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Ausgabe:

1930 Nr. 19

Spalte:

447-450

Autor/Hrsg.:

Scheller, Walther

Titel/Untertitel:

Die Absolutheit des Christentums 1930

Rezensent:

Steinmann, Theophil

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Theologische Literaturzeitung 1930 Nr. 19.

448

(88), Bibliothek (75. 141), Goldschmied (265), Silberarbeiter
(177), Dachdecker (179).

Die Protokolle wurden von Bened. Ballof (8. 12.
20. 21) Martin Goel (73. 223) Georg v. d. Heiden (318)
aufgezeichnet. Manches wurde nicht notiert (S. 10. 11.
41. 42. 243. 270. 173) oder nur lässig (98). Es war
wohl in den Sitzungen auch oft keine Zeit. Daß für die
innere Verfassung des Kapitels und die Geschichte der
einzelnen Chorherren sich hier eine reiche Fundgrube
bietet, braucht nicht besonders bemerkt zu werden.
Roth. Karl Schornbaum.

Schell er, Walther: Die Absolutheit des Christentums. Ihr

Sinn und ihre Berechtigung. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht
1929. (10* u. 221 S.) gr. 8°. RM 9.50; geb. 12—.

Sch. behandelt unter dieser Themastellung nicht
nur dasjenige, was man für gewöhnlich unter der Absolutheit
des Christentums versteht: die heraushebende
Gegenüberstellung des Christentums als die absolute
Religion. Die Rede von dem Absolutheitscharakter des
Christentums umfaßt für ihn auch die These: „Das
Christentum ist eine absolute Religion." Das will
sagen: die Voraussetzung der Möglichkeit des zeitlich
geschichtlichen Christentums ist ein Unirdisches"
(Einl. 2) oder es ist „göttlicher Herkunft". Diese beiden
„Grundaussagen" sind „auf das schärfste auseinanderzuhalten
" — mit der Bejahung des Zweiten ist
darum nicht auch schon das Erste mit bejaht — und
werden darum gesondert behandelt. Die Eigenart seiner
Behandlung des Gegenstandes kennzeichnet Sch. dahin,
daß dabei „die spezifisch-religiöse Blickrichtung voll
zur Geltung gebracht wird" (Einl. 7) und darum mit
Verzicht auf ein sei es empirisches, sei es rein rationales
Beweisverfahren der Weg der einfühlenden Verständigung
beschritten wird.

Zur Beantwortung der Frage nach der „unirdischen
Herkunft" ist Voraussetzung die Möglichkeit
einer Erfassung des Unirdischen. Die rein rational gewonnene
Idee des Absoluten scheidet hierbei von vorne
herein aus, vornehmlich wegen des ihr wesentlichen
Momentes „eines beziehungslosen Ansichseins". Aber
auch der Weg einer empirischen Aufweisung, ausgehend
von den sinnenhaften Formen der Offenbarung (Audi-
tionen, Visionen, das christliche Auferstehungswunder)
führt nicht zu dem gewünschten Ziel. Eine „Notwendigkeit
, eine transzendente Wirklichkeit als äußere Ursache
anzunehmen", besteht hier nicht (8), sodaß diese Dinge
„als objektive Stütze einer streng wissenschaftlichen
Absolutheit" nicht in Betracht kommen. Bei
den „höheren Inspirationen" des prophetischen Bewußtseins
, die „ausgesprochen Geistcharakter tragen" (6),
dagegen haben wir wohl „ein Kriterium innerer Art . . .
des Erlebenden für ihn selbst" (21), (dessen einzelne
Momente: der Inspirierte fühlt sich unter einem Zwange
stehend als „Träger einer übergeordneten Instanz", steht
ihr gegenüber „unter sittlicher Verantwortlichkeit und in
deutlichem Abstandbewußtsein" (15); es besteht „ein
ganz deutliches inneres Bewußtsein um den Willen der
als normativ empfundenen höheren Instanz"). Das alles
aber hat Gewicht nur, „wenn aus der Perspektive der
religiösen Erfassung selbst heraus geurteilt wird";
„streng sachlich gesehen" führt auch hier „kein völlig
sicherer und völlig voraussetzungsloser Weg aus dem
bloßen Offenbarungsbewußtsein heraus" (19). Damit
ist das rationale Verfahren „bis zum äußersten Rand
seiner Leistung" geführt. Eine Besinnung auf „das
echte Wesen des Religiösen" macht überdem deutlich,
daß sich dies ganze Verfahren mit dem „Innerlichkeitscharakter
" der religiösen Absolutheit nicht verträgt.
Im besondern widerspricht der Versuch auf dem Wege
eines Schlusses aus dem Wirken eines Höheren zu einer
Sicherstellung seiner Existenz zu gelangen, der besonderen
Art des echten religiösen Gewißhabens der grundlegenden
Beziehung zum Übersinnlichen, wie wir sie
bei der prophetischen Offenbarung kennen lernen. Diese

richtet sich garnicht auf seine Erfassung als real; es ist
vielmehr diese Realität allemal als selbstverständlich in
dem hier erlebten inneren persönlichen Wirkungszusammenhang
mit einer höheren Instanz vorausgesetzt.

Eine dem echten Wesen des Religiösen entsprechende
und insofern sachgemäße Behandlung der
Absolutheitsfrage wird darum, auf die zwingende All-
meingiltigkeit rationaler Beweise verzichtend, sich auf
den Boden der innerlichen verstehenden Erfassung, der
Wesensschau stellen, sich dabei voll dessen bewußt,
daß hier eine Verständigung nur unter der Voraussetzung
einer solchen innerlichen Einstellung möglich
ist. Schon die Erfassung des echten Wesens des Religiösen
war nur so möglich. Ebenso ist es bei
dem, was Sch. als Verständigungsbasis für die Beantwortung
der Frage nach dem Absolutheitscharakter
des Christentums zu gewinnen versucht, dem (sittlich
) Normativen als der „unirdischen Wirklichkeitsgrundlage
des Geschichtlichen" (44). Die Normwerte
können zwar wohl nicht durch irgendwelches
exakte Mittel als absolute d. h. im Ewigen begründete
Werte sichergestellt werden; es bedarf zu ihrer Erfassung
eines spezifischen Normverständnisses, und sie
werden erlebnishaft erfaßt. Auf dieser Ebene aber vollzieht
sich eine ganz klare Erfassung der Wesenbesonderheit
der spezifisch ethischen Phänomene: ihre „innere
Objektivität" (43) und der ihnen eigene Notwendigkeitscharakter
. Und diese deutlich erfaßte Wesensbesonderheit
ist ein unmißverständliches „inneres Kriterium für
ihren Absolutheitscharakter im Sinne unirdischer und
ewiger Werte" (45). — Eine weitere Bewußtmachung
rückt das Grundwesen des Sittlichen „ins religiöse
Licht" (49). Es ergibt sich „als eine innere — nicht
logische — Forderung" (51) „ein Zurückgehen auf
metaphysische Ursprünge": „innere Setzung und Voraussetzung
eines sittlichen Weltgrundes". Zugleich „erzeugt
" das klar erfaßte Normative „notwendig das
innere Bewußtsein" von einer „Kluft", die zwischen dem
Menschen und „der absoluten Vollendung des normativen
Willens" besteht (50). Auch von dem Phänomen
des sittlichen Kampfes aus führt die „Bewußtmachung"
des Ethisch-Normativen ins Religiöse. Es handelt sich
beim sittlichen Kampf nicht um ein unpersönliches Verhältnis
zu einem allgemeinen Gesetz — hier liegt die
Grenze der kantischen Bewußtmachung —, sondern um
eine „persönliche Beziehung zu der übergeordneten
i Norm": der sittliche Kampf ist „ein Kampf um die
| eigene innere Bestimmung", ein Ringen um das verpflichtende
„absolute Ziel", in der „Erfüllung des Individuums
zu einer wertvollen Geistpersönlichkeit" „das
persönliche Heil zu erreichen", „aus dem Gefühl der
Selbstverantwortung für den eigenen Ewigkeitswert"
; und „im inneren Anschluß an eine höhere Macht, die
allem Wirklichen ihrem Grundwesen entsprechend Ziele
setzt" (54—56).

Bei der Verständigung über den Ewigkeitscharakter
des Christentums geht es nun um die Frage, ob
j dies aus der Bewußtmachung des unirdischen Charak-
i ters gewonnene „sittlich-religiöse Moment" das Grund-
| wesen des geschichtlichen Christentums ist. Die Frage
| ist zu bejahen. Nun aber nicht in der Weise, als ob
| wir in der uns bis daher recht bewußt gewordenen Idee
i des Normativen die Sache schon „fertig" hätten und nun
! eben dasselbe aus dem geschichtlichen Christentum als
', sein Grundwesen herausholten; sondern so, daß „durch
den gegenseitigen Ausgleich" dieser Idee und „der Idee
j des Normativen, wie sie uns aus den Berichten der
christlichen Religion entgegentritt", „eine noch weitere
Berichtigung und Bewußtmachung" jener Idee vom
wahren Wesen des sittlich Normativen erfolgt (56). Auf
der einen Seite handelt es sich also wohl darum, daß
I man hier „die Züge des wahrhaft Ewigen" „in originaler
Weise ausgeprägt" „wiedererkennt" (59), wozu
Voraussetzung ist, daß man „in seinem inneren Er-
fassungsvermögen ... als vorentfaltete Idee einen