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Ausgabe:

1930 Nr. 25

Spalte:

593

Autor/Hrsg.:

Auer, Heinrich

Titel/Untertitel:

Kirchliches Handbuch für das katholische Deutschland. Begr. v. Hermann A. Krose. 16. Bd.: 1928-1929 1930

Rezensent:

Schmidt, Kurt Dietrich

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593

Theologische Literaturzeitung 1930 Nr. 25.

594

Kirchliches Handbuch für das katholische Deutschland. Begr.
v. H. A. Kr ose S. J. In Verb. m. H. Auer, W. Böhl er, N.
Hill ine; u.a. hrsg. v. d. amtlichen Zentralstelle f. kirchl. Statistik
d. kathol Deutschlands Köln. 16. Bd.: 1928—1929. Freiburg i. Br.:
Herder & Co. 1929. (XIII, 223 S.) 8°. geb. RM 8-,

In Bd. XVI des bekannten Kirchl. Handbuchs behandeln
wie bisher Franz Meister „die Organisation der
Gesamtkirche", Joseph Sauren „die Organisation der
katholischen Kirche in Deutschland" (die durch das
preußische Konkordat notwendig gewordenen Umgruppierungen
sind noch nicht beendet), Nikolaus Hilling
die „Kirchenrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung
", Alfons Väth S. J. „die katholische Heidenmission
", Wilhelm Böhler „Konfession und Unterrichtswesen
", Heinrich Auer „die caritative und soziale Tätigkeit
der Katholiken Deutschlands", Hermann A. Krose
S. J. „die Konfessionsstatistik Deutschlands" und endlich
Joseph Sauren die „Kirchliche Statistik Deutschlands".
Der Bericht über die religiösen Orden und Kongregationen
in Deutschland, sowie der Bericht über die kirchlich
-religiöse Lage des katholischen Auslandsdeutschtums
sind für Bd. XVII zurückgestellt. Hoffentlich
bringt dieser auch einen sehr erwünschten, statistisch
unterbauten Bericht über die politische Betätigung der
Katholiken Deutschlands.

Über die Unentbehrlichkeit des Handbuchs ist kein
Wort mehr zu verlieren. Ich muß aber die Leser der
ThLZ. darauf aufmerksam machen, daß Krose in seinem,
diesmal sehr ausführlich gehaltenen Bericht über die
Konfessionsstatistik mehrfach zu Resultaten kommt, die
von denen des Kirchl. Jahrbuches Jahrg. 55 abweichen,
vgl. z. B. S. 115 ff., 118 ff.
Kiel-Voorde. Kurt Dietrich Schmidt.

Mulert, Prof. Hermann: Evangelische Kirchen und theologische
Fakultäten. Tübingen: J.C.B. Mohr 1930. (40 S.) gr. 8°. =
Sammig. gemeinverständl. Vortr. u. Schriften, 144.

RM 1.S0; in Subskr. 1.50.
Fast ohne historischen Unterbau, durchaus in Abstellung
auf Gegenwart und Zukunft, schildert M.
die rechtlichen Verhältnisse zwischen evangelischen Kirchen
(zum besseren Verständnis auch der katholischen)
zu den theologischen Fakultäten an den Universitäten.
Der Leser gewinnt ein zuverlässiges Bild davon, wie
z. Zt. die Dinge in den deutschen Ländern stehen (ein
winziger Irrtum: in Hessen-Darmstadt heißt die Kirchenbehörde
nicht Konsistorium, vgl. S. 12). Im Mittelpunkt
steht die Frage nach der Befragung kirchlicher Behörden
bei Berufung theologischer Professoren. M. beleuchtet
sie von allen Seiten in ruhiger, sachlicher Darstellung
; es ist zweifellos sehr nützlich, daß die gegen
diese Befragung sprechenden Gründe einmal so vollzählig
und so wirksam vorgetragen werden. Ob auch,
vvas für die Befragung geltend gemacht werden kann,
ganz zu seinem Recht kommt, kann vielleicht in Zweifel
gezogen werden. Auch wer die Argumente contra
ebenso wuchtig empfindet wie M., kann doch die Argumente
pro stärker zu würdigen geneigt sein. Sicher
aber hat M. völlig Recht, wenn er sagt: „Entscheidend
werden hier niemals Einrichtungen, Paragraphen,
Rechtsansprüche sein, sondern die großen geistigen Strömungen
und ihre Wandlungen" (S. 22). M. kommt
auch auf die zwischen dem preußischen Staat und den
evangelischen Kirchen in Preußen über einen Kirchenvertrag
schwebenden Verhandlungen zu sprechen, insbesondere
auf die Ausdehnung des in Altpreußen geltenden
Rechts der Anhörung der Kirchenbehörde bei
Besetzung der theologischen Professuren auf die neuen
preußischen Provinzen. Es steht aber durchaus nicht so,
daß die Schrift nur eine Gelegenheitsschrift zur
Einwirkung auf diese Verhandlungen wäre; besser bezeichnet
man sie als eine wohl aus dem aktuellen Anlaß
heraus geborene sehr ernste, ganz grundsätzliche
Besinnung auf das diesen Verhandlungen zugrunder
liegende Problem.

. Breslau._ _ M. Schian.

Lord, F. Townley, D. D.: The Unity of Body and Soul. The

Value of the Body in Christian Teaching and Modern Thought.
London: Student Christian Movement (1929). (256 S.) 8°. 8sh. 6 d.

Es wird immer deutlicher, daß der theologische
Realismus keine Sonderangelegenheit der deutschen
Theologie ist, sondern eine europäische Bewegung, in
1 der die Konsequenzen aus der veränderten wissenschaftlichen
Lage der Theologie gezogen werden: die Theolo-
I gie verzichtet dem wissenschaftlichen Weltbild gegenüber
auf die Rückzugsgefechte einer spiritualistischen
! oder traditionalistischen Apologetik und versucht durch
eine Synthese aus religiöser und wissenschaftlicher Erfahrung
ein neues christliches Weltbild zu schaffen. Es
i ist dem Verfasser gelungen, für eine moderne theolo-
! gische Anthropologie eine Reihe höchst wertvoller Ge-
1 Sichtspunkte zu liefern, die — wie mir scheint — für
alle weitere Arbeit auf diesem Gebiete maßgebend sein
müssen.

In einer — für die Zwecke seines Buches reich-
' lieh ausführlichen — Übersicht, stellt der Verfasser zunächst
die Geschichte des Leib-Seeleproblems in der
Bibel und in der Theologie des Altertums und Mittel-
. alters dar. Das A.T. und Jesus nähmen den Menschen
i als eine leibgeistige Einheit, aber auch der Briefliteratur
I des N.T. liege — trotz hellenistischer Einflüsse — die
I gleiche Anschauung zugrunde. Die weitere theologische
| Entwicklung sieht L. in Harnacks Gefolgschaft als Abfall
des Christentums von der „hebräischen" Anschauung
zu der „griechischen", auf Piaton und Plotin zurückgehenden
an, die den Dualismus und Spiritualismus
gebracht hätte. Ein wesentlicher Fortschritt liege in der
Rezeption der aristotelischen Lehre von der Seele als
Form des Leibes, durch die Scholastik; dadurch sei ein
! neuer Weg gewiesen den Menschen als Einheit zu verstehen
. Dagegen habe die Reformation auf anthropolo-
| gischem Gebiete nichts wesentlich Neues gebracht. Die-
! ser geschichtliche Abriß leidet trotz der Fülle feiner
I Einzelbeobachtungen und trotz seiner eindringlichen Kri-
! tik des Spiritualismus an unzulässigen Vereinfachungen.
Ich übergehe die Frage, ob man den anthropologischen

■ Dualismus als griechisch ansehen darf und wie es
kommt, daß Thomas trotz der Rezeption des Aristoteles
den Spiritualismus nicht grundsätzlich überwindet.
Wichtiger scheint mir, daß das genuin christliche An-

! liegen im Spiritualismus von L. völlig übersehen wird,
j nämlich die Wahrung der Wesensverschiedenheit von
; Gott und irdischer Natur. Das verleitet L. zu entgegen-
! gehetzten Einseitigkeiten in seiner eigenen Anthropo-
j logie. Schließlich wird man L. gegenüber darauf hinweisen
, daß die Reformatoren — mögen sie gleich
keine eigene Anthropologie gegeben haben — eben
doch von einer neuen Schau des Menschen aus die religiöse
Frage aufgeworfen haben. Das äußert sich z. B.
in ihrer neuen Einstellung zur Askese, zum Mönchtum,
! zur Ehe und zur staatlichen Gemeinschaft.

Die neue christliche Anthropologie muß sich nach
i L. auf die moderne Naturwissenschaft, Psychologie und
| Philosophie aufbauen. Als deren bleibender Ertrag
wird vor allem die durchgängige Geltung des Gesetzesbegriffes
, die Unterscheidung von Ursprung und Wert
eines Gegenstandes, der tierische Ursprung des Menschen
und der unlösliche Zusammenhang zwischen leiblichem
und geistigem Leben festgestellt. In einer glück-
, liehen Mischung von Modernität und Treue gegen die
j Überlieferung und mit großer systematischer Kraft wer-

■ den diese Einsichten nun mit der christlichen Lebens-
- und Welterfahrung zu einer Einheit zusammengefügt.

In der Tatsache der Inkarnation werde Wesen und Sinn
j menschlichen Seins und Lebens offenbar. Das Ich sei
' als eine dynamische Einheit vorzustellen, die sich in

gleicher Weise auf leiblichem wie auf geistigem Gebiet

betätige, aber als Einheit ihren Funktionen und Akten
, überlegen sei. An Stelle der kreatianischen Theorie
1 vom Ursprung der Seele sei die traduzianische zu

setzen, da sie sowohl der biologischen Entstehung des