu kennzeichnen. Er
stellt eine starke, schon an dem Sprachgebrauch erkennbare
(S. 14—17) Abhängigkeit von der dionysianischen
Mystik fest. „Sprache und Anschauung des neuen Autors
ist neben Gregor von Nyssa in erster Linie an der
Gedankenwelt und an den Schriften des Dionysios Areo-
pagites gebildet, und wir können nun auch den Titel des
zweiten Werkes, das er verfaßt hat, der Theognosia, der
für Gregor von Nyssa immer befremdlich war, mit
voller Sicherheit als aus dieser areopagitischen Sphäre
der theologia mystica entlehnt erklären, denn usoyvcöoia
ist ein dem Dionysios geläufiger Begriff."

In einem Anhang, der das Ergebnis Hausmanns,
wonach der Autor in der Umgebung des Theodor von
Studion zu suchen ist und aus den Wirren des „Möchia-
nischen Streites" heraus schreibt, bestätigt, weist J. auf
eine Dublette in der Briefsammlung Theodors hin, stellt
die beiden Texte synoptisch neben einander und erklärt
die Entstehung der Doppelheit.

Oöttingen. W. Bauer.

Kastner, Dr. theol. Karl: Jesus vor dem Hohen Rat. Ein

Beitrag zur Leidensgeschichte des Herrn. Breslau: Fr. Qoerlich 1929.

(VII, 119 S.) gr. 8°. RM 3—.

Dieses Buch ist der Versuch einer Rekonstruktion der Scene „Jesus
vor dem Hohenrat". Zunächst wird aus den einzelnen Berichten der
4 Evangelien ein wahrscheinliches oder mögliches Bild der Ereignisse
gewonnen, dann die modernen Bibelkritiker (Literarkritik [als Vertreter
bes. Wendling], Formgeschichte und die „Kritik auf Grund des messia-
nischen Problems" [A. Schweitzer]) „erledigt" — (vgl. S. 70 die wenigen
Zeilen, auf denen die Formgeschichte abgetan wird). Dann werden die
evangelischen Berichte untereinander und mit den Prozeßnachrichten der
Apg. verglichen und schließlich „der vermutliche Verlauf des Prozesses
Jesu vor dem Hohen Rat auf Grund der Quellen in juristisch-historischer
Betrachtung" dargelegt. (Nur eine Gerichtsverhandlung, 4-fache Verleugnung
, nicht Justizmord, sondern religiös-politischer Mord).

Eine Weiterführung wissenschaftlicher Diskussion ist bei der Kürze,
mit der entscheidende Fragen abgetan werden (vgl. z. B. S. 20 die Entscheidung
der Frage, in welchem Sinn Mk. von Jesus als Gottes Sohn
spricht), nicht zu erwarten. Nur die Frage kann der Versuch der
Rekonstruktion des mutmaßlichen Verlaufes des Prozesses mit seinen
vielen angenommenen Möglichkeiten und Erwägungen stellen, ob nicht
einer wissenschaftlich einwandfreien Erhellung des geschichtlichen Hergangs
dieses Prozesses verhältnismäßig enge Grenzen gezogen sind.

Münster. W. Foerster.

Schmid, Dr. Josefus: SS. Eusebii Hieronymi et Aurelii Augustini
epistulae mutuae. Edidit, prolegomenis et notis instruxit.
Bonn: P. Hanstein 1930. (IV, 128 S.) gr. 8°. = Florilegium Patri-
sticum tarn veteris quam medii aevi auctores complectens. Ed. B.
Geyer et J. Zellinger. Fase. XXII. RM 5.60.

Es war ein guter Gedanke, den unter so ungünstigem
Sterne anhebenden, eine Zeit lang auf
einem gefährlichen Punkt anlangenden und dann erst
angesichts der überlegenen Ruhe des Jüngeren
auch aus der Klause von Bethlehem freundlicher werdenden
Briefwechsel zwischen Augustin und Hieronymus
, worin sich die Eigenart der beiden Persönlichkeiten
in ihrem Unterschied deutlich spiegelt, in einer
Ausgabe zum Gebrauche der jungen Theologen zusammenzufassen
. Schm. erörtert in der Einleitung zuerst
die verwickelte Zeitfolge der Briefe, dann die vier
Hauptfragen, um die sich der Briefwechsel dreht, in

j ihrem geschichtlichen Verlaufe: 1. die Bedeutung und Gel-

| tung der Septuaginta und der Wert und Nutzen der
Übersetzung des Hieronymus aus dem Hebräischen, 2.
der Sinn des Streites zwischen Petrus und Paulus zu
Antiochien (Gal. 2,11—14) und der Beobachtung des

j jüdischen Gesetzes durch die Apostel, 3. der Ursprung
der menschlichen Seele, 4. der Sinn von Jak. 2,10.
Hierauf folgt eine kurze Zusammenstellung der Ausgaben
und der einschlägigen Literatur. Die Texte der

i Briefe werden nach den neuesten Ausgaben von Hilberg
und Goldbacher abgedruckt mit Angabe der Abweichungen
beider von einander. In den Anmerkungen werden
jeweils die entsprechenden Stellen aus andern Schriften

j der beiden Kirchenväter angeführt. Der Druck ist im
allgemeinen sorgfältig, wenn auch nicht ganz fehlerfrei.

Zu den in den „Corrigenda" aufgeführten Versehen kommen noch
einige weitere. S. 53, 8 ist zu lesen Utterarum st. Utterum, S. 57 in der

! Anm. zu Z. 3—6 prudens st. prudeus, S. 63, 16 iudiazare st. iudaizare,
S. 66, 14 velis nolis st. velis nobis, S. 86, 13 De offieiis st. Dei offieiis, S.
87, 17 errantem st. erramtem, S. 89, 5 simulavit st. simuiavit, S. 106, 19
defitiunt st. dificiunt, S. 117,9 fortitudine st. fortidutine, S. 122,11 eon-

, sessibus st. concessibus, ferner in dem Proleg. S. 24 Z. 12 v. u. facit st.
fatita. Daß der „Kreatianismus" die „philosophice verior sententia
sei, wie es in den Prol. S. 23 heißt, wird man nicht behaupten können:
„theologice" trifft es zu. Bei den Erklärungen des Apostelstreites zu
Antiochien fehlt S. 17 die in den ps.-augustinischen Quaestiones (Qu. 60
im appendix bei Souter S. 453 ff.), die mit der des Ambrosiasters (ML
17,350) übereinstimmt und höchstwahrscheinlich von diesem selber
stammt. Augustins Erklärung läuft dem Sinne auf dasselbe hinaus.
Da nun Hieronymus in ep. 112,6 (S. 58, 6) den Augustin auffordert,
wenigstens einen Zeugen für seine Anschauung beizubringen, so fällt
es auf, daß dieser in seiner Antwort, ep. 82, 24 (S. 88, 1) v. J. 404/5,

I nur Ambrosius und Cyprian ins Feld führt, obwohl er nach Buonaiutis

j Nachweisen schon 396/397 unter dem Einfluß des Ambrosiasters steht,
den er nach Contra duas epist. Pelag. IV, 4, 7 (etwa 420) unter dem
Namen Hilarius gelesen hat. (Daß in ep. 82, 24 mit „Ambrosius" der
Ambrosiaster gemeint sei, wie Baxter, Goldbacher und Hilberg annehmen
, ist äußerst unwahrscheinlich, vgl. Buonaiuti in den Ricerche
Religiöse II, 1926, S. 418 A. 1). Hieronymus scheint jene Quaestiones
auch nicht gekannt zu haben (so wenig wie den Ambrosiaster), wenn
er nicht seine Kenntnis verleugnet oder vergessen hat. Letzteres ist dann
der Fall, wenn er in seinem Kommentar zum Titusbrief v. J. 387 (zu 3,9)
die Quaestiones im Auge hat, wie Souter und Wittig annehmen. Hier
herrscht noch ein Dunkel, das wohl kaum zu lichten ist. — S. 28, zu
Z. 5: Hieronymus wurde von Rufin in der Vorrede zur Übersetzung
von riepi äpymv nicht als Origenist „reprehensus", sondern als solcher
eben angeführt. — S. 44,4: ad omnia respondere et praestare mihi, quan-
tum potueris, praesentiam tuam, ein alter Toxcoc, des Briefstils (vgl. meine
Cypr. Unterss. 1926, S. 308). — S. 46, 2: quem ante coepi amare quam
nosse, nach Min. Fei. Oct. 9,2 u. 27,8. — S. 46, 11 u. 64,14: dico

l (dicam) quod sentio, eine gebräuchliche Redewendung, die sich schon bei
Seneca de benef. I, 1, 13 findet. — S. 51, 1: expediti Dominum sequebamini,
eine seit Tertullian und Cyprian übliche Wendung, die ursprünglich von
den Märtyrern und Bekennern galt. — S. 54, 10: (David) superbissimum
Ooliath suo potissimum mucrone fruneavit percutiens in fronte blasphemum et
in ea parte corporis vulnerans, in qua et praesumptor sacerdoti Ozias lepra
percutitur. Dieser Satz läßt uns in eine unwillkürliche Gedankenverbindung
(„Ideenassoziation") des Hieronymus hineinblicken. Man sieht
nämlich nicht recht ein, was der wegen Anmaßung des Priestertums

| mit dem Aussatz an der Stirne geschlagene Ozias hier zu tun hat. Da
aber das Kapitel von der friedfertigen Gesinnung (mente paeifica, pacis

| victoriam) bei allem Kampf handelt, so kommt der Briefschreiber von
der Verwundung Goliaths an der Stirne unwillkürlich auf den Aussatz

l des Ozias an derselben Körperstelle, in Erinnerung an Cypr. de un.

I 18, wo Ozias als warnendes Beispiel für die Strafe wegen Anmaßung

! des Priestertums angeführt ist: leprae varietate In fronte maculatus est, ea
parte corporis notatus . . . ubi signantur qui Dominum promerentur. -
S. 57, 26 ff. wäre wegen Porphyrs auf v. Harnacks Veröffentlichung in
den Abh. d. preuß. Akad. d. Wiss. 1916 (Phil.-hist. Kl. Nr. 1), S. 53
zu verweisen gewesen. — S. 58, 6: die erroris socii gehen seit Min. Felix
und Cyprian durch das altchristliche Schrifttum. — S. 66, 7—15: dazu
ist auf S. 82, 11 —18 (nicht auf S. 81, 8—14) zu verweisen, und
S. 82, 11—18 (ebenso S. 83, 25-31) ist auf S. 66,8-15 zurückzuverweisen
. - S. 80, 20—23: die Stelle aus Hier. Comment. in Pauli
ep. ad Gal. 2, 11 war schon in den Prolog. S. 17 f. (Anm.) abgedruckt.
— S. 94, 12: Hier wäre in der Anm. vielleicht auch die Seelenlehre
des Arnobius zu erwähnen. —S. 105,25: das omnia orta occidunt et aueta
senescunt aus Sali. Jug. 2, 3 findet sich auch bei Cypr. ad Demetr. c. 3,

j vgl. Seneca ep. 71,13. — S. 105, 30 ff.: zum Gedanken quod Deum dare

j animas adulterinis coneeptibus videatur indignum und ihrer Widerlegung vgl.
Method. Sympos. 11,3—5. — S. 107, 13: das Bild sicut in spectaculo
aliquo locum ita carnem, non quam voluit, sed quam valuit, occupavit (anima)

! erinnert an das Tertullians adv. Marc. III, 3: quia prior eis venit . . ideirco