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Ausgabe:

1931 Nr. 17

Spalte:

401-403

Autor/Hrsg.:

Larenz, Karl

Titel/Untertitel:

Rechts- und Staatsphilosophie der Gegenwart 1931

Rezensent:

Wendland, Heinz-Dietrich

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401 ' Theologische Literaturzeitung 1931 Nr. 17. 402

versteht der Verfasser aber nur die Theologen, die an I doch für die theologische Ethik als ein wertvolles und
Lateinschulen und Gymnasien Unterricht erteilt haben. | brauchbares Hilfsmittel, da die konkrete soziale Ethik
Das umfanereiche Werk ist eine sehr trockne aber sehr j die Begegnung mit der zeitgenössischen Rechts- und

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wichtige Aufzählung aller Pfarrer und Schulmeister (in
obigem Sinn), die in dem Gebiete der Rheinpfalz etwa
seit 1400 tätig waren. Für jeden Pfarrort wird die
series pastorum festgestellt. Die Pfarrorte selbst sind
nach den heutigen Dekanatsbezirken im Anschluß an
das neueste amtliche Stellenverzeichnis der Pfälzischen
Kirche geordnet. Eingegangene und untergegangene
Pfarreien sind da eingeordnet, wo sie liegen. Zuerst wird
ein knapper Abriß der Geschichte des Pfarrorts geboten
, die Herrschaft angegeben, der der Pfarrort zu-

feteilt war, und die Entwicklung des Kirchenwesens
urz angedeutet. Bei der Aufzählung der Pfarrer wird
nicht nur seine Amtszeit am Ort verzeichnet, sondern
auch ein Überblick über sein ganzes Leben von der
Geburt bis zu seinem Todestag geboten, das allerdings
nur an dem Pfarrort, in dem er gestorben ist. Bei den
andern Pfarrorten, m denen er auch gewirkt, ist nur
seine Amtszeit vermerkt und auf seine Personalien durch
einen Hinweis in Klammern verwiesen. Auch der Vater
und der Geburtsort eines jeden Pfarrers, ist wo er sich
ermitteln ließ, genannt, endlich in kleinerem Druck auch
familiengeschichtliche Notizen und ein Verzeichnis allen-
fallsiger wissenschaftlicher Veröffentlichungen beigefügt.
Ein ausführliches Namensverzeichnis am Schlüsse des
Werkes erschließt auch dem gelegentlichen Benutzer den
reichen Inhalt des Buches. Was die Bearbeitung der
mehr als 2000 Namen für eine mühsame Sammelarbeit
erforderte, ahnen die Benützer wohl nicht. Nicht nur
die Forschung der Lokalgeschichte zieht reichen Nutzen
daraus, auch für die heutige Familienforschung ist
ein wichtiges und zuverlässiges Quellenwerk geschaffen.
Wer nur einmal bei einem Namen einhaken kann,
wird durch die übersichtliche Anlage und die bequemen
Verweise sicher weiter geführt. Die trocknen Aufzählungen
gestatten auch einen Einblick in das geistige
Leben unserer Pfalz und die wissenschaftliche Geistesarbeit
im Pfälzischen Pfarrstand der Vergangenheit und
Gegenwart. Wir erfahren, wann und wo Lateinschulen
und Gymnasien entstanden sind, geblüht haben, wieder
eingegangen sind.

Biundos Pfarrer- und Schulmeisterbuch legt für
das Studium der Ortsgeschichte der Pfalz eine sichere
Grundlage und regt zur neuen Sammelarbeit an. Der
Verfasser bittet um sorgfältige Nachprüfung und Ergänzung
seiner Pfarrerreihen. Möchte es ihm vergönnt sein,
in rastloser Weiterarbeit nicht nur an Band T zu feilen
und zu bessern, sondern auch sein hohes Ziel einer umfassenden
Geschichte der Pfalz zu erreichen. Damit
leistet er nicht nur den Freunden der Pfälzischen Kirchengeschichte
einen Dienst, sondern liefert auch einen
wertvollen Beitrag zur allgemeinen Kirchengeschichte.
Die heutige Rheinpfalz umschließt Gebiete, die sich
schon früh der Reformation erschlossen haben (Zweibrücken
, Landau, Landstuhl). Die Entwicklung des Kirchenwesens
in der Pfalz war, wie der 1. Band schon
sehr deutlich zeigt, durch die zahllosen kleinen und
kleinsten Herrschaften bedingt, denen die Dörfer angehörten
. Dadurch erklärt es sich, daß Katholiken,
Lutheraner, Reformierte in buntester Mischung neben
einander lebten. Auch die Lage der Pfalz als Grenz-
und Kampfland ist nicht ohne tiefgreifenden Einfluß
auf die heutige Struktur des kirchlichen Lebens der Pfalz
geblieben. Es sei z. B. nur an die Ryswicker Klausel
erinnert. Von all dem reden bereits im 1. Band die
trocknen Namen und Zahlen.

Landau. O. Risch.

Staatsphilosophie suchen und sich mit den in ihr fallenden
Grundentscheidungen über das Wesen des Rechts
und des Staates ständig auseinandersetzen muß. Larenz
gibt einen methodisch klar und sicher aufgebauten
Durchblick durch die Rechts- und Staatsphilosophie der
Gegenwart, indem er nicht die in verwirrender Mannigfaltigkeit
vorhandenen Definitionen und Theorien zusammenhäuft
, sondern sich auf die zentralen Probleme
konzentriert, in denen sich die Einheit der Philosophie
des Rechts und des Staates erweist. So ergeben sich ihm
fünf Hauptproblemgruppen: 1. Die logischen Grundlagen
des Rechts und der Rechtswissenschaft; 2. das
Wertproblem; 3. das Problem des Naturrechts; 4. die
Idee des Rechts; 5. Staat und Individuum. (Alle wichtigeren
Schriften sind in einem ausführlichen Literaturverzeichnis
am Schlüsse aufgeführt.) Unter „Gegenwart"
ist für die Rechtsphilosophie die Zeit seit dem Auftreten
des Neukantianismus (also etwa der Jahrhundertwende),
für die Staatsphilosophie dagegen nur die Zeit nach
dem Kriege verstanden, da dieser eine unverkennbar
tiefe Erschütterung unseres politischen Denkens mit sich
gebracht hat; die Staatsphilosophie steht in den ersten
Anfängen. Da Larenz besonders die Rechts- und Staatslehre
verbindenden Probleme im Auge hat, sind soziologische
und sozialphilosophische Betrachtungen über
den Staat (z. B. die Schriften Othmar Spanns) nicht mit
in den Gesichtskreis der Betrachtung gezogen. Ebenso
sind auch die eigentlich ethischen Probleme der
Staatslehre, wie das Machtproblem, die Frage nach dem
Verhältnis von Staatsmoral und PrivatmoraL sowie die
andere nach dem Begriff des Politischen und seinem
Verhältnis zum Recht nicht behandelt, was der Sozial-
ethiker freilich bedauern wird.

Mit Recht erklärt es Larenz für unmöglich, einen
neutralen Bericht über die verschiedenen Richtungen
zu geben. Das hieße auf kritische Durchdringung des
Materials, auf die Herausarbeitung des entscheidenden
Problembestandes gerade verzichten. L. sucht daher
nach einem Standort, in dem die Problematik der bisherigen
rechtsphilosophischen Bewegung ihren Höhepunkt
und vorläufigen Abschluß findet. Ihn findet er
im Anschluß an Jul. Binder im sogenannten „objektiven
Idealismus". Die Entwicklung geht also für ihn
vom Positivismus durch den Neukantianismus der verschiedensten
Formen, vor allem denjenigen Stammlers,
Kelsens, der Marburger und der Südwestdeutschen
Schule und die Phänomenologie hindurch zum objektiven
Idealismus, d. h. zu einer Erneuerung der Rechtsund
Staatsidee aus dem Geiste Hegels, doch nicht etwa
in traditionalistischer Form, sondern unter dem sachlichen
Zwange der Probleme, die die rechtsphilo-
sophische Entwicklung selbst herausgestellt hat. L. hat
damit charakteristisch scharf herausgearbeitet, wie sehr
die Rechtsphilosophie der Entwicklung innerhalb der
Philosophie überhaupt gefolgt ist. Die neueste Wendung
freilich zur „Existenzphilosophie" und zu einer
nicht im logizistischen, sondern letztlich im religiösen
Sinne „kritischen" und von da aus antiidealistischen
Philosophie hat in die Sphäre der Rechts- und Staatslehre
noch nicht hineingewirkt, was offenbar darin begründet
ist, daß diese neue Haltung zu konkreten kulturphilosophischen
Folgerungen noch nicht vorgedrungen
ist. Larenz selbst sagt am Schlüsse (S. 107), daß
die Rechts- und Staatsphilosophie über ihre letzte Begründung
nicht selbst entscheide, sondern diese in der
Metaphysik oder der Religion finde. Hier wird sie aber
vor Entscheidungen gestellt werden, die in der von L.
behandelten Gedankenentwicklung noch nirgends her-

Larenz, Karl: Rechts- und Staatsphilosophie der Gegenwart.

Berlin: Junker & Dünnhaupt 1931. (V, 1H S.) gr. 8°. = Philo- vorgetreten sind. Die Problematik, die jüngst Hans

sophische Forschungsberichte, H. 9. RM 5—. { Gerber in seiner Schrift über „Die Idee des Staates in

Wenn über den spezifisch rechtsphilosophischen der neueren evangelisch-theologischen Ethik" (Berlin

Gehalt und Wert der vorliegenden Schrift in diesen ; 1930) als die Frage nach dem Zusammenhange von

Blättern nicht geurteilt werden kann, so erweist sie sich j Rechtslehre und Weltanschauung bezeichnet hat indem