Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1929 Nr. 26

Spalte:

620-622

Autor/Hrsg.:

Schücking, Levin L.

Titel/Untertitel:

Die Familie im Puritanismus. Studien über Familie und Literatur in England im 16., 17. u. 18. Jahrh 1929

Rezensent:

Hasenclever, Adolf

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

619

Theologische Literaturzeitung 1929 Nr. 26.

620

denn das Erste und Letzte ist hier plotinisch — oder
nenne man es neuplatonischen Rahmen und christliche
Füllung. Dementsprechend hätte auch das Fortwirken
des neuplatonischen Sündenbegriffs erwähnt werden
können (686), und desgleichen bei der gratia die trotz
ihres ethisch-voluntaristischen Inhalts doch hellenistisch-
neuplatonische Form. Man entbehrt eine Anknüpfung an
den S. 27 gegebenen Hinweis auf die hellenistische
yÜQt$ und an Tertullian; auch hier fehlt eine gründliche
Vorarbeit über den zentralen Begriff des Katholizismus.
Auch Holls geistreiche Bezeichnung dieser Gnade als
eines neuen %qu>$ gibt ihr Wesen nicht eigentlich wieder.
Der um Kirche und Civitas Dei gruppierte Gedankenkreis
wird an wichtigen Punkten auf Ticonius zurückgeführt
(691 ff.). A. als Vater des Vulgärkatholizismiis
tritt uns vor allem in einem späteren § entgegen
(„Nachwirkungen A.s" 707 f.), aber gehört diese Seite
seines Wesens nicht eben so unmittelbar zu seinem
Bilde? Nach Holls groß angelegter Skizze wäre auch
ein Wort über A.s Ethik zu erwarten gewesen.

In seiner Darstellung des pelagianischen Streites
hat Loofs (RE. 15, 755) die Verankerung des Pe-
lagianismus in einer paulinischen Gedankenlinie betont.
Dadurch wird das geschichtliche Problem dieses Streites
noch unterstrichen: wie ist der rasche Sieg der neuen
augustinischen Theologie über eine uralte, weit verbreitete
Oberzeugung geschehen? (Denn nicht die spätere
„Abschwächung" des Augustinismus ist das Problem
, sondern sein Vordringen bis zu diesem Maße).
Die Antwort, die der Verf. gibt: Pelagius und Caelestius
„haben aus jenen Überlieferungen eine festgeschlossene
Lehre gemacht und dadurch den Kampf so heftig werden
lassen" (677), möchte ich auch nach Augustins
Seite ergänzen: sobald die ungeklärt neben einander liegenden
Grundanschauungen (Moralismus und mystisch
gefärbte Erlösungsreligion) durchgedacht sind, ergibt
sich ihre Unvereinbarkeit. Die Entscheidung aber fiel
(neben den äußeren Gründen, Honorius, Rom usw.) dadurch
, daß das Sündengefühl sich so verstärkt, daß der
Moralismus sich so verfeinert hatte, daß er zur Unmöglichkeit
wurde und der Gnadenreligion weichen mußte,
die sich dazu mit dem Sakramentsglauben jeder Stufe
von Sublimierung verbünden konnte.

Eine Fülle sorgfältiger und scharfsinniger Arbeit
bringt endlich der umfangreiche verfassungsgeschichtliche
§ 58 über das römische Bistum, das zum Papsttum
wird (384—530). In Italien selbst ist die patriarchalische
Gewalt Roms dadurch entstanden, daß von Rom
als erstem und ursprünglich einzigem Bistum sämtliche
andern Bistümer als Tochtergründungen ausgingen und
Rom das Recht der Bischofsweihe behielt — wie Alexandrien
. Die Bedenken, die ich ThLZ. 1925, 447 gegen
diese Theorie der großen, nachher untergeteilten Bistümer
aussprach, haben sich mir z. T. zerstreut.
Streckenweis und zeit weis wird man auf diese
Pflanzgemeinden fast unvermeidlich geführt. Daß ein
sachlich gleiches Recht in Rom wie in Alexandrien gehandhabt
wurde, macht Nicaea so gut wie sicher. Daß
die Gemeinde von Arles mit Rom durch ein ähnliches
Band verknüpft war, ist von hoher Wahrscheinlichkeit
(Sohm hat der Cyprianstelle, ep. 68 in seinein Kirchenrecht
I 393 nicht ihr volles Recht gelassen). Überhaupt
sieht der Verf. die alte Verfassung Südgalliens als einen
Hauptbeweis seiner Ansicht an. Aber man darf nicht
verallgemeinern. Um 150 wissen wir von einem römischen
Bischof. Ist es denkbar, daß dieser im Verlauf
einiger Jahrzehnte ganz Italien mit Tochterbistümern
versehen hat — zugegeben, daß vielleicht eine Anzahl
solcher Pflanzgemeinden von Rom ausging? Die Entwicklung
wäre rapide gegangen. Mag dies der Anfang
gewesen sein — zur Erklärung der allgemein geübten
Patriarchalgewalt scheint mir außerdem nötig das Moment
freiwilliger Unterordnung kleiner Bischöfe unter
die großen Stühle, für das der Kundige mehrfach Beispiele
finden wird. Zu den theoretischen Stützen der

Machtansprüche Roms (719) gehört auch die mehr-
i fache Berufung auf Inspiration, gerade den Synoden
gegenüber. Die exorbitante Theorie über Petrus, die
Leo I. aufstellt und die aus Petrus in der Tat den zweiten
Heiland macht, stammt aus der Theologie des
5. Jahrh.s, wie ich gelegentlich auszuführen hoffe. Der
Überblick über das Wachsen der römischen Macht ist
; hier anstatt der üblichen chronologischen Darstellung
] der Papstregierungen viel besser nach den einzelnen
' geographischen Gebieten geordnet; vor allem Südgallien
hat der Verf. aus dem angeführten Grunde liebevoll behandelt
, desgl. Afrika, fast vielleicht zu sehr ins einzelne
gehend (Apriarius). Bei Leo wäre ein Hinweis auf
seine außerordentlich intensiv und doch nicht völlig
erfolglos betriebene Ostpolitik nach 451, die den
| größten Teil des ganzen Schriftwechsels einnimmt, erwünscht
gewesen. Mit den Manifesten des Gelasius
schließt die Schilderung (748f.); freilich sind die Fäl-
; schlingen unter Symmachus nun vor Gelasius zu stehen
| gekommen (742). Das gesamte Bild, das die eigene
i Arbeit des Verf.s an vielen Punkten zeigt, ist die abgerundetste
Schilderung, die uns ein Lehrbuch bietet.

Wieder ist K. Müllers großes Werk in der neuen
[ Gestalt um l.1/, Jahrhunderte fortgeschritten; wir stehen
I am Ende der alten Kirche. Blickt man zurück, so ist das
I Ganze eine Höchstleistung an Stoffbeherrschung und
Eigenarbeit wie an schriftstellerischer Gestaltung, die,,
i jedem Effekt abhold, an Weite des Gesichtskreises, an
: Beschränkung und klarer Formung ihres Inhalts das
Beste ist, das wir jetzt besitzen. Blicken wir voraus, so
braucht nicht ausgesprochen zu werden, was der Ge-
! danke aller Leser ist.

Breslau. E. Kohlmeyer.

j Schücking, Levin L.: Die Familie im Puritanismus. Studien
üb. Familie u. Literatur in England im 16., 17. u. 18. Jahrh.
Leipzig: B. G. Teubner 1929. (XII, 220 S.) 8°.

RM 8 - ; geb. 10-.

Es ist nicht leicht, in einem kurzen Referat dieser
i schönen, inhaltreichen und ertragreichen Studie, welche
I zu vielen neuen Fragestellungen anregt, gerecht zu werden
. Der Verf. faßt den Puritanismus nicht von seiner
j kirchenpolitischen und dogmatischen Seite, sondern er
I stellt sich zur Aufgabe, die „spezifisch englisch pie-
! tistische Frömmigkeit in ihrer besonderen Eigenart zu
| begreifen"; seine Studie gipfelt in einer „Untersuchung
I der charakteristischen Mechanik jener Familientheokra-
| tie, die als Herzstück des religiösen Lebens der From-
j men bisher durchaus nicht die Beachtung gefunden hat,
| die sie in Wahrheit verdient" (pag. VI); in einem ein-
! leitenden Kapitel geht er aus von einer Untersuchung
I des englischen Persönlichkeitsideals, das er in dem Ge-
j danken der fortgesetzten Selbstkontrolle findet, und das
; für die Entwicklung des englischen Familientyps im Zeit-
i alter des Puritanismus von höchster Bedeutung ge-
j worden ist.

Wenn der Verf. zur Klärung der von ihm gestellten
These so wesentlich beizutragen vermag, so verdankt
er das der Erschließung einer neuen, allerdings bereits
seit langem vorhandenen, bisher jedoch nicht genügend
j herangezogenen Quelle, der sog. „Hauszuchtbücher"
(vergl. über diese conduet books S. 28), die gewissermaßen
Ersatz bieten müssen für die Zeugnisse der
i schönen Literatur, für die innerhalb einer so durchaus
i puritanisch eingestellten Weltanschauung sich keine Ent-
j faltungsmöglichkeit bieten konnte. Er geht den Quellen
i dieser Weltanschauung nach, und wenn er auch keines-
'• wegs den Einfluß des alten Testaments sowie besonders
des Calvinismus bestreitet, so gelingt es ihm doch, den
i in vielen Punkten überraschenden Nachweis zu erbringen
, daß in dem strengen Wesen des Puritanismus sehr
viel altenglisches Erbgut aus den Zeiten des Mittelalters
über die Epoche der Reformation hinweg versteckt und
verborgen liegt; nur daß der Calvinismus diese bereits
vorhandenen Keime zu besonders kräftiger Entfaltung
' gebracht hat.