Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1930 Nr. 12

Spalte:

278-282

Autor/Hrsg.:

Schwartz, Eduardus

Titel/Untertitel:

Acta Conciliorum Oecumenicorum. Tom. I: Vol. 1, Pars VII 1930

Rezensent:

Koch, Hugo

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2, Seite 3

Download Scan:

PDF

277

Theologische Literaturzeitung 1930 Nr. 12.

278

Apokalypse eine fruchtbare Anregung; würde man ihr
mit allen heutigen Mitteln und in aliler Strenge nachgehen
, so scheint sie manche Lösung dieses rätselvollen
Buches zu versprechen.

Breslau. Ernst Lohmeyer.

Jacquin, Prof. A.-M.: Histoire de I'£glise. Tome I. L'anti-
quite" chretienne. Paris: Ed. de la Revue des Jeunes (1928). (XVI,
700 S.) 4°. 50 Fr.

Dieses kirchengeschichtliche Handbuch des Freiburger
Dominikaners und Professors der Theologie
Jacquin wendet sich nach dem Vorwort (p. XV) „an das
große katholische Publikum, namentlich an die Jugend
und an die Seelsorgepriester, die eine genügend unterrichtete
und leicht lesbare Kirchengeschichte suchen".
Der vorliegende I. Band schildert das christliche Altertum
bis zur Mitte des 5. Jahrhunderts, dem Eintritt der
„Barbaren" in den griechisch-römischen Kulturkreis. Die
Darstellung ist, wie schon die Druckerlaubnis des Ordensobern
und der Pariser erzbischöflichen Behörde verbürgt
, in streng kirchlichem Geiste gehalten, der namentlich
in allen dogmatisch geregelten Stücken, wie der
Entwicklung der Trinitätslehre und der Chnstologie,
dem Ursprung und der Entfaltung der kirchlichen Verfassung
und des Primats, aber auch im Urteil über
kirchliche Persönlichkeiten und ihre Handlungen einerseits
, über Ketzer und Schismatiker anderseits zum Ausdruck
kommt. Nicht etwa so, daß auf jene nur hellster
Lichtglanz, auf diese nur tiefe Schatten geworfen würden
. Aber doch in dem Sinne, daß jene im Grunde
immer recht haben und bei diesen ein Verständnis für
ihre Haltung aus der kirchlichen Vergangenheit oder aus
einem der laufenden Ströme zu gewinnen nicht versucht
wird. Im Vorwort äußert sich der Verf. auch über
grundsätzliche und methodische Fragen, über Verhältnis
von Dogma und geschichtlicher Forschung, und er trägt
dabei Gedanken vor, wie sie aus dem Streite wegen der
Modernistenenzyklika und des Modernisteneides bekannt
sind, ohne daß sie durch ihre Wiederholung überzeugender
geworden wären. Gegliedert ist der Stoff nach
kürzeren Zeitabschnitten, innerhalb deren das Leben
der Kirche nach Außen und nach Innen, im Ganzen und
in ihren größeren oder kleineren Bezirken dargestellt
wird. Hervorragende Persönlichkeiten werden in ihrer
Eigenart und ihrem Wirken gezeichnet. Die Sprache
ist klar und flüssig, dabei geben kürzere und längere
Auszüge aus den Quellen den Bildern Farbe und Leben:
man merkt den erfahrenen Lehrer, der in 25jähriger
Lehrtätigkeit des Stoffes Herr geworden ist und ihn in
runder Fassung zu bieten weiß. So wird das Buch den
Kreisen, für die es bestimmt ist, ohne Zweifel gute
Dienste leisten können. Die Literaturangaben sind freilich
sehr spärlich, allzuspärlich. Bei Duchesnes Kirchengeschichte
ist der 4. Bd. noch nicht angegeben.
Von ihr sagt J. übrigens (p. XVI): „Cef ouvrage,
malgre les defauts qui ont amene l'Eglise ä en entre-
dire la lecture, reste, pour ceux qui savent discerner le
vrai du faux, un auxiliaire des plus precieux". Von de
Labriolles „Histoire de la litterature latine chretienne"
ist die 1. Auflage (1920), statt der zweiten (1924),
angeführt. Bei Paul von Samosata (S. 215 ff.) ist weder
das Werk von Bardy noch das von Loofs erwähnt. Auch
die Konzilssammlung von Ed. Schwartz hat noch keinen
Platz gefunden usw. Doch wird der Verf. auf solche
Mängel und auf gewisse andere Versehen wohl von
Beurteilern aus seinem eigenen Lager aufmerksam gemacht
werden. Ich selber möchte die Gelegenheit benutzen
, um einen Punkt zur Sprache zu bringen, über
den nicht bloß bei J. Unklarheit herrscht, nämlich das
Verhältnis des karthagischen Schismatikers Novatus zum
römischen Gegenbischof Novatian.

Wenn J. S. 107 schreibt: „Vers l'annee 250 un concile se tint
• Rome pour juger Novat et ses Partisans", so ist das in jeder Hinsicht
irrig, weil 1. das besagte Konzil im Frühjahr 251 stattfand und 2.
der Noovdxo? bei Euseb. h. e. VI, 43, 1, auf den J. Bezug nimmt,
nicht Novatus, sondern Novatian ist, der allerdings von den Griechen

seit Eusebius Nooudxoq genannt wird (siehe meine „Cyprianische Untersuchungen
" 1926, S. 403). S. 188 schildert J. dann, wie der karthagische
Presbyter Novatus zuerst in Karthago selbst gegen seinen Bischof
während dessen Abwesenheit gewühlt habe, dann nach seiner Verurteilung
durch den zurückgekehrten Cyprian sich nach Rom gewandt und
dort die Erhebung Novatians zum Gegenbischof betrieben habe. Nun
schreibt allerdings Cyprian in ep. 52, 2 (618, 18 Härtel) von Novatus:
qui istii adversus ecclesiam diaconum fererat, illie rpiscopum fecit, und das ist
ein Widerhall dessen, was aus Rom berichtet worden war. Die Angabe,
daß Novatus bereits bei der Erhebung Novatians eine solche Rolle gespielt
habe, scheitert aber schon an der Zeitfolge der Ereignisse. Cornelius
wurde spätestens Mitte März 251, eher etwas früher, zum Bischof
gewählt (Harnack, Die Chronologie d. altchr. Lft. II. 1904, S. 351 A. 2).
Die Wahl des Gegenbischofs fand, wie Harnack weiter sagt, „unmittelbar
darauf" statt. Das trifft insofern nicht ganz zu, als die Partei Novatians
zunächst nur eine Anklageschrift gegen Cornelius ausgehen ließ,
die auch nach Afrika geschickt wurde (Cypr. ep. 45, 2), und erst in
einem zweiten Stoß zur Wahl eines Gegenbischofs schritt (Ep. 45, 1).
Aber immerhin folgten diese beiden Handlungen so rasch auf einander,
daß auch die zweite, die Gegenwahl, noch im März geschehen sein muß.
Nun kehrte Cyprian kurz nach Ostern 251 nach Karthago zurück, um
dort sofort auf einem Konzil die Gefallenenfrage und die Angelegenheit
der karthagischen Aufrühren zu erledigen. Dieses Konzil wurde nach
der Annahme Harnacks und anderer am 15. Mai eröffnet, nach Chap-
mans und meiner Annahme allerdings etwas früher, da Ostern i. J. 251
schon am 23. März war (siehe meine „Cyprianische Unters." S. 123 ff.).
Nehmen wir also Mitte April an. Wenn nun Novatus erst nach seiner
Verurteilung durch dieses Konzil Karthago verließ und nach Rom kam,
wie kann er dann schon bei der Erhebung Novatians, in der zweiten
Hälfte des März, beteiligt gewesen sein? Nehmen wir an, er sei schon
vor dem Konzil und der ihm drohenden Verurteilung ausgerückt, so doch
wohl erst nach Ostern beim Herannahen Cyprians und der andern
Konzilsbischöfe, da er kurz vor Ostern wohl noch in Karthago war, wie
ep. 43, 1 zeigen dürfte. Auch in diesem Falle kann er bei der Gegenwahl
noch nicht beteiligt gewesen sein, geschweige denn den Anstoß
dazu gegeben haben. Wahrscheinlich verließ er aber Karthogo erst,
nachdem er dort durch den Urteilsspruch des Konzils (ep. 45, 4) unmöglich
geworden war. An all dem Gerede über die Tätigkeit des Novatus
in Rom ist nur soviel sicher, daß er sich dem Novatian anschloß
und für ihn arbeitete, was allerdings merkwürdig genug war, da er in
Karthago einer laxistischen Richtung gehuldigt hatte. Nehmen wir zu den
Ausstreuungen über Novatus den berüchtigten Brief des Cornelius an
Fabius von Antiochien (bei Euseb. h. e. VI, 43), so sehen wir, daß
Cornelius mit zweierlei Lügen gegen den ihm geistig überlegenen Novatian
arbeitete, um die eigene, vorschnelle, mir von einem Teil des
Klerus und der Gemeinde vorgenommene Wahl in günstigerem Lichte
erscheinen zu lassen. Daß der sittenstrenge Novatian, der Verfasser der
epp. 30 u. 36 und später der Schrift de eibis Judaicis, sich von drei
betrunkenen Wald- und Wiesenbischöfen habe weihen lassen, konnte
man den Afrikanern nicht ebenso vormachen wie den Orientalen. Dafür
setzte man ihn bei den Afrikanern dadurch herab, daß man den dort
übel beleumundeten Novatus, der im günstigsten Falle kurz nach der Erhebung
Novatians in Rom eintraf, als eigentlichen Gegenbischofsmacher
hinstellte. Wie schon bemerkt, ging diese Darstellung von Rom aus.
Die Zuspitzung mag Cyprians Feder entsprungen sein, wie ja bei ihm
wohl auch noch eine literarische Erinnerung mitspielte. Sueton sagt nämlich
(Div. Jul. 9), nachdem er vorher die Tätigkeit Cäsars in Spanien
erwähnt hatte: maiora mox in urbe molitus est. Cyprian aber schreibt in
breiterer Ausführung von Novatus (ep. 52,2): similia illie et paria molitus
est .. . plane quoniam pro magnitudine sua debeat Carthaginem Roma praecedere,
illie maiora et graviora commisit . . . illie episeopum feeit.

München. Hug0 Koch.

1. Acta conciliorum oecumenicorum. Jussu atque mandato Socie-
tatis scientiarum Argentoratensis ed. Eduardus S ch wartz. Tom. I,
vol. 3, pars I. Berlin: W. de Gruyter & Co. 1929. (XXIV, 255 S.)
4°.

2. Acta conciliorum oecumenicorum. Jussu atque mandato Socie-
tatis scientiarum Argentoratensis ed. Eduardus Schwartz. Tom. I,
vol. I, pars VII. Berlin: W. de Gruyter & Co. 1929. (XII, 180 S.)
4°.

3. Schwartz, Eduard: Der Prozeß des Eutyches. München:
Bayer. Akad. d. Wissensch, (in Komm. R. Oldenbourg) 1929. (93 S.)
8°. = Sitzungsber. d. Bayer. Akad. d. Wissensch. Jahrg. 1929, H. 5.

RM 6-.

1. Dieser Band, vol. III des tom. I (Concilium
' Ephesenum), enthält als Editio prineeps den ersten Teil
der Collectio Casinensis (das Synodicon des Diakons
Rusticus), deren zweiter Teil 1922/23 als vol. IV er-
! schienen ist (siehe diese Ztg. 1923, Sp. 161 f. und
374). Erhalten ist dieser erste Teil sowohl im cod.
Vaticanus 1319 (v), wie im Casinensis 2 (m), und beide
gehen auf einen Archetyp (C) zurück. Bei diesem