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Ausgabe:

1930

Spalte:

553-554

Autor/Hrsg.:

Löhr, Max

Titel/Untertitel:

Alttestamentliche Religionsgeschichte. 3., völlig neubearb. Aufl 1930

Rezensent:

Meinhold, Johannes

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Seite 1

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Theologische Literaturzeitung

BEGRÜNDET VON EMIL SCHÜRER UND ADOLF VON HARNACK

unter Mitwirkung von Prof. D. HERMANN DÖRRIES und Prof. D. Dr. GEORG WOBBERMIN, beide in Göttingen

HERAUSGEGEBEN VON PROFESSOR D. WALTER BAUER, GÖTTINGEN

Mit Bibliographischem Beiblatt in Vierteljahrsheften. In Verbindung mit Prof. D. K. D. SCHMIDT, KIEL, bearbeitet von
Lic. Dr. phil. REICH und Mag. theol. H. SEESEMANN, beide in Göttingen. —Jährlich 26 Nrn. — Bezugspreis: halbjährlich RM 22.50

Manuskripte und gelehrte Mitteilungen aind ausschließlich an Professor D. BAUER in Güttingen. Düstere Eichenweg 46, au senden
Reaensionsexemplare ausschließlieh an den Verlag. Gewähr für Besprechung und Rücksendung von unverlangt und nach Güttingen

gesandten Rezensionsexemplaren wird nicht übernommen.

VERLAG DER J. C. HINRICHS'SCHEN BUCHHANDLUNG, LEIPZIG C 1
55. JAHRGANG, Nr. 24 22. NOVEMBER 1930

Spalte! Spalte
Bauer - Politisch. Katholizismus in Württem- His: Der Totenglaube in der Geschichte des

berc bis zum Jahr 1848 (Koch)..... 569| germanischen Strafrechts (Meyer).....553

Da Im an: Jerusalem u. sein Gelände (Staerk) 556!jaeger: Vom Sinn des Lebens (Niebergall) 574

Kahle: Masoreten d. Westens (Baumgartner) 555

Koch: Cathedra Petri (Krüger)......565

Lange: „Paradoxe" Osterdaten (Meyer). . 568
Leser: Das pädagogische Problem in der

Geistesgeschichte der Neuzeit (Ders.). . . 571
Lohr: Alttest. Religionsgeschichte (Meinhold) 553

Dessau: Geschichte der römischen Kaiserzeit
(Schur)................563

Eis ler: IH20Y2 BAEIAEY2 OY
BA2IAEY2A2 (Bauer)........; 556

Helm: Die neuesten Hypothesen zu Eusebius'
(Hieronymus') Chronik (Koch)......567

Spalte

Mähling: Kurze homilet. Einführung in
epistolische u. evangel. freie Texte (Usener) 573

Maurer: Das Verhältnis des Staates zur
Kirche nach humanist. Anschauung (Drei!) 568

Niebergall: Kurze homiletische Einführungen
zu freien Texten (Usener) .... 573

Niebergall: Seelsorge u. Alkohol (Meyer) 574

Pfennigsdorf: Wie lehren wir Evangelium
? (Niebergall)............574

His, Prof. Dr. Rudolf: Der Totenglaube in der Geschichte des
germanischen Strafrechts. Rede bei d. Übernahme d. Rektorates
am 15. Okt. 1928. Münster i. W.: Aschendorff 1929. (24 S.) 8°. =

exilischen Periode (S. 105—138). Zum Schluß folgt
eine Zeittafel und ein Register (S. 138—140).

Es ist selbstverständlich, daß man bei dem der-

Schriften d. Geseilsch. z. Förderg. d. Westfälischen Wilhelms-Univ. i zeitigen Stand der Forschung in vielen Dingen anders
zu Münster, H. 9. RM —.75. j urteilen und darstellen wird, besonders wird die soge-
Das von dem besten Kenner des mittelalterlichen ; nannte „religionsgeschichtliche Schule" mancherlei eindeutschen
Strafrechts verfaßte Schriftchen bringt eine zuwenden haben. Ref. freut sich, daß der Verf. den
Menge von volkskundlich interessanten Einzelerschei- j von diesen vielfach vorgebrachten Phantasien ablehnend
nungen unter den höheren Gesichtspunkt rechtshistori- j gegenüber steht, freut sich, daß der Dienst, den uns das
scher Betrachtung und ist wohl geeignet, die eigentüm- j A. T. auch jetzt noch gegenüber unklarer und verliehen
Zusammenhänge aufzuzeigen, die zwischen dem ! schwommener Mystik leisten kann, klar erkannt und
germanischen Totenglauben und dem Strafrecht be- I herausgestellt ist. Ebenso ist Lohr die Schilderung des
stehen, und ihr Fortwirken in unserm Rechtsleben bis „religiös-sittlichen Ideals" der jüdischen Gemeinde wohl
in die Neuzeit hinein zu veranschaulichen. Sie ist insbe- gelungen. Die Herausarbeitung der sehr verschiedenen
sondere für den Theologen eine bequeme Einführung m der jüdischen Gemeinde miteinander ringenden reli-
in das an fesselnden und vielfach noch ungelösten Pro- giösen Gedanken ist hübsch herausgearbeitet. Zweifeiblemen
reiche Gebiet und tritt somit als erfreuliche Er- haft kann man sein, ob die starke Abweisung parsisti-
gänzung neben den meisterhaften Überblick, den Hein- • scher und hellenistischer Ideen in dieser Periode das
rieh Brunner einst über seine eigenen hierher ge- Richtige trifft, ebenso ob wirklich Jesaja den Gedanken
hörigen Forschungen gegeben hatte („Das rechtliche des „Restes" einer volkstümlichen Erwartung entnahm
Fortleben des Toten bei den Germanen", Deutsche und darnach seinen Sohn ,,'Schear jaschub' d. h. ,ein
Monatsschrift für das gesamte Leben der Gegenwart, Rest bekehrt sich'" benannt hat. Dagegen halte ich
Aprilheft 1907) und die leider noch unvollendete Mo- es gut für möglich, daß der Gedanke eines Lebens nach
nographie von Hans Schreuer, „Das Recht der dem Tode (den ich mit Lohr deutlich auch in Ps. 49
Toten" (Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft ausgesprochen finde) und im Zusammenhang damit auch
Band 33, S. 333 ff. und Band 34, S. 1 ff., 1916). His, der Auferstehung nicht Import aus der Fremde ist (S.
der in den Anmerkungen nützliche Literatur- und Quel- 126). — Daß in 2. Mose 24, 4 ff. „eine feierliche polennachweise
bringt, zitiert Brunners Aufsatz gar nicht litisch-kultische Konföderation der Geretteten mit den
und Schreuer mit unrichtigen Bandzahlen. Verwandten des Moses, den Leastämmen" vorliege (S.
Göttingen. Herbert Meyer. 23), ist dem Abschnitt wohl kaum zu entnehmen. Daß

1. Mose 17, 10b (13a) eine alte Tora über die Be-

Löhr, Prof. D. Dr. Max: Alttestamentliche Religionsgeschichte, schneidung (PC!) enthalten sei darf man bezweifeln

nänVcIligi,naeobearbc AufL Ber,in: W' de °rUyter * ^Y*™ Eh€nso ist die Behauptung, „daß'der Fromme sich durch
(140 s.) kl.s = Sammlung Göschen, 292. geb. RM i.so. ( seine Werke ein Verdienst vor Gott erwürbe, sei ein dem
Es ist sehr zu begrüßen, daß Lohrs alttestament- A.T. unbekannter Gedanke" (S 120) in dieser Allge-
liche Rehgionsgeschichte in dritter Auflage erschienen meinheit kaum zutreffend So manche Psalmen (vgl
ist. Sie bringt in besonnener und geschickter Weise dem j 2. B. Ps. 37), Sprüche, Ausführungen der „Freunde"
Leser einen trefflichen Einblick in die Entwicklung der des Hiob, Berufung des Nehemia auf seine guten Taten,
israelitischen und judischen Religion, indem sie nach , die ihm Jahwe nicht vergessen solle, usw. stehn da-
den nötigen Vorbemerkungen über Aufgabe sowie Quel- ; gegen. Zum Schluß noch Anmerkung einiger Druckten
und Hilfsmittel (S. 5—6) a) die Nomadenzeit vor fehler: S. 25 Z. 3 v u 1 Am 8, 5 st Anm 8 5 S
Moses (S. 7-18), nach Moses (S. 18-28) b) die Sied- 116 Z. 1 v. u. Bethammidrasch st. Berhammidrasch. S.
|ung ,n Canaan (1. vorprophetische Zeit S. 29-40. 137 Z. 15 v. u. Erziehung st. Erzielung. Auch scheint
-• prophetische Zeit S. 41-85) vorführt. Dieser Dar- j mir das Zitat von Ps. 104, 25 S. 128 nicht recht am Platz,
flvi "F d£r, Rehgl0n Jwa^re"d ,der israelitischen Zeit Es ist zu wünschen, daß dies treffliche Büchlein
fo'gt die Schilderung der judischen Zeit und zwar zu- viele Leser finde

nächst der exilischen Zeit (S. 85—105), dann der nach- Bonn. Johannes Meinhold
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