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Ausgabe:

1930

Spalte:

217-223

Autor/Hrsg.:

Lohmeyer, Ernst

Titel/Untertitel:

Grundlagen paulinischer Theologie 1930

Rezensent:

Bultmann, Rudolf

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Theologische Literaturzeitung

Begründet von Emil Schürer und Adolf von Harnack
Herausgegeben von Professor D. Emanuel Hirsch unter Mitwirkung von
Prot. D. Dr. G. Hölscher, Prof. D. Hans Lietzmann, Prof. D. Arthur Titius, Prof. D. Dr. G. Wobbermin

Mit Bibliographischem Beiblatt in Vierteljahrsheften, unter Mithilfe von Prof. Lic. K. D. Schmidt, Kiel,
bearb. v. Prof. Lic. H. Kittel u. Lic. Dr. Reich, beide in Göttingen.
Jährlich 26 Nrn. — Bezugspreis: halbjährlich RM 22.50. — Verlag: J. C. Hinrichs'sche Buchhandlung, Leipzig.

rc l„U-„ M» in Manuskripte und gelehrte Mitteilungen sind ausschließlich an Professor D. Hirsch in Oöttlngen, Im M„: Irtan

00. JflUTg. l>r. 1U. Hainholzweg 62, zu senden. Rezensionsexemplare ausschließlich an den Verlag. «zOV

Spalte

Lohmeyer: Grundlagen paulinisclier Theologie
(Bultinann)..............217

Pratt: The pilgrimage of Buddhism (von

Glasenapp).................223

Fairbrother and Scott: An Introduc-
tion to the literature of the Old Testament

(Hempel)..................224

Marschall: Die „Gottlosen" des ersten

Psalmenbuches (Staerk)..........224

Philo von Alexandria, Werke (Michel) . . . 225
Dal man: Jesus-Jeschua (Jeremias) .... 225
H u p f e 1 d : Jesus als Seelsorger (Niebergall) 225
Zahn: Grundriß der Geschichte des Apo-

Spalte

stolischen Zeitalters (Büchsei).......225

Baynes: The Early Church and Social
Life (Rendtorff)..............226

H u s n e r: Leib und Seele in der Sprache
Senecas (Michel)..............226

Muilenburg: The Literary Relations of
the Epistle of Barnabas and the Teaching
of the Twelve Apostles (Krüger).....226

Ein neues Originaldokument aus der Diokletianischen
Christenverfolgung (Schmidt) . 227

Buonaiuti: 11 Cristianesiino nell' Africa
Romana (Koch)..............229

N e u b n e r: Die heilig. Handwerker (Ficker) 234

Spalte

Kirn: Das Urkundenwesen und die Kanzlei
d.Mainzer Erzbischöfe im 15. Jahrh. (Ficker) 234

Kehr: Papsturkunden in Spanien (Ders.) . 235

Joelson: Die Papstwahlen des 13. Jahrhunderts
(Ders.)..............236

Esch: Die Ehedispense Johanns XXII. und
ihre Beziehung zur Politik (Ders.) .... 236

Kraack: Rom oder Avignon ? (Ders.). . . 236

Anselmi: Cantuariensis Archiepiscopi
Liber Cur Deus Homo (Ders.)......236

Rendtorff: Der Deutsche und sein Volk
(Beyer)...................237

Schneider: Gesammelte Aufsätze (Hirsch) 238

Lohmeyer, Emst: Grundlagen paulinlscher Theologie. , diese bei der Geschlossenheit der Anschauung des Verf.

Tübingen: J.C. B. Mohr 1929. (III, 235 S.) gr.8°. = Beiträge zur I keine wirkliche Auseinandersetzung mit ihm sein; eine

historischen Theologie, l. RM 15—; in Subskr. 13.50. j solche könnte dem vom Verf. entworfenen Bilde nur in

Von dem „kritischen Begriff einer Wissenschaft- i ständigem Widerspruch ein gleichfalls geschlossenes

liehen Theologie" aus, die „nach den kritischen Be^
dingungen des Glaubens fragt" (S. 2), d. h. die fragt,
,auf welchen Bedingungen Glauben ruhen müsse" (3),

Gesamtbild entgegenstellen.

Was je in ihrer Weise F. C. Baur wie Schlatter
(z. B. „der Glaube im N.T." * S. 332) behaupten, daß

untersucht der Verf. die „Grundlagen paulinischer Theo- [ in der Theologie des Paulus die in der pharisäischen
logie". Damit soll einerseits „an der ,Wirklichkeit' eines , Theologie angelegten Gedanken zu ihrer Konsequenz gegeschichtlich
gegebenen Glaubens die Besonderung des kommen seien, das durchzieht als Grundgedanke das
gläubigen Handelns überhaupt" erwiesen (3) und ganze Buch. Dem entsprechend wird im ersten Teil,
andrerseits das geschichtliche Phänomen der paulini- „Gesetz und Werk", die Grundanschauung des
sehen Theologie zum Verständnis gebracht werden; denn Judentums bzw. des Pharisäers Saulus dargestellt mit
„alles geschichtlich Einmalige gibt sein Gefüge . . . erst i einer immanenten Kritik, sodaß sich ergibt: „Was den
dann zu erkennen, wenn es in der zeitlosen Notwendig- Pharisäer Saulus erfüllt, das enthält in sich alles, was
keit seines Begriffs erfaßt und gesichert ist" (4). Ein [ den Apostel Paulus trägt und allein bestimmt" (49).
transzendentalphilosophisches Verständnis von Ge- „So ist das Ja, das der Pharisäer S. zu den Geschichte
, für welches „der geschichtliche Tatbestand und | setzeswerken mit einer unbedingten Forderung sprach,
das sachliche Gefüge des Glaubens ein unlösliches sachlich auf das Nein gerichtet, das der Apostel von
Wechselverhältnis bilden" (3), leitet also die Interpre- ! ihnen mit unbedingter Gewißheit verkündet" (50), und
tation. Deshalb ist für den Verf. auch die Frage nach i „so führt ein lückenloser folgerichtiger Zusammenhang
den transzendentalen Bedingungen der paulini- ! von der These des Pharisäers zu dem Grundsatz des
sehen Theologie zugleich die Frage nach ihren ge- Apostels" (52).

schichtlichen Grundlagen. Denn geschichtlich ge- Im Begriff der „Gesetzeswerke" (vgl. darüber jetzt

geben bedeutet für ihn zugleich auch: einer geschieht- i des Verf.s Aufsatz in ZNW. 1929, 177—207) sei der

liehen Epoche oder Person aufgegeben, aufgegeben j Glaubensgedanke intendiert, daß das Handeln einerseits

nämlich als die „Bestimmung eines sachlichen Pro- j reines sittliches Handeln unter der Norm der sittlichen

blems". Denn Geschichte ist „nicht ein Sich-entwickeln : Idee ist, andrerseits als Setzung durch und in Gott er-

aus vergänglichen Tatsächlichkeiten, sondern ein Sich- fahren wird (50); denn Offenbarung ist es, die als

entfalten aus unvergänglichen Notwendigkeiten" (4). ! Gesetz die erfüllende Tat fordert, der aber keine

Die Durchführung dieses Programms geschieht mit j menschliche Tat, sondern nur Gott selbst die

ebenso großer Energie und konstruktiver Kraft des Den- '• Wirklichkeit verleihen kann. Aber diese Intention ist

kens wie schriftstellerischer Kunst. Das rhythmisch in j unvollkommen verwirklicht, und der Begriff der Ge-

3 Teile zu je 12 Abschnitten gegliederte Buch ist in ge- setzeswerke wird widerspruchsvoll, weil das Gesetz

wählter Sprache geschrieben, die trotz des Strebens nach einerseits als die absolut giltige göttliche Forderung,

Bestimmtheit und Schärfe nicht immer sicher verständ- andrerseits als das bestimmte geschichtliche Gesetz des

lieh ist und z. B. durch das überaus häufige „gleich- jüdischen Volkes gilt. (Die Konstatierung dieses Widersam
" oft etwas Schwebendes erhält. Da selten wirkliche spruchs zeigt schon, daß der Begriff eines absoluten
Textinterpretationen gegeben werden und die Untersuchung
mehr in Deduktionen als in Analysen verläuft
(wenigstens scheinen mir die „Analysen" des Verbs
wesentlich Deduktionen zu sein), ist die Lektüre ungemein
schwierig, und ich bin nicht sicher, ob ich den
Verf. wirklich verstanden habe. Nur mit solchem Vorbehalt
kann ich meine Anzeige schreiben. Auch kann

Anspruchs für den Verf. der der zeitlosen Geltung
ist.) Die Werke können deshalb nur die faktisch vom
geschichtlich bestimmten Gesetz verlangten sein, und
ihre göttliche Setzung muß sich in ihre Überantwortung
an menschliches Tun verwandeln. Freilich
will das Judentum dieser Konsequenz entgehen, indem
es seine religiöse Existenz als in der Abrahamskind-

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