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Ausgabe:

1931 Nr. 11

Spalte:

258-261

Autor/Hrsg.:

Veit, Willy

Titel/Untertitel:

Der Gottheit lebendiges Kleid 1931

Rezensent:

Möldner, Johannes

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Theologische Literaturzeitung 1931 Nr. 11.

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haben. Bei wem die Schuld gelegen hat, darüber haben
wir hier nicht zu urteilen, wenn überhaupt von Schuld
geredet werden kann. Die Vertreter der Staatsregierung
haben ebensogut im treuen Pflichtbewußtsein gehandelt,
wie die renitenten Geistlichen ihrem Gewissen gehorcht
haben. Der Allgemeinheit wäre wohl besser gedient
gewesen, wenn man den Ausweg eines Vergleichs gefunden
hätte. Aber Zusammenstöße zwischen Staat und
Kirche fordern von Zeit zu Zeit ihre Opfer, und neuerdings
sind die Opfer immer auf Seiten der Kirche;
auch hat diese noch nie der Märtyrer entraten können.

Wiekes Buch ist zunächst ein trefflicher Beitrag zur
hessischen Kirchengeschichte. Es ist pro domo geschrieben
, aber trotz der schwierigen Lage würdig und
mit weiser Zurückhaltung. Sein Kirchenbegriff "ist der
August Friedr. Christian Vilmars (Real-Encykl. XX, 3.
Aufl., S. 655 ff.) mit seinen starken Widersprüchen und
seiner Geschlossenheit; mit seinen Widersprüchen, daß
er einmal auf die historisch gegebenen Bekenntnisse mit
eiserner Zähigkeit sich stützt und doch in der Verwerfung
des landesherrlichen Summepiskopats das tatsächlich
Gewordene verkennt; mit seiner Geschlossenheit,
die fast noch verhängnisvoller wirkt, daß er über der
Befestigung des Amtes vergißt, daß das Amt um der
Gemeinde willen da ist und nicht die Gemeinde um des
Amtes willen. Dieser starre Kirchenbegriff hat die
Renitenz heraufbeschworen. Daß die Renitenten in der
Vereinigung der bisher unter Einzelkonsistorien stehenden
drei Bekenntnisgemeinschaften der hessischen Kirche
unter einem Gesamtkonsistorium, in dem die drei Generalsuperintendenten
je einem der Bekenntnisse angehören
, einen Grund zur Kirchentrennung sahen und im
„Juliprotest" 1873 dem neuen Gesamtkonsistorium den
Gehorsam kündigten, war nur der Anlaß, der den durch
Jahrzehnte hin gewordenen Widerspruch gegen die neue
Entwicklung zum Ausdruck brachte. Dieser Widerspruch
betraf eben so sehr wie die vorgeworfene Mißachtung
des Bekenntnisses die Einführung der Presbyterial- und
Synodalordnung, also die Geltendmachung des Laienelements
in der Kirche. Sie hatte schon 1869/70 die
ersten Zusammenstöße hervorgerufen; aber das preußische
Abgeordnetenhaus hatte dann die geplante Einführung
der neuen Kirchen-Verfassung noch abgelehnt,
■und der Sturm hatte sich gelegt. Eine grundlegende
Rolle spielten bei der ganzen oppositionellen Bewegung
aber die Ereignisse des Jahres 1866; Wicke nennt die
durch sie auf kirchlichem Boden hervorgerufenen Streifigkeiten
den die großen Zusammenstöße einleitenden
„Kleinkrieg 1866—1868" und verschweigt damit nicht
den starken politischen Einschlag bei der Renitenz.
Wenn diese aber nachher ganz auf religiöse Momente
sich stützt, und der Juliprotest z. B. zu der Äußerung
sich versteigt, daß „durch die Einsetzung des Gesamt-
honsistoriums die hessische Kirche den Charakter einer
Kirche Gottes verliere" (S. 157), so hat den Protestlern
jener Anfang offenbar sich verwischt. Aber wann
hätte nicht bei religiösen Bewegungen das Religiöse mit
Zeitlichem sich verquickt! und da der Gegner hier der
„religionslose Staat" war, so war alles religionslos, was
von ihm kam.

Wicke führt uns in den beiden Hauptteilen seines
Buches (Kap. II: Das Werden der Renitenz; Kap. III:
Die hessische Renitenz in der Zeit ihrer entscheidenden
Kämpfe) die genannten drei Phasen des Kampfes vor:
in der ersten, der politisch bestimmten, sind der Höhepunkt
die Suspensionen F. W. Hoffmanns und anderer
Metropolitane; in den Synodalkämpfen von 1869/70 die
Suspension Hoffmanns und J. W. G. Vilmars auch vom
Pfarramt; in der dritten Phase, dem Protest gegen
das Gesamtkonsistorium, der genannte „Juliprotest" und
die Absetzung von über 40 Geistlichen.

Diesem Kern des Buches läßt Wicke einen einleitenden
Teil voraufgehen und einen abschließenden
folgen; jener (Kap. I: Der kirchen-, dogmen- und
fheologiegeschichtliche Mutterboden der hessischen Re-

| nitenz) gibt einen Überblick über die Geschichte des
i Bekenntnisses in Hessen, der vor allem dem Nachweis
1 gilt, daß bekenntnismäßig die Ausübung der Kirchengewalt
nicht Konsistorien, sondern Superintendenten
J d. h. freigewählten Organen der Kirche bzw. dem kirchlichen
Amt übertragen war, und der damit die Forderung
vorbereitet, daß die Rj/che auch ferner sich selbst
zu regieren habe. Ist dieser Gedanke schon unter dem
! angestammten Herrscherhause lebendig geworden, so
I ist begreiflich, daß er nach den Ereignissen von 1866
in den in Frage stehenden Kreisen zur Katastrophe führte.

Der abschließende Teil (Kap. IV: Das Ziel der
hessischen Renitenz) verschweigt nicht manche bedenk-
; liehen Auswüchse, rechtfertigt die Renitenz gegenüber
dem Vorwurf katholisierender Tendenzen und legt vor
allem noch einmal die Ideale der Renitenzbewegung in
j der Autonomie der Kirche und in ihrem Verhältnis zum
| Staate dar. Die Auswüchse traten zutage in dem Gegensatz
des Melsunger, Homberger und Sander Konvents,
die die treibenden Gedanken in der Renitenz steigernd,'
sie z. T. bis zu gegenseitiger Exkommunikation sich
| auswirken ließen. Dem Vorwurf des Katholisierens wird
: mit der Auskunft begegnet, daß der Katholizismus le-
I diglich für die Erhaltung eines vermeintlich für immer
abgeschlossenen Verfassungsbestandes eintrete; im
Kampfe der Renitenten aber handele es sich um einen
■ ganz neuen Fortschritt der kirchlichen Entwicklung in
der definitiven Feststellung der Formen des Kirchen-
i regiments auf dem Boden der deutschen Reformation,
j Dieser Fortschritt aber bestehe in der vollen Autonomie
| der Kirche. Sie wird begründet durch das die Kirche
beherrschende „Königtum Jesu Christi", durch die Glau-
' benserfahrung, daß Christus der einzige Herr in der
i Kirche ist, wie er ihr einziger Versöhner ist. Durch diese
Christonomie aber wird jegliche Menschenmacht über
die Kirche ausgeschlossen, damit auch die Herrschaft
des religionslos gewordenen Staates.

So wird der Beitrag zur hessischen Kirchengeschichte
von selbst zu einem Beitrag zu dem alten
Thema: Staat und Kirche, wohl wert, bei den gegenwärtigen
Lösungsversuchen des alten Problems beachtet
zu werden, vor Überspannung zu warnen und Mäßigung
zu empfehlen. Wicke hat sein Buch der hessischen Renitenz
gewidmet, der kleinen Minorität der durch das
Eingreifen einer unrechtmäßigen Behörde in zwei ungleiche
Gruppen gespaltenen hessischen Kirche, die aber
ebenso gut, wie die Majorität den Anspruch erhebt, die
legitime hessische Kirche zu sein (S. 9); er hätte seine
Schrift aber auch allen denen widmen können, die heute
Konkordate schaffen.
Stederdorf bei Ülzen._,_Ferdinand Coh rs.

Veit, Willy: Der Gottheit lebendiges Kleid. Bilder vom Paral-
' lelismus zwischen Natur und Gott. Frankfurt a. M.: Englert und
Schlosser 1930. (V, 199 S.) gr. 8°. geb. RM 6—.

Der Verf. ist Pfarrer zu Frankfurt a. M. Er legt
[ uns das erste Buch seiner religiösen Verkündigung vor.
Weitere Bücher sollen folgen. Das Werk ist aus einem
Guß, vom Titel bis zum letzten Satz. Es hat selbst
„schöne Form", die es vom Frommsein fordert. Doch
mutet es seltsam an. Im 1. Teile bietet es „Gottesoffenbarungen
im deutschen Wald", im 2. Teile solche
j „in der Gartenkunst". Damit sollen keineswegs naturphilosophische
Gedankengänge gegeben werden. Der
Zweck dieser rein religiösen Naturbetrachtungen ist
ein praktischer. Der Verf. hat während seiner Tätigkeit
als Pfarrer die „Bilder vom Parallelismus zwischen
j Natur und Gott" erschaut und teilt sie nun einem
. größeren Kreise mit, um das Seine beizutragen, damit
unsere Frömmigkeit wieder lebendig werde.

Es schwebt ihm eine Reformation unseres Fromm-
| seins, besonders unseres protestantischen, vor Augen,
[ für welche dieses Wort ganz richtig das Zurückgehen
i auf jene Form der Frömmigkeit bezeichne, die ihrem
! ursprünglichen Wesen entspreche und die sie auch bei
Jesus gehabt habe. Bei uns, meint er, sei mehr noch