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Ausgabe:

1930 Nr. 1

Spalte:

363-365

Autor/Hrsg.:

Schmidt, Ernst

Titel/Untertitel:

Die Geschichte des evangelischen Gesangbuches der ehemaligen freien Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber 1930

Rezensent:

Schornbaum, Karl

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Theologische Literaturzeitung 1930 Nr. 15/16.

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Jena, Arnstadt, Greiz, Ohrdruf lassen sich als Zentren
der Bewegung nachweisen; aber auch in kleineren
Orten wie Altendorf faßte die Bewegung Fuß. Aus
setner schier unerschöpflichen Vertrautheit mit dem
Briefwechsel so mancher führender Männer jener Tage
teilt uns hier der Verfasser eine Fülle von Briefen mit,
die es ermöglichen, genaueren Einblick in diese Verhältnisse
zu tun, um so erwünschbar, als bisher alles gänzlich
unbekannt war. Sind es auch nur Streiflichter, die
ein volles Erfassen noch nicht ermöglichen, so entschädigen
sie doch durch die Ursprünglichkeit. Zu bedauern
ist, daß der Verfasser nie den Fundort seines
Materials angibt und zu wünschen ist, daß er uns ein
Verzeichnis seiner Veröffentlichungen oder noch besser
eine Gesamtdarstellung der von ihm beherrschten Periode
liefern möchte, denn sonst ist es unausbleiblich,
daß trotz allen Fleißes bei späterer Forschung manches
außer Acht bleibt.
g0th. Karl Schornbaum.

Wotschke, Pastor D. Dr. Theodor: Gottfried Vockerodt in
seinen Briefen an A. H. Francke. Sonderdr. a. d. Mühlhäuser
Geschichtsblättern. XXVIII. (1928). (S. 46-52) 8°.

Neben Polen hat W. den Pietismus zum Gegenstand
seiner Forschungen gemacht. Aus Briefen, die
ihm in der Berliner Staatsbibliothek zur Verfügung standen
, schildert er in der vorliegenden Studie die Kämpfe
zwischen Orthodoxie und Pietismus in Gotha, in deren
Mittelpunkt der vertraute Freund Franckes, der Konrektor
G. V., durch drei Jahrzehnte Führer des Thüringischen
Pietismus, stand. Auch für eine Francke-Bio-
graphie fallen einige Mitteilungen ab.

Wien. Karl Völker.

Schmidt, Prof. Dr. Ernst: Die Geschichte des evangelischen
Gesangbuches der ehemaligen freien Reichsstadt Rothenburg
ob der Tauber. Rothenburg ob d. Tauber: J. P. Peter 1928.
(284 S. m. Abb. u. Noten-Beil.) 4°. geb. RM 20-.

Die Geschichte des Gesangbuches der ehemaligen
freien Reichsstadt Rothenburg o. d. T. verläuft in drei
Perioden. Die 1. setzt ein mit dem Hohenloheschen
Musikus und Präzeptor Erasmus Widmann, der nach
seiner 1613 nach Rothenburg erfolgten Berufung sein
1604 erschienenes Gesangbuch „Geistliche Psalmen und
Lieder" dem Kirchengesang daselbst auch zu Grunde
legte. Die „geistlichen Psalmen" 1639 von Sebastian
Stüx sind nur eine Weiterführung des ersteren. Auch die
„Andacht erweckende Seelen-Cymbeln" von Georg Falck
1672 bedeuten keine Umgestaltung. Erst das Ende des
17. Jahrhunderts eröffnet eine neue Periode. Die Noten
in den Gesangbüchern verschwinden. Die Kantoren
mußten sich mit geschriebenen Heften behelfen. Die
Liederauswahl tritt in den Vordergrund. Damit steigt
die Bedeutung der Theologen. Die Gesangbücher bekommen
ein persönliches Gepräge. Der Superintendent
. L. Hartmann wird bestimmend für das „neue Rothen-
urgische Gesangbüchlein ca. 1680" und die „Rothenbur-
gische Seelen-Harpff" 1695. Die „Neue Rothenburgische
Seelen harte" 1758 von J. Adam Lehmus wahrt diesen
Charakter. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts und
der reichsstädtischen Periode zieht der Rationalismus
ein. Ludwig Heinrich Seyboth, dem ganz von dessen
Geist ergriffenen Theologen, tritt als retardierendes Element
der Kantor Franz Vollrath Buttstett zur Seite.
Zu dem 1792 erschienenen „Neueingerichteten Gesangbuch
" schrieb er ein Choralbuch mit den nötigen 134
Melodieen. Dem Verfasser gebührt zunächst das Verdienst
nicht nur sämtliche Werke, sondern auch sämtliche
Ausgaben ausfindig gemacht zu haben. Nur die
1. Auflage des neuen Gesangbuches von 1680 und der
Seelenharfe von 1695 blieben bis jetzt verschollen. Genaue
Durcharbeitung ermöglichte erst die rechte Einreihung
und Bestimmung (S. 67). Dann aber ist es ihm
gelungen, durch gründliche Vertiefung in die einzelnen
Ausgaben die Entwicklung sowohl nach der ideengeschichtlichen
als nach der musikalischen Seite klar
herauszustellen. Zum Schluß hat es der Verfasser nicht
bei einer Geschichte des Gesangbuches bewenden lassen,
j er gibt mit gutem Bedacht eine Geschichte des Kirchengesangs
und der Kirchenmusik in Rothenburg von der
ersten ev. Kirchenordnung 1544 an. Denn nur dadurch
| ließ sich die Wirksamkeit der einzelnen Kantoren recht
würdigen. Die Frage erhebt sich allerdings, ob das
j Territorium der Reichsstadt Rothenburg eine solch eingehende
Darstellung ihrer Gesangbücher verdiente. Der
Kenner der Kirchengeschichte wird sie ohne weiteres
I bejahen. Die Stellung Rothenburgs war immer die
einer Vermittlung zwischen Franken und Württemberg.
Und immer gaben besondere Persönlichkeiten, wie Hart-
I mann und Lehmus dem ganzen Kirchenwesen ein eige-
, nes Gepräge. Auch in musikalischer Hinsicht zeigt
i sich das. Nicht mit Unrecht widmet der Verfasser deshalb
dem Wirken eines Buttstett eine solche eingehende
, Darstellung, nicht umsonst macht er mit vielen seiner
Kompositionen und Cantaten bekannt; es ist nicht nur
die Freude, einem Vergessenen wieder die gebührende
j Stelle verschaffen zu können, es entspricht das auch
j dem Werte seiner Schöpfungen. Vielleicht wäre es gut
| gewesen, auch die musikalische Bedeutung eines Eras-
i mus Widmann noch eingehender darzulegen. Dem
| prächtig ausgestatteten, durch eine Fülle wertvoller
! Beilagen noch bereicherten Werke (Verzeichnis der Lieder
von Rothenburgern, Texte von 33 Cantaten und 33
Choralmelodien Buttstetts, Mitteilungen über Orgeln
und Musikalien und Musikinstrumente) haften manche
Schönheitsfehler an. Der Druckfehler sind manche und
oft recht störende. S. 36 Z. 13 v.u. „zu gestatten hatten".
S. 34 Z. 19 v. o. „1611", S. 151 Z. 16 v. u. „Prozedur
", S. 142 Z. 3 v. o. Reichsstadt Herrlichkeit", S.
139 Z. 20 v. o. „Fritsch", S. 113 „Rosenmüller" S. 126
„Gesner". Besonders störend ist der Druckfehler auf
einer der vielen künstlerisch sehr guten Reproduktionen
S. 189 „öffentliches" statt „öffentlichen".

Öfters aber ließ das Temperament den Verfasser alle
Regeln von Syntax usw. außer Kraft setzen. S. 13 „Dazu
traten noch eine Reihe aus dem vorreformatorischen
geistlichen und weltlichen Volksgesang entlehnte Melodien
". S. 194 Z. 7 v. o. „bis auf 2 des Superintendenten
D. Chr. L. Hartmann, dem Sohne". S. 38 Z. 13
v. o. „von Gallus Dreßler, eines guten Komponisten in
Magdeburg". S. 117 Z. 1 v.o. „Nach Georg Falks
Tod, dem Herausgeber der Seelen-Cymbeln". S. 65
„Außerdem wäre nur an die Möglichkeit zu denken, daß
Stüx die Melodie noch zu Lebzeiten E. Widmanns notiert
, und von diesem vierstimmig gesetzt worden sei,
wofür aber Anhaltspunkte fehlen". Ferner S. 96 Z. 8
v. u. 21 Z. 14 v. u., 29 Z. 20 v. o. Wo ist die S. 36
erwähnte Kirchenordnung v. 1611 schon erwähnt? Auf
etwas gespanntem Fuß steht der Verfasser mit dem
Lateinischen. Hier gibt es keine wechselnde Orthographie
. Schetulam (S. 44 Z. 7 v. u.) prutentiori in-
dicio (S. 45 Z. 8 v. u.) standen sicher nicht im Original.
Das öfters vorkommende „y" ist Abkürzung für us z. B.
Erasmus (S. 45 Z. 5 v. o.), S. 44 Z. 8 v.o.: voeibus
für ii Corderii (S. 46 Z. 12 v. u.) pü populi (S. 41 Z.
3 v. u.). pontificii (S. 33 Z. 1 v. u.). S. 272 ist für
potig „potius" zu lesen. S. 186 Z. 4 v. u. heißt es sicher

I „c piis corporibus", S. 44 „suggere" statt „fuggere"
statt „saevie et hortitus usque fürt" soll man lesen:
saevit et horridus usque furit". Allerdings ist hier fraglich
, ob nicht viel auf das Konto des Setzers zu buchen
ist; denn das vorliegende Rezensionsexemplar weist mit
Bleistiftstrichen gerade bei den lat. Wörtern (bes. S.
270 ff.) eine Reihe von Verbesserungen auf, die etliche
der von Schnizlein in der „Linde" 1929 15./8. Nr. 4 er-

i hobenen Beanstandungen beseitigen. Daß die Aufschrift
auf dem Exemplar „Geistliche Psalmen und Lieder
1614" S. 24 Tafel 2 anders aufzulösen ist, habe ich am
anderen Orte schon bemerkt. Überhaupt wäre gut bei
Abdruck von alten Texten eine gewisse Modernisierung