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Ausgabe:

1931 Nr. 13

Spalte:

298-299

Autor/Hrsg.:

Paret, Rudi

Titel/Untertitel:

Die legendäre Maghāzi-Literatur 1931

Rezensent:

Strothmann, Rudolf

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Theologische Literaturzeitung 1931 Nr. 13.

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Für wen und warum schrieb Benedikt seine Regel?
Die übliche Antwort: Für Monte Cassino und für seine
sonstigen Gründungen, genügt Chapman nicht. Vielmehr
: die Regel war nach Sinn und Absicht ihres Verfassers
bestimmt für die weite Welt des abendländischen
Mönchtums überhaupt. Benedikt fühlte sich als mönchischen
Gesetzgeber auch für die Zukunft, Lehrer der
mönchischen Allgemeinheit, der in seiner sancta regula
schon Rücksicht nimmt auf alle Möglichkeiten mönchischer
conversatio. Aber hinter diesem Benedikt steht
ein Anderer, steht der Papst. Hormisdas ist es, auf
dessen Wunsch der Thaumaturge von Monte Cassino
sein Werk verfaßt hat.

In der Tat erstaunlich, Chapman empfindet es
selbst so. Hätte er nur den Papst bei Seite gelassen!
Von dessen Eingreifen weiß keine Quelle, nur Chapman
s Phantasie, mag er selbst seine Schlüsse auch
als logisch notwendig bezeichnen. Weil Benedikt die
Arbeiten des Exiguus kennt — dem Nachweis gilt ein
besonderer Abschnitt des Buches —, so schließt Chapman
(S. 203): Was not the idea due to Dionysius?
And would not Dionysius, who had a copy of Iiis trans-
lation of the Councils prepared for the use of the Pope,
suggest to St. Hormisdas the advisability of adding to
his new canon of law a new Rule for all monks?
Wenn nicht, so müßte man bei Benedikt „prophetic
Inspiration" voraussetzen. Man sieht, wohin Chapman
durch seine .,hold Suggestion" geführt wird. Warum
soll man aber nicht annehmen dürfen, daß Benedikt, als
er seine Regel abfaßte, auch ohne göttliche oder päpstliche
Einwirkung ihre Anwendbarkeit auch auf weitere,
als die ihm nächst liegenden Verhältnisse im Auge
hatte? Dafür hat Chapman manches beigebracht:
die Strafbestimmungen, die Rücksichtnahme auf fremde
klimatische Einflüsse, auf etwa nicht vorhandenen Weinbau
u. ä. Ich glaube dennoch, daß er zu viel in die
Stellen hineinlegt oder daraus herausliest, und kann
mich, zumal angesichts der Tatsache, daß die Regel
erst allmählich zu allgemeiner Geltung kam, nicht von
ihm überzeugt erklären, möchte übrigens der ganzen
Frage die Bedeutung nicht beilegen, die ihr der Verfasser
gibt. Zum Glück schreibt er selbst (p. 204):
„/ leave this hypothesis ahout Hormisdas . . . to the
fudgement of others. It is wholly impossible to prove,
and will cease even to be reasonable if a more probable
theory be invenled". Das wird aber kaum nötig
sein, da es sich um selbstgeschaffene Schwierigkeiten
handelt.

Um so lieber folge ich Chapman auf den sicheren Boden seiner
Einzelbeobachtungen. So hat er es m. E. einleuchtend gemacht (S. 57 bis
74), daß sich die deutliche Verwandtschaft zwischen der Regel und der
.Mönchsgesetzgebung Justinians nur aus Benutzung der Regel in den
Novellen erklären läßt. Freilich steht dem das traditionelle Datum der
Entstehung der Regel entgegen, sofern die Benutzung schon in einem
Gesetz von 530 einzuwirken scheint. Aber es steht, wie auch ich glaube,
nichts im Wege, die Abfassung der Regel auf etwa 525 zurückzuschieben
. Alle Benediktsdaten sind unsicher, wie Chapman (S. 125—146)
von neuem gezeigt hat. Bezüglich des Todesjahres kommt er dabei zu
dem gleichen Ergebnis wie Salva toreil i (San Benedetto e ITtalia
del suv tempo, 1929; vgl. die eingehende, von Ch. nicht notierte Erörterung
in Ricerche Religiöse 1928, 534—537): Benedikt kann nicht
schon 543, sondern muß einige Jahre später gestorben sein. Auch daß
Cassiodor die Regel kannte, hat Chapman (S. 88-110) mindestens
wahrscheinlich gemacht, obwohl es auffallend bleibt, daß Benedikt niemals
von ihm erwähnt wird. Butlers früherer Widerspruch (Benedic-
tine Monachism. 1919, 333: That Cassiodorus was in any way beholden
*o St. Benedict ins against all likeliliood) wiegt in diesem Fall nicht schwer,
da ihm ein gründliches Studium der Einzelheiten nicht vorangegangen
sein wird. Chapman legt das ganze Material vor. Nicht einfach
scheinen mir die Dinge bei dem Verhältnis von Benedikt und Caesarius
zu liegen: Chapman (S. 75-87) tritt — gegen Butler — für
die Priorität Benedikts ein, aber das Material reicht m. E. zur Entscheidung
nicht zu. Daß Benedikt nach Chapman (S. 37—56) die
Arbeiten des Dionysius Exiguus gekannt hat, deutete ich schon an; auch
hier bleibt die Entscheidung unsicher. Mit besonderem Interesse liest
man die Abschnitte: Lands, Serfs and Stoves (147—175), The SocialCon-
dition of Monks (176—193) und vor allem Conversatio morum (207—232).
Hier bringt Chapman den abschließenden Beweis, daß sich die auch

von Butler aufgenommene Lesart der besten Handschriften (conversatio
nicht conversio) nicht nur aus überlieferungsgeschichtlichen Gründen als

i richtig, sondern auch sprachgeschichtlich als allein möglich erweist.
Rothenhäusler hatte von Cassian, bei dem sich conversio findet,
zu rasch auf Benedikt geschlossen. Im 6. Jahrh. ist, wie Chapman
mit zahlreichen Stellen aus den Novellen Justinians, Ferrandus, Cassiodor,
und vor allem Gregor belegt, conversari so viel wie als Mönch leben,
conversatio also mönchischer Lebenswandel. Dann aber ist die conversatio
morum der Regel gleichzusetzen mit dem, was Chapman englisch mit

i monasticity of behaviour wiedergibt, wir im Deutschen kurz mit „Mönchswandel
" (wobei ja das morum eingeschlossen ist), übersetzen können.
Erst im Lauf des 7. Jahrhunderts begann conversatio aus dem Sprachgebrauch
zu verschwinden und wurde durch conversio ersetzt, was sich
dann in der benediktinischen Überlieferung erhalten hat. Ein paar
Kleinigkeiten: Daß Fulgentius von Rüspe nicht 533 (Chapman 118),
sondern 532 starb, glaube ich bei Schanz S. 576 erwiesen zu haben;

i S. 129, Anm. 2, Z. 3 v. u. lies Constantius' statt Constantine's; S. 125,

: Z. 7 1. 581 st. 481.

Nach Niederschrift dieser Zeilen ist mir durch die
i Güte Abt Butlers, dessen eingehende Besprechung
von Chapmans Buch in The Dovvnside Review, Oktober
1930, zugegangen. Auch Butler lehnt Chapmans
Hauptthese ab, stimmt ihm aber bezüglich Cas-
siodors Abhängigkeit von der Regel jetzt zu. In längerer
Auseinandersetzung verteidigt er seine in manchen
Einzelheiten von Chapman abweichende Auffassung
i des Benedictine Monachism („as lived during St. Be-
1 nedict's lifetime"). wie er sie uns vor Jahren in seinem
schönen Buche (siehe diese Zeitschrift 1921, Sp. 56)
geschildert hat. Auch Chapmans Kritik an seiner
Textgestaltung der Regel weist er zurück. Er hat sich
übrigens seit einigen Jahren nach Ealing Priory, Lon-
; don, zurückgezogen, und Chapman ist sein Nachfolger
j als Abt von Downside Abbey.

Gießen. G. Krüger.

I Paret, Rudi: Die legendäre Maghäzi-Literatur. Arabische
Dichtungen über die muslimischen Kriegszüge zu Mohammeds Zeit.
Tübingen: J. C. B. Mohr 1930. (VIII, 251 S.) 8°. RM 16.20.

In der Islamkunde zeigt sich ein Erstarken des
theologischen Interesses an Studien zum Text und zur
Komposition des Qoran, zur Mystik und einiger Dog-

: matik, auch zum religiösen Gesetz. Was der Beitrag
Paret's bedeutet, veranschauliche ein Beispiel: In den
von H. Ritter arabisch herausgegebenen 2 Bänden „Die
dogmatischen Lehren der Anhänger des Islam" (Konstantinopel
1929—30) hat der maßgebende islamische
Theologe Asch'ari die Lehren sämtlicher islamischen
Sekten und kleinsten Untergruppen dargestellt; es findet

! sich aber nur eine einzige Bemerkung (S. 565) über eine
volkstümliche Vorstellung, nämlich von den Propheten-

I wundern, und diese scheint erst von einem Abschreiber

j eingefügt zu sein. Die Gelehrten kümmerten sich um
dergleichen nicht. Demnach ist unsere Kenntnis von der
wirklichen Religiosität der breiten Massen recht dürftig.
Hier setzt nun Paret ein. Welche Aufgabe auch immer
Muhammed der Religionswissenschaft stellen mag, die
Maghazi, d. h. die Kriegszüge, sind nun einmal das
unterscheidende Kennzeichen dieses Schwert-Propheten
und sein stärkster Ruhmestitel bei seinen Gläubigen.

; Aus Gedichten des 13. und 14. Jahrhunderts hat P., für
einen kleinen Abschnitt (59—64) von M. Canard mit

: einer Algierer Handschrift unterstützt, den gesamten

! Stoff ausgezogen; es handelt sich um 5000 zumeist
handschriftliche Seiten. Sie durchzuarbeiten war schon
eine große Leistung; vielleicht ist noch mehr zu würdi-

; gen die Geduld, mit der sich P. in den Stoff versenkte;
denn dieser ist überaus primitiv und phantasielos. Schon
die ältere halbhistorische Literatur dieser Gattung (vgl.
Das Leben Mohammed's . . . übers, v. G. Weil, Stuttgart
1864) gleitet ins Unter-Religiöse hinab; in diesen

' Legenden aber ist der islamische Mechanismus so naivroh
wie kräftig und die Darstellung völlig schematisch.

! Schon beim ersten Auftreten des Gegners merkt man
den Ausgang. Trägt er sympathische Züge, dann wird
er nach der Niederlage übertreten, sonst grausam ver-

j nichtet. Ganz äußerlicher Stolz auf die geläuterte und